In meiner Wohnung wurde eingebrochen – Wie soll ich vorgehen?
Wurde in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus eingebrochen, ist es wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und umgehend die Polizei verständigen. Bei einem Einbruch in einer Mietwohnung müssen Sie nicht nur schnell die Polizei rufen, sondern auch sofort Ihren Vermieter kontaktieren. Ist die Polizei einmal eingetroffen, macht diese eine Bestandsaufnahme vor Ort. Vor dem Eintreffen der Kriminalpolizei dürfen Sie am Tatort nichts verändern, da Sie ansonsten die Arbeit der Spurensicherung erschweren und die Einbruchsaufklärung verhindern könnten.
Sie erleichtern die Arbeit der Polizei, wenn Sie bereits über eine Liste von Wertgegenständen oder eine sogenannte „Stehlgutliste“ verfügen und gestohlene Objekte genau beschreiben können. Zögern Sie außerdem nicht, die Beamten zu informieren, wenn Sie Hinweise zu etwaigen Tatverdächtigen haben. Darüber hinaus sollten Sie Fotos von den Einbruchsstellen und den verursachten Schäden und Einbruchspuren machen, da sie diese für die Einbruchsmeldung bei Ihrer Versicherung benötigen.
Für eine ordnungsgemäße Meldung des Einbruchs bei Ihrer Versicherung müssen Sie außerdem vorab eine Anzeige des Diebstahls bei der Polizei tätigen. Dies ist der erste Schritt, um mögliche Versicherungsansprüche geltend zu machen. Des Weiteren hat es sich als hilfreich erwiesen, Kredit- und Bankkarten sowie Ihr Handy sperren zu lassen, falls der Einbrecher beim Diebstahl Passwörter und Zugangscodes ergattert hat. Wenn infolge des Diebstahls auch persönliche Dokumente wie der Reisepass oder der Personalausweis fehlen, dann müssen Sie dies außerdem beim zuständigen Bürgeramt melden.
Verhalten nach einem Wohnungseinbruch
Wenn Sie nach einem Wohnungseinbruchdiebstahl die Polizei verständigt haben, so arbeitet diese an der Aufklärung des Verbrechens und der Fahndung nach möglichen Tätern. In der Statistik liegt die Aufklärungsquote von Wohnungseinbruchdiebstahl in Deutschland allerdings unter 20 Prozent. Ebenso hat vielerorts die Einführung von polizeilichen Wohnungseinbruchsradaren wenig an der Aufklärungsquote von Einbrüchen geändert. Daher dürfen Sie nicht allzu große Hoffnungen in Statistiken zu Einbruchsfällen oder in Wohnungseinbruchsradare setzen. Denn laut Kriminalstatistik die Chance ist gering, dass Sie gestohlene Gegenstände wiedererlangen oder dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird.
Besser ist es, sich um die notwendigen Behördengänge und um die Reparatur der Einbruchsschäden zu kümmern (siehe Einbruchschadenbeseitigung). Dies können Sie allerdings erst machen, nachdem die Polizei den Tatort freigegeben hat. Nach der ersten groben Reinigung des Tatorts sollten Sie die Sanierung beschädigter Fenster oder Türen veranlassen, da diese ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen (vgl. aufgebrochene Tür, Fenster instandsetzen), und Sie natürlich so schnell wie möglich wieder in Sicherheit in Ihrer Wohnung schlafen können wollen. Gern vermitteln wir Ihnen erfahrene Sanierungsdienstleister (Handwerker, Einbruchschadensanierer).
Des Weiteren ist es angebracht, an einen an guten Einbruchsschutz zu denken, damit Sie in Zukunft zuverlässig vor Einbrechern geschützt sind. Dazu gehören beispielsweise die Installation einer Überwachungskamera oder eines Bewegungsmelders im Eingangsbereich, die Anbringung von Fenstergittern oder Rollläden, das Einrichten einer Sicherheitstür oder die Anschaffung eines Wachhundes. Besonders wenn Sie in einer Erdgeschosswohnung, in einem Einfamilienhaus oder in der Gegend von Mehrfamilienhäusern leben, sollten Sie sich bezüglich eines angemessenen Einbruchschutzes professionell beraten lassen.
Wer sich in Folge eines Wohnungseinbruchs nicht mehr sicher in seinem Heim fühlt und daher mit psychischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, sollte sich mit der Opferberatung des Weißen Rings in Verbindung zu setzen. Diese hilft dabei, den Alltag wieder mit Sicherheit und Selbstbewusstsein bewältigen können. Opfer von Einbrüchen bekommen hier außerdem Unterstützung für ihre Behördengänge und erhalten psychologische Beratung für etwaige Gerichtstermine.
Wer zahlt den Schaden, der durch einen Einbruch verursacht wurde?
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Einbruchsschäden am persönlichen Eigentum von der Hausratsversicherung übernommen. Allerdings sollten Opfer von Einbrüchen nicht gleich davon ausgehen, dass ihre Versicherung den Schaden begleicht, den die Täter angerichtet haben. Zuerst wird geprüft, ob Sie vor dem Einbruch alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben oder ob Sie nachlässig waren und somit den Diebstahl gefördert haben. Dies gilt etwa für offene Haustüren und Fenster, die Einbrechern das Eindringen erleichtern. Bereits eine unverschlossene Tür kann dazu führen, dass Sie Ihre Versicherungsansprüche nicht geltend machen können.
Neben Einbruchsschäden kann die Hausratsversicherung auch den Wert gestohlener Objekte ersetzen. Dazu müssen Sie allerdings erst beweisen, dass sich diese Gegenstände vor dem Diebstahl tatsächlich in Ihrem Besitz befunden haben. Optimal ist es, wenn Sie für diesen Zweck Fotos der Wertgegenstände sowie Kassenbelege vorweisen können (vgl. Einbruch, Versicherung, keine Belege).
Außerdem können auch eidesstattliche Zeugenaussagen von Menschen, die mit Ihrem Haushalt vertraut sind, als Beweis für den Besitz von diversen Wertgegenständen gelten.
Wer zahlt bei einem Einbruch in der Mietwohnung?
Ein Sonderfall ist der Wohnungseinbruch-Diebstahl bei einem bestehenden Mietverhältnis. Hier zahlt die Hausratsversicherung im Idealfall zwar den Schaden am persönlichen Eigentum des Mieters durch die Täter (siehe auch Wie ist Einbruch versichert?), jedoch fallen beschädigte Türen und Fenster der Wohnung in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Das gilt auch für andere vermietete Objekte wie etwa den Kühlschrank, die Waschmaschine oder Kästen, die zum Wohnungsinventar gehören. Hierbei muss der Mieter im Idealfall nicht für die verursachten Schäden und Reparaturarbeiten aufkommen, sondern der Vermieter. Außerdem ist es die Pflicht des Vermieters, gravierende Mängel wie zerbrochene Fenster zu reparieren. Ebenso sind kaputte Türen zu reparieren.
In manchen Fällen kommt es vor, dass die Hausratsversicherung des Mieters auch Einbruchschäden am Eigentum des Vermieters abdeckt. Dennoch entfallen hier nicht die Reparaturkosten, die vom Vermieter zu tragen sind. Der Vermieter kann allerdings Kostenersatz vom Mieter verlangen, wenn dieser den Einbruch durch Vernachlässigung seiner mietvertraglichen Obhutspflicht mitzuverantworten hat. Somit kann das unzureichende Schließen von Wohnungstüren und Fenstern bei Abwesenheit des Mieters dazu führen, dass dieser für den Wohnungseinbruch mitverantwortlich gemacht wird. Häufig kommt es aufgrund der komplexen rechtlichen Situation nach Wohnungseinbrüchen zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. In manchen Fällen kann nur mehr ein Anwalt für Klarheit im Streitfall sorgen. Wir vermitteln Ihnen im Bedarfsfall gern einen erfahrenen Fachanwalt zu diesem Thema. Siehe Anwalt für Einbruch.
Was tun, wenn die Hausratsversicherung nicht zahlt?
Leider kommt es des Öfteren vor, dass die Hausratsversicherung den Einbruchschaden am Haus oder der Wohnung nicht übernimmt (vgl. Einbruchversicherung: Hausratversicherung zahlt nicht nach Einbruch). Dabei wird Versicherungsnehmern grobe Fahrlässigkeit unterstellt, welche den Einbruch begünstigt haben soll. Dazu zählen beispielsweise eine offene Haustür oder unverschlossene Fenster zum Zeitpunkt des Wohnungseinbruchs. Um eine mögliche Nachlässigkeit der Versicherungsnehmer zu beweisen, setzen Versicherungsträger gerne eigene Gutachter ein (vgl. Versicherung schickt Gutachter, Gutachter für Hausrat).
Für die Versicherungsnehmer ist diese Tatsache ein großes Ärgernis, da sie jahrelang Versicherungsbeiträge eingezahlt haben und sich dementsprechende Versicherungsleistungen erwarten. Besonders frustrierend ist es, wenn Versicherung sich weigern, höhere Summen zu bezahlen (Versicherung will nicht zahlen?). Hierbei hoffen Versicherungsträger auf die Unkenntnis der Versicherungsnehmer, die auf Ihre Rechtsansprüche verzichten. Aus diesem Grund sollten derartige Entscheidungen von Versicherungen sowie bestehende Versicherungsverträge immer überprüft werden.
Sie haben zunächst die Möglichkeit, sich außergerichtlich mit der Hausratsversicherung zu einigen. Dafür gibt es spezielle außergerichtliche Schlichtungsstellen, die auf Streitigkeiten mit Versicherungen spezialisiert sind. Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Hausratsversicherung nicht möglich, kann ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Hilfe leisten. Der Anwalt kennt Ihre Rechte und weiß, wie er diese bei der Hausratsversicherung geltend machen kann. Auf diese Weise konnten bereits viele Versicherungsnehmer ihr Recht auf Schadensersatz einfordern. Um etwaige Anwaltskosten decken zu können, ist es hilfreich, wenn Sie vorab eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Vermittlung professioneller Unterstützung nach einem Wohnungseinbruch
Wenn Sie Opfer eines Wohnungs- oder Hauseinbruchs geworden sind und professionelle Unterstützung benötigen, dann sind Sie bei uns bestens aufgehoben! Wir vermitteln Ihnen erfahrene Fachanwälte, Sanierungsfirmen, Handwerker, Sachverständige und Gutachter. Diese begleiten und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, welche Sie nach einem Wohnungseinbruch vornehmen müssen. Jetzt Kontakt aufnehmen mit der Deutschen Schadenshilfe!