Haftpflicht: Wasserschaden als Fall für die private Haftpflichtversicherung

Bei einem Wasserschaden durch einen Nachbarn kommt unter Umständen neben Hausratversicherung und Gebäudeversicherung auch dessen Haftpflichtversicherung ins Spiel. Wir erklären, was es bei solchen komplexen Konstellationen zu beachten gilt. – Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe ist spezialisiert auf die Regulierung von Wasserschäden. Wir vermitteln aus unserem Experten-Netzwerk:

  • Sachverständige / Gutachter,
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht und
  • Sanierungsfirmen (Wasserschadensanierer).
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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Haftung und Haftpflicht: Wann für Wasserschäden die Privathaftpflicht einspringen muss

Ganz egal, ob ein Rohr verstopft oder geplatzt (siehe Rohrbruch), die Badewanne übergelaufen oder ein ähnlicher Wasserschaden passiert ist – tagtäglich kommt es in Deutschland zu vielen tausenden solcher Vorkommnisse. Tatsächlich sind es hierzulande rund eine Million Wasserschäden, die pro Jahr den Versicherungen gemeldet werden . Die Kosten hierfür belaufen sich auf Milliardenhöhe. Dabei reichen oft schon geringe Mengen an auslaufender Flüssigkeit, um schwere Schäden zu verursachen – das gilt sowohl für Häuser als auch für Wohnungen. Ob man Eigentümer oder Mieter ist, spielt hierbei erst einmal keine Rolle, denn beide können betroffen sein.

Bei der Auswahl der richtigen Versicherung sollte man idealerweise mehrere Policen miteinander kombinieren, da zwischen verschiedenen Arten und Ursachen von Wasserschäden unterschieden werden muss. Vor allem die Haftpflicht spielt eine große Rolle. Hier kommt es immer auf die jeweiligen Umstände an, die bestimmen, welche Versicherung für den Schaden zuständig ist.

Abhängig davon, ob das Gebäude selbst oder das Inventar vom Unglück betroffen sind, können sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung dafür leisten müssen (siehe auch: Wasserschäden: Wer zahlt?). Doch auch die Haftpflichtversicherung kann bei Wasserschäden für die Regulierung zuständig sein.

Wann die Haftpflicht leisten und was man sonst wissen muss zum Thema Privathaftpflicht & Wasserschaden, stellen wir nachfolgend vor.

Waschmaschine ausgelaufen - ein Haftpflicht Wasserschaden oder Fall für die Hausrat? Kann beides sein... (© Dron / stock.adobe.com)
Waschmaschine ausgelaufen – ein Haftpflicht Wasserschaden oder Fall für die Hausrat? Kann beides sein… (© Dron / stock.adobe.com)

Privathaftpflicht: Wann die Haftpflichtversicherung für Wasserschäden aufkommen muss

Leider kommt es bei Wasserschäden häufig vor, dass sie nicht nur die eigene Wohnung betreffen, sondern auch Nachbarwohnungen beschädigt werden. Hier muss die private Haftpflichtversicherung des Verursachers bei einem Wasserschaden einspringen, sofern Dritte zu Schaden kommen.

Ein Beispiel: Sickert Wasser aus einem defekten Schlauch in die darunter liegende Wohnung, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Eine wichtige Voraussetzung ist für die Übernahme durch die Haftpflicht hierfür jedoch, dass der Wasserschaden nicht fahrlässig aufgrund versäumter Kontrollen der Leitungen entstanden ist – denn dann kann es sein, dass man auf den Kosten komplett oder teilweise sitzen bleibt. Die Privathaftpflicht greift (je nach Tarif) ggf. nur dann, wenn man den Schaden nicht wissend, durch Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzlich herbeigeführt hat.

Wasserschäden im Haus: Weitere Schadensarten und zuständige Versicherungen

Um Schadenersatz für Schäden am Gebäude selbst zu erhalten – wie beispielsweise an Böden, Decken oder Wänden – ist neben der Privathaftpflicht auch eine Gebäudeversicherung erforderlich. Sie kommt auch dann für Schäden auf, sofern fest installierte Gebäudeteile zu Schaden kommen. Entschädigung erhält man von der Versicherung jedoch nur dann, wenn das Haus tatsächlich bewohnt wird – dies ist ein deutlicher Unterschied zur Privathaftpflicht. Rohbauten sowie Häuser, die gerade renoviert werden, sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind darüber hinaus auch Folgeschäden; sie übernimmt hierfür Reparaturen sowie Renovierungen, falls erforderlich. Vor allem bei einem Rohrbruch im Bad kann es zu hohen Kosten kommen, wenn eine wasserführende Leitung geöffnet, repariert und erneut geschlossen werden muss. Um eine Wohngebäudeversicherung muss sich grundsätzlich immer der Eigentümer eines Hauses kümmern – er erhält dann auch die Entschädigung.

Nicht immer zahlt die Haftpflicht: Wann die Hausratversicherung Schadenersatz leisten muss

Die Hausratversicherung deckt das Inventar in einem Haus oder einer Mietwohnung ab (siehe Was ist Hausrat?), sollte es zu einem Sturmschaden, Wasserschaden oder Feuerschaden / Brandschaden kommen. Geschützt sind unter anderem Textilien, Mobiliar, Elektrogeräte und Wertgegenstände (siehe Wertsachen Hausrat). Übernommen wird der Schadenersatz aber meist nur dann, wenn ein Wasserschaden aufgrund Leitungswasser in einer Mietwohnung bzw. im eigenen Haus entstanden ist. Typische Ursachen sind unter anderem Abwasser- und Wasserrohre sowie defekte Leitungen in Spül- oder Waschmaschinen (siehe Waschmaschine ausgelaufen). So manche Haftpflichtversicherung leisten auch dann, wenn ein undichtes Aquarium ausläuft. Wichtig ist, sich immer genau über die Leistungen innerhalb der Police zu prüfen, ehe man sich blind auf eine Entschädigung durch die Haftpflicht bei Wasserschäden verlässt.

Haftpflicht und Hausratversicherung: Wann eine Mietminderung in der Mietwohnung möglich ist

Eine Reparatur, die im Zuge eines Wasserschadens entsteht, zieht häufig viel Aufwand, Zeit und Kosten nach sich. Wenn Boden und Wände durch das Unglück durchnässt sind, kommt es nicht selten zu Schimmel (siehe Wasserschaden Schimmel). Um eine Ausbreitung des schädlichen Pilzes zu verhindern, ist es oft unvermeidbar, über mehrere Wochen hinweg Trocknungsgeräte einzusetzen, bis die Bausubstanz wieder vollständig getrocknet ist.

Die Kosten für die Miete und den Strom für nötige Bautrockner muss hier die private Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) des Nachbarn drüber bezahlen, der den Wasserschaden verursacht hat... (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Die Kosten für die Miete und den Strom für nötige Bautrockner muss hier die private Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) des Nachbarn drüber bezahlen, der den Wasserschaden verursacht hat… (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Dass dies die Lebensqualität der Bewohner erheblich einschränkt, steht außer Frage – dies allein durch den Lärm, den solche Geräte verursachen. Häufig sind Teile einer Wohnung oder eines Hauses für einen längeren Zeitraum unbewohnbar. In diesem Fall steht dem Mieter eine Mietminderung zu – es sei denn, er hat den Wasserschaden selbst zu verantworten. Dann hat er keine Chance auf eine Mietminderung und muss die volle Miete bezahlen. Wie hoch eine Mietminderung ausfallen darf, hängt immer vom individuellen Fall ab (vgl. Mietminderung bei Wasserschaden) und muss mit dem Vermieter besprochen werden. Auch an den Mieterschutzbund kann man sich wenden – dies gilt auch dann, wenn der Wasserschaden durch Nachbar entstanden ist und dessen Privathaftpflicht zahlen muss. Siehe auch: Wasserschaden durch Nachbar ohne Versicherung.

Wichtig: Weil Trocknungsgeräte hohe Stromkosten verursachen können, sollte neben der Haftpflicht auch der Stromanbieter über den kurzzeitigen Einsatz in Kenntnis gesetzt werden. Ansonsten kann es sein, dass er künftig grundlos einen höheren Abschlag ansetzt.

Wenn es zu einem Wasserschaden in Eigentumswohnungen kommt

Sofern in einer Eigentumswohnung ein Wasserschaden entsteht, muss in der Regel erst einmal die Hausratversicherung des Eigentümers einspringen. Sind Gebäudeteile beschädigt, sollte auch die Gebäudeversicherung unverzüglich über den Schaden informiert werden. Etwas komplizierter ist die Situation, wenn der Schaden auch benachbarte Wohneinheiten betrifft. Wer hier im konkreten Fall zahlen muss, hängt immer vom Einzelfall ab. So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob der Schaden verschuldet oder unverschuldet ist. Ist zum Beispiel das Aquarium ausgelaufen, weil man einen Riss im Glas monatelang ignoriert hat, handelt man grob fahrlässig und kann als Versicherter keine Schadensregulierung seitens des Versicherers erwarten.

Wasserschäden im Haus durch Nachbar: So verhält man sich im Ernstfall richtig

Sollte es durch ein geplatztes Aquarium, defekte Leitungen oder austretendes Leitungswasser zu Wasserschäden im Haus kommen, ist davon abzuraten, unabgestimmte Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn der Schaden in der eigenen Wohnung vorliegt – oft will die Versicherung den Schaden erst durch einen Gutachter begutachten lassen. In jedem Fall gilt es jedoch, umgehend die Wasserzufuhr abzustellen bzw. so gut es geht einzudämmen. Anschließend müssen der Vermieter und die Feuerwehr verständigt werden, die das Wasser abpumpen kann.

Für die Schadensmeldung an die Haftpflichtversicherung sollte der Schaden dann anschließend mit Hilfe detaillierter Fotos so genau wie möglich beschrieben werden. Insbesondere feuchte Wände und Böden sowie beschädigtes Inventar sollte für die Haftpflichtversicherung genau fotografiert werden. – Wasserschaden durch Nachbarn?: Ist der Schaden nicht selbst, sondern durch Nachbar zustande gekommen, muss dementsprechend dessen Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten aufkommen.

Badewanne übergelaufen, Wasserschaden beim Nachbarn - ein Fall für die private Haftpflichtversicherung? (© familylifestyle / stock.adobe.com)
Badewanne übergelaufen, Wasserschaden beim Nachbarn – ein Fall für die private Haftpflichtversicherung? (© familylifestyle / stock.adobe.com)

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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