Definition Schiedsgutachten – was ist das genau?
Wenn zwei Parteien unterschiedlicher Meinung sind, führen Streitereien oft nicht zum gewünschten Ergebnis. Dann kann es sinnvoll sein, eine neutrale Meinung von außen einzuholen, damit der Konflikt konstruktiv und nachhaltig gelöst werden kann.
Ein Schiedsgutachten kann aufgrund einer vorher erfolgten Vereinbarung, wie zum Beispiel einer bestimmten Vertragsklausel, erstellt werden, sofern sich Probleme nicht mehr zwischen den beiden beteiligten Parteien lösen lassen. Ist in einem Vertrag eine Schiedsgutachtenabrede / Schiedsgutachtenvereinbarung als Klausel enthalten, so sind die Ergebnisse dieser Untersuchung für beide Parteien rechtlich bindend. Der hinzugezogene Sachverständige wird also damit beauftragt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten gleichermaßen fair ist und dann auch akzeptiert werden muss – dafür ist dann auch kein Besuch vor Gericht mehr nötig. Die Entscheidung eines Schiedsgutachtens kann aber in Einzelfällen dennoch vor Gericht verhandelt werden, wenn es zu groben Fehlern gekommen ist oder es sich um eine Vertragsverletzung handelt.
Den Streitparteien wird somit ein Weg aufgezeigt, der zu einer Einigung führen kann, ohne dass diese sich aktiv beteiligen müssen oder lange Prozesse mit hohen Kosten für Gerichtsverfahren folgen. Im Falle eines Schiedsgutachtens begleiten auch keine Anwälte das Verfahren, da es in erster Linie um technische Aspekte geht.
Im Normalfall wird ein Schiedsgutachter gemäß Stundenlohn bezahlt (wie etwa ein Sachverständiger für Versicherungsschäden). Der genaue Tarif wird im Vorfeld vertraglich festgelegt. Wirklich geschlossen wird ein Schiedsgutachtenvertrag allerdings erst dann, wenn man tatsächlich einen Schiedsgutachter anruft und dieser aktiv werden muss. Weil dies auch später als der eigentliche Vertragsschluss erfolgen kann, ist es oft nicht nötig, das Honorar schon im Vorfeld festzulegen.
Wann ein Schiedsgutachten sinnvoll ist
Wenn gewisse Streitpunkte, wie beispielsweise nach einem Wasserschaden oder sonstigen Gebäudeschaden – geklärt werden sollen, ohne dass hierfür das Gericht angerufen wird, so ist die Einholung eines Schiedsgutachtens unter Umständen die richtige Lösung (vgl. Ärger mit Versicherung – wer hilft?). Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Leistungsmangel, um Fragen zum Versicherungsschutz oder um andere Themen geht – ein Schiedsgutachten führt im besten Fall zu einer Entscheidung, die für beide Parteien / Seiten eine zufriedenstellende Lösung darstellt. Im besten Fall werden Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen – hier lohnt ein Blick in den eigenen Vertrag beim Rechtsschutzversicherer.
Doch worauf kommt es beim Schiedsgutachterverfahren besonders an? Zunächst sollte die Frage, die der Schiedsgutachter klären soll, so genau wie möglich definiert werden. Das können sowohl rechtliche Aspekte als auch andere Themen sein. Sofern sich beide Parteien auf die rechtliche Verbindlichkeit des Gutachtens geeinigt haben, muss ihnen allerdings auch bewusst sein, dass das gefundene Resultat dann auch beibehalten wird. Rechtlich dagegen vorzugehen ist im Normalfall nicht möglich.
Welcher Gutachter ist der richtige? – Worauf es bei der Wahl eines Schiedsgutachters ankommt
Im Rahmen eines abgeschlossenen Schiedsgutachtervertrags kommt es allerdings auch darauf an, den richtigen Gutachter hierfür auszuwählen (vgl. Sachverständige Gutachter finden). Im besten Fall handelt es sich hierbei um eine Person, die sowohl entsprechende fachliche Expertise als auch Neutralität gegenüber den Parteien mitbringt. Generell besteht jedoch auch die Option, einen Schiedsgutachter von einer dritten Partei festlegen zu lassen – das kann zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer sein. Eine andere Möglichkeit ist, sich an ein Schiedsgutachtergremium mit mehreren Mitgliedern zu wenden.
Wann sollte ein neutraler Sachverständiger hinzugezogen werden?
Ein neutraler Sachverständiger für einen Gebäudeschaden etwa muss keinesfalls erst angerufen werden, wenn ein Schaden an einem Gebäude entstanden ist. Er kann auch dann konsultiert werden, wenn Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in Planung sind und der derzeitige Zustand des Gebäudes rechtlich abgesichert dokumentiert werden soll. Das Gutachten dient also in erster Linie der Beweissicherung und kann unter Umständen später davor schützen, grundlos für Schäden an benachbarten Gebäuden belangt zu werden. Das Gutachten belegt darüber hinaus den exakten Zustand eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern die Beweissicherung von einem neutralen Sachverständigen erstellt worden ist.
Ebenfalls tätig werden kann ein Schiedsgutachter für Gebäudeschäden aber auch dann, wenn er Wohn- oder Arbeitsflächen nachmessen soll, wenn das Augenmaß anderes aussagt als die im Exposé gemachten Angaben. Auf diese Weise können Falschangaben in Verträgen ebenfalls ausfindig gemacht und dann entsprechend rechtlich gesichert beseitigt werden.
Fazit: Ein Schiedsgutachterverfahren lohnt sich bei Ärger mit der Versicherung
Ein Sachverständiger für Gebäudeschäden wird damit beauftragt, ein professionelles Schadensgutachten für ein Haus sowie für sämtliche seiner Bestandteile mitsamt seines Grundstücks zu erstellen. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem die Ermittlung der Schadensursache sowie auch die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Neutrale Gutachter untersuchen hierbei für gewöhnlich Gebäudeschäden, welche der Gebäudeversicherung gemeldet worden sind, und über die Streit sowie eine Schiedsgutachtenvereinbarung besteht. Siehe auch: Gutachten Versicherung, Gegengutachten.
Neutrale Schiedsgutachten helfen dabei, Schäden ohne lange Wartezeit und unnötige Verzögerungen über die zuständige Versicherung regulieren zu können. Der Sachverständige wird dann direkt vor Ort genaue Messungen, Analysen und Dokumentationen anfertigen, so dass zum Schluss sämtliche Fragen geklärt sind und es zu einer für beide Seiten fairen Einigung kommt.
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Die exakten Kosten für einen Schiedsgutachter lassen sich nur schwer pauschalisieren. Sicher ist allerdings, dass die Ausgaben für seine Dienste in der Regel viel günstiger sind als sämtliche Aufwendungen, die für einen Rechtsstreit mitsamt Gerichtskosten anfallen würden (vgl. auch: Beweissicherungsverfahren Kosten). Dazu kommt: Das Schiedsgutachtenverfahren läuft in relativ kurzer Zeit ab – noch dazu können die beiden gegnerischen Parteien danach ohne Groll in einem friedlichen Verhältnis auseinandergehen. Allerdings ist in Einzelfällen auch eine Schlichtung möglich, die vom Sachverständigen ausgeht, um die Situation zu entspannen.
Grundsätzlich setzt sich ein Schiedsgericht aus nicht weniger als drei Personen zusammen. Dass der abschließende Schiedsspruch des Schiedsgerichts rechtlich verbindlich sein wird, erkennen alle Beteiligten bereits vor Beginn des Verfahrens an. Normalerweise sitzt dem Schiedsgericht ein technischer Sachverständiger bei, der allerdings das Verfahren nicht selbst führen kann.
Welche Rolle das Schiedsgutachten in den Versicherungsbedingungen spielt
Versicherungsgesellschaften, welche eine Deckungszusage verweigern, müssen ihre Versicherten auf die Option eines Schiedsgutachtens hinweisen. Sofern dieser Hinweis in der Verweigerung der Deckungszusage nicht enthalten ist, dann verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft automatisch dazu, die Deckungszusage letzten Endes doch zu übernehmen. Auch die Kosten für das Schiedsverfahren müssen neben dem Hinweis über das Hinzuziehen eines Schiedsmanns für das Gutachten mitgeteilt werden. Sofern der Versicherte über all dies korrekt informiert worden ist, hat er insgesamt vier Wochen lang Zeit, um das Verfahren zu beginnen.
Wer trägt die Kosten für ein Schiedsgutachten?
Es gibt zahlreiche Versicherer, welche die Kosten für ein Schiedsverfahren übernehmen. Mitunter existieren allerdings auch Rechtsschutzversicherungen, die diese Kosten auf die Versicherten umlegen, wenn das Gutachten nicht zu ihrem Gunsten ausfällt. Dann hat der Versicherte nach einem negativen Schiedsgutachten sechs Monate lang Zeit, um sich mit einer Deckungsklage dagegen zu wehren. Manche Versicherer vermerken in ihren Versicherungsbedingungen einen Stichentscheid anstelle eines Schiedsverfahrens / Schiedsgutachtenvereinbarung an. Auch in diesem Fall wird ein Anwalt hinzugezogen. Siehe zudem auch: Schlichtungsverfahren.