Die Hausbesitzer müssen sich auf zunehmende Gefahren durch Unwetter einstellen. Durch den Klimawandel ergeben sich bisweilen extreme Wetterlagen, die über mehrere Tage bestehen bleiben. Hat sich ein Tief erst einmal festgesetzt, bringt es anhaltend hohe Niederschläge. Bei Starkregen kommen dann erhebliche Regenmengen zusammen, die – wie im Ahrtal – zu Überflutungen von erheblichem Ausmaß führen können. Die Meteorologen sehen den Klimawandel als Ursache. Bei den Betroffenen entsteht zunehmend das Bedürfnis, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, denn so sind sie auf die Naturgefahren in ihrer Region besser vorbereitet.
Kann ich mein Haus gegen Schäden durch Hochwasser versichern?
Besonders in den Flurgebieten kam es zu enormen Auswirkungen durch Überflutungen (Flutschäden), die ganze Existenzen vernichteten. Beängstigend ist vor allem die Unberechenbarkeit der Wetterereignisse angesichts der Klimaveränderung. Viele fragen sich deshalb, ob auch sie sich um einen erweiterten Versicherungsschutz kümmern sollten, weil es mittlerweile deutlich mehr Regionen treffen kann als bisher bekannt (siehe auch: Was sind erweiterte Elementarschäden?). Die Elementarschadenversicherung ist besonders für Katastrophenfälle konzipiert, die zu deutlich höheren Kosten führen als in den üblichen Policen vorgesehen.
Nach dem Unwetter: Welche Versicherung zahlt was?
Grundsätzlich kann der Kunde drei verschiedene Verträge abschließen, die ihn gegen Schäden in seiner Wohnung oder dem Gebäude absichern. Für alle beweglichen Gegenstände kommt die Hausratversicherung auf, wenn ein Einbruchdiebstahl vorliegt oder Vandalismus, nach einem Sturm, bei Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Schäden am Haus und an allen daran befestigten Komponenten übernimmt die Wohngebäudeversicherung, und zwar nach einem Hagel oder Sturm, Feuer, Blitzeinschlag und einem Leitungswasserschaden. Zusätzlich gibt es die Elementar(schaden)versicherung, die bei Naturgefahren zuständig ist.
Viele Versicherer bieten die Elementarversicherung in Deutschland als eine zusätzliche Police zur Wohngebäudeversicherung an. Im Vertrag wird genau aufgelistet, bei welchen Ereignissen die Absicherung greift, etwa bei Elementarschäden durch eine Überschwemmung als Folge von Starkregen, nach einem Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch oder Erdsenkung, Sturm (ab der Windstärke 8) oder Schneedruck. Siehe auch: Unwetter Versicherung
Hochwasser in Deutschland: Kommt die Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen?
Die Versicherer sind nicht begeistert, wenn in der Öffentlichkeit das Thema Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert wird. Der Klimawandel bringe es mit sich, dass problematische Wetterlagen häufiger auftreten, und die Hauseigentümer müssten entsprechend vorsorgen. So argumentieren die Befürworter der Pflichtversicherung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingegen ist sich sicher: Der gesetzliche Zwang zur Absicherung gegen Starkregen und Hochwasser sei kontraproduktiv. Das Beispiel Großbritannien zeige überdeutlich die dann eintretenden Folgen. Notwendige Infrastrukturmaßnahmen, etwa ein effektiver Hochwasserschutz, werden hinausgeschoben, im Vertrauen auf die Absicherung jedes einzelnen Eigentümers durch eine entsprechende Police im Falle einer nötigen Elementarschadensanierung.
Bundesländer sind unterschiedlich betroffen
Der Verband setzt stattdessen auf eine umfassende Aufklärungsarbeit. In Zusammenarbeit mit besonders stark betroffenen Bundesländern will er Kampagnen initiieren, um die Hausbesitzer von der Notwendigkeit einer Elementarversicherung zu überzeugen. Die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen stehen im Fokus der Bemühungen der GDV, denn dort kam es in der jüngsten Vergangenheit zu den höchsten Schäden infolge von Starkregen.
Allerdings zeigte sich der GDV in jüngster Zeit zu Kompromissen bereit. Sein Vorschlag: Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sollten in Zukunft Elementarschäden standardmäßig mit abgedeckt sein. Wer diesen Zusatz nicht will, muss ausdrücklich gegen die entsprechende Passage der Versicherung bei Naturgefahren widersprechen, wenn er den erweiterten Schutz nicht in Anspruch nehmen will.
Naturkatastrophen Versicherung – welche Schäden sind auf Dauer noch versicherbar?
Durch den Klimawandel sind inzwischen bereits erhebliche Schäden entstanden. Ein Bericht des Rückversicherers Munich Re zeigt, dass im Jahr 2021 die Höhe der versicherten Gesamtschäden auf 280 Milliarden Dollar anstieg, 70 Milliarden Dollar mehr als in 2020. Dabei kam es in den USA zu besonders vielen Naturkatastrophen.
Die Versicherer sind mit diesen Forderungen ihrer Kunden als Folge von Naturkatastrophen erheblich belastet. Da verwundert es nicht, wenn auch in diesem Zusammenhang eine Versicherungspflicht von vielen Experten befürwortet wird. Ein anderer Weg der Entlastung ist – wie bekannt – eine Erhöhung der Prämien. Aber hier stellt sich sogleich die Frage, ob die Elementarversicherung dann noch für jeden Hausbesitzer bezahlbar bleibt.
In welcher Höhe zahlt die Versicherung bei Naturkatastrophen?
Die Versicherer berechnen die Prämie für die Elementarversicherung nach dem individuellen Risiko des Gebäudes. Grundlage für den Versicherungsschutz ist das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS GEO), das alle Gebäude in Gefährdungsklassen (GK) unterteilt.
- Meist handelt es sich um die GK 1, der 92,4 Prozent aller Immobilien zugeordnet sind.
- In der GK 2 (6,1 Prozent) schätzt man das Hochwasserrisiko noch gering ein, nur einmal in hundert Jahren kann es hier zu einem derartigen Szenario kommen.
- In der GK 3 (1,1 Prozent) ergibt sich ein Zeitraum zwischen 10 und 100 Jahren, in dem sich eine derartige Katastrophe ereignen kann.
- Wer in die GK 4 eingestuft wird, für dessen Gebäude erwartet man alle zehn Jahre ein Hochwasser.
Bis zu welcher Höhe die Versicherung nach einer Naturkatastrophe die Kosten übernimmt und welche Ausgaben sie zahlt, hängt von den Vereinbarungen im Vertrag ab. Die Beträge variieren erheblich. Der Kunde muss also damit rechnen, dass nicht alle Schäden abgedeckt sind. Einige Versicherer bieten Abschlagszahlungen an, dann kann der Betroffene Baumaterial beschaffen oder erste Handwerkerrechnungen begleichen. In voller Höhe zahlt das Unternehmen erst, wenn eine umfangreiche Schadensprüfung stattgefunden hat. Wer also von einer Naturkatastrophe betroffen ist, kann sich auf harte Verhandlungen mit dem Sachbearbeiter einstellen.
Gut beraten auch bei Naturkatastrophen
Auf unserer Webseite finden Sie unter anderem Fachanwälte für Versicherungsrecht (s.a. Rechtsanwalt Versicherungsrecht in der Nähe). Im Schadensfall kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer kommen, die ohne einen juristischen Beistand kaum durchzustehen sind. Auch ein vereidigter Sachverständiger muss dann oft bestellt werden, der die Position des Betroffenen vertritt und über die notwendige Kenntnisse für ein Gegengutachten verfügt (vgl. etwa Hochwasser Gutachter). Auch zu diesen Experten stellen wir gerne einen Kontakt her.