Schimmel nach / durch Wasserschaden – Wer zahlt, und wie wird’s behoben?

Kommt es in einer Wohnung oder im ganzen Haus zu einem Wasserschaden, kann dies schnell einen mehrere tausend Euro teuren Schaden an Rigips, Estrich oder dem Boden nach sich ziehen. Doch wie geht man richtig vor, wenn sich sogar Schimmel nach dem Wasserschaden breit macht, der die Gesundheit gefährdet – und wer zahlt? – Alles Wichtige erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Und gut zu wissen: Die  Deutsche Schadenshilfe als Spezialist für die Regulierung von Wasserschäden kann Sie umfassend unterstützen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wodurch kommt es zu einem Wasserschaden mit Schimmel?

Wasserschäden können die verschiedensten Ursachen haben (siehe Wasserschaden Ursache finden). Am häufigsten kommen dabei Rohrbrüche vor, welche beispielsweise durch Frost (Frostschäden), Baufehler oder auch rostige Leitungen entstehen können. Zudem sind undichte wasserführende Geräte wie Spül- oder Waschmaschinen ebenfalls zu einem Wasserschaden führen (siehe Waschmaschinenschlauch geplatzt – wer zahlt?). Dies gilt auch für eine Badewanne, wenngleich der Schaden in so einem Fall selbst verschuldet und somit in der Regel selbst zu tragen wäre. Starkregen oder Hochwasser werden als Einwirkung von außen gewertet und ziehen oft langfristige Schäden nach sich, die sogar die gesamte Bausubstanz oder den Keller beeinflussen können. Besonders schlimm: Bleibt ein Wasserschaden lange unbemerkt und zeigt sich dieser erst durch die Entstehung von Schimmel, wird die Behebung nicht selten besonders aufwändig und somit auch teuer. Vgl. auch: Schimmel in der Wohnung – wer zahlt?

Wann die Hausratversicherung einen Schaden übernimmt

Kommt es zur Entstehung von Schimmel aufgrund austretendem Wasser aus einer Leitung, einem undichten Dach oder einem Wasserbett, kommt die Hausratversicherung dafür auf, sofern es sich um bewegliches Mobiliar handelt. Unbewegliches Mobiliar gehört dagegen zum Haus / Gebäude und wird von der Gebäudeversicherung ersetzt. Diese schließt stets der Eigentümer eines Hauses ab, während für jeden Mieter eine Hausratversicherung zu empfehlen ist. Bodenbeläge oder Teppiche werden ebenfalls von der Hausratversicherung ersetzt. Dies gilt ebenfalls für weitere Kosten, die durch den Schaden entstehen: Kann eine Wohnung aufgrund Schimmel nicht mehr weiter bewohnt werden, trägt die Versicherung die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel, bis der Schaden beseitigt ist.

Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung nicht?

Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung bei der Bildung von Schimmel durch einen Wasserschaden nicht für Schäden auf, welche an einem unbeweglichen Gebäudeteil entstanden sind. Das sind beispielsweise fest verbundene Böden oder auch das Mauerwerk sowie Türen und Fenster. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Nachbar – zum Beispiel in der darunter liegenden Wohnung – Schimmel bei sich entdeckt, der aus einem Schaden in der eigenen Wohnung resultiert. Hier kann der Nachbar Ersatz fordern. Wird aber nun der Schaden der eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet, kann der Nachbar lediglich den Zeitwert beschädigter Objekte geltend machen. Wenn er sich stattdessen an seine Hausratversicherung wendet, errechnet diese die Schadenssumme entsprechend des Wiederbeschaffungswerts – und er erhält somit mehr Geld. Oftmals gibt es über die genauen Zuständigkeiten und Leistungspflichten aber auch Streit. Die eine Versicherung schiebt die Leistungsverpflichtung zur anderen, die zweite behauptet aber, nicht zuständig zu sein. Und so weiter, und so fort. Oftmals hilft es hier nur, einen versierten Fachanwalt ins Spiel zu bringen, der Druck macht und Ihre Interessen kompetent durchsetzt. – Die Deutsche Schadenshilfe hat entsprechende, erfahrene Anwälte in ihrem Netzwerk und vermittelt diese gern an Sie weiter.

Wenn Schimmel im Spiel ist, ist es wichtig, möglichst schnell zu handeln: Es muss umgehend geklärt werden, welche Ursachen der Pilz hat. Hier kommt ein Schimmelgutachter zum Einsatz (vgl. auch: Schimmel Gutachter Kosten). Nicht selten können auch Möbelstücke vom Pilzbefall betroffen sein, wenn die Wohnung bereits sehr feucht ist. Leider wird der Befall oft erst dann bemerkt, wenn man genau hinsieht oder einen muffigen Geruch wahrnimmt.

Versicherte sind grundsätzlich in der Pflicht, einen Schaden abzuwenden, soweit es ihnen möglich ist. Stellt man also fest, dass die Wohnung von Schimmel befallen ist, muss der Grund hierfür gefunden werden. Natürlich kann ein Leitungswasserschaden manchmal sogar monatelang unentdeckt bleiben – vor allem Laien erkennen diesen mitunter nicht sofort. In Altbauten sind undichte Verbindungsstellen keine Seltenheit. Hier kann das Wasser auch über Jahre hinweg immer weiter in das Mauerwerk tröpfeln und so zu einem langfristigen Pilzbefall führen – ohne, dass man es von außen bemerkt. Große Möbelstücke sollten aus diesem Grund möglichst mit etwas Abstand zur dahinter liegenden Wand platziert werden (siehe Schimmel an der Wand). Kann die Luft hier gut zirkulieren, ist die Gefahr eines Schimmelbefalls geringer. Auch muss eine Mietwohnung ausgereicht gelüftet werden – geschieht nicht, bleibt man unter Umständen selbst auf den Kosten für die Schimmelbeseitigung sitzen.

Schimmel durch Wasserschaden - Wer zahlt Schimmelbefall? (© Volkovslava / stock.adobe.com)
Schimmel durch Wasserschaden – Wer zahlt Schimmelbefall? (© Volkovslava / stock.adobe.com)

Schimmel durch einen Wasserschaden im Keller – wer zahlt hier?

Insbesondere in Kellern ist Pilzbefall sehr kritisch. Dringt Wasser im Zuge einer Überschwemmung oder aufgrund Starkregens in den Keller ein, ist ein Folgeschaden keine Ausnahme. Hier ist schnelles Handeln sehr wichtig, damit der Versicherer nachvollziehen kann, wodurch der Befall zustande kam. Es macht aus versicherungsrechtlicher Sicht nämlich einen großen Unterschied, ob der Schaden durch den Schimmel oder bereits durch das Wasser entstanden ist. Eindringendes Wasser, welches zu einem Schaden führt, wird von der Elementarversicherung als Risiko abgesichert. Diese Versicherung ist keine Verpflichtung, aber dennoch zu empfehlen. Sie kann als Bestandteil einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung in vielen Fällen optional hinzugebucht werden.

Schäden, die durch Schimmel nach einem Wasserschaden entstehen, sind grundsätzlich Bestandteil einer Hausratversicherung respektive Gebäudeversicherung. Anders sieht es aus, wenn Schimmelbefall im Keller aufgrund eines Baumangels entsteht oder auch ein bereits bekannter Schaden in der Bausubstanz dafür verantwortlich ist. Hat man selbst den Schaden verursacht, weil man beispielsweise versäumt hat, ein Fenster zu schließen, wodurch es zu eindringendem Regenwasser kommt, müssen die Kosten für den Schaden u.U. selbst übernommen werden (vgl. Schaden durch eindringendes Regenwasser). Bei einem Baumangel, den man als Mieter selbst nicht beheben kann, ist dagegen der Vermieter verpflichtet, diesen zu beseitigen. Als Eigentümer eines Hauses ist es wichtig, sich mit der Gebäudeversicherung in Verbindung zu setzen und zu klären, ob ein Gutachten erforderlich ist (siehe auch: Gutachter für Wasserschäden). – In der Regel schickt die Versicherungsgesellschaft aus eigenem Interesse bei größeren Wasser- und Schimmelschäden einen Gutachter. Diesen müssen Sie dann auch nicht bezahlen. Sollte es aber Streit mit der Versicherung über die Leistung geben, kann es unter Umständen sehr sinnvoll sein, einen eigenen Gutachter / Sachverständigen zu beauftragen. Dieser kann ein fundiertes eigenes Gutachten (Gegengutachten) erstellen, durch das oftmals eine deutlich höhere Erstattung bei der Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden kann. Oder – falls die Versicherung abstreitet, dass es sich im vorliegenden Fall um einen versicherten Leistungsfall handelt – Ihr eigener Gutachter weist der Assekuranz eben genau diese Leistungspflicht nach.

Wie ein Befall mit Schimmelpilz nach einem Wasserschaden richtig gemeldet wird

Der erste Schritt sollte stets sein, den Schimmel durch einen Wasserschaden zu fotografieren – achten Sie darauf, dass das Licht ausreichend hell ist. Auch die Größe der betroffenen Stellen – wie Rigips, Estrich oder dem Boden – ist wichtig. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob es zu weiteren Schäden mit dem Befall durch Schimmelpilz gekommen ist, wie beispielsweise am Mobiliar oder dem Bodenbelag. Mieter setzen sich daraufhin mit ihrem Vermieter sowie mit der Hausratversicherung in Verbindung. Eigentümer bzw. Vermieter müssen ihre Haftpflichtversicherung bzw. die Gebäudeversicherung informieren. Wichtig: Derartige Schäden dürfen erst dann selbst entfernt werden, sofern der Versicherer dies gestattet. Es spricht natürlich nichts dagegen, wenn man selbst einen geringen Schimmelschaden behebt. Wenn sich der Pilz daraufhin aber nicht beseitigen lässt oder die Ursache beispielsweise hinter der Tapete an der Wand nicht zu finden ist (vgl. Schimmel an den Wänden), muss die Versicherung kontaktiert werden. Mieter sollten grundsätzlich ihren Vermieter darüber in Kenntnis setzen und nicht auf eigene Faust einen Sachverständigen beauftragen, sondern auf das Gutachten der Versicherungsgesellschaft warten. Ansonsten müssen die Kosten für den Gutachter selbst übernommen werden. Eine etwaige Mietminderung darf nur nach Absprache mit dem Vermieter und dem eigenen Anwalt erfolgen.

Schimmelbefall - Schimmel nach Wasserschaden (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Schimmelbefall – Schimmel nach Wasserschaden (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Wie ein Schimmelschaden behoben wird – Schritt für Schritt

Wenn es in einem Gebäude zu einem Wasserschaden kommt, ist die Entwicklung von Schimmel ein häufiges Problem (s. Wasserschadensanierung München). Der Pilz kann zu weiteren Schäden führen, welche im schlimmsten Fall bis tief in das Mauerwerk hineinreichen und somit teure Reparaturen nach sich ziehen können – von den Risiken für die Gesundheit einmal ganz abgesehen.

Bei allen Wasserschäden, bei denen Wasser und Feuchtigkeit in das Mauerwerk eingedrungen sind, ist eine professionelle Trocknung wichtig, die im Anschluss durch Messgeräte überprüft wird. Ein Gutachter ermittelt die feuchten Bauteile und behält diese bis zum Abschluss der Trocknung im Auge. Auch von außen nicht sichtbare Bereiche wie Estrich unter einem Bodenbelag können durch entsprechende Messungen überprüft werden. In jedem Fall müssen Nässe und Feuchtigkeit vollständig beseitigt werden, ohne dass Rückstände verbleiben – denn nur so wird Schimmelbefall dauerhaft verhindert. Ein Schimmelentferner hilft oft nur bei oberflächlichem Befall, kann innen aber nicht mehr viel bewirken. Hier helfen nur spezialisierte Dienstleister, die mit entsprechender Ausrüstung (Bautrockner, verschiedene Arten von Trocknungsgeräten) der Symptomatik professionell zu Leibe rücken. – Wenn Sie hier Bedarf haben: Die Deutsche Schadenshilfe kann Ihnen entsprechende Dienstleister-Firmen mit viel Erfahrung und dem richtigen Equipment vermitteln. Lassen Sie sich durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!

Die Bekämpfung von Schimmel sowie die restlose Beseitigung seiner Ursachen durch einen Wasserschaden wird im Rahmen einer Wasserschadensanierung durchgeführt (siehe exemplarisch: Wasserschadensanierung Hamburg und Wasserschadensanierung Berlin) und von der Haftpflichtversicherung oder einer anderen Versicherung abgedeckt – je nach Sachverhalt. Sämtliche Bauteile, Materialien und Stoffe, die nass oder feucht geworden sind, erfordern einen Austausch. Dies umfasst auch Textilien, Tapeten an der Wand, Laminat und weitere Gebäudeteile, sofern diese nicht ohne Rückstände getrocknet werden können. Sie auch: Wasserschaden beseitigen.

Ist das Mauerwerk durch einen Wasserschaden stark durchnässt, kann die Trocknung im Rahmen einer Schimmelsanierung über mehrere Wochen andauern. Da die eingesetzten Geräte zur Trocknung in der Regel sehr laut arbeiten und Tag und Nacht im Einsatz sind, ist die Wohnung meist nicht bewohnbar. In dieser Zeit werden die Bewohner in einem Hotel untergebracht – die Kosten hierfür werden nach einem Wasserschaden dann selbstverständlich auch von der zuständigen Versicherung übernommen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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