Versicherung will Brandschaden nicht oder nur teilweise bezahlen?
Als wäre es nicht schlimm genug, wenn die eigene vier Wände von einem Feuer beschädigt oder gar gänzlich zerstört wurden. Wenn dann auch noch die Versicherung “zickt”, ist der Kummer perfekt. Brandschäden gibt es in kleinem und großen Ausmaß. Und in unterschiedlichen Ursachen und Varianten, vgl. beispielhaft Kabelbrand und Schmorbrand / Schwelbrand sowie das Resultat von Sengschäden. Je nach Ursache und Schadengegenstand kommt im Kontext von Wohnraum entweder die Hausratversicherung und/oder die Wohngebäudeversicherung auf.
Die Hausratversicherung ist für Schadenersatz beweglicher Gegenstände im Haus- und Wohnraum zuständig, eben dem sogenannten “Hausrat” (siehe Was gehört zum Hausrat?). Das können Möbel, lose Teppiche, Kleidung, der Fernseher und sonstige Elektrogeräte sein. Unter Umständen aber auch das Fahrrad und der Rasenmäher im Schuppen. Letztlich alles, was – so sagt die Faustformel – aus dem Haus herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf dreht und schüttelt.
Die Gebäudeversicherung hingegen muss für den Ersatz von Schäden (hier Brandschäden) aufkommen, die im Fall eines Brandes am Gemäuer und den fest damit verbundenen Elementen zusammenhängen, z.B. Fenster, Türen, Dach etc. – so weit, so klar, so (scheinbar) einfach.
Ärger mit Schadenersatz von Feuerschäden durch Versicherungen
In der Praxis sieht es beim Schadenersatz von Feuerschäden nach Haus- und Wohnungsbränden leider ganz anders aus. Medien sind voll von Berichten über Versicherte, die Ärger mit ihrer Brandversicherung (respektive Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung) haben. Schlagzeilen wie “Haus zerstört: Warum zahlt Versicherung nicht” (hna.de) zeigen, wie sehr Geschädigte oft um ihren Schadenersatz kämpfen müssen.
Dabei ist es nicht immer böser Wille oder Methode der Versicherungsgesellschaften, die Schadenregulierung hinauszuzögern oder gar ganz zu verweigern, siehe unseren Artikel Versicherung verzögert Regulierung. Oftmals ist der Versicherungsschutz tatsächlich lückenhaft, oder Versicherungsnehmer machen im Schadenfall Formfehler und sonstige Unbedachtheiten, die eine vollständige Schadenersatz-Zahlung gefährden. Das geht schon bei Fehlern bei der Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer los (vgl. Brandschaden melden). Oft ist auch die Schadenwertermittlung durch Sachverständige und Gutachter einfach zeitaufwändig. Die Hausratversicherung schickt einen Sachverständigen für Hausratschäden, die Gebäudeversicherung schickt einen Gebäudegutachter. Deren Arbeitsergebnisse müssen gesichtet werden, bevor die Versicherung eine Freigabe für Aufräum- und Sanierungsarbeiten erteilt. Die ganze Logistik und Administration dahinter, der Arbeitsaufwand für Koordination und Kommunikation, die Abstimmung zwischen Experten, Versicherung und Handwerkern – das ganze macht viele Geschädigte bis zur Erschöpfung wahnsinnig. Und dann liest man in Social Media und Foren, die Versicherung zahle nicht nach dem Brandfall …, obwohl das noch gar nicht gesagt ist, sondern eben nur bisher recht lange dauert. Entsprechende Posts und Threads in Diskussionsforen sind also nicht immer fair gegenüber der Versicherungsgesellschaft, die den Schadenfall eben auch prüfen muss und nicht “einfach so” drauflos zahlt und freigeben kann (vgl. Wohngebäudeversicherung zahlt nicht nach Kostenvoranschlag).
Aber bei allem Schutz und guten Worten für die Versicherer bleibt auch klar: Mitunter ist es wirklich fragwürdig, wie die Regulierung von Schäden durch die Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. Geschädigten abläuft. Das wissen wir, und das hören wir regelmäßig in unserer Arbeit als Deutsche Schadenshilfe. – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei der Regulierung von Hausrat- und Gebäudeversicherungsschäden gegenüber der Versicherungsgesellschaft – kompetent und erfahren! – Siehe auch: VHV zahlt nicht.
Versicherung zahlt nicht nach Brand – was tun?
Was also tun, wenn es Probleme mit der Schadenabwicklung nach einem Brand gibt? – Die Deutsche Schadenshilfe ist darauf spezialisiert, Sie bei der Regulierung von Brandschäden gegenüber Hausrat- und Gebäudeversicherung zu unterstützen. Das beginnt bei der korrekten und bedachten Schadenmeldung, bei der Dokumentation der Schäden durch das Feuer. Bei der konkreten Schadenwertermittlung durch ein Sachverständigen-Gutachten, über das Sie einen möglichst umfangreichen und fairen Schadenersatz erhalten. – Wir kümmern uns um sämtliche Kommunikation mit der Versicherung, sei es schriftlich oder am Telefon. Wir setzen Ihre Forderungen und Ansprüche gegenüber der Versicherung bzw. den Versicherungen durch, und holen die Freigaben ein für die Schadenbeseitigung / Schadensanierung (vgl. auch: Gothaer Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Und last but not least: Wir haben Kontakte zu einem Netzwerk von Handwerkern, Sanierungsdienstleistern und Experten, wenn es um die Beseitigung aller Schäden nach einem Feuer geht. Lassen Sie sich unterstützen: Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!
Wie aus “Versicherung zahlt nicht” ein “Versicherung zahlt doch” werden kann
Ein häufiger Streitpunkt bzw. Ansatzpunkt von Versicherungsgesellschaften, eine Schadenersatz-Zahlung zu verweigern oder zurückzuhalten, ist neben Zahlungsverzug bei der Versicherungsprämie die Frage der Verursachungs-Schuld bzw. grober Fahrlässigkeit. Je nach Versicherungsvertrag sind die Folgen von “grob fahrlässigem Verhalten” nämlich versichert, nur teilweise abgedeckt, oder gar nicht abgedeckt. Im Tarifjargon heißt es oft “je nach Schwere des Verschuldens”. Und dann kann man mit professioneller Vertretung sehr wohl erfolgreich mit dem Versicherer darüber streiten, ob und was “fahrlässig” war.
Auch gibt es Fälle, wo die Assekuranz die Entschädigung (rechtlich korrekt) ablehnt, man aber eine andere Versicherung bzw. Versicherungsart in Anspruch nehmen kann. Beispiel: Der Brand wurde durch fahrlässiges Verhalten eines Gastes verursacht. In diesem Fall lässt sich dessen Privathaftpflicht möglicherweise in Anspruch nehmen.
Oder: Man kann mittels Sachverständigen-Gutachten nachweisen, dass die Ursache der Schäden sehr wohl im Bereich der versicherten Ursachen liegt, auch wenn die Versicherung anfänglich versucht, etwas anderes festzustellen (vgl. Brandursachenermittlung). Mitunter vermutet ein von der Versicherung geschickter Gutachter Selbstverschulden des Versicherungsnehmers, obwohl diesen bei bestem Wissen und Gewissen keine Schuld trifft. Kann durch ein Gegengutachten dann nachgewiesen werden, dass die Ursache des vorliegenden Brandschadens Brandstiftung war, muss die Versicherung erst einmal leisten. Siehe Zahlt Versicherung bei Brandstiftung? – Und wird der Brandstifter gefasst und verurteilt, kann sich die Versicherung den Schaden ihrerseits vom Verursacher zurückholen (den Brandstifter “in Regress nehmen”), wovon Sie als Versicherter aber nichts mehr mitbekommen werden.
Brand – Versicherung zahlt nicht: Die Zahl der Fälle, wo eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung den Schaden erst einmal kleinrechnen oder die Schadenregulierung gänzlich zurückweisen will, häuft sich. Siehe auch: Versicherung zahlt erst nach Klage. Doch genauso lang ist die Zahl der Fälle, wo sich die Ansprüche des Versicherungsnehmers am Ende doch durchsetzen lassen und ließen. – Das zumindest ist unsere Erfahrung aus der Vertretung und Unterstützung von bereits unterstützen Geschädigten. Brauchen Sie auch Unterstützung? – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!