Versicherung verzögert oder verweigert Schadensregulierung?
Schäden passieren. Und für größere Schäden und die Schadensregulierung gibt es Versicherungen. Zum Beispiel für Hausratschäden die Hausratversicherung. Und für Gebäudeschäden die Gebäudeversicherung. So weit, so gut? – Oftmals nicht. Denn bei der Schadenregulierung im Bereich Hausrat, ebenso wie bei der Regulierung von Schäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung zicken die Versicherungsgesellschaften häufiger, als der Laie glauben mag. – Gut, dass es die Deutsche Schadenshilfe gibt, die Sie bei Problemen mit der Schadensregulierung von Hausrat- und Gebäude-Schäden unterstützt.
Hausrat: Schadensregulierung durch Hausratversicherung mitunter schwieriger als gedacht…
Gründe, warum es nach einem Schaden im bzw. am Hausrat Probleme mit der Schadensregulierung durch die Hausratversicherung geben kann, sind vielschichtig. Das häufigste Problem: Die Schäden sind laut Tarif / Versicherungsvertrag nicht gedeckt, weil die Ursache des Schadens nicht versichert ist bzw. nicht versicherbar war. Klassiker ist das Thema der sogenannten “Elementarschäden” und die Frage, ob die Hausratversicherung eine Elementarversicherung bzw. ein Zusatzeinschluss von Elementarschäden (“Elementarschadenversicherung”) enthält (vgl. Elementarschäden Hausrat). Gemeint sind hiermit verschiedene Arten von Schäden durch Naturgewalten. Während Erdbeben mit Schäden in unseren Breitengraden eher selten sind, sind Schäden durch Starkregen häufig. Und werden immer häufiger. Schäden durch Überschwemmungen (durch Flüsse oder sonstig aufgestauten Starkregen) sind jedoch standardmäßig nicht abgedeckt. Zum Beispiel wenn Ihnen der Balkon vollläuft und sich das Wasser in das Haus / Wohnungsinnere bahnt. Schnell ist das Laminat aufgequollen, das noch fast neue Sofa ruiniert, das alte Klavier beschädigt etc. pp.
Mitunter stellt man auch fest, dass Gegenstände des Hausrats wie z.B. das Fahrrad, das in der letzten Nacht gestohlen wurde, im abgeschlossenen Hausrat-Versicherungstarif gar nicht gedeckt war. Oder wenn, dann nur unter bestimmten Bedingungen zur Abstellung und Sicherung des Zweirads, derer man sich weder bewusst war, noch die man eingehalten hätte.
Oder die Hausrat-Versicherung verweigert die Schadens-Regulierung mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz. Siehe auch: Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?
Schäden an Wohngebäuden – Wenn die Gebäudeversicherung die Schadenregulierung ablehnt…
Ähnliche Probleme können Versicherte auch mit der Schadensregulierung über die Gebäudeversicherung erleben. Gerade Schäden an Gebäuden sind teuer. Und selbst wenn klar scheint, dass die Versicherung zahlen muss, prüft diese ungemein genau, ob tatsächlich, und wenn ja wie viel zu leisten ist. Die Bearbeitung dauert, erst kommt ein Gutachter, dann noch ein anderer Sachverständiger… (siehe Gutachter der Wohngebäudeversicherung / für Gebäudeschäden) – das ist mitunter nicht einmal Schikane, sondern normaler Prozessablauf. Doch der Versicherte mit Wasserschaden im Keller, Brandschaden im Dach oder beschädigter Türen und Fenster nach einem Einbruchdiebstahl sieht und fühlt: “Die Versicherung verzögert die Schadensregulierung!”.
Und neben der Angst, keine Versicherungsleistung und damit keinen oder nicht den vollen Schadenersatz zu erhalten (siehe Gebäudeversicherung zahlt nicht den vollen Betrag), kommt der Frust hinzu, dass die Aufräumarbeiten und Sanierungsarbeiten nicht beginnen können, so lange die Versicherungsgesellschaft kein grünes Licht / OK für die Kostenübernahme erteilt. Das ist umso kritischer, wenn die vier Wände nach einem umfangreichen Wasserschaden oder Brandschaden nicht mehr bewohnbar ist, und man auf eine externe Unterkunft angewiesen ist (vgl. Brandschaden Unterbringungskosten, Wasserschaden Mietwohnung Hotelkosten).
Dauer und Ablauf der Regulierung von Versicherungsschäden im Bereich Hausrat und Gebäude
Klar und verständlich ist: eine Schadenswertermittlung braucht schon etwas Zeit, nachdem man seinen Schaden gemeldet hat (siehe Wasserschaden melden, Brandschaden melden und Einbruch melden). Und kein Reparaturdienstleister bzw. Sanierungsunternehmen kann mit seiner Arbeit anfangen, wenn die Frage der Kostenübernahme unklar ist. Doch sobald z.B. der Wasserschaden Gutachter seine Arbeit gemacht und das Schadengutachten abgegeben hat, sollte eine zügige Freigabe der Gebäudeversicherung für die Aufräumarbeiten und Sanierung erfolgen. Und wenn nicht?
Was tun, wenn es Probleme gibt?
Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen. Je früher, desto besser. Wir können den Prozess einerseits beschleunigen. Andererseits einen festgefahrenen Vorgang noch zu Ihrem Vorteil klären. – Wie das geht? Erstens können wir als erfahrener Vertreter von Versicherten gegenüber den Versicherungsgesellschaften sehr professionell, selbstbewusst und kompetent auftreten. Wir kommunizieren auf Augenhöhe mit den Assekuranzen – siehe auch unseren Artikel Versicherung verzögert Schadensregulierung. Und ähnlich wie beim Einschalten eines Rechtsanwalts erhöht das Einschalten der Schadenshilfe den Druck bei der Versicherung, die Angelegenheit zu bearbeiten. Anders als Rechtsanwälte, denen mitunter die Expertise bzgl. Schadendetails (Ursachen, Folgen, Zusammenhänge) und Tarifdetails fehlt, kennen wir uns sehr genau in der “Schadenwelt” aus, und können mit sehr erfahrenen Gutachtern häufig sehr genau die wahren Zusammenhänge von Schäden und Schadenursachen ermitteln und belegen (siehe Sachverständige für Schäden an Gebäuden). Und damit “beweisen” wir den Versicherungen sehr oft, dass sie doch zahlungspflichtig sind (oder zumindest jemand anderes als Sie selbst). Lesen Sie hierzu unter anderem auch unsere Beiträge Wasserschaden – Gebäudeversicherung zahlt nicht, Brand – Versicherung zahlt nicht und Einbruch – Versicherung zahlt nicht.