Wer kommt für Vandalismus-Schäden und deren Reparaturen auf?
Die mutwillige Zerstörung von öffentlichem oder privatem Eigentum richtet massive Schäden an. Über eine halbe Million Fälle von Vandalismus werden in Deutschland jedes Jahr gemeldet. Oft sind es Jugendliche, die ihre Zerstörungswut an fremdem Eigentum auslassen und dabei schnell Schäden von mehreren Tausend Euro verursachen. Da die Täter oft unerkannt bleiben, fällt es jedoch meist schwer, Schadensersatz einzufordern. Umso ärgerlicher ist es da, dass viele Hauseigentümer nicht hinreichend gegen Vandalismus abgesichert sind. Im Schadensfall kommt es also durchaus vor, dass der Versicherer die Zahlung verweigert, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind – dazu zählen eigene Maßnahmen, um Eigentum zu schützen. Aber was ist Vandalismus im Sinne der Versicherung und welche Police schützt davor? Das erfahren Sie hier!
Definition: Was ist Vandalismus?
Im rechtlichen Sinne ist Vandalismus eigentlich kein feststehender Begriff. Die Frage “Was ist Vandalismus?” muss also unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden, um zu verstehen, wann ein Versicherungsschaden vorliegt und wer dafür zahlt.
Allgemein fasst man unter dem Begriff Vandalismus eine Vielzahl an Handlungen zusammen, die vorsätzlich und unerlaubt fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören oder dessen Beschädigung zumindest in Kauf nehmen. Neben Schäden durch Gewaltanwendung oder Brandschäden durch Brandstiftung fallen darunter auch Graffitis an Hauswänden oder das sogenannte “Guerilla Gardening”, bei dem Pflanzen unerlaubt auf öffentlichen Grünflächen ausgesetzt werden.
Auch ein Wohnungseinbruch ist häufig mit Vandalismus verbunden: Dringen Täter gewaltsam in den Wohnraum ein, beschädigen sie dabei oft Scheiben und Türschlösser. Auf der Suche nach Wertgegenständen richten sie weitere Schäden an der Inneneinrichtung an, indem sie Schränke und Tresore aufbrechen, Schubladen herausreißen oder zerbrechliche Gegenstände umstoßen. Gelegentlich kommt es sogar noch schlimmer: Einige Einbrecher gehen so weit, ihren Frust über zu geringe Ausbeute an Ihrer Wohnung auszulassen.
Vorgehen bei Vandalismusschäden
Grundsätzlich ist bei Sachbeschädigung der Verursacher dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen. Dies gilt auch bei Vandalismus: Bis zu 30 Jahre nach der Beschädigung kann Schadensersatz eingefordert werden. Deshalb ist es im Schadensfall entscheidend, entstandene Schäden möglichst gründlich zu dokumentieren und rasch zu melden (siehe Schadensanzeige).
Verständigen Sie daher schnellstmöglich die Polizei, sobald Sie Vandalismusschäden oder Einbruchsspuren entdecken. Auch wenn Ihr erster Impuls möglicherweise darin besteht, aufzuräumen oder Graffitis von der Hauswand abzuwaschen – tun Sie dies nicht, bevor die Spurensicherung beendet ist! Schlimmstenfalls zerstören Sie dadurch Beweise, die zur Ergreifung des Täters führen könnten.
Ist der Täter bekannt oder wird er später gefasst, können von ihm die Kosten für sämtliche notwendigen Reparaturen und die Wiederbeschaffung des Inventars eingeklagt werden. Geschädigte sollten daher alle beschädigten oder gestohlenen Gegenstände unverzüglich melden, wenn sie Anzeige erstatten.
Schadensmeldung bei der Versicherung: Wer zahlt wofür?
Nach der Anzeige ist der nächste Schritt die Schadensmeldung bei der Versicherung. Grundlage dafür liefert neben der Beweisaufnahme durch die Polizei eine eigene Dokumentation in Form von Fotos und Inventarlisten. Diese ist der Versicherung auf Anfrage einzureichen und sollte möglichst präzise Aufschluss darüber geben, was gestohlen oder beschädigt wurde und in welchem Umfang.
Im Fall von Vandalismus im Rahmen eines Einbruchs kommt die Hausratversicherung für Einbruchschäden innerhalb der Wohnung oder des Hauses auf. Dabei ersetzt sie bei beschädigtem oder gestohlenem Inventar je nach Zustand den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten oder den Wertverlust. Glasbruchschäden sind jedoch eine häufige Ausnahme: Zertrümmert der Täter beim Einbruch beispielsweise das Glas einer Vitrine, kann es sein, dass die Versicherung dieses nicht ersetzt, da keine entsprechende Absicherung besteht. Viele Versicherer bieten jedoch eine Zusatzoption, die Glasbruch in der Hausratversicherung mit absichert.
Ferner setzen viele Versicherer voraus, dass der Haus- oder Wohnungseigentümer selbst alle nötigen Vorkehrungen getroffen hat, um Einbrechern den Zugang zu erschweren. So muss in der Regel ein gewaltsames Eindringen erfolgt sein, damit Leistungsanspruch für Einbruchschäden von der Hausratversicherung besteht.
Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus am Haus?
Schäden an Scheiben und Türen andererseits fallen in der Regel nicht in den Deckungsbereich der Hausratversicherung. Da es sich um Teile des Hauses handelt, erfolgt die Regulierung der Schäden über die Wohngebäudeversicherung. Anders als die Hausratversicherung deckt diese jedoch primär Schäden ab, die ohne Fremdeinwirkung entstanden sind – darunter zum Beispiel Sturm- oder Brandschäden. Ein versuchter Einbruch, Schäden im Außenbereich oder Graffitis am Haus hingegen werden nur von Policen abgedeckt, die zusätzlich explizit einen Vandalismusschutz beinhalten.
Dieser ist für Einfamilienhäuser oft nur mit hohen Zusatzkosten erhältlich – zu groß ist den Versicherern die Gefahr, dass Hauseigentümer selbst verursachte Schäden als Vandalismus ausgeben. Hinzu kommt, dass mit einer Wohngebäudeversicherung immer nur das eigene Wohneigentum abgesichert werden kann. Dies beinhaltet bei einem Einfamilienhaus sämtliches Zubehör wie Markisen, Mülltonnen oder Terrassendächer – nicht jedoch lose Gegenstände, die im Garten herumstehen. Diese sollten daher nach Verwendung weggeräumt werden, um sie vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. Für Nebengebäude wie Garagen gelten je nach Versicherer andere Bedingungen, die sich von Größe und Nutzungsform ableiten. In einer Doppelhaushälfte oder einem Zweifamilienhaus hingegen deckt der Versicherungsschutz nicht den Teil des Hauses, den der Nachbar bewohnt. Ebenso verhält es sich bei einem Mehrfamilienhaus: Teile wie das Treppenhaus oder die Eingangstür, die dem “Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft” dienen, können ausschließlich über die Eigentümergemeinschaft versichert werden.
Was kostet eine Versicherung gegen Vandalismus am Haus?
Die Kosten für Versicherungsschutz vor Vandalismus hängen stark von externen Faktoren ab; daher ist es nur schwer möglich, genaue Angaben darüber zu machen. Wohnen Sie beispielsweise in einem Stadtteil, in dem sich häufig Vandalismusfälle ereignen, ist die Versicherung entsprechend teurer als in einer ruhigen Gegend. Ebenso fallen Versicherungswert und Beschaffenheit des Gebäudes bei der Berechnung der Kosten ins Gewicht. Allgemein sind jedoch Versicherungen günstiger, die eine Selbstbeteiligung an den Sanierungskosten vorsehen.
Prävention gegen Vandalismus: Was kann ich selbst tun?
Um Sachbeschädigung von vornherein vorzubeugen, sollten Eigentümer ihr Haus so unattraktiv wie möglich für die Täter machen. In der Regel suchen sich Einbrecher wie auch jugendliche Rowdys oder Graffiti-Sprayer für ihre Vergehen Ziele aus, die schlecht gesichert sind und zum Tatzeitpunkt leer stehen. Letzteres lässt sich verbergen, indem durch zeitgesteuerte Rollladen und automatische Beleuchtung sowie Absprachen mit den Nachbarn der Eindruck von Aktivität erweckt wird. Sicherheitsschlösser, Alarmanlagen und Lampen mit Bewegungsmeldern hingegen erschweren den unbemerkten Zutritt, während Überwachungskameras oder Kamera-Attrappen ein höheres Risiko suggerieren, gefasst zu werden. Zur weiteren Abschreckung eignen sich Schilder, die auf Wachhunde, Alarmsicherung oder Videoüberwachung hinweisen – solange diese Hinweise glaubwürdig sind.
Auch vergangene Beschädigungen am Haus sollten möglichst zeitnah beseitigt werden. Geschieht das nicht, verstehen die Täter diese oft als Einladung, weitere Schäden anzurichten. Dabei ist es auch aus Gründen der Kostendeckung ratsam, die Schadensanierung von professionellen Handwerkern übernehmen zu lassen. Gerne vermitteln wir Handwerker, die Schäden und Graffitis schnell, kompetent und kostengünstig beseitigen. Ferner beraten wir Sie über weitere Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Eigentum vor mutwilligen Beschädigungen schützen können. – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!