Wer zahlt für Brände durch technischen Defekt?
Technische Defekte können im schlimmsten Fall einen Wohnungsbrand auslösen. Ganz egal, ob es sich dabei um Kabelbrand, ein überhitztes Elektrogerät oder um eine andere Ursache handelt – ein Brand ist immer eine akute Gefahr und das Wichtigste ist dabei, sich so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen (vgl.: Verhalten bei einem Brand). Doch wenn ein Brand durch einen technischen Defekt zustande kommt – wer zahlt dann eigentlich den Schaden?
Brand durch technischen Defekt: Wer übernimmt die Kosten?
Defekte Kabel, Kurzschlüsse oder überhitzte Elektrogeräte – es gibt viele Gründe, warum es aufgrund eines technischen Defekts zu einem Brand kommen kann. Wenn das eigene Haus dabei beschädigt oder im schlimmsten Fall sogar zerstört wird, so steht man unter Umständen vor dem Ruin, wenn man unzureichend versichert ist. Damit eine Versicherung allerdings auch den Schaden anerkennt und entsprechend leistet, ist es wichtig, sich an die richtige Versicherungsgesellschaft zu wenden, die auch dafür zuständig ist. Deshalb spielt auch die Brandursache eine so entscheidende Rolle, da es hier vor allem darauf ankommt, ob Betroffene am Brand schuld sind – das gilt auch für technische Defekte, die zu einem Feuer im Haus führen.
Wer trägt die Kosten bei einem Brand in der Wohnung?
Kommt es zu einem Wohnungsbrand, so gibt es unterschiedliche Versicherungen, die auch sehr unterschiedliche Arten von Schäden und deren Ursachen aufkommen. Möbelstücke, die durch Löschwasser oder das Feuer selbst beschädigt worden sind, aber auch Wertgegenstände und Elektrogeräte werden von der Hausratversicherung abgedeckt (Wohnungsbrand: Keine Hausratversicherung). Kommt es dagegen zu Schäden am Gebäude selbst, so ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Feuerschäden an Dritten oder deren Eigentum muss die private Haftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen.
► Die Hausratversicherung bei Brandschäden
Die Hausratversicherung trägt Schäden, die an sämtlichen beweglichen Gütern entstehen. Dazu gehören unter anderem Teppiche, Textilien, Möbelstücke, Kleidung, Elektrogeräte oder auch Sportgeräte. Wertpapiere, Schmuck und Bargeld sind ebenso über diese Versicherung abgedeckt. Nicht nur kommt die Hausratversicherung für den Ersatz beschädigter Gegenstände auf, sie trägt auch die Kosten für sämtliche Reparaturarbeiten – falls die Wohnung für einen längeren Zeitraum nicht bewohnbar ist, zahlt sie auch die Hotelkosten (vgl. Wohnung nach Brand unbewohnbar).
► Die Gebäudeversicherung bei Feuer
Jeder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sollte in jedem Fall eine Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie deckt sämtliche Schäden ab, die an unbeweglichen Teilen der Immobilie entstehen – darunter beispielsweise Bodenbeläge, Fenster, Türen oder das Mauerwerk selbst. Die Versicherung ersetzt dabei den Neuwert oder den Wiederbeschaffungswert zum Schadenszeitpunkt. Das heißt, wenn Türen oder auch der Bodenbelag durch den Brand zerstört worden sind, so erhält der Versicherte jene Summe ausbezahlt, die benötigt wird, um den neuwertigen Zustand wiederherstellen zu können. Allerdings: Entstehen am Gartenhaus, dem Carport oder der Solaranlage auf dem Dach Brandschäden, so kommt die Gebäudeversicherung normalerweise nicht für diese auf. Hierfür ist eine zusätzliche Police erforderlich, welche hinzugebucht werden kann. So lassen sich auch Nebengebäude wie Garagen oder Gartenschuppen durch den Versicherungsschutz abdecken.
► Die Privathaftpflichtversicherung bei Bränden
Wenn eine Immobilie durch einen Brandschaden zu Schaden gekommen ist, dann kann es durchaus passieren, dass das Feuer auch benachbarte Häuser angegriffen und beschädigt hat (siehe Schäden durch Brand bei Nachbarn, Brandschaden durch Mieter). In diesem Fall kommt die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder Eigentümers des Gebäudes, in dem das Feuer ausgebrochen ist, ins Spiel. Hierbei gilt: Entsteht ein Brand aufgrund Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder aufgrund eines technischen Defekts, werden die Schäden bei Nachbarn in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.
Es kommt außerdem vor, dass zunächst die Wohngebäudeversicherung oder auch die Hausratversicherung vom Schadensverursacher die Kosten für Reparaturen beim Nachbarn übernimmt. Hier kann der Versicherungsanbieter allerdings vom Eigentümer der Immobilie durchaus Schadensersatz verlangen. Diese Kosten werden aber in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. – Häufiger gibt es auch Rechtsstreitigkeiten darüber, wer am Ende was zahlt und wen in Regress nimmt. Hier kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Bedarf weiterhelfen.
Wie kommt es zu einem Brand infolge eines technischen Defekts?
Brände durch technische Defekte können nicht nur in Fahrzeugen, sondern auch im Haus zustande kommen: Beschädigte Kabel, deren Isolation nicht mehr intakt ist, bringen ein besonders hohes Risiko mit sich. Auch plötzlicher Kabelbrand bei Elektrogeräten wie dem TV-Gerät, der Waschmaschine oder einem anderen elektrischen Gerät ist nicht auszuschließen. Die Prävention kann hier maximal sein, beschädigte Kabel auszutauschen und das Gerät so lange nicht zu benutzen, bis es wieder sicher genutzt werden kann. Kommt es aber dennoch zu einem Brand, so muss schnellstens gehandelt werden!
Richtiges Verhalten nach einem Brand in der Wohnung – das muss man wissen
Wenn die eigene Wohnung nach einem Brand von der Polizei untersucht worden und danach wieder freigegeben worden ist, kann der Besitzer mit unterschiedlichen Maßnahmen beginnen. Wichtig ist hierbei jedoch, unbedingt die Hinweise der Feuerwehr zu befolgen, ehe man auf eigene Faust loslegt.
Als Eigentümer einer Wohnung ist es zu empfehlen, direkt nach dem Brand die zuständige Versicherung über den Brand-Schaden zu informieren. Wenn durch das Feuer Möbelstücke oder auch Wertgegenstände beschädigt worden sind, ist hierfür die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Dasselbe gilt im Übrigen nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter. Diese sollten sich in so einem Fall am besten an den Eigentümer eines Hauses wenden. Hierbei gilt allgemein: Sämtliche Maßnahmen sollten im Vorfeld unbedingt mit dem Vermieter oder auch mit der zuständigen Versicherung abgeklärt werden!
Jede Versicherung benötigt Nachweise, um die Schwere eines Schadens feststellen zu können und um zu entscheiden, ob und wie viele Leistungen der Geschädigte erhalten kann. Deshalb gilt es, den Schaden nach einem Brand so gut es geht zu dokumentieren. Hierbei können zum Beispiel Fotos von beschädigten Objekten angefertigt werden – auch Videos geben einen guten Einblick in die Situation vor Ort und helfen dem Versicherer, den Schaden besser nachvollziehen zu können. Darüber hinaus sollte eine Liste mit sämtlichen beschädigten Objekten angefertigt werden. Relevant sind hierfür Daten wie das Jahr der Anschaffung, der Neuwert und der tatsächliche Kaufpreis. Besitzt man die Rechnungen noch immer, sollten diese auch der Versicherung vorgelegt werden.
Haben Feuerwehr und Polizei die Aufräumarbeiten beendet und die Wohnung wieder zum Betreten freigegeben, sollten die Räumlichkeiten als Erstes ausreichend gelüftet werden. Nur so lässt sich der verbrannte Geruch schnell aus der Wohnung verbannen (vgl. verbrannten Geruch aus Wohnung entfernen). Sind Räume stark verrußt, sollten elektrische Geräte erst einmal nicht zum Einsatz kommen.
Handelt es sich um einen größeren Schaden, so ist es mitunter sinnvoll, ein Unternehmen für Brandschadensanierung zu konsultieren, das sich das Geschehen vor Ort ansieht. Sofern auch Stoffe wie PVC oder Chemikalien verbrannt sind, sollte in keinem Fall damit begonnen werden, die Schäden auf eigene Faust zu beseitigen – hier können sich giftige Stoffe freisetzen (vgl. Gesundheitsgefährdung durch Brände)! Um Wasser- und Gasanschlüsse zu reparieren, sollte in jedem Fall ein Fachmann hinzugezogen werden.
Brand durch technischen Defekt: Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Es gibt einige Gründe, warum eine eigentlich zuständige Versicherungsgesellschaft die Schadensregulierung verweigert. Dazu gehören zum Beispiel der Verdacht auf eine Brandstiftung oder auch grobe Fahrlässigkeit.
Vermutet die Versicherung Brandstiftung, so muss sie belegen können, dass der Versicherte das Feuer absichtlich herbeigeführt hat. Sofern die Versicherung diesen Nachweis aber nicht erbringen kann, hat der Versicherte Anspruch auf einen entsprechenden Schadensersatz. Die Versicherung verweigert die Zahlung übrigens oft schon in jenen Fällen, in denen eine vage Vermutung vorliegt oder in denen einzelne Indizien genügen, um von Brandstiftung auszugehen.
Auch Fahrlässigkeit ist ein Grund: Ist man aus dem Haus gegangen und hat ein Gerät mit einem defekten Kabel nicht ausgeschaltet, dann handelt man fahrlässig und riskiert auf diesem Wege automatisch seinen Versicherungsschutz. Zahlreiche Verträge beschränken die Zahlungen auf Klauseln, welche bei größeren Brandschäden zum Tragen kommen (vgl. Akku Brand: E-Bike Akku abgebrannt, Versicherung). Genau deshalb ist es auch so wichtig, bereits vor einem Schadensfall die Verträge fachmännisch untersuchen zu lassen. Sollte sich die Versicherung trotz aller Richtigkeit nicht in der Pflicht sehen, so können sich Betroffene an einen Fachanwalt wenden, der ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche hilft (siehe Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Nähe).
Fazit: Ein Brand durch einen technischen Defekt kann schlimme Folgen haben
Brände, die durch technische Defekte entstehen, sind leider heutzutage gar nicht mal so selten. Wir umgeben und Tag für Tag mit zahlreichen großen und kleinen Elektrogeräten – deshalb ist es so wichtig, sie immer wieder gründlich zu untersuchen oder auch von einem Experten warten zu lassen, damit es gar nicht erst zu einem Feuer kommt.