Flutschäden: Wer zahlt? An welche Versicherung muss ich mich wenden?

Immense Sturzfluten zerstörten im Juli 2021 ganze Häuser und ruinierten großflächig die Infrastruktur. Der Rückversicherer Munich Re geht von der teuersten Naturkatastrophe aus, die Deutschland je heimsuchte. Viele der Betroffenen warten immer noch auf Hilfe von ihrer Versicherung, auch wenn sie eine Zusatzpolice für Elementarschäden abgeschlossen hatten.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Opfer von Hochwassern und helfen bei der Regulierung und Beseitigung von Flutschäden. Ein Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsprofis sorgt dafür, dass vorhandene Schäden bestmöglich geklärt und behoben werden.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Milliarden Kosten für die Versicherer – Welche Versicherung zahlt bei Flutschäden?

Das schier unübersehbare Ausmaß der Flutschäden stellt die betroffene Bevölkerung vor immense finanzielle Probleme. Die Flut hat Milliarden an Schäden verursacht und die Betroffenen oft hilflos zurückgelassen. Deshalb unterstützen Sie die Experten der Deutschen Schadenshilfe mit all ihrer Kompetenz, wenn Sie Ihre Interessen gegenüber der Versicherung oder in einem gerichtlichen Verfahren wahrnehmen wollen. Sachverständige stehen Ihnen mit verlässlichen Gutachten zur Seite, denn oft ist ein Rechtsstreit unvermeidlich. Wir vermitteln Ihnen auch qualifizierte Handwerker aller Kategorien, die Sie beim Wiederaufbau unterstützen.

Wer zahlt welche Flutschäden: Hausrat und Gebäude

Für einen Schaden, der unmittelbar am Haus auftritt, gibt es die Gebäudeversicherung. Sie ist für den Eigentümer von Bedeutung und muss nicht von einem Mieter abgeschlossen werden. Dieser sollte sich hingegen um eine Hausratsversicherung bemühen, die für alle Schäden an den beweglichen Objekten in seiner Wohnung aufkommt wie Möbel, technische Geräte oder Teppiche. Aufgequollenes Laminat versteht man zwar landläufig nicht unbedingt als dem Hausrat zugehörig, der Bodenbelag ist aber ebenfalls ein Fall für den entsprechenden Vertrag (siehe auch: Hausratversicherung Hochwasser).

Zerstörung nach Hochwasser | Wer zahlt Flutschäden? An welche Versicherung muss ich mich wenden? (© GordonGrand / stock.adobe.com)
Zerstörung nach Hochwasser | Wer zahlt Flutschäden? An welche Versicherung muss ich mich wenden? (© GordonGrand / stock.adobe.com)

Nur die Hälfte der Gebäude ist gegen Flutschäden versichert

Für eine ganze Reihe von Schäden ist die Wohngebäudeversicherung vollkommen ausreichend. Wird etwa bei einem Leitungswasserschaden der Keller überflutet, kommt die Versicherung für alle Schäden auf, die mit dem Vorfall in Zusammenhang stehen, die Trocknungsmaßnahmen eingeschlossen (etwa Kellertrockenlegung Kosten, Miete von Bautrockungsgeräten, Mauerwerkstrockenlegung).

Der Versicherte sollte jedoch in jedem Fall prüfen, ob die genannten Policen auch Vereinbarungen enthalten, die explizit Überschwemmungen oder massive Überflutungen (durch Hochwasser) als Schadensursache nennen. Bei vielen Anbietern fehlen derartige Anlässe, und der Hauseigentümer muss dann eine Zusatzversicherung abschließen, nämlich die Elementarschadenversicherung.

Die Verbraucherzentralen schätzen, dass in Deutschland nur ungefähr 50 Prozent der privaten Wohnhäuser im Fall eines Hochwassers oder einer Überschwemmung abgesichert sind. Damit stützen sie sich auf Zahlen, die von der Versicherungswirtschaft ermittelt wurden. In manchen Regionen, die zu den Risikogebieten zählen, haben es die Eigentümer aber besonders schwer, eine Elementarversicherung einzugehen (Was ist eine Elementarversicherung?). So kommt es immer wieder vor, dass der Antragsteller eine höhere Versicherungsprämie zahlt oder gleich ganz abgelehnt wird, weil der Versicherer das Risiko wiederholter Flutschäden nicht übernehmen will. Vgl. auch: Hochwasser – Versicherung zahlt nicht.

Warum ist die Elementarschadenversicherung so wichtig?

Besonders vor den Schäden, die von einer normalen Wohngebäude- oder Hausratsversicherung nicht übernommen werden, schützt eine Elementarschadenversicherung. Dabei handelt es sich um die besonders gravierenden Ursachen wie Starkregen, Überschwemmung, einen Rückstau oder eine plötzlich auftretende Flut (siehe auch: Unwetterschäden Versicherung, Elementarschadensanierung). Aber auch andere Naturkatastrophen werden in den Vereinbarungen genannt (vgl. Naturkatastrophen Versicherung). Ein Erdbeben verursacht erhebliche Schäden, aber auch ein Schneerutsch, und diese Katastrophen sind dann ebenfalls abgedeckt.

Zu den Ursachen für Elementarschäden gehören auch Vulkanausbrüche und Lawinen sowie Erdsenkungen (Erdrutsch). All diese Naturgewalten verursachen für den Versicherer „erweiterte Elementarschäden“, und sie führen für den Hausbesitzer zu oft horrenden Kosten und übersteigen die finanziellen Mittel der Einzelnen erheblich. Deshalb ist im Katastrophenfall ein umfassender Versicherungsschutz wichtig, will man verhindern, dass nicht nur das Haus, sondern auch die gesamte Existenz unwiederbringlich ruiniert ist. Denn die Zerstörungen am Gebäude sind in vielen Fällen so umfangreich, dass auch die gesamten Ersparnisse für den Wiederaufbau nicht ausreichen und die Geschädigten sich sogar verschulden müssen.

Hilfe durch Bürger und Stiftungen

Das Hochwasser hatte in 2021 gleich in mehreren Regionen biblische Ausmaße angenommen. Die Flutschäden stiegen ins Unermessliche, und viele der Geschädigten waren nicht ausreichend vorbereitet oder wurden von ihrer Versicherung nicht unterstützt. Aber auch eine Welle der Hilfsbereitschaft erfasste die gesamte Bundesrepublik. Etliche Vereine, Stiftungen und private Initiativen beteiligten sich am Wiederaufbau. Die meist spontane, aber äußerst effektive Flutopferhilfe konnte viele der Schäden inzwischen beseitigen oder zumindest die aktuelle Situation der Opfer verbessern helfen.

Kommt die Pflichtversicherung und ist sie sinnvoll?

Eine immense Kostenlawine kommt auf die Rückversicherer zu, denn die Flutkatastrophe richtete enorme Schäden an. Das Hochwasser an Ahr und Erft belastet die mit der Schadensregulierung befassten Unternehmen und Flutgutachter enorm und gefährdet ihre Kalkulation. Weil viele der Betroffenen auf Elementarschäden gar nicht vorbereitet waren und nun auf staatliche Hilfen angewiesen sind, entstand bald eine Diskussion über eine Pflichtversicherung. Besonders im Fall einer Flutkatastrophe kommt es nämlich gleichzeitig zu einer Vielzahl von betroffenen Gebäuden und damit Versicherungsfällen, die bei der jetzigen Kapitalausstattung einzelne Versicherungen überfordern können.

Schon ein „normaler“ Hochwasserschaden stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Die im letzten Jahr entstandenen Flutschäden überstiegen jedoch alle Erwartungen, sodass die Versicherungen ihre Finanzierungen nun überdenken. Führende Ökonomen raten deshalb zu einer Versicherungspflicht. Denn viele Eigentümer verzichten auf eine Versicherung und verlassen sich im Katastrophenfall lieber auf den Staat. Damit entgehen den Versicherungen aber erhebliche Summen in Form von Beiträgen, die bei einer Katastrophe für die Regulierung der Kosten fehlen.

Schäden nach der Flutkatastrophe - wer zahlt? (© Dwi / stock.adobe.com)
Schäden nach der Flutkatastrophe – wer zahlt? (© Dwi / stock.adobe.com)

Den Selbstschutz erhalten durch den Selbstbehalt

Nach der Auffassung vieler Experten wird deshalb in Zukunft die Prämienhöhe auf die vorhandenen Risiken abgestimmt werden. Wenn das Haus stärker gefährdet ist, soll die Versicherung entsprechend teurer sein. Außerdem muss in Zukunft im Vertrag auch ein Selbstbehalt vorgesehen sein, um auch einen Anreiz für den Selbstschutz zu vermitteln. Mit einer derartigen Pflichtversicherung wären die Unternehmen bei einer Katastrophe finanziell besser ausgestattet.

Auf der anderen Seite finden sich nicht minder prominente Gegner einer Pflichtversicherung. Oft hört man das Argument, sie sei nicht hinreichend begründet. Entschieden sich die Politiker aber dennoch für eine Einführung, sollte sie unbedingt privat bleiben. Außerdem muss die Selbstbeteiligung sehr hoch ausfallen, denn nur so kann man Fehlanreize vermeiden. In einem Gebiet, das von Hochwasser gefährdet ist, wird sich der Bauwille dann in Grenzen halten, weil der Hausherr im Katastrophenfall hohe Kosten befürchten muss. Außerdem stellt für viele Liberale die Pflichtversicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen Bürgers dar.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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