Versicherungsschaden melden – aber richtig! | Fristen, Fallen, Fragen…

Erst wenn Sie einen Versicherungsschaden melden, sehen Sie, ob Ihre Versicherung gut ist. Die Qualität Ihres Vertrages zeigt sich bei der Schadenregulierung. Was nützt eine Versicherung voller Zusatzleistungen, wenn im Schadenfall kein Geld fließt? Auch eine teilweise Verweigerung der Leistung ist ärgerlich. Insbesondere, wenn man dem Versicherten fehlerhaftes Verhalten bei der Mitwirkung im Schadenfall unterstellt. Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen zur Wohngebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung durch. Sie werden Sie den Begriff „Schaden“ nicht oft finden. Die Versicherer verwenden in ihren Dokumenten für Versicherungsschäden andere Formulierungen. „Versicherungsfall“ oder „Eintritt des Versicherungsfalles“ steht dort geschrieben.

Die erste Kontaktaufnahme mit dem Versicherer entscheidet über den Erfolg der Regulierung. Der Schadenservice des Unternehmens arbeitet nach einem festen Schema. Der Sachbearbeiter ist sachlich fokussiert und führt durch das Gespräch. Der Geschädigte hingegen ist aufgeregt und steht unter Stress. Hier können Missverständnisse auftreten. Eine zufriedenstellende Regulierung wird dadurch erschwert. Wir geben Ihnen in diesem Beitrag hilfreiche Tipps. So können Sie Fehler vermeiden, wenn Sie einen Versicherungsschaden melden.

Wichtig zu wissen: Ärger und Probleme bei der Schadenregulierung treten häufiger auf, als man denkt und sich wünscht. Wir von der Deutschen Schadenshilfe können davon ein Lied singen. Doch gut zu wissen: Gerade in schwierigen Fällen können wir Sie kompetent und erfahren unterstützen. Mit einem Netzwerk aus Sachverständigen / Gutachtern, Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie Sanierungsdienstleistern sorgen wir dafür, dass der Schaden schnell und professionelle beseitigt und so gut wie möglich durch die Versicherung geleistet wird.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Der richtige Zeitpunkt für die Schadenmeldung

Wenn ein Schaden eintritt, ist Zeit knapp. Die Gedanken drehen sich zunächst um die Sicherung des Privateigentums. Besonders dann, wenn sich ein Schaden in Sekundenschnelle ausbreitet. Das passiert, wenn es brennt oder ein Hochwasser das Haus flutet (siehe auch: Flut Opfer, Hochwasserschaden – wer zahlt?). In diesen Fällen steht die eigene Unversehrtheit an erster Stelle. Kurze Zeit später überblicken Sie das gesamte Ausmaß. Jetzt wird Ihnen bewusst, dass Sie den Versicherungsschaden melden müssen. Gibt es hierfür einen vorgeschriebenen Zeitpunkt? Die Versicherer verwenden in ihren Dokumenten keine konkreten zeitlichen Vorgaben. Sie werden Formulierungen wie „schnellstmöglich“ oder „unverzüglich“ finden. Dies bedeutet so nah am Ereignis wie möglich.

Wann soll man den Versicherungsschaden melden? Nach Ihren Möglichkeiten sofort. Sie müssen diese Möglichkeit zur Meldung jedoch haben. Es muss zumutbar sein, Sie sollten keine anderen Pflichten, z. B. Hilfeleistung verletzen. Im Klartext: Befindet sich ein Versicherter nach einem Brandschaden zur Versorgung im Rettungswagen, sind seine Möglichkeiten begrenzt. Manche Schäden zeigen sich erst später. Lochfraß in einer Kupferleitung kann zu allmählichem Wasseraustritt führen. Der Schaden wird jedoch erst nach Wochen oder Monaten sichtbar. In diesem Fall können Sie den Versicherungsschaden melden, nachdem er Ihnen zur Kenntnis gelangt ist (siehe: Wasserschaden melden). Wichtig ist auch das Einhalten der Verpflichtungen, die Ihnen der Versicherer im Schadenfall auferlegt.

Der Versicherte hat auch Pflichten im Schadenfall

Mit der Antragsunterschrift werden die Versicherungsbedingungen Bestandteil des Vertrages. Es gibt mitunter Fristen, innerhalb derer die Meldung eines Schadens nachträglich möglich ist (siehe: Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden). Sie stehen in den Versicherungsbedingungen. Auch die Definitionen wichtiger Begriffe sind hier zu finden.

Neben den Begrifflichkeiten werden auch die Pflichten der Versicherten beschrieben. Der Versicherer bezeichnet sie als Obliegenheiten. Dies sind Dinge, die Sie tun müssen.

  • Das kann z. B. eine Meldung über die bauliche Veränderung Ihres Hauses sein.
  • Obliegenheiten finden sich auch für den Schadenfall: Ganz wichtig ist die Pflicht zur Schadenminderung.
  • Eine Obliegenheit ist auch die Meldung des Schadens bei den Behörden. So muss immer die Polizei informiert werden, wenn der Schaden durch unbefugte Dritte verursacht wurde. Dies sind z. B. Brandstiftung und Einbruch (siehe: Polizei Einbruch melden).

Auf das Einhalten der Obliegenheiten werden Sie bei der Schadenmeldung immer hingewiesen. Gut, wenn Sie in diesem Punkt bereits Vorarbeit geleistet haben.

Versicherungsschäden melden | Tipps für richtige Schadensmeldung finden Sie in diesem Artikel (© smolaw11 / stock.adobe.com)
Versicherungsschäden melden | Tipps für richtige Schadensmeldung finden Sie in diesem Artikel (© smolaw11 / stock.adobe.com)

Versicherungsschäden melden: Tipps für eine erfolgreiche Schadenmeldung

Egal, ob Sie per Telefon, E-Mail, App oder Schadensmeldung Vorlage einen Versicherungsschaden melden, die Meldung wird dort gespeichert. Nachträgliche Korrekturen sind möglich, erfordern aber immer Begründungen und Nachweise (vgl.: Schadensbericht für Versicherung). Sie erschweren und verzögern den Vorgang der Schadenabwicklung unnötig.

Im Folgenden geben wir Ihnen einige Tipps, damit Sie gut auf eine Schadenmeldung vorbereitet sind. Sie gelten nicht nur für die Meldung von Versicherungsschäden beim eigenen Gebäude- oder Hausratversicherer. Wenn Sie Schadenersatzansprüche gegen einen Haftpflichtversicherer stellen, wird man Sie ebenso zur Nachweisführung auffordern.

  1. Drücken Sie sich immer klar und deutlich aus. Unklare Formulierungen führen schnell zu Fehldeutungen. Diese provozieren dann Rückfragen und verzögern den Ablauf.
  2. Verwenden Sie eine sachliche Ausdrucksweise. Umgangssprachliche Formulierungen gehören nicht in eine Schadenmeldung. Sie geben Spielraum für Mutmaßungen.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau. Beginnen Sie unmittelbar nach den Aktivitäten zur Schadenminderung damit. Mobiltelefon und digitale Speicherung machen es einfach. Fotografieren Sie den Schaden und die mutmaßliche Ursache so genau wie möglich.
  4. Achten Sie auf Details. Notieren Sie sich die Zeit Ihrer Schadenmeldung und Ihre Gesprächspartner.
  5. Vermerken Sie Art, Umfang und Zeitpunkt Ihrer Bemühungen, den Schaden gering zu halten.
  6. Vermeiden Sie Spekulationen. Äußern Sie nur Dinge, von denen Sie voll überzeugt sind. Wenn Ihnen die konkrete Ursache des Schadens zum Zeitpunkt der Meldung nicht klar ist, dann sagen Sie das auch so. Wenn Sie die Einschätzung des Schadenumfanges überfordert, sagen Sie es Ihrem Gesprächspartner. Spekulieren Sie nicht, denn Ihr Gegenüber macht sich Notizen, die Sie nicht sehen können.
  7. Entsorgen Sie nicht vorschnell Gegenstände! Wenn z. B. bei einem Leitungswasserschaden der Teppich stark durchnässt und verschmutzt wurde, lagern Sie ihn an einem anderen Ort. Im Garten kann er keinen Schaden durch Staunässe vergrößern. Ihre Hausratversicherung wird den Teppich aber noch sehen wollen, bevor sie Ihnen den Schaden ersetzt. Wenn ein Klempner das defekte Rohr gleich entsorgen will, nehmen Sie es an sich.
  8. Bei Versicherungsschäden durch Unwetter ist eine verspätete Nachweisführung schwierig. Gewitter treten lokal begrenzt auf und haben manchmal verheerende Wirkung. Um den Nachweis zu erbringen, dass Ihr Gewächshaus einem Hagelschlag zum Opfer gefallen ist (siehe: Hagelschaden melden), benötigen Sie den genauen Zeitpunkt und den Ort des Gewitters. Der Versicherer gleicht diese Angaben später mit den Aufzeichnungen von Wetterdiensten ab.
  9. Bewahren Sie Anschaffungsbelege von wertigen Gegenständen, wie z. B. Sportgeräten oder Unterhaltungselektronik auf, solange Sie diese besitzen. Auch wenn die Herstellergarantie bereits erloschen ist. Der Versicherer hat das Recht, diese Belege im Schadenfall als Nachweis zu verlangen. Ohne Nachweis wird die Schadendurchsetzung oft sehr schwer.
  10. Dokumentieren Sie entsprechend so gut es geht alle Ihre Wertgegenstände. Fertigen Sie hierzu Fotos an und notieren Sie den Tag der Anschaffung und den Wert. Sofern vorhanden, fügen Sie Anschaffungsbelege hinzu. Nach einem Einbruchdiebstahl wird Ihr Versicherer eine Stehlgutliste fordern. Auf dieser erfassen Sie alle gestohlenen Sachen. Dies ist einfacher, wenn Sie bereits eine Übersicht Ihrer Wertsachen wie Uhren oder Schmuck besitzen. Sie dient Ihnen auch als Nachweis; ggf. sollten Sie auch die Kosten für ein Wertgutachten Ihres Schmucks nicht scheuen. Ihr Versicherer muss Ihnen den Satz „Ich hatte da noch eine teure Uhr, ein Erbstück…“ nicht glauben. Es zählt nur der Beleg.

Wie Sie die eigene Position im Schadenfall stärken

Werden Sie im Fall eines Versicherungsschadens aktiv. Fordern Sie den Schadenservice Ihres Versicherers. Sie können sich für die Schadenabwicklung Hilfe holen. Legen Sie dem Versicherer zeitnah Angebote von Handwerkern vor. Wir können Ihnen erfahrene Handwerksbetriebe und Sanierungsfirmen vermitteln.

Beauftragen Sie bei großen Schäden selbst einen Gutachter, wenn Sie der Überzeugung sind, das Ihr Versicherungsunternehmen Kosten einsparen möchte und Sie den Eindruck haben, die Versicherung will den Schaden kleinrechnen bzw. sich aus der Leistungspflicht herauswinden. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Sachverständigen zu finden.

Aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben nicht nur Pflichten. Sie haben auch Rechte und Ansprüche. Die Versicherungsbedingungen sind oft nicht einfach zu verstehen. Vielleicht sind Sie der Überzeugung, dass Ihr Versicherer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Holen Sie sich juristischen Sachverstand hinzu. Wir können Ihnen den passenden Anwalt vermitteln. Sowohl für Baurecht als auch für Versicherungsvertragsrecht und Sachversicherungsrecht.

Versicherungsschaden melden | Die richtige Schadensmeldung von Versicherungsschäden (© Monster Ztudio - stock.adobe.com)
Versicherungsschaden melden | Die richtige Schadensmeldung von Versicherungsschäden (© Monster Ztudio – stock.adobe.com)

Nehmen Sie Ihre Pflichten aus dem Versicherungsvertrag jederzeit ernst. Bereiten Sie sich auf den Schadeneintritt vor. Lassen Sie sich schnell helfen, wenn es mit Ihrem Versicherer schwierig wird. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und finanziellen Verlust, wenn Sie Versicherungsschäden melden.

Nutzen Sie den Service der Deutschen Schadenshilfe! – Lassen Sie sich beraten, mit den richtigen Dienstleistern zusammenbringen und die Schadenregulierung von der Schadensmeldung bis zur Schadenbeseitigung professionell abwickeln. Das spart Ihnen Stress, Zeit und Sie erhalten zügig Ihre Normalität zurück. – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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