Risikolebensversicherung zahlt nicht? – Vermittlung von Top-Juristen

Bei Risikolebensversicherungen geht es im Leistungsfall um viel Geld. Umso problematischer für Versicherte bzw. Begünstigte, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht zahlt oder zumindest die Auszahlung der Versicherungssumme hinauszögert. – Gerade wenn Kredite bedient werden müssen (Immobilienfinanzierungen), oder Hinterbliebene nicht einmal genügend finanzielle Mittel für die Bestattungskosten des/der Verstorbenen haben, entstehen Situationen, die genau mit dem Abschluss der Risikolebensversicherung verhindert werden sollten.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Risikolebensversicherung zahlt nicht? – Unsere Anwälte helfen!

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, hat hierfür einen guten Grund. Hinterbliebene sollen versorgt sein. Ein Kredit soll die Familie nach dem eigenen Tod nicht belasten. Kommt sie zur Auszahlung, ist das Geld für die Bezugsberechtigten sehr wichtig.

Die Versicherungssumme ist bei diesen Lebensversicherungen oft sehr hoch. Es gilt zahlreiche Hürden für den Abschluss eines solchen Vertrages zu nehmen. Einmal im Versicherungsordner abgeheftet, wird die Police oft jahrelang nicht mehr beachtet. Kaum jemand greift nachträglich in den Vertrag ein. Wichtig wird sie erst wieder, wenn der Todesfall des Versicherungsnehmers eintritt.

Die Auszahlung der Todesfallleistung muss beantragt werden. Immer wieder kommt es zu Leistungsverweigerungen der Versicherer. Das trifft die Hinterbliebenen hart, denn sie haben das Geld dringend nötig.

Abgelehnt! - Risikolebensversicherung zahlt nicht (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)
Abgelehnt! – Risikolebensversicherung zahlt nicht (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)

Was führt zu einer Ablehnung im Leistungsfall? Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Die wichtigste Frage lautet nun: Was können Sie als Betroffener tun?

Die Risikolebensversicherung ist ein besonderes Versicherungsprodukt. Der Versicherte nimmt die Leistung des Vertrages nicht selbst in Anspruch. Der Versicherungsnehmer sichert seinen Todesfall finanziell ab. Begünstigte des Vertrages sind somit die Hinterbliebenen. Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung können Familienangehörige, aber auch sonstige Dritte sein.

Den Antrag stellt der Versicherte. Er legt die Versicherungssumme fest. Sie sollte für alle finanziellen Verpflichtungen nach dem Tod ausreichen. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach konkreten Umständen. Das kann die Laufzeit eines Hauskredites sein. Es kann auch der Zeitpunkt sein, zu dem die Kinder erwachsen werden.

Der Versicherungsvertrag kennt mehrere Beteiligte: den Versicherungsnehmer, die versicherte Person sowie den Bezugsberechtigten. Das Bezugsrecht wird durch den Antragsteller festgelegt.

Der Antrag auf eine Risikolebensversicherung erfordert Angaben zum Gesundheitszustand. Diese müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Umfang der Gesundheitsfragen erhöht sich, je größer die Versicherungssumme wird. Bei sehr großen Summen müssen ärztliche Atteste eingereicht werden.

Der Versicherer kann außerdem Zuschläge erheben, wenn das Risiko für einen Todesfall erhöht ist. Das können Freizeitaktivitäten wie das Motorradfahren sein. Raucher und Übergewichtige zahlen ebenfalls mehr Beitrag.

Die Restschuldversicherung beinhaltet ebenfalls eine Todesfallleistung. Dieser Vertrag kann in vielen Fällen ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Dies ist möglich, wenn der Vertrag als Gruppenversicherung ausgestaltet wird.

Tritt der Versicherungsfall ein, kann der Versicherte nicht mehr bei der Aufklärung von Irrtümern mitwirken. Deshalb muss die vorvertragliche Anzeigepflicht sehr ernst genommen werden. Auf keinen Fall darf eine erhebliche Krankheit oder ein erhöhtes Freizeitrisiko verschwiegen werden.

Mit der nötigen Sorgfalt bei der Antragstellung sollte die Todesfallleistung im Versicherungsfall ausgezahlt werden. Dennoch gibt es immer wieder Probleme mit den Versicherern (siehe: Versicherung zahlt nicht). Doch wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Es gibt zahlreiche Gründe für die Zahlungsweigerung

Der Vertrag muss aktiv bestehen. Das heißt zum Beispiel, die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn die Beitragszahlung unterbrochen wurde. Die Versicherungsleistung muss vom Bezugsberechtigten angefordert werden. Vor der Auszahlung verlangt die Versicherung Nachweise. Eine Sterbeurkunde muss beigebracht werden. Häufig verlangt der Versicherer den Versicherungsschein im Original. Weiterhin erkundigt sie sich nach der Todesursache. Hier wird es oft problematisch.

Lässt die Ursache auf eine verschwiegene Vorerkrankung schließen, verweigert die Versicherung zunächst die Leistung. Sie fordert weitere Unterlagen an. Hierunter sind Krankenhausberichte und medizinische Akten. Diese sind oftmals sehr umfangreich. Wenn die Versicherung eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht feststellt, tritt sie vom Vertrag zurück. Die Versicherungssumme wird nicht ausgezahlt.

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob der Tod durch Fremdeinwirkung herbeigeführt wurde. Ist dies der Fall, kann die Versicherung jedoch die Zahlung zurückhalten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Suizid ist bei fast allen Versicherern nach einer Wartezeit von drei Jahren mitversichert. Führt er zum Versicherungsfall, wird die Versicherung gründlich nach psychischen Vorerkrankungen suchen.

Es gibt Sonderfälle bei der Bezahlung der Todesfallleistung. So kann beispielsweise eine vorzeitige Auszahlung vereinbart worden sein. Viele Versicherer bieten diesen Baustein an. In der Praxis muss der Nachweis einer schweren Erkrankung mit absehbarem tödlichem Verlauf erbracht werden. Die Versicherung beurteilt hierbei eingereichte medizinische Unterlagen.

Ein weiterer Sonderfall ist Zahlung der Todesfallsumme für eine vermisste Person. Passieren kann dies zum Beispiel nach einem Flugzeugabsturz über dem offenen Meer. Die Versicherung benötigt als Nachweis die Sterbeurkunde und den Totenschein, aus dem die Todesursache hervorgeht. Beides können die Hinterbliebenen des Opfers nicht erbringen. Ein Totenschein wird oft erst nach langer Zeit ausgestellt.

Was können Sie bei einer verzögerten oder verweigerten Auszahlung tun?

Antrag auf Auszahlung abgelehnt: Was tun, wenn die Risikolebensversicherung die Zahlung verweigert oder verzögert? (© motorradcbr / stock.adobe.com)
Antrag auf Auszahlung abgelehnt: Was tun, wenn die Risikolebensversicherung die Zahlung verweigert oder verzögert? (© motorradcbr / stock.adobe.com)

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Die Zeit drängt. Kosten für Bestattung und Verbindlichkeiten häufen sich und die Risikolebensversicherung zahlt nicht? Eine Verzögerung bringt für den Bezugsberechtigten erhebliche Probleme mit sich. Die Anforderung von Arztunterlagen oder Ermittlungsakten erfolgt immer mit einer Frist. Dokumente werden oft erst nach 14 Tagen verschickt. Für die Prüfung und Beurteilung der Akten braucht der Versicherer Zeit. Lassen sich diese Vorgänge beschleunigen?

Kompliziert wird es dann, wenn die Todesursache nichts mit einer bekannten Vorerkrankung zu tun hat, doch dem Versicherer bei Durchsicht der Akten eine weitere Vorerkrankung bekannt wird. Wegen dieser hätte er den Vertrag nicht geschlossen – behauptet er jetzt. Er wird vom Vertrag zurücktreten. Die Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt.

Die Risikolebensversicherung zahlt also nicht und beruft sich auf das angebliche Fehlverhalten des Kunden. Schwierig ist hierbei, dass sich der Versicherungsnehmer zum Antrag nicht mehr erklären kann. Was können Sie als Betroffener in diesem Fall tun?

Sie benötigen Akteneinsicht. Sie müssen beurteilen können, ob die Argumentation des Versicherers stichhaltig ist. Sie benötigen einen Rechtsanwalt. Dieser muss ein umfangreiches Fachwissen haben. Es geht um das Versicherungsvertragsrecht. Medizinische Unterlagen müssen beurteilt werden. Der Jurist kann herausfinden, ob der damalige Antragsteller überhaupt von der Vorerkrankung wusste, die angeblich verschwiegen wurde.

Ein Problem mit der Risikolebensversicherung müssen Sie sofort angehen. Es geht um viel Geld. Wir vermitteln Rechtsanwälte, die mit diesen Fällen vertraut sind. Sie beschäftigen sich auch mit der Rolle der Versicherer und ihrer Vermittler. Unsere Top-Juristen stellen sich gegen jede Verzögerungstaktik der Leistungserbringer. Siehe auch: Versicherungsrecht Fachanwalt Köln.

Gehen Sie Probleme mit der Versicherung sofort an

Sie haben Ihre Hinterbliebenen abgesichert und die Risikolebensversicherung zahlt nicht. Das ist ein Alptraum. In den meisten Fällen der Nichtzahlung verweist die Versicherung auf einen Antrag, der vor langer Zeit abgeschlossen wurde. Doch ging dabei nach heutigen Maßstäben alles rechtens zu?

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung haben, sollten Sie auf Warnsignale achten, die auf spätere Probleme hindeuten.

Ein Beispiel: Im Verlauf einer schweren Erkrankung kann es zu Zeiten der Berufsunfähigkeit kommen. Eine Ablehnung der BU-Versicherung wegen einer verschwiegenen Erkrankung (vgl. auch: Berufsunfähigkeitsrente beantragen: BU will nicht zahlen @ Anwalt Berufsunfähigkeit) führt auch zu Problemen bei Ihrer Risikolebensversicherung. Es betrifft nicht nur die Risikolebensversicherung, sondern auch Krankenversicherungen (vgl. auch: Krankentagegeldversicherung zahlt nicht: DKV zahlt nicht).

Schenken Sie der Frage: „Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?“ frühzeitig Beachtung. Unsere Juristen kennen die Tricks und Kniffe der Versicherungen. Sie vertreten Ihre Interessen und jene Ihrer Hinterbliebenen.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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