Regenwasser vom Nachbardach verursacht Wasserschaden
Durch Starkregen, Schmelzwasser oder anhaltenden Dauerregen läuft das Regenwasser oft vom Grundstück des Nachbarn auf das eigene. Nicht selten kommt es dann zu anhaltenden Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Der Besitzer eines Grundstücks ist jedoch gesetzlich verpflichtet, derartige Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Niederschlagswasser und Abwasser darf von seinem Besitz nicht auf andere Grundstücke gelangen. Denn besonders nach einem heftigen Starkregen entstehen oft erhebliche Schäden durch das abfließende Wasser.
Natürliche Ursache oder Schuld des Nachbarn?
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen einer natürlichen und einer durch den Nachbarn verursachten Überflutung des eigenen Grundstücks. In Hanglagen gelangen die Wassermassen ohne Zutun eines anderen in meinen Garten oder die Bebauungen, und gegen diesen Missstand hat eine Schadensabwehr nicht unbedingt durch den Nachbarn zu erfolgen.
Der Fall liegt allerdings anders, wenn er durch seine baulichen Veränderungen einen Wasserschaden verursacht. Alle Bearbeitungen des natürlichen Zustands, also Erhöhungen, Vertiefungen und auch Versiegelungen des Bodens sind Eingriffe in die natürliche Beschaffenheit des Umfelds. Dann kann es etwa dazu kommen, dass Regenwasser nicht mehr versickern kann und zu Schäden an den Nachbarhäusern führt.
Mangelhafte Wartung oder Naturkatastrophe?
Oft entsteht ein Wasserschaden aber durch einen undichten Abfluss oder eine poröse Regenrinne. Oder die Installation wurde mit den Jahren komplett funktionsunfähig und das Regenwasser läuft direkt vom Dach auf das eigene Anwesen. Dann kann es helfen, die Regenrinne komplett zu säubern, das darin angesammelte Laub vollständig zu entfernen (vgl. Regenrohrverstopfung / Regenrinne verstopft, Wasserschaden). Mit der Zeit setzt sich die Rinne nämlich oft zu, besonders wenn kleine Aststücke in Verbindung mit den Blättern einen regelrechten Damm bilden und das Wasser in Strömen an der Hauswand herunterläuft.
Eine derartige Beeinträchtigung sollte man nicht hinnehmen und den unaufmerksamen Zeitgenossen auf seine Nachlässigkeit hinweisen. Denn er ist dafür verantwortlich, dass von seinem Grund und Boden keine Gefahr für andere oder deren Besitz ausgeht. Anders verhält es sich aber, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) Starkregen gemeldet hat und eine intakte Regenrinne die Wassermassen nicht aufnehmen konnte. Die Versicherungsunternehmen orientieren sich an den Vorgaben des DWD, und bei einer Naturkatastrophe ist die Schadensregulierung ein Fall für die Elementarversicherung (vgl. Regenwasser und Versicherung).
Wer zahlt einen Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn?
Der Eigentümer eines Hauses sichert sich meist mit den folgenden Policen ab: Mit der Hausratversicherung, der Gebäudeversicherung und für den Fall eines Wasserschadens durch eine Naturkatastrophe im besten Falle mit einer zusätzlichen Elementarversicherung (siehe Elementarversicherung Definition, Zahlt Versicherung bei Naturkatastrophen?).
Damit meint der Hauseigentümer, auf alle Eventualitäten gut vorbereitet zu sein. Die Hausratversicherung kommt für einen Feuchteschaden an den beweglichen Gegenständen im Haus auf, also für alle Einrichtungsgegenstände einschließlich Fußbodenbelag und Hifi-Anlage. Schäden am Mauerwerk übernimmt die Gebäudeversicherung, wenn diese nicht durch eine Überschwemmung verursacht wurden. Dann ist nämlich die Elementarversicherung zuständig, die auch für einen durch Starkregen verursachten Wasserschaden die Reparaturen übernimmt. Schäden an Wasserrohren, auch wenn sie durch Frost entstanden sind, gehören wiederum ebenfalls in den Bereich der Gebäudeversicherung (siehe auch: Wasserschaden durch Frost), denn auch die Leitungen zählen zur Hausinstallation.
Haftung und Haftpflicht
Für Schäden, die vom Nachbargrundstück ausgehen, werden aber alle drei Sachbearbeiter die Kostenübernahme verweigern. Dabei ist es gleichgültig, ob der Abfluss für das Regenwasser unzulänglich installiert wurde oder die Regenrinne mittlerweile defekt ist. Der Nachbar als Verursacher ist zunächst für den entstandenen Wasserschaden verantwortlich (vgl. auch Brandschaden durch Nachbarn). Deshalb sollte er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die alle durch seine defekten Installationen verursachten Kosten übernimmt. Allerdings darf er nicht grob fahrlässig gehandelt haben (Was ist grob fahrlässig?), dann erkennt auch die speziellere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht seine Forderungen nicht an.
Der Nachbar leitet Regenwasser auf mein Grundstück – was kann ich tun?
Verschiedene Anlässe sind denkbar, warum ein Nachbar sein Regenwasser auf das eigene Grundstück ableitet. Er kann etwa aktuell eine Baumaßnahme an seinem Haus durchführen, oder eine abschüssige Grundfläche sorgt für ein ständiges Ablaufen des Wassers. Das sammelt sich dann auf dem eigenen Besitz und führt u.U. schon nach kurzer Zeit zu Schäden an den Fenstern oder dem Mauerwerk. Vgl. auch: Lichtschacht läuft voll Wasser.
Üblicherweise sucht der Betroffene nach einem Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn das Gespräch mit dem benachbarten Eigentümer und erwartet eine gütliche Einigung. Leider sind aber einige Zeitgenossen nicht zu einer Übereinkunft bereit, die beide Seiten zufriedenstellt. Dann sind die zuständigen Behörden gefragt, die den Vorschriften entsprechend für Abhilfe sorgen.
Zunächst den Schaden minimieren
Bei derartigen Auseinandersetzungen kann jedoch einige Zeit ins Land gehen, bevor eine endgültige Entscheidung vorliegt. Bis dahin kann sich der geschädigte Hausbesitzer mit einer Notlösung behelfen. Kommt das Wasser von einer defekten Regenrinne oder einem falsch installierten Ablauf, sollte man es vorübergehend mit einem Regenfass auffangen. Mit Hilfe einer Pumpe befördert man anschließend das Wasser zu einer unbedenklichen Stelle im Garten oder gleich in die Kanalisation.
Wie gesagt kann diese Maßnahme nur eine kurzfristige Lösung des Problems sein. Zunächst empfiehlt sich deshalb ein Anruf beim Ordnungsamt oder der Feuerwehr (zur Gefahrenabwehr). Zwar ist hier nicht unbedingt mit sofortiger Hilfe zu rechnen, aber die Mitarbeiter sind durchaus vertraut mit der Gesetzeslage, die vor Ort gilt. Denn in der Satzung der jeweiligen Kommune finden sich entsprechende Bestimmungen. Einige Gemeinde halten sich jedoch bei derartigen Auseinandersetzungen bedeckt. Auch das Landesrecht ist nicht eindeutig, in den einzelnen Bundesländern finden sich jeweils andere oder gar keine Bestimmungen.
Die aktive Selbsthilfe ist aber definitiv keine Option! Wer sich auf das Nachbargrundstück begibt, um das Regenrohr selbständig und vorschriftsmäßig zu montieren, macht sich strafbar. Denn er werkelt ohne Erlaubnis auf einem fremden Grundstück. Und damit ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach Paragraph 123 des Strafgesetzbuchs (StGB) durch „unbefugtes Betreten“ erfüllt.
Je nach baulicher Situation kann die Neuinstallation einer zusätzlichen Ablaufanlage auf dem eigenen Grundstück ebenfalls mittelfristig schlimmere Schäden durch Regenwasser verhindern. Dann muss es aber möglich sein, das Niederschlagswasser des Nachbarn möglichst vollständig aufzunehmen und zuverlässig „umzuleiten“. Diese Arbeiten dürfen ebenfalls nicht mit einem Betreten des Nachbargrundstücks verbunden sein.
Wasserschaden durch uneinsichtigen Nachbarn
Seine Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Im Konfliktfall wird es leider oft schwierig, eine für beide akzeptable Lösung zu finden. Besonders wenn sich der Kontrahent von rationalen Argumenten nicht beeindrucken lässt und der Wasserschaden inzwischen erhebliche Ausmaße annimmt.
Ein Rechtsstreit ist dann oft unvermeidlich, denn die Sanierung eines Wasserschadens am Haus ist kostenaufwendig (siehe auch: Wasserschaden beheben). Außerdem sind qualifizierte Handwerker, besonders zur Zeit, schwer zu finden. Als Einzelkämpfer gerät der Eigentümer dann schnell an seine Grenzen. Deshalb vermitteln wir gerne über unsere Webseite mit der Materie vertraute Anwälte, Gutachter sowie erfahrene Sanierungsdienstleister.