LVM Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht? – Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LVM abzuschließen, war sicherlich eine vorausschauende Entscheidung. Niemand hofft, dass er sie je in Anspruch nehmen muss. Ist aber doch ein andauernder Krankheitsfall oder Unfall mit Berufsunfähigkeitsfolge entstanden, ist es für Betroffene schockierend, wenn sie nach einer Leistungsabsage feststellen: “Meine LVM Berufsunfähigkeit zahlt nicht!”.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe wissen: Es gibt oft Streit zwischen Versicherten und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Unsere Sachverständigen und Fachanwälte für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf BU unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Für DSH Mitglieder ist die Unterstützung kostengünstig(er). Aber wir erbringen entsprechende Beratung und Vermittlungsleistungen auch für Nichtmitglieder. Denn kein Berufsunfähiger sollte auf seine vertraglich zugesicherten Ansprüche verzichten, weil etwa Fehler unterlaufen sind oder Ermessensspielräume zu seinen Ungunsten genutzt wurden. Unsere erfahrenen Fachanwälte kennen Tricks, Fallen und häufige Fehler bei BU-Anträgen – und setzen sich für Sie ein!

Informieren Sie sich hier über eine Mitgliedschaft bei der Deutschen Schadenshilfe. Sie können auch mit bestehendem Schadensfall noch Mitglied werden.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

LVM Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

Mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LVM Versicherung haben Sie eine wichtige und gute Vorsorge getroffen. Sie erhalten bei einem krankheitsbedingten dauerhaften Erwerbsausfall eine Berufsunfähigkeitsrente. Das ist gut: Schließlich müssen Sie Ihre Verbindlichkeiten weiter bezahlen. Zum Beispiel Ihren Hauskredit oder die Miete.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung der LVM im Schadensfall unerwartet nicht zahlt, wird es knapp mit dem Geld. Sie sind bei Ihrer privaten Lebensplanung immer davon ausgegangen, dass diese Versicherung im Fall einer schweren Krankheit einen Lohnersatz leistet. Deshalb haben Sie vor einiger Zeit einen Antrag unterschrieben. Sie haben regelmäßig Ihre Beiträge gezahlt. Doch dann stellen Sie einen Antrag auf eine BU-Rente, nur um festzustellen, dass die Leistungspflicht des Versicherers Grenzen hat.

Leider hört man immer wieder, dass Versicherungen die vereinbarte Leistung nicht zahlen wollen. Auch Kunden der LVM Versicherung sind u.U. betroffen. Mit Recht? Zu Unrecht? – Für Leistungsabsagen kann es mehrere Gründe geben. Doch können Sie in einem solchen Fall noch etwas tun?

BU-Antrag abgelehnt? Erhalten Sie jetzt keine Berufsunfähigkeitsrente? (© Dominik Neudecker / stock.adobe.com)
BU-Antrag abgelehnt? Erhalten Sie jetzt keine Berufsunfähigkeitsrente? (© Dominik Neudecker / stock.adobe.com)

Die LVM kann Ihren Antrag auf eine BU-Rente ablehnen – Warum?

Die Leistung kann immer dann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzung für ihre Zahlung nicht gegeben ist. Das gilt für alle BU-Versicherungen. So muss die Dauer der Arbeitsunfähigkeit für einen Leistungsbezug in der Regel mindestens sechs Monate betragen. Wird dieser Prognosezeitraum nicht erfüllt, gibt es keine BU-Rente. Siehe auch: Berufsunfähigkeitsrente beantragen.

Noch spannender wird es bei der Bedingung, dass der Versicherte seinen Beruf nur noch zu 50 % ausüben kann. Bei der Diagnose der Erkrankung kann noch auf eindeutige Daten zurückgegriffen werden, wie etwa Blutbilder oder Röntgenaufnahmen. Ob Sie aber in Ihrem Job nur noch zur Hälfte leistungsfähig sind, muss eine individuelle Einschätzung ergeben. Geprüft wird, welcher Tätigkeit Sie für welche Zeit nachgehen. Die Auswirkung Ihrer Erkrankung auf diese Beschäftigung ist maßgeblich für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Dies führt insbesondere bei psychischen Erkrankungen immer wieder zu Diskussionen. Dabei machen genau diese Krankheiten mittlerweile den größten Teil der Diagnosen zur BU aus. Von dieser Entwicklung ist auch die LVM Versicherung betroffen. Doch selbst wenn alle Voraussetzungen für den Leistungsbezug stimmen – die Versicherung kann die BU-Rente immer noch verweigern.

Sie kann sich zum Beispiel auf einen ungültigen Vertrag mit Ihnen berufen. Wenn Sie den Leistungsantrag einreichen, prüft die Versicherung auch den ursprünglichen Versicherungsvertrag. Hier haben Sie Angeben zu Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss gemacht. Nun liegen der Versicherung aufgrund der Erkrankung zahlreiche Behandlungsunterlagen vor. Haben Sie eine Vorerkrankung verschwiegen und hat diese auch noch einen eindeutigen Bezug zu Ihrem BU-Leistungsfall kann die LVM den Vertrag anfechten. Dieser wird hierdurch unwirksam.

Doch müssen Sie eine Ablehnung oder eine Anfechtung durch die LVM widerspruchslos hinnehmen?

Sie haben bei der LVM eine gute Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Stellen Sie nach einem Leistungsantrag fest: "Meine LVM Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht", dann ist das natürlich erst einmal ein Schock. - Nutzen Sie die Experten der Deutschen Schadenshilfe, um den Fall zu prüfen! (Screenshot lvm.de/privatkunden/produkte/gesundheit-und-vorsorge/berufsunfaehigkeit/berufsunfaehigkeit-berufstaetige-tab1 am 28.08.2023)
Sie haben bei der LVM eine gute Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Stellen Sie nach einem Leistungsantrag fest: “Meine LVM Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht”, dann ist das natürlich erst einmal ein Schock. – Nutzen Sie die Experten der Deutschen Schadenshilfe, um den Fall zu prüfen! (Screenshot lvm.de/privatkunden/produkte/gesundheit-und-vorsorge/berufsunfaehigkeit/berufsunfaehigkeit-berufstaetige-tab1 am 28.08.2023)

LVM Berufsunfähigkeit zahlt nicht? – Sie müssen eine Ablehnung Ihres Leistungsantrages nicht immer akzeptieren.

Sie haben eine Ablehnung Ihres Leistungsantrages erhalten? Hierzu gehört immer eine Begründung, welche Ihnen schriftlich übermittelt wird. Doch reicht diese Begründung aus?

Wenn Ihnen der Versicherer beispielsweise vorwirft, im Antrag unwahre Angaben gemacht zu haben, entspricht dies vielleicht der Aktenlage. Hatten Sie aber zum Zeitpunkt der Antragstellung Kenntnis von einer Vermutung Ihres Hausarztes? Wurde die gefundene Vorerkrankung nur in einem Beratungsgespräch erläutert oder wurde sie eindeutig diagnostiziert? Sowohl Ihr behandelnder Arzt als auch der Leistungssachbearbeiter Ihrer Versicherung können sich irren.

Möglicherweise erkennt die LVM nach der Begutachtung der Unterlagen durch einen Mediziner Ihre Erkrankung nicht an. Besonders bei psychischen Leiden haben die Experten einen größeren Spielraum. Es ist besonders unangenehm, wenn Sie wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht zur Arbeit gehen können und Ihre Versicherung eine andere Auffassung vertritt. Dies ist auch der Fall, wenn der Versicherer meint, Ihre Arbeitsbelastung genau zu kennen, und Ihnen die Tätigkeit weiterhin zutraut.

Übrigens kann sich die Versicherung in bestimmten Fällen u.U. auch auf eine Klausel zur Verweisung berufen. Das bedeutet, dass auf Sie eine Tätigkeit mit gleicher Entlohnung aber geringerer Belastung verwiesen werden können.

Sie müssen die Begründung der Versicherung nicht akzeptieren. Gehen Sie in Widerspruch. Legen Sie konkret dar, warum Sie von der Versicherung eine Leistung erwarten.

Steht der Verdacht einer verschwiegenen Vorerkrankung im Raum, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Bestand die Diagnose tatsächlich zu dieser Zeit. Ein Attest des Arztes kann auch das Gegenteil hervorbringen.

In Anbetracht der persönlichen Umstände sollten Sie darüber nachdenken, sich Hilfe zu nehmen.

Nehmen Sie sich schnell Hilfe. Warten kostet Geld.

Prüfen Sie immer genau, ob die Begründung für die Ablehnung durch den Versicherer den Ihnen bekannten Tatsachen entspricht. Das Problem: Sie stehen wegen der ausbleibenden Rentenzahlung unter finanziellem Druck und sind krank. Das sind keine guten Voraussetzungen, um sich der Entscheidung eines finanzkräftigen Unternehmens in den Weg zu stellen. Übergeben Sie Ihren Leistungsfall an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht (-> Anwalt Berufsunfähigkeit). Er sollte auf Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert sein. Dank seiner Kompetenz und Professionalität kann er den Fall schnell überblicken.

Es gibt viele Gründe, warum Versicherungen nach einer zunächst ausgesprochenen Ablehnung die vereinbarte BU-Rente dennoch zahlen müssen. Da ist die falsche Beurteilung medizinischer Sachverhalte zu nennen. Ein von Ihnen beauftragter Gutachter kann hierbei für eine Korrektur der Entscheidung sorgen. Ihr Fachanwalt weiß, an welchen Stellen den Versicherungen und ihren Mitarbeitern Fehler unterlaufen. Fehler, die am Ende zu Ihrem finanziellen Notstand führen. Zu den Pflichten der Versicherungen gehört es, Sie umfassend zu beraten. Die Folgen einer Verweisklausel sollten Ihnen nachweislich bekannt gewesen sein. Die Fragen zum Gesundheitszustand im Antrag sollten eindeutig und unmissverständlich gewesen sein. Die Versicherungsbedingungen wurden Ihnen erläutert und Sie haben diese auch verstanden.

Neben formalen Fehlern können dem Versicherer auch handwerkliche Missgeschicke unterlaufen. Hat der Bearbeiter alle eingereichten Dokumente vollumfänglich berücksichtigt? Ihr Anwalt wird genau kontrollieren, auf welche Datenquellen die Versicherung ihre Zahlungsverweigerung stützt.

Sie können einiges gegen die Ablehnung tun. Doch zugegeben, ohne juristischen Sachverstand wird das schwierig.

Auch die LVM kann Fehler machen, aber bitte nicht auf Ihre Kosten.

Für die Versicherung arbeiten Menschen, die auch Fehler machen können (vgl. Ärger mit Ergo Versicherung, Itzehoer Versicherung zahlt nicht u.a.). Nur sollten diese nicht zu Ihren Lasten gehen. Besonders nicht dann, wenn Ihnen das Wasser finanziell bis zum Hals steht. Außerdem benötigen Sie alle Kräfte, um wieder gesund und arbeitsfähig zu werden.

Bei der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es um sehr viel Geld. Rechnen Sie einfach die vereinbarte monatliche Rente für ein Jahr zusammen. Multipliziert mit der Leistungsdauer Ihres Vertrages kommt dabei eine beachtliche Zahl heraus. Wenn die LVM einen Grund findet, diese Ausgaben zu vermeiden, wird sie ihn nicht aus Höflichkeit übersehen.

Ob dieser Grund aber sachlich oder formal richtig ist, findet Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht heraus.

LVM Berufsunfähigkeit zahlt nicht? – Wir helfen Ihnen. Wir finden den richtigen Rechtsanwalt für Sie. Passend zu Ihrem abgelehnten Leistungsfall.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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