Handwerkerpfusch hat viele Ursachen.
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, haben Sie eine genaue Vorstellung vom Ergebnis seiner Arbeit. Egal, ob es sich um eine Badsanierung oder der Ausbau des Dachstuhls handelt. Die von Ihnen beauftragte Firma hat zugesagt, diese Arbeit fachgerecht zu erledigen. Dennoch kommt es zu Handwerkerpfusch. Warum? Und wann sollten Sie spätestens einen Rechtsanwalt einschalten?
Handwerk ist Maßarbeit auf hohem Niveau. Unkonzentriertes Arbeiten, z. B. durch ablenkende Telefonate ist ein häufiger Grund für Fehler. Müssen Werkstoffe verbunden werden, z. B. beim Kleben von Fliesen, gibt es vorgeschriebene Trocknungszeiten. Die Nichteinhaltung von Verarbeitungszeiten ist keine Seltenheit. Begründet wird dieses Fehlverhalten mit dem Termindruck oder der Auftragsdichte. Außerdem bleibt auch das Handwerk nicht vom technischen Fortschritt verschont. Jede neue Technologie muss sich der Handwerker gründlich aneignen, bevor er für deren Einsatz Geld verlangen kann. Häufig entstehen Baumängel auch durch fehlerhaftes Material.
Sie als Auftraggeber sind jedoch nicht für die Arbeitsorganisation Ihres Auftragnehmers verantwortlich. Es ist auch nicht Ihre Aufgabe, Baustoffe oder technische Geräte auf ihren einwandfreien Zustand zu untersuchen. Sie haben einen Werkvertrag mit dem Handwerksbetrieb geschlossen. Das bedeutet, dass die Firma bei Abnahme der Arbeiten ein konkret benanntes Ergebnis zu liefern hat. Das wiederum heißt nicht, dass der Handwerker keine Fehler machen darf. Stellt die Firma während ihrer Tätigkeit Mängel fest und sorgt für deren Beseitigung, ist die erbrachte Leistung selbstverständlich mängelfrei.
Leider läuft das nicht immer so reibungslos (siehe Baupfusch Gutachter). Viele Mängel in der Bauausführung werden erst bei der Abnahme festgestellt. Aber nicht alle. Einige Mängel bleiben verdeckt und offenbaren sich erst bei einem großen Schadenereignis. Was können Sie tun?
Der Handwerker hat gepfuscht, und nun?
Sie müssen nicht immer sofort zum Handwerkerpfusch Anwalt. Aber: Sie müssen aktiv werden, wenn der Handwerker gepfuscht hat. Wichtig ist, dass dieser sein Fehlverhalten anerkennt. Ebenso bedeutend ist, zu welchem Zeitpunkt Sie den Mangel feststellen. Während der Arbeiten ist die Sache klar: Bemerken Sie einen Baumangel, können nur die Handwerker selbst dafür verantwortlich sein. Ein Beispiel: Sie bemerken nach dem Einbau einer Tür, dass diese nicht richtig schließt. Vor der Abnahme der Bauleistung fordern Sie die Baufirma zur Mängelbeseitigung auf. Anderenfalls erscheint dieser Mangel im Abnahmeprotokoll. Dann ist der Handwerker nach Abschluss der Arbeiten zur Nachbesserung verpflichtet (sofern er nicht wg. evtl. Vorschäden eine Bedenkenanzeige gestellt hat).
Im Fall einer Tür ist das recht einfach. Schwieriger wird es, wenn der Handwerker zur Beseitigung einer ungenau gearbeiteten Fuge einen Rückbau vornehmen muss. Verweigert er diese zeitaufwendige Nachbesserung, übergeben Sie eine Mängelrüge (vgl. Mängelrüge schreiben). Sie fordern hiermit die Nachbesserung in einer vorgegebenen Frist.
Wie lange hat ein Handwerker Zeit Mängel zu beseitigen? – Üblich ist eine Frist von 14 Tagen.
Oft sprechen Baufirmen ihren Auftraggebern einfach die Kompetenz ab, Mängel zu erkennen. Sie als Auftraggeber sehen aber in der Regel einen unsauber verlegten Parkettboden. Ihre Handwerker verweisen auf Toleranzmaße und Ihre mangelnde Sachkenntnis. Sie müssen dieses Verhalten nicht widerspruchslos hinnehmen.
Doch wo kann man sich über einen Handwerker beschweren?
Das Handwerk ist gut organisiert. Die Handwerkskammer regelt die Ausbildung der Fachkräfte. Sie ist auch für das Marketing und die Qualitätssicherung zuständig. Unter dem Begriff Handwerksrecht vereint das Handwerk alle für die Berufsgruppen geltenden Regelungen. Die Handwerkskammern helfen auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten mit den Betrieben. Jede Kammer betreibt eine Schlichtungsstelle (vgl. auch: Schlichtungsstellen Versicherung). Hierhin richten Sie Ihre Beschwerde, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihr Handwerker nicht seriös arbeitet.
Die Handwerkskammer ist aber nicht die letzte Möglichkeit bei Handwerkerpfusch. Die Rechnung sollten Sie erst vollständig bezahlen, wenn die vereinbarten Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht wurden.
Ein Anwalt stärkt Sie bei Auseinandersetzungen.
Handwerkerleistungen werden mit einem Werkvertrag oder einem Dienstleistungsvertrag vereinbart. Während bei einem Werkvertrag die Erfüllung eines konkreten Zieles vereinbart ist, stellt der Handwerker sonst (im Falle eines Dienstleistungsvertrags) seine Arbeitskraft zur Verfügung. – Typisches Beispiel: Mit dem Dachdecker haben Sie einen Werkvertrag und mit dem Hausmeister einen Dienstleistungsvertrag.
Aus jedem Vertrag ergeben sich Pflichten für die Beteiligten. Diese Verträge beinhalten aber auch Rechte, z. B. wenn ein Partner seine Pflichten nicht erfüllt. Viele privatrechtliche Verträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Ziehen Sie bei Handwerkerpfusch immer so früh wie möglich einen Rechtsanwalt hinzu (vgl. Rechtsanwalt / Fachanwalt für Baumängel). Die Frage, ob eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegt, ist nicht leicht zu beantworten. Die Verträge sind oft sehr umfangreich. Ein Fehler kann bereits im Kostenvoranschlag zu finden sein.
Eine Nichterfüllung des Vertrages liegt ebenso vor, wenn der Handwerker trotz vereinbarten Termins nicht beim Bauherren erscheint.
Was kann man machen wenn der Handwerker nicht kommt?
Das Nichterscheinen stellt eine Vertragsverletzung dar. Ihr Rechtsanwalt wird die Möglichkeit eines Schadenersatzes prüfen, wenn Ihnen hierdurch Mehraufwand entsteht.
Welcher Anwalt ist bei Handwerkerpfusch der Richtige?
Es geht um Vertrags- und Sachenrecht, wenn der Bauvertrag grundsätzlich nicht erfüllt wird. Bei Baumängeln kommt das Baurecht hinzu. Viele Rechtsanwälte qualifizieren sich zusätzlich zum Fachanwalt. Fachanwälte für Baurecht können beispielsweise auf eine besondere Kenntnis der gesetzlichen Regelungen für Architekten verweisen. Siehe auch: Anwalt für Bau- und Architektenrecht.
Eine Kanzlei, die sich auf Baurecht spezialisiert hat, verfügt auch über Kontakte zu Gutachtern. Für die fachliche Dokumentation von Mängeln sind die Sachverständigen unerlässlich. Deren Gutachten haben Beweiskraft, wenn die Kanzlei der Bauherren mit dem Fall vor Gericht zieht. Siehe auch: Gutachter für Baumängel, Gutachter Handwerkerpfusch.
Ob Sie einen Rechnungsbetrag kürzen oder die Nacherfüllung durchsetzen möchten: Die Rechtsanwälte wissen genau, welcher Anspruch für Sie der vorteilhaftere ist. Auseinandersetzungen um Schadenersatzansprüche ohne Rechtsanwalt zu führen, ist nicht empfehlenswert.
Sie sind kein Bittsteller, sondern Auftraggeber.
Es muss nicht zum Schaden kommen. Lassen Sie die mit Handwerkern geschlossenen Verträge von kompetenten Juristen überprüfen. Die von uns vermittelten Anwälte bieten Rechtsberatung in Vertragsangelegenheiten an.
Bei Verträgen mit Bauhandwerkern muss besonders auf Details geachtet werden. Das liegt zum einen daran, dass diese Arbeiten mit hohen Ausgaben verbunden sind. Zum anderen ist beim Beseitigen von Mängeln immer auf eine Frist zu achten (siehe auch Verjährung Baumängel). Ein Fachanwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren.
Sie sind weder streitsüchtig noch misstrauisch, wenn Sie einen Kostenvoranschlag von einem Fachanwalt prüfen lassen. Besonders bei großen Investitionen wie Baumaßnahmen können Sie Konfliktpotenzial im Vorfeld ausräumen. Unternehmen lassen Angebote und Verträge auch durch Juristen überprüfen. Unternehmen würden das Geld für Anwälte nicht ausgeben, wenn es ihnen unterm Strich keine Kosten sparen würde. Dieses Recht und die Möglichkeit haben Sie auch.
Wir vermitteln Ihnen die passenden Fachanwälte. Von der Ersteinschätzung bis zur Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Gewährleistung: Der Rechtsanwalt ist Ihr Partner bei Ärger mit Handwerkerpfusch. So sorgt Ihr Anwalt auch dafür, dass Sie in Zukunft nicht auf den Kosten eines Schadens sitzen bleiben.
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