Hausrat: Was ist “grobe Fahrlässigkeit” – Definition, Beispiele

Macht die Hausratversicherung Ärger wegen (angeblicher) grober Fahrlässigkeit? Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Geschädigte in komplizierten Versicherungsfällen. Ein Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht bis hin zu Sanierungsdienstleistern sorgt dafür, dass Schäden schnell reguliert und beseitigt werden. – Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Ihr privates Eigentum bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Sie leistet, wenn Gegenstände Ihres persönlichen Besitzes bei einem Brand oder einem Rohrbruch zu Schaden kommen. Doch mitunter will die Versicherung für einen Schaden nicht bezahlen. Dabei ist es eindeutig, dass es gebrannt hat oder die Wohnung geflutet wurde. Warum kann das passieren?

Eine häufige Begründung, mit der sich Versicherungen von der Zahlung befreien, ist das Verschulden des Schadens durch den Versicherten. Ganz richtig: Die Versicherung sagt Ihnen, der Schaden wäre ohne Ihre Mitwirkung nicht entstanden. In der offiziellen Erläuterung zur Zahlungsablehnung wird von „grober Fahrlässigkeit“ gesprochen. Doch was ist das genau? Kann eine Versicherung mit dieser Begründung tatsächlich die Zahlung verweigern? Sie haben doch jahrelang fleißig Ihre Beiträge gezahlt und den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt.

Hausratversicherung: Was gilt als grobe Fahrlässigkeit bzw. grob fahrlässiges Verhalten? (© Daniel Fuhr / stock.adobe.com)
Hausratversicherung: Was gilt als grobe Fahrlässigkeit bzw. grob fahrlässiges Verhalten? (© Daniel Fuhr / stock.adobe.com)

Wann zahlt die Hausrat nicht?

Entsteht ein Schaden an Ihrem Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl, ist die Hausratversicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet. Doch einige Formulierungen in den Versicherungsbedingungen begrenzen diese Pflicht.

  • So dürfen Sie einen Schaden nicht selbst herbeiführen. Das wäre Vorsatz und befreit die Versicherung in jedem Fall von der Zahlung.
  • Der Versicherer kann aber auch behaupten, Sie hätten sich nachlässig und unvorsichtig verhalten. Dann wirft er Ihnen Fahrlässigkeit vor.

Unvorsichtiges Verhalten des Versicherungsnehmers befreit die Versicherung aber nicht automatisch von der Leistung. Damit Sie erfolgreich die Zahlung verweigern kann, muss sie sehr triftige Gründe anführen. Im Klartext: Sie muss beweisen, dass der Schaden ohne Ihr Handeln gar nicht erst entstanden wäre. Grob fahrlässiges Verursachen eines Schadens ändert die Spielregeln bei der Schadensregulierung. Siehe auch: vorsätzlich / fahrlässig.

Die Unterscheidung von einfacher und grober Fahrlässigkeit ist nicht schwer.

  • Für fahrlässiges Handeln gibt es eine Definition. Fahrlässig handeln Sie, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht lassen. Ein Beispiel: Sie schalten die Waschmaschine ein und fahren unmittelbar danach mit dem Auto zum Einkaufen. Während Ihrer Abwesenheit lockert sich der Anschluss der Wasserzuleitung und Leitungswasser tritt aus. Der Versicherer wird wohl für den Schaden am Hausrat leisten. Sie werden nirgendwo in den Versicherungsbedingungen lesen, dass Sie den Waschvorgang ununterbrochen beaufsichtigen müssen. Die Maschine ist technisch dafür ausgelegt, ohne Aufsicht fehlerfrei zu arbeiten. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass sich mal ein Anschluss lockert. Insofern ist der Vorwurf der Fahrlässigkeit berechtigt. Ebenso verhält es sich mit dem Laden eines Handys. Die Akkus können sich beim Ladevorgang entzünden, Sie müssen dies aber nicht bei jedem Ladevorgang erwarten.
  • Beim Gebrauch von offenem Feuer begeben Sie sich jedoch schnell in den Bereich der groben Fahrlässigkeit. Eine brennende Kerze bedarf ständiger Aufsicht (siehe Brand durch Kerze). Auch der Umgang mit leichtentflammbaren Flüssigkeiten, z. B. im Hobbybereich verlangt von Ihnen besondere Vorsicht.

Kann man grob fahrlässiges Verhalten überhaupt versichern?

Einfache Fahrlässigkeit ist mitversichert, weil Sie Ihren Sorgfaltspflichten im Alltag schon genügen, wenn Sie z. B. technisch einwandfreie Geräte einsetzen.

Doch was ist grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung? – Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie einen Schaden durch erhebliche Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten billigend in Kauf genommen haben.

  • Ein Beispiel: Ihr Wasserkocher hat bereits mehrfach am Fuß geschmort und deutlich nach verbranntem Kunststoff gerochen. Dennoch verwenden Sie ihn weiter. Entzündet er sich während Ihrer Abwesenheit und ist Ursache eines Brandes, wird die Versicherung erfolgreich eine Zahlung verweigern können.

Doch manchmal ist die Grenze zwischen grob fahrlässig und fahrlässig bei einem Schadenfall fließend. Schwierig ist auch das Beispiel mit dem Brand-Schaden durch eine Zigarette. – Konnten Sie die bestehende Gefahr überhaupt richtig beurteilen?

  • Weiteres Beispiel hierzu: Hersteller von Wasserleitungen machen Vorgaben, wann wasserführende Leitungen zu erneuern sind. Das betrifft den Druckschlauch an der Mischbatterie ebenso wie den Ablaufschlauch des Geschirrspülers. Sie haben einen Leitungswasserschaden und Ihre Versicherung zahlt nicht, weil Ihre Zuleitung zu alt ist? – Sie werden kaum Verständnis für die Entscheidung haben, denn Sie haben den Schaden nicht billigend in Kauf genommen. Das Alter der Leitungen war Ihnen schlicht unbekannt.

Obiges Beispiel verdeutlicht, wie eng in der Hausratversicherung grob und einfach fahrlässig beieinanderliegen. Da kommt schnell die Frage auf:

Wann deckt eine Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit mit ab? Ist das versichert bzw. lässt sich grob fahrlässiges Verhalten versichern in der Hausrat-Versicherung?!

Die gute Nachricht hierzu: Ja, es gibt eine Möglichkeit. Viele Versicherer bieten es in den Hausratversicherungen mit verbesserten Leistungen, andere in jedem Vertrag mit an: den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“. Umgangssprachlich wird auch vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit gesprochen. – Was bedeutet dieser Verzicht?  –

  1. Zunächst einmal wird der Gutachter bei einem Schaden feststellen, dass grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.
  2. Haben Sie dann in Ihrem Vertrag Leistungen auch für diesen Fall mit eingeschlossen, zahlt die Versicherung.

Doch achten Sie auf die Details. Oftmals sind Zahlungen für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in ihrer Höhe begrenzt. Sie können also nicht die komplette Versicherungssumme als Leistung erwarten.

Muss die Hausrat bei grob fahrlässigem Verhalten den Schaden bezahlen? | Grobe Fahrlässigkeit ist häufig ein Vorwurf, auf dessen Basis Hausratversicherungen die Leistung verweigern. In vielen Fällen muss der Schadensfall dann juristisch und mithilfe von Gutachtern geklärt werden. (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Muss die Hausrat bei grob fahrlässigem Verhalten den Schaden bezahlen? | Grobe Fahrlässigkeit ist häufig ein Vorwurf, auf dessen Basis Hausratversicherungen die Leistung verweigern. In vielen Fällen muss der Schadensfall dann juristisch und mithilfe von Gutachtern geklärt werden. (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit: Wie wehren Sie sich?

Wichtige Hinweise darauf, was die Hausratversicherung als fahrlässiges Handeln betrachtet, finden Sie in den Obliegenheiten Ihres Vertrages. Diese werden von Ihnen mit Vertragsschluss anerkannt und sind somit wichtig für Ihren Versicherungsschutz. Mit den Obliegenheiten gehen Sie Verpflichtungen ein, deswegen spricht man häufig auch von Obliegenheitspflichten (vgl. Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzung bei Versicherungen). Diese Verhaltenspflichten sollen Ihnen helfen, Schäden zu vermeiden. Beispiele:

  • Die Versicherung kann eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage verlangen.
  • Auch der Einbau eines Rauchmelders kann vorgeschrieben sein.

Unterlassen Sie es, entsprechend den Obliegenheiten zu handeln, wird der Versicherer Ihnen Fahrlässigkeit unterstellen.

Nun haben Sie sich an alle Vorgaben gehalten und die Versicherung besteht trotzdem auf einer Leistungskürzung. Ein Grund hierfür können Angaben im Gutachten zum Schaden sein. Der Schadensachbearbeiter entscheidet nach Aktenlage. Das von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten spielt hierbei eine wichtige Rolle. Denn der Sachverständige benennt hierbei genau die Ursache des Schadens. Weicht diese von Ihren Angaben ab ober lässt sie ein Mitverschulden vermuten, wird die Versicherung nicht für Ihren beschädigten Hausrat zahlen wollen.

Doch auch ein Gutachten kann fehlerhaft sein (vgl. Gutachten anfechten). Sie haben dann die Möglichkeit, selbst ein Gutachten zu beauftragen. Der Versicherer darf dieses nicht ignorieren. Widerspricht Ihr Sachverständiger dem Versicherungsgutachter, bleibt Ihnen die Möglichkeit, ein Schiedsgutachten zu erwirken. Dies wird durch einen neutralen Gutachter erstellt. Das Ergebnis wird in der Regel von der Versicherung anerkannt, denn es erspart ihr Prozesskosten .

Eine weitere Möglichkeit ist die Beschwerde über den Versicherer beim Ombudsmann. Dieser prüft die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren und leitet dieses ein.

Besonders kritisch wird es, wenn die Versicherung einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden erkennen will. Eine billigende Inkaufnahme des Schadens kann einen sogenannten bedingten Vorsatz begründen. In diesem Fall werden Sie um einen Rechtsanwalt nicht herumkommen. Der Anwalt wird Ihre Interessen vertreten. Dabei erhält er voll umfänglich Akteneinsicht und prüft Urteile, die bei ähnlichen Fällen gesprochen wurden.

Vergleiche auch: Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung.

Es gibt Hilfe, wenn die Hausratversicherung nicht zahlen will.

Wenn Ihr Hausrat durch ein Feuer oder Leitungswasser vernichtet wurde, möchten Sie schnellen Ersatz. Eine zeitraubende Diskussion darüber, ob Sie ganz oder teilweise die Entstehung des Schadens begünstigt haben, können Sie nicht gebrauchen. Um diesen Fallstricken aus dem Weg zu gehen, sollten Sie sich genau über die Obliegenheiten in Ihrem Vertrag informieren. Halten Sie in jedem Fall behördliche Auflagen zum Brandschutz ein. Verwenden Sie elektrische Geräte im Haus nur, wenn diese technisch einwandfrei funktionieren (vgl. Brand durch technischen Defekt). Kontrollieren Sie regelmäßig alle Wasseranschlüsse und nehmen Sie dabei auch vermeintlich kleine Unregelmäßigkeiten ernst. Damit haben Sie das gute Gefühl, alles Ihnen Mögliche getan zu haben, um einen Schaden an Ihrem Hausrat zu verhindern.

Natürlich kommt es trotzdem zu Schäden. Es gibt immer wieder Versicherungen, die den Einwand der groben Fahrlässigkeit nutzen, um nicht zu zahlen. Doch zahlreiche Urteile zu diesem Thema wurden im Sinne des Verbrauchers entschieden. Denn nicht Sie müssen beweisen, alles richtig gemacht zu haben. Die Versicherung muss den Beweis Ihres Fehlverhaltens erbringen. Sollte Ihnen der Versicherer den Ersatz des Schadens versagen, helfen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht gern weiter. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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