Wasserschaden durch Wasserbett | Hilfe bei Regulierung

Wasserbetten bieten heutzutage eine relativ hohe Sicherheit. Die Gefahr von austretenden Wasser ist daher begrenzt – aber nicht unmöglich. Was passiert nach einem solchen Wasserschaden? Welche Versicherungen können bei der Behebung von Schäden weiterhelfen? Wir informieren Sie für den Ernstfall und vermitteln Ihnen auf Ihren Wunsch hin erfahrene Dienstleister.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wasserschaden durch Wasserbett – was tun?

Ein mit Wasser gefülltes Bett ist ein beliebtes Möbelstück, um wahrhaft gemütlich ruhen zu können. Mittlerweile bieten die Hersteller sichere Betten, die im Regelfall einen Wasseraustritt vermeiden. Aber dennoch steht die Frage für viele Mieter und Mieterinnen im Raum: Ist beim Kauf die Erlaubnis vom Vermieter nötig?

Mietrecht – dürfen Vermieter das Wasserbett verbieten?

Ein Bett, das Wasser enthält, verursacht oft Unsicherheiten – bei Hausbesitzern wie Nachbarn gleichermaßen. Dabei gilt es vorrangig als ein Möbelstück und darf als solches zunächst nicht pauschal verboten werden. Vermieter müssen eindeutige Belege haben, warum die Schlafstatt für eine Wohnung ungeeignet ist. Erst dann können sie ein Verbot aussprechen. Die größten Sorgen betreffen zwei Möglichkeiten:

  1. Wasseraustritt und daraus folgender Wasserschaden
  2. gefährdete Statik bzw. eine zu hohe Bodenbelastung

Die Statik ist oft das Maß der Dinge, wenn Vermietende Nein zum Wasserbett sagen. Galt dieses Urteil in der Vergangenheit als unumstößlich, so ist das heute nicht mehr der Fall. Aufgrund der erhöhten Sicherheit sind ältere Häuser (Baujahr ab 1945) geeignet, um ein solches Bett problemlos halten zu können.

Davon abgesehen ist die statische Belastung des Fußbodens bei einer Feier mit vielen Gästen ggf. deutlich höher. Ebenso beanspruchen eine Waschmaschine oder ein größeres Aquarium den Untergrund auf einer kleineren Fläche in weit höherem Ausmaß. Aus diesem Grund stellen Wasserbetten normalerweise keine Gefahr für die Statik dar und können nicht ohne Weiteres verboten werden.

Risiko Wasseraustritt – wie sicher sind die Betten?

Moderne Schlafstätten enthalten entweder eine innenliegende Sicherheitswanne (Inliner-Wanne) oder eine Outliner-Wanne, die das gesamte Bett umschließt. Dadurch ist bereits ein hohes Maß an Sicherheit geboten, um einen Wasserschaden zu verhindern. Denn die Sicherheitswannen fangen im Zweifelsfall sämtliches Wasser auf, sodass es zu keinem ernsthaften Schaden kommt.

Die Statik ist zwar ebenfalls ein Sorgenkind für Bettenkäufer und Vermieter. Aber das ist völlig unnötig. Denn bei den Maßen von bspw. zwei mal zwei Metern, verteilt sich die Last gleichmäßig über vier m² auf dem Boden. Diese Bodenbelastung hat im Regelfall keine Auswirkungen auf die Gebäudestatik.

Es werden mit solch einem Bett keine 200 kg/m² erzielt. Sämtliche Immobilien, die nach dem Zweiten Weltkrieg erbaut worden sind, müssen eine sog. Verkehrslast von 245 kg/m² aufweisen. Eine Ausnahme gilt bei Häusern, die in Leichtbauweise errichtet worden sind. Hier entscheidet der Einzelfall, ob ein mit Wasser gefülltes Bett einziehen darf.

Wasserbett versichern: Ist eine spezielle Versicherung nötig?

Viele Menschen, die sich ein Wasserbett anschaffen möchten, fragen sich, ob eine Versicherung notwendig ist. In Deutschland existieren ca. 160 Versicherer auf dem Markt. Davon bieten einige zusätzlich zum herkömmlichen Versicherungsangebot auch spezielle Klauseln für Wasserbetten an. Denn eine eigenständige Wasserbetten-Versicherung existiert nicht.

Allerdings brauchen sich Wasserbetten-Fans dennoch keine großen Sorgen bereiten. Denn im Regelfall genügt die übliche Hausratversicherung, um evtl. Schäden abzusichern. Hier ist lediglich eine entsprechende Klausel im Vertrag erforderlich. Als Ausweich-Option kann die Wohngebäudeversicherung bestimmte Schäden am Haus abdecken. Wichtig ist letztlich, was in der Versicherungspolice drinsteht.

Leitungswasser vs. Wasserbetten – das sollte im Vertrag stehen!

Damit die Hausratversicherung mögliche Wasserschäden abdeckt, die durch ein Wasserbett ausgelöst wurden, braucht es eine gesonderte Klausel im Versicherungsvertrag. Diese sollte explizit auf Wasserbetten eingehen. Die Standardformulierung bzgl. versicherter Wasserschäden lautet nämlich (nur) “bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser”. Und ob man bei dem Wasser im Wasserbett noch von Leitungswasser sprechen kann?

Im Fall einer Wohngebäudeversicherung zählt prinzipiell dasselbe. Hier ist ebenso darauf zu achten, dass “bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser” aus Wasserbetten vertraglich als Leitungswasser gilt, respektive eine andere, klare Formulierung den Versicherungsschutz bejaht. Erst dann können Schäden durch auslaufendes Wasser aus dem Wasserbett abgedeckt werden.

Ärger mit dem Nachbarn: Wasserschaden am fremden Eigentum – was tun?

Das Risiko für Schäden in der Wohnung durch ein Wasserbett ist normalerweise ausgesprochen gering. Dazu trägt das Vinyl des Bettes bei. Dieses wird stabil produziert und leckt oder reißt nicht so schnell. Zusätzlich kann eine spezielle Wanne im Wasserbett bei einem Leck vor weiteren, schwerwiegenderen Wasserschäden bewahren. Aber trotz aller Vorsicht kann es dennoch zu einem Schaden kommen. Sobald fremdes Eigentum betroffen ist (z. B. Möbel in der Wohnung eines Nachbarn), reicht die Hausratversicherung nicht mehr aus. Für einen umfassenden Versicherungsschutz ist eine private Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die Haftpflichtversicherung schützt bspw. bei durch Sie verursachten Beschädigungen beim Nachbarn. Im Gegensatz dazu ist die Wohngebäudeversicherung für Vermieter wesentlich, um gegen Schäden, die am Gebäude entstehen, gewappnet zu sein. Schlussendlich hilft die Hausratversicherung, den eigenen “Hausrat” zu versichern. Damit lassen sich die Beschädigungen, die das Bett ausgelöst hat, abdecken. Die folgende Liste fasst zusammen, wann welche Versicherung die Kosten deckt:

  • Hausratversicherung des Verursachenden: privates Eigentum; Möbel und jegliches Inventar – auch das Bett
  • Haftpflichtversicherung des Verursachenden: fremdes Eigentum; Möbel und jegliches Inventar, für dessen Schäden das Bett verantwortlich ist
  • Wohngebäudeversicherung des Vermietenden: Schädigungen am Gebäude (Mauern, Wände, Dächer etc.)

Haben Sie Probleme mit Regulierung entstandener Schäden? – Gern vermitteln wir Ihnen unserem Experten-Netzwerk einen geeigneten Fachanwalt für Versicherungsrecht, weitergehend benötigte Sachverständige bis hin zu erfahrenen Wasserschadensanierern.

Schäden in der Wohnung – so ist vorzugehen!

Bei aller Vorsicht können trotz allem Schädigungen und Unfälle passieren. Damit sich diese Probleme mit einem Wasserbett nicht ungünstig entwickeln, ist das richtige Vorgehen wichtig. Das gilt umso mehr, je eher eine Versicherung tätig werden soll. Ob nun Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung: In allen drei Fällen muss der vorliegende Schaden zunächst nach Möglichkeit begrenzt werden.

Für eine Schadensmeldung an den jeweiligen Versicherer sind Sie als betroffene bzw. verursachende Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Schädigung sich nicht ausbreitet. Sie sollten demnach Schadensbegrenzung betreiben (Schadensminderungspflicht). Erst, wenn das Wasser nicht weiter ausläuft und mehr Schäden verursacht, kann die Schadensdokumentation geschehen.

Eine Dokumentation ist für die Gutachter und Versicherungen essenziell. Nur so lässt sich feststellen, was als Teil des Versicherungsvertrages als versichert gilt. Hierfür können bspw. Videos und Fotos gelten. Sobald die Schadensmeldung erledigt ist und der Versicherer alles bestätigt und genehmigt hat, kann die Reparatur (siehe Raumtrocknung, Trocknungstechnik) bzw. Neuanschaffung der beschädigten Möbel und Objekte passieren.

Wasserschaden durch Wasserbett (© marog-pixcells / stock.adobe.com)
Wasserschaden durch Wasserbett (© marog-pixcells / stock.adobe.com)

Fazit – Wasserschaden wegen Wasserbett

Ein Bett, das mit Wasser befüllt ist, bietet viele Vorteile für seine Nutzer. Es schont den Rücken und erlaubt einen erholsamen Schlaf. Das Risiko eines Lecks ist im Regelfall äußerst gering, aber nicht völlig ausgeschlossen – insbesondere, wenn fahrlässig gehandelt wird. Deswegen lohnt es sich, die passenden Versicherungsverträge abzuschließen.

Es existiert zwar keine eigenständige Wasserbettenversicherung. Aber die herkömmliche Hausratversicherung kann bereits einiges leisten, um Schäden abzudecken. Für schwerwiegendere Fälle können die Haftpflichtversicherung und/oder die Wohngebäudeversicherung einspringen. Wichtig ist, dass die jeweilige Vertragsgestaltung über die Standardklausel “bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser” hinaus auch explizit Schäden durch Wasserbetten mit abdeckt.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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