Wasserrohrbruch! Was zahlt welche Versicherung bei Rohrbruch, wann?
Ein Wasserrohrbruch ist eins der schlimmsten Szenarien für Hausbesitzer: Innerhalb kürzester Zeit richtet ein solcher Vorfall großen Schaden an. Gut, wenn man für solch einen Notfall versichert ist. Aber welche Versicherung ist eigentlich für den Ersatz von beschädigten Möbeln zuständig und wer muss für die Reparaturkosten / Wasserschadensanierung aufkommen? Unser Ratgeber weiß die Antworten und gibt wertvolle Tipps.
Rohrbruch – Wann ist der Schaden ein Versicherungsfall?
In den meisten Fällen übernehmen entsprechende Versicherungen, beispielsweise die Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung, die bei einem Wasserrohrbruch anfallenden Reparaturkosten. Ob es sich um einen Fall für die Versicherung handelt und welche Versicherung welche Entschädigung übernimmt, hängt oft von der genauen Schadensursache und dem genauen Hergang des Schadensfalls ab.
Während einige Policen auch sogenanntes grob fahrlässiges Handeln abdecken, verweigern andere in einem solchen Fall die Zahlung oder zahlen den Schaden zumindest nicht komplett. Grob fahrlässig kann im Zusammenhang mit einem Rohrbruch beispielsweise sein, dass Heizungen im Winter komplett abgestellt werden, dadurch einfrieren und es deswegen zu einem Rohrbruch kommt. In einem solchen Fall kann die Versicherung jegliche Ansprüche mit Verweis auf eine solche Klausel zurückweisen. Wasserrohrbrüche, die auf Abnutzungserscheinungen zurückgehen und nur mit erheblichem Aufwand zu verhindern gewesen wären, fallen jedoch in der Regel in den Zuständigkeitsbereich von Versicherungen.
Wasserrohrbruch – Diese Versicherungen sind der richtige Ansprechpartner
Welche Versicherung anstehende Kosten aufgrund eines Wasserrohrbruchs übernimmt, hängt auch davon ab, um welche Kosten es sich genau handelt. So ist für die Reparaturkosten (vgl. Rohrbruch reparieren) unter Umständen ein anderer Ansprechpartner zuständig als für die Erstattung des entstandenen Schadens.
Was zahlt die Gebäudeversicherung bei Wasserschaden durch Rohrbruch?
Eine Wohngebäudeversicherung schließt in der Regel der Eigentümer des Hauses ab. Wer zur Miete wohnt, für den entfällt diese Police also. Oft werden die Kosten für die Police zwar über die Nebenkosten auf die Mieter übertragen, Versicherungsnehmer ist aber trotzdem der Hausbesitzer.
In einer typischen Gebäudeversicherung sind Policen gegen Feuer (siehe z.B. Was zahlt Gebäudeversicherung bei Brand?), Wasser und Sturm enthalten. Viele Anbieter ermöglichen mittlerweile aber auch Teilleistungen oder maßgeschneiderte Lösungen an. Wichtig für die Kostenregulierung bei einer Rohrverstopfung oder einem Wasserrohrbruch ist die Leitungswasserversicherung (vgl. Leitungswasserschaden Wohngebäudeversicherung).
Im Falle eines Wasserrohrbruchs übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten am Haus oder auf dem Grundstück. Im besten Fall deckt sie dabei sämtliche Zu- und Ableitungsrohre sowie alle Heizungs- und Wasserrohre im Gebäude ab (siehe auch den Sonderfall Rohrbruch unter der Bodenplatte). Teurer als die eigentliche Reparatur des Rohrbruchs ist oft die Beseitigung der Folgeschäden. Alle Sanierungs- und Folgekosten für die Instandsetzung an der Bausubstanz des Gebäudes werden im Versicherungsfall ebenfalls von der Gebäudeversicherung übernommen. Zu den von der Wohngebäudeversicherung abgedeckten Sachen gehören:
- Das im Versicherungsschein angegebene Gebäude samt Keller
- Fest installiertes Zubehör, beispielsweise Klingelanlage, Briefkästen oder Terrassen
- Nebengebäude wie Garagen oder Carports, insofern ausdrücklich angegeben
- Einbaumöbel wie -schränke oder -küchen
Kommt es in Folge einer Rohrverstopfung zu Mindereinnahmen oder Mietausfällen, können diese, je nach Versicherung, ebenfalls ersetzt werden. Nicht zuständig ist die Wohngebäudeversicherung für Anbauten, die vom Bewohner vorgenommen wurden, beispielsweise eine Markise oder dessen Satellitenschüssel.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Wasserrohrbruch?
Die Hausratversicherung wird immer vom Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung abgeschlossen. Sie ist für den gesamten Hausrat, der dem Versicherungsnehmer gehört, zuständig. Zum Hausrat gehören beispielsweise Möbel, persönliche Besitztümer, Elektrogeräte usw. (siehe Was ist Hausrat?). Dazu zählen auch Gegenstände, die sich im Keller befinden. Werden diese durch einen Wasserrohrbruch beschädigt, wird deren Wert bis zur maximalen Versicherungssumme von der Hausratversicherung ersetzt.
Wasserschäden sind in allen gängigen Policen für Hausrat enthalten (siehe auch Wasserschäden – wer zahlt?). Viele Versicherungen decken nicht nur Wasserrohrbrüche, für die der Bewohner selbst nichts kann, sondern auch selbstverursachte Schäden, beispielsweise durch eingefrorene Leitungen bei Frost ab (vgl. Frostschaden Versicherung). Im Zweifelsfall kann die Versicherung auch einen Sachverständigen oder Gutachter zur Beurteilung respektive Schadenswertermittlung entsenden (siehe Sachverständiger für Hausrat).
Etwas komplizierter wird die Abwicklung, wenn Gemeinschaftseigentum von einem Wasserrohrbruch betroffen ist. Das kann beispielsweise in Wohngemeinschaften mit Gemeinschaftsräumen oder gemeinsamem Keller mit Waschmaschine der Fall sein. Hier gilt es in enger Absprache mit dem Vermieter zu klären, welche Versicherung den Schaden und deren Behebung durch Sanierungsunternehmen übernimmt. Das kann entweder die Hausratversicherung eines der Beteiligten oder auch die Haftpflichtversicherung des Verursachers, falls denn einer feststeht, sein.
Nicht gerade einfach ist auch die Aufteilung, wenn in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen Schäden durch einen Rohrbruch erlitten haben (siehe Rohrbruch unter der Badewanne). Auch wenn Feuchtigkeitsschäden im Keller auftreten, ist oft das Eigentum mehrerer Parteien betroffen. Für die Reparatur sowie Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude sind dann der Vermieter und dessen Gebäudeversicherung zuständig. Die einzelnen Bewohner bekommen von ihrer jeweiligen Hausratversicherung die Schäden an ihren eigenen Möbeln erstattet. Hat jedoch ein Mieter, beispielsweise durch eine Rohrverstopfung, den Wasserrohrbruch verursacht, zahlt dessen Haftpflichtversicherung sowohl die Schäden am Gebäude als auch Sachschäden beim Nachbarn.
Was übernimmt die Private Haftpflichtversicherung bzw. wann kommt sie ins Spiel?
Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden nicht, weil sie davon ausgeht, dass fahrlässiges Verhalten vorliegt, kann die private Haftpflicht zu Rate gezogen werden. Eine Haftpflicht deckt in der Regel nämlich häufig genau solche Fälle ab. Das trifft vor allem für Bewohner in einem Mietverhältnis zu. Schließlich haben sie in einem solchen Fall das Eigentum eines Dritten, nämlich das Haus des Vermieters, beschädigt – also ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Diese kommt im Idealfall für die anstehenden Reparaturkosten am Haus auf. Den eigenen Hausrat ersetzt sie aber nicht. Weigert sich die Hausratversicherung zu zahlen, bleibt man bei einem selbstverschuldeten Wasserrohrbruch also trotz Haftpflicht auf den eigenen Kosten sitzen.
Rechte von Mietern bei einem Wasserrohrbruch
Ein Wasserrohrbruch hat oft weitreichende Folgen, die sich nicht von heute auf morgen wieder beseitigen lassen. Im schlimmsten Fall ist neben neuem Hausrat eine umfassende Sanierung nötig und der Mieter muss für eine Weile sogar ausziehen und seinen Hausrat auslagern bzw. einlagern lassen. Handelt es sich beim Vermieter um eine große Wohnungsbaugesellschaft o.ä., kann diese oft eine andere Wohnung für die Zwischenzeit zur Verfügung stellen. Ansonsten müssen Bewohner auf eigene Faust suchen oder sogar ins Hotel ziehen. Viele Versicherungen haben aber, was Unterbringungskosten angeht, strenge Richtlinien (vgl. auch Unterbringung nach Brand).
Auch wenn die Wohnung bewohnbar bleibt, ist die Lebensqualität durch die Wasserschadensanierung oft stark eingeschränkt. Die großen Lüfter zum Trocknen von Wänden und Fußboden müssen teilweise wochenlang laufen, damit sich kein Schimmel bildet. Teilweise sind ein oder mehrere Zimmer der Wohnung gar nicht bewohnbar. In einem solchen Fall haben Bewohner das Reicht auf Mietminderung – solange er den Wasserschaden nicht selbst verursacht hat. Wie hoch die Mietminderung sein darf, hängt vom Einzelfall ab.
Rohrbruch: Versicherung will nicht zahlen?
Brauchen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung? Sind Sie immer noch nicht sicher, wer der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist? Was tun, wenn die Haftpflicht den Antrag ablehnt? Wir helfen Ihnen in Sachen Versicherungsrecht und Schadensregulierung weiter! Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!
Weiterführende Ressourcen zu Versicherung bei Rohrbruch:
- Laminat aufgequollen durch Wasserschaden, deutsche-schadenshilfe.de
- anwalt.de: Gebäudeversicherung Wasserschaden Rohrbruch
- Gebäudeversicherung Schaden melden, deutsche-schadenshilfe.de