Elementarschadensanierung – Wir haben die besten Sanierer für Sie!

Schäden an Häusern durch extreme Wettereinflüsse brauchen oft eine gesonderte Elementarschadenversicherung. Sie sind nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Und: Elementarschäden erfordern  in der Regel sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, um Gebäude wieder instand zusetzen. Was ist in solchen Fällen zu beachten und welche Handwerker, Gutachtern und Sanierer sind gefragt? Wir unterstützen Sie im Ernstfall, sprechen Sie uns gerne an!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Elementarschäden – was nach Katastrophen nötig ist

Viele Hausbesitzer verfügen nicht über eine gesonderte Versicherung gegen Naturschäden. Dabei treten Gebäudeschäden durch Natureinflüsse immer öfter auf – der Klimawandel ist allgegenwärtig. Das zeigen Überschwemmungen, Hitzeperioden und Niederschläge der vergangenen Jahre deutlich. Schlimmstenfalls ist eine umfassende Elementarschadensanierung nötig, um solche Auswirkungen hinter sich zu lassen. Aber was zählt konkret als Elementarschaden? Wie und wodurch können Häuser betroffen sein?

Experten für die Elementarschadensanierung können einschätzen, ob und was zu retten ist, oder ob nur ein vollständiger Abriss des Gebäudes mit anschließendem Neuaufbau möglich ist (© GordonGrand / stock.adobe.com)
Experten für die Elementarschadensanierung können einschätzen, ob und was zu retten ist, oder ob nur ein vollständiger Abriss des Gebäudes mit anschließendem Neuaufbau möglich ist (© GordonGrand / stock.adobe.com)

Schäden durch die Natur – was die Versicherung decken kann

Die Gebäudeversicherung ist für Hausbesitzer die Regel, um gegen Gebäudeschäden gewappnet zu sein. Um zusätzlich vor wetterbedingten Katastrophen an und in der Immobilie geschützt zu sein, kann sich die sog. Naturgefahrenversicherung lohnen. Dabei handelt es sich um einen synonym brauchbaren Begriff für die Elementarschadenversicherung.

Einen speziellen Aspekt nehmen in diesem Punkt die Wasserschäden und die Maßnahmen der Wasserschadensanierung ein. Wasserschäden und Feuchteschäden entstehen bspw. durch Überschwemmungen, eine Flut oder einem Hochwasser durch übermäßigem Niederschlag (Starkregen). Die immense Feuchtigkeit nach solchen Unwetterkatastrophen begünstigt nicht nur Schimmel im Haus, sondern ebenso eine generelle Schädigung der Bausubstanz und Leitungssysteme (z. B. Elektrik).

Versicherungen enthalten diese elementaren Schäden oftmals nicht grundsätzlich. Vielmehr ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich, um derlei Probleme durch Naturkatastrophen zu decken. Eine Sanierung aufgrund der Elementarschäden kann finanziell eine große Belastung darstellen. Um das besser stemmen zu können, lohnt sich mitunter eine solche ergänzende Schadensversicherung.

Die jeweilige Naturgefahrenversicherung deckt vorrangig Gebäudeschäden ab, die durch folgende Ereignisse entstehen:

  • Vulkanausbruch
  • Erdrutsch bzw. Lawinen
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Erdsenkung
  • Hochwasser
  • Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau

Viele Gebäudebesitzer stellen sich die Frage, ob Gebäudeschäden durch Hagel und Sturm ebenfalls zur Naturgefahrenversicherung zählen. Solche Naturereignisse sind eher durch die übliche Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung kann u. U. auch gegen derartige Beschädigungen absichern. Eine Elementarschadenversicherung wird im Regelfall gemeinsam oder ergänzend zu diesen Versicherungen abgeschlossen. Tritt ein elementarer Schaden am Gebäude zutage, kann eine umfangreiche und langwierige und entsprechend teure Schadensanierung notwendig sein.

Schäden begutachten – diese Ereignisse zählen!

Zunächst ist zu klären, was Schneedruck, Rückstau oder eine Überschwemmung in und an einem Gebäude anrichten können. Wasserschäden sind hierbei die häufigsten Probleme. Für die Versicherung ist die Ursache wesentlich, um überhaupt nach Elementarschäden eine Leistung erbringen zu können.

  • Schneedruck: Dacheinsturz aufgrund von Schneefall (nicht versicherungsrelevant, wenn Schnee von Bäumen aufs Dach fällt; vgl. auch: Wasserschäden durch Schnee sowie Schnee auf dem Dachboden > Versicherung, Schneedruck Gebäudeversicherung)
  • Rückstau: Wasser gelangt ins Wohngebäude durch Ableitungsrohre (Grund: Überschwemmung oder Regen; Rückstausicherung nötig)
  • Überschwemmung: Grundstück ist überflutet und verursacht bspw. Kellerschäden im Keller (Wichtig: prinzipiell ansteigende Grundwasserpegel, die Schädigungen in Kellerräumen verursachen, zählen für gewöhnlich nicht zu den versicherbaren Schäden)

Eine weitere Besonderheit bilden der sog. Erdrutsch, die Erdbeben oder Erdsenkungen. Für die Versicherung ist es wichtig, dass solche Ereignisse durch die Natur verursacht wurden. Gebäude, die dagegen Schaden nehmen, weil sie in der Nähe von Bauarbeiten und Kohleabbau stehen, sind für die Naturgefahrenversicherung ausgeschlossen.

Schäden sanieren – unsere Profis unterstützen Sie!

Wer ist nötig, um angemessen mit den Gebäudeschäden elementaren Ausmaßes umgehen zu können? Die Schäden können auf verschiedene Arten zutage treten. Undichte Keller, Dächer oder ein Haus, dessen Statik beeinträchtigt ist, brauchen die verschiedensten Sanierungsmaßnahmen. Diese ermöglichen es, die jeweilige Immobilie sicher und standfest instandzusetzen.

Damit das gelingt, sind zuerst hauptsächlich Sachverständige und Gutachter erforderlich. Solche Experten können Sie in einem ersten Schritt unterstützen, um eine Schadensmeldung bei dem Versicherungsträger zu machen und umfänglich durchzusetzen. Wir vermitteln Ihnen für den Bedarfsfall gerne kompetente Ansprechpartner.

Gutachter (z. B. Schimmelexperten, Schimmelberater) sind aber nur die halbe Miete. Sobald Schäden gemeldet wurden und der Versicherer weitere Leistungen abgesegnet hat, kann es an die Elementarschadensanierung gehen. Hierfür braucht es vorrangig fähige Handwerker und Dienstleister. Verschiedene Gewerke können für eine derartige Sanierung nötig werden. Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, die das Gebäude gegen Naturgefahren absichert, darf auf die folgenden Leistungen (abhängig von dem Vertrag) hoffen.

Im Rahmen einer Hausratversicherung, die über eine ergänzende Elementarschadenversicherung verfügt, lässt sich beschädigtes oder zerstörtes Inventar entweder reparieren oder neu beschaffen. Für eine Sanierung am Gebäude ist eine Naturgefahrenversicherung im Zuge einer Gebäudeversicherung nötig. Eine solche Deckung von Naturgefahren ermöglicht das Absichern der enormen Kosten in nachstehenden Bereichen:

  • evtl. Gebäudeabriss (Hausabriss)
  • Sanierung des Hauses (Grundsanierung)
  • Trockenlegung vom Gebäude (vgl. Haustrockenlegung)
  • Bau und vorangegangene Konstruktion einer gleichwertigen Immobilie
  • Instandsetzungsarbeiten (am/im Haus und evtl. Nebengebäuden, wie Schuppen oder Garagen)

Nach dem Auftreten von Naturereignissen mit entsprechendem Schadensfall kann es vorkommen, dass ein Haus für bestimmte Zeit nicht mehr bewohnbar ist. Für solche Situationen lässt sich der Versicherungsschutz ebenfalls nutzen. Mietausfälle (für vermietende Hausbesitzer) oder die Aufwendungen für eine alternative Unterkunft (für Eigenheimbesitzende) lassen sich ggf. abdecken.

Zerstörungen nach Hochwasser: Hier ist eine Elementarschadensanierung nötig (© GordonGrand / stock.adobe.com)
Zerstörungen nach Hochwasser: Hier ist eine Elementarschadensanierung nötig (© GordonGrand / stock.adobe.com)

Beispiele für Elementarschäden, die eine Sanierung brauchen

In manchen Regionen besteht generell ein erhöhtes Risiko für Hochwasser. Hier benötigen Gebäudebesitzer idealerweise eine Versicherung, um finanziell abgesichert zu sein. Dabei spielt für ein Hochwasserereignis (z. B. durch Überflutungen oder anhaltenden Starkregen) vor allem der Keller im Haus eine Rolle. Das bedeutet, Hausbesitzer sind gut beraten, Öltanks vor Treibgut, Wassereintritt und Aufschwimmen zu schützen.

Zusätzlich dringt die Nässe im Schadensfall in das Mauerwerk ein und kann Kellerräume undicht machen. Deswegen ist es wichtig, die Elektrik vor Naturereignissen abzuschirmen und sie bspw. in höher gelegenen Etagen unterzubringen. Gleiches gilt für Gegenstände, die einen gewissen Wert haben. Bei Wasserschäden im Keller sind außerdem die Türen, Lichtschächte (vgl. Lichtschacht verschließen / abdichten) und Fenster relevant. Hier lohnt es sich, diese Bereiche bei einer vorliegenden Überschwemmungsgefahr besonders zu schützen.

Nach dem jeweiligen Ereignis kann außerdem eine umfassende Kellersanierung notwendig sein (siehe Kellersanierung Firmen und Kosten), um das Gebäude vor weitere eindringende Feuchte und Schimmel zu bewahren. Zu diesem Zweck können Sanierungsexperten hilfreich sein. Ist die Elektrik betroffen, lohnt sich ggf. die Elektro-Sanierung im Haus, um Problemen und Bränden vorzubeugen (vgl. Elektrik erneuern).

Fassadenschäden gehören ebenfalls zu den Problemen, die sich einem Naturereignis anschließen. Bei solchen Beschädigungen (z. B. nach einer Flut) kann eine gründliche Sanierung nötig sein, um bspw. die Wärmedämmung auszutauschen oder den Bau grundsätzlich trockenzulegen. In jedem Fall können Fassadenschäden das Eindringen von Regen und Feuchtigkeit ins Mauerwerk ermöglichen (vgl. Feuchteschäden Mauerwerk). Sie sollten deswegen unbedingt professionell behoben werden.

Nicht zuletzt können in schneereichen Regionen Hausdächer einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein. Trägt eine Dachkonstruktion die außerordentliche Schneelast nicht (“Schneedruck”), kann sie nachgeben und einstürzen. Das stellt vorrangig eine Gefahr für Bewohnende dar. Ein eingestürztes Dach braucht zudem oft eine Dachsanierung, um es wieder voll funktionsfähig zu machen. Dachdecker gelten hierbei als gängige Ansprechpartner.

Sie brauchen einen (oder mehrere) Sanierungsexperten? Dann können wir Sie unterstützen, indem wir Ihnen den Kontakt zu bewährten, erfahrenen und geeigneten Dienstleistern vermitteln.

Fazit zur Elementarschadensanierung – so klappt die Beseitigung der Schäden!

Schäden durch extreme Naturereignisse können eine Elementarschadensanierung erfordern. Im Schadensfall ist es wichtig, eine geeignete Versicherung parat zu haben. Naturgefahrenversicherungen eignen sich zu diesem Zweck zusätzlich zur Gebäude- und Hausratversicherung. Sobald Gebäudeschäden eintreten (z. B. überflutete Kellerräume oder eingestürzte/beschädigte Dächer), sollten sie dokumentiert werden (bspw. durch Fotos).

Um eine Versicherungsleistung beanspruchen zu können, kommt es auch auf die zügige Schadensmeldung an. Gutachter unterstützen ggf. bei der korrekten Schadenswertermittlung (vgl. Gutachter Hochwasserschaden). Und sollte es zu Streit mit Versicherern kommen, brauchen Sie in der Regel einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. – Wir helfen Ihnen gerne bei Bedarf und stellen den Kontakt zu professionellen Dienstleistern her. – Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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