Baumängel richtig reklamieren – Wie schreibe ich eine Mängelrüge?

Was muss alles in einer Mängelrüge stehen, wenn Fehler oder Baupfusch erkannt werden? Ein Musterbrief kann helfen, um Baumängel reklamieren zu können. Dieser Ratgeber unterstützt Sie und erklärt, worauf es ankommt, wenn Sie eine Mängelrüge schreiben.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei Baumängeln, Bauschäden und Pfusch am Bau. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk! Wir vermitteln Ihnen die richtigen Sachverständigen (Gutachter), Bausanierungsprofis sowie Fachanwälte. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Schäden schnell begutachtet, ggf. beseitigt und wenn möglich so umfangreich wie möglich mit Versicherungen bzw. Verursachern reguliert werden.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Grundlagen: Wie kann ich Baumängel richtig reklamieren? Nutzen einer Mängelrüge!

Was gilt als baulicher Mangel? Ein Baumangel liegt in erster Linie vor, wenn ein Gebäude nicht den Vertragsbedingungen entspricht. Daraus entwickelt sich unter Umständen ein Bauschaden. Dieser erfordert ggf. kostenintensive Korrekturen und Nachbesserungen oder sogar eine aufwendige Sanierung (vgl. z.B.: Außenmauer abdichten).

Das Problem besteht in dem zeitigen Erkennen von Baumängeln. Solche Schwierigkeiten sind normalerweise selten glasklarer Natur. Deswegen kommen spezielle Sachverständige zum Einsatz. Sie identifizieren einen Pfusch am Bau mit geschultem Auge und können ein adäquates Bauschadengutachten erstellen. Gutachter für Baumängel vermitteln wir Ihnen bei Bedarf gerne.

Baumängel richtig reklamieren - Wie schreibe ich eine Mängelrüge? (© N. Theiss / stock.adobe.com)
Baumängel richtig reklamieren – Wie schreibe ich eine Mängelrüge? (© N. Theiss / stock.adobe.com)

Pfusch am Bau erkennen – diese Baumängel können auftreten!

Die folgenden Fehler gelten im Allgemeinen als bauliche Mängel:

  • Fehlmontagen
  • Undichtigkeiten
  • Nutzung von nicht vereinbartem Baumaterial
  • Risse in Wänden, Böden
  • nicht funktionsfähige Baumaßnahmen
  • nicht korrekt ausgeführte Baumaßnahmen
  • nicht vollständig durchgeführte Baumaßnahmen

Daneben existiert eine Fülle an möglichen Mängeln, die sich reklamieren lassen. Solche Probleme beim Bau treten insgesamt häufiger auf und können eine Reklamation rechtfertigen, weshalb es sich lohnt, sie zu kennen (vgl. auch Baumängel Beispiele):

  • Grundwassereintritt bzw. Bodenfeuchte
  • Schimmelbildung in Zimmern (z.B. eine feuchte Stelle an der Innenwand)
  • Wärmebrücken durch Balkone
  • undichte Fugen und dadurch unerwünschter Luftzug
  • unzulängliche Tragfähigkeit
  • undichtes Dach
  • Wandrisse
  • Übertragung von Trittschall
  • installationsbedingte, schalltechnische Schwierigkeiten

Gewährleistungsfrist: Wie lange kann man versteckte Mängel reklamieren?

Viele Bauherren wissen nicht im Detail Bescheid und fragen sich:

  • Welche Regeln und Fristen gibt es rund um Baumängel?
  • Wie lange kann man Baumängel reklamieren?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist hierbei ein entscheidendes Kriterium. Denn die Dienstleister am Bau sind verpflichtet, innerhalb der speziellen Zeitspanne die vorliegenden Fehler zu beheben – und das auf eigene Kosten. Bauherren werden in dem Fall nicht zur Kasse gebeten. Erst nach dem Ablauf dieser Frist müssen sie für die Mängel haften.

Der Zeitraum der Gewährleistungsfrist hängt maßgeblich mit dem abgeschlossenen Vertrag zusammen. Dabei kann eine Zeitspanne von zwei Jahren ebenso rechtmäßig sein wie eine von fünf. Darüber hinaus gilt die Gewährleistung nicht. Ab wann diese Dauer zählt, liegt vor allem am Zeitpunkt der Bauabnahme. Sobald die Abnahme erfolgt ist, startet die Gewährleistungsfrist. Da die Vereinbarung grundsätzlich über die Frist bestimmt, gelten im Regelfall die folgenden Zeitspannen:

  • VOB-Bauvertrag: 2 Jahre bei Unternehmen; 4 Jahre bei Privatpersonen
  • BGB-Werkvertrag: 5 Jahre

Siehe auch: Bau Mängelanzeige VOB, Baumängel nach Abnahme festgestellt, Baumängel Gewährleistung.

Damit Sie keine Schwierigkeiten mit der Frist bekommen, wenn Sie Baumängel reklamieren, lohnt sich der rechtzeitige Kontakt zu einem Sachverständigen für Baumängel und/oder Anwalt für Baumängel.

Ein entsprechender Sachverständiger ist befähigt, Pfusch am Bau zu erkennen. Außerdem eignen sich spezialisierte Fachanwälte zum Überprüfen der Bauverträge, um Schadensersatz oder Nachbesserungen einzufordern. Die bauliche Abnahme kann ebenso von einem solchen Anwalt begleitet werden. Wir vermitteln Ihnen im Bedarfsfall gerne passende Gutachter bzw. Sachverständige.

Baumängel reklamieren, Musterbrief, Mängelrüge (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Baumängel reklamieren: Es braucht keinen Musterbrief für die Mängelrüge, eine Vorlage kann jedoch helfen. (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Mängelanzeige: Wie muss ich bei der Reklamation eines Baumangels vorgehen?

Für Bauherren kommt es darauf an, frühzeitig Baumängel zu reklamieren. Die Reklamation im Zuge der Gewährleistungsfrist stellt sicher, dass der Bauträger für die Nachbesserungen zuständig ist. Wer rechtzeitig aktiv wird und die jeweiligen Schäden erkennt, kann eine Mängelanzeige erstellen (vgl. Baumängelanzeige) und die Mängel beanstanden. Das geschieht innerhalb der Frist zur Gewährleistung, da ansonsten kein Baudienstleister zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Verjährung ist demnach für den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Nachbesserung relevant.

Für die Verjährung der Gewährleistung ist die Natur des jeweiligen Baumangels bedeutsam. Wenn Bauträger arglistig (d. h. vorsätzlich) verschweigen, gepfuscht zu haben, verjährt der Anspruch erst nach einem Zeitraum von 30 Jahren. Der Haken liegt hierbei in der Beweislast: Bauherren sind nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gezwungen, einen entsprechenden Beweis zu erbringen. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der jeweilige Dienstleister den Mangel verursacht hat, kann der Anspruch ggf. bestehen bleiben.

Mängelrüge schreiben – so gelingt die Reklamation von Baumängeln

Für eine Mängelrügung und Mängelbeseitigung kommt es vor allem auf die richtige Formulierung und Dokumentation der Schäden an.

Liegt ein Baumangel vor, muss dieser zunächst festgestellt werden. Dafür eignen sich z. B. Bausachverständige, wie Gutachter aus dem Bauwesen und dergleichen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des richtigen Experten und vermitteln Ansprechpartner aus dem DSH-Schadenhilfe-Netzwerk.

Um einen Mangel fachgerecht zu dokumentieren, kommen bspw. Fotos für einen Überblick oder entsprechende Aufnahmen, bei denen ein Zollstock die Größenordnung des jeweiligen Schadens abbildet, infrage. Ist diese Schadensdokumentation erledigt, können Sie eine Mängelrüge schreiben. Wie gelingt das?

Pfusch am Bau? (© jr-art / stock.adobe.com)
Pfusch am Bau? (© jr-art / stock.adobe.com)

Mängelbeseitigung – wie schreibe ich eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge schreiben gelingt, wenn ein paar Kernpunkte beachtet werden. Dazu zählen vor allem drei Punkte, die enthalten sein müssen.

  1. Zunächst gilt es, die Mängel zu konkretisieren und aufzulisten. Dadurch weiß der Dienstleister, worum es gehen soll.
  2. Außerdem ist es erforderlich, den Bauträger aufzufordern, die Baumängel zu entfernen. Damit ist direkt klar, was Sie vom Empfänger der Mängelanzeige erwarten.
  3. Abschließend kommt es auf die Frist an, die Sie für die Reaktion einräumen.

Bauherren sind nicht automatisch sicher, wie die Reklamation funktioniert.

Wie formuliere ich eine Fristsetzung?

Das ist eine gängige Fragestellung für unerfahrene Bauleiter. Dabei sind Zeitspannen von 14 Tagen geläufig und angemessen. Betroffene können sichergehen, wenn Sie die Mängelanzeige per Einschreiben zustellen lassen. Auf die Art lässt sich unmittelbar ein Beweis erlangen, dass die Rüge beim Empfänger angekommen ist. Was passiert, falls dieser nicht auf die Frist und die Anzeige reagiert?

Es ist absolut gerechtfertigt, einen bestimmten Anteil der Rechnungssumme für die Mängelbeseitigung zurückzuhalten (vgl.: Rechnung kürzen wegen nicht erbrachter Leistung). Indem bloß ein Teil der Rechnung beglichen wird, haben Betroffene ein Mittel zur Hand, um den jeweiligen Bauträger oder Dienstleister angemessen unter Druck zu setzen. Damit steigen die Chancen, dass dieser der Beseitigung der Baumängel nachkommt.

Geschieht das nicht, lohnt sich ein weiterer Aufschub in schriftlicher Form und per Einschreiben nach Ablauf der ersten. Die Nachfrist beträgt ebenfalls 14 Tage. Sobald diese zweite Frist tatenlos verstrichen ist, haben Sie Anspruch auf verschiedene Rechte. Dazu gehören insbesondere die Nachstehenden:

  • Selbstvornahme (respektive Wechsel des Bauunternehmens zwecks Mängelbeseitigung)
  • Preisminderung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Schadensersatz

Eine Vorlage bzw. einen Musterbrief zum Erstellen einer Mängelanzeige lässt sich problemlos bei einem Anwalt für Baumängel erhalten oder online in Erfahrung bringen (vgl. Mängelrüge Baumängel Vorlage). Suchen Sie in Google z.B. nach:

  • Baumängel reklamieren Musterbrief
  • Mängelrüge Vorlage PDF
  • Mängelanzeige Gewährleistung Vorlage

Es kommt im Wesentlichen auf die obigen Inhalte in der Mängelrüge an, um richtig reklamieren zu können. Wir unterstützen Sie gerne, um Kontakt mit passenden Sachverständigen und Experten herzustellen.

Fazit – Baumängel reklamieren und Mängelrüge schreiben

Baupfusch ist ein sowohl unangenehmes als auch kostspieliges Thema. Bauherren liegt deshalb viel daran, solche Fehler beim Bauen zu vermeiden. Passieren diese Baumängel trotzdem durch den jeweiligen Baudienstleister, lohnt sich eine Reklamation. Wer Vorlagen online sucht, z.B. via “Baumängel reklamieren Musterbrief”, findet schnell entsprechende PDF-Muster / Vorlagen. Vgl.: Mängelrüge Muster.

Wer dabei auch auf die Gewährleistungsfrist achtet und zugleich einen Gutachter oder Anwalt zurate zieht, kann seine Ansprüche kompetent geltend machen und richtig reklamieren. Wir vermitteln Ihnen gerne auf Wunsch passende Dienstleister, Experten und Sachverständige.

Quellen:

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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