Wasserschäden beheben – wir vermitteln Ihnen einen guten Sanierer!
Wasserschäden sind der Albtraum eines jeden Hausbesitzers. Aber auch als Bewohner einer Mietwohnung kann ein solcher Schaden zu einem echten Desaster werden. Der Grund hierfür ist die enorme zerstörerische Kraft des Wassers. Es breitet sich sehr schnell und in großen Mengen aus. Gelegentlich entfaltet es allerdings eine allmähliche Wirkung und richtet unbemerkt für lange Zeit Schaden an.
Wasserschäden gehören zu den häufigsten Sachschäden, welche die Versicherungen regulieren müssen. Wasser spielt im modernen Haushalt eine wichtige Rolle. Dies zeigen schon die vielen Verbrauchsstellen. Dusche, Toilette, Waschmaschine und Geschirrspüler sind in fast jedem Haus zu finden. Entsprechend groß ist auch die Zahl möglicher Schwachstellen im System der Wasserversorgung.
Ist der Schaden passiert, muss schnell gehandelt werden. Denn Fehler bei der Behebung eines Wasserschadens können auf lange Sicht genauso schlimm sein wie der Schaden selbst. Wir möchten Ihnen im Folgenden zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Wasserschaden beheben lassen.
Welche Versicherung leistet bei welchem Schaden?
Die Versicherungen regeln in Ihren Versicherungsbedingungen genau, für welche Schäden durch Wasser sie aufkommen. Das beginnt damit, dass Wasser nicht gleich Wasser ist. So wird unterschieden zwischen Frischwasser, Abwasser oder Regenwasser. Diese drei fließen durch das Zu- und Ableitungssystem des Hauses. Ist dieses System an einer Stelle nicht intakt, kommt es zum Schaden. Weiterhin kann Wasser in Form einer Überschwemmung das Gebäude erreichen. Überschwemmungen des Bodens entstehen durch das Übertreten natürlicher Gewässer wie Flüsse und Seen. Starkregen und Schneeschmelze begünstigen die Überflutung von Grundstücken. Rohrbruch ist eigentlich immer versichert.
Es gibt jedoch auch unversicherte Wasserschäden. Hierzu zählen vor allem Schäden am Gebäude durch Grundwasser (vgl. Grundwasser im Keller) und Sturmfluten in Küstennähe. Am häufigsten bekommen es die Versicherer allerdings mit dem Schaden durch Rohrbruch zu tun. Dieser entsteht meist an einer Zuleitung. Dies sind Wasserleitungen, welche das Haus mit Frischwasser versorgen. Hierzu gehört neben der Küche und dem Bad auch das Heizungssystem. Frischwasser ist sehr oft kalkhaltig, was zu allmählichen Beschädigungen an kupferhaltigen Leitungen führen kann. Dieser Lochfraß in Wasserleitungen ist eine häufige Ursache für verborgene Schäden, die oft einen starken Feuchteschaden nach sich ziehen. Das Mauerwerk wird hierbei über einen längeren Zeitraum stetig durchnässt. Die Feuchtigkeit im Mauerwerk begünstigt auch die Schimmelbildung in dem betroffenen Raum.
Die wasserführenden Leitungen des Hauses haben einige Schwachstellen. Hierzu zählen besonders die Druckleitungen an den Wascharmaturen. Sie können im Lauf der Zeit an Dichtigkeit verlieren. Kunststoffleitungen, wie oft in Fußbodenheizungen verbaut, werden durch kalkhaltiges Wasser spröde und brüchig. Obwohl viele Menschen beim Begriff Rohrbruch an die Wasserleitungen im Boden denken, sind es oft die kleineren Leitungen, die der dauernden Belastung fließenden Wassers nicht standhalten.
Ein Schaden durch Wasser betrifft meist mehrere Versicherungsverträge. Wird das Gebäude selbst von Beschädigungen betroffen, so ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sind Hausratsgegenstände durchfeuchtet, dann leistet die Hausratversicherung. Überschwemmungen durch Starkregen und Hochwasser fallen in den Bereich der Elementarschadenversicherung.
Kurz nachdem Sie den Schaden festgestellt und bei der oder den zuständigen Versicherungen gemeldet haben, sind bereits erste Entscheidungen zur Schadensanierung zu treffen.
Die Behebung eines Wasserschadens ist etwas für Experten
Ist ein Wasserschaden entstanden, schlägt zunächst die Stunde des Gutachters. In der Regel wird dieser von der Versicherung benannt. Es ist aber in manchen Fällen vorteilhaft, einen eigenen Sachverständigen mit einer Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Sie müssen diesen zwar selbst bezahlen, aber sein Sachverstand bringt Sie dem Versicherer gegenüber auf Augenhöhe. Bei Feuchtigkeitsschäden ist es sinnvoll, auch den fachlich passenden Gutachter zu haben (siehe: Sachverständiger für Feuchteschäden). Denn der Gutachter der Versicherung und seine Expertise sind Ihnen unbekannt.
Schäden durch Feuchtigkeit können Langzeitfolgen haben. Deshalb ist es notwendig, dass das gesamte ausgeströmte Wasser das Gebäude wieder verlässt. Auch wenn kein sichtbares Wasser mehr vorhanden ist, steckt die Feuchtigkeit noch in den Wänden. Die Trocknung ist nach der Schadensaufnahme der nächste logische Arbeitsschritt. Was viele Versicherte nicht wissen: Sie müssen nicht auf jene Firmen zurückgreifen, die Ihnen die Versicherung vorschlägt. Der Versicherer muss keine überhöhten Kosten akzeptieren und darf vorschreiben, dass eine Fachfirma die Sanierung ausführt. Das Haus aber gehört Ihnen. Deshalb lassen Sie sich die Entscheidung nicht aus den Händen nehmen, welcher Schadensanierer an Ihrem Haus arbeitet. Wir unterstützen Sie gern dabei, ein erfahrenes und professionelles Trocknungsunternehmen (siehe auch: Trocknungsfirma) zu finden. Die fachgerechte Trocknung ist die Grundlage, um erfolgreich einen Wasserschaden beheben zu können. Das Mauerwerk eines Gebäudes nimmt bei stehendem Wasser immer Feuchtigkeit auf.
Nach Rohrbrüchen sind die beschädigten Gebäude nicht gleichmäßig durchfeuchtet. Während das Wasser im Erdgeschoss durch die Gebäudeöffnungen ablaufen kann, sieht es darunter häufig ganz anders aus. Der Keller ist ein Raum, der durch seine Lage unterhalb der Erdgleiche besonders viel Wasser aufnimmt, ohne dass es abfließen kann. Er ist aber auch von großer Bedeutung für die Statik eines Hauses. Ein unsachgemäß sanierter Feuchteschaden hat daher besonders schlimme Folgen. Im Keller einen Wasserschaden zu beheben ist Expertenarbeit (vgl.: Feuchter Keller Sanierung). Sowohl die Trocknung als auch die Vermeidung von Schimmelbildung machen es notwendig, bei einer Kellersanierung Firmen mit entsprechender Erfahrung in diesem Bereich zu beauftragen.
Was kann nach einem Wasserschaden geltend gemacht werden?
Bei einem großen Leitungswasserschaden sind fast immer die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung betroffen. Versichert sind Sachen, also das Haus und der Hausrat. Kurz gesagt: Ihr Haus wird saniert und der beschädigte Hausrat wird ersetzt. Mitversichert sind darüber hinaus aber auch Kosten, also Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schadensanierung stehen. Natürlich werden die Arbeiten und die Geräte der Trocknungsfirma bezahlt (vgl. Trocknungsgeräte nach Wasserschaden, Bautrocknungsgeräte mieten). Der Strom, mit dem die Trocknungsgeräte versorgt werden, ist Ihr Haushaltsstrom. Für diesen Mehraufwand leistet Ihre Versicherung ebenfalls (vgl. Bautrockner Stromverbrauch). Weiterhin können z. B. Lager- und Transportkosten entstehen, wenn Hausrat für die Dauer der Sanierung untergestellt werden muss. Oder wenn durch Feuchtigkeit beschädigte Gebäudebestandteile entsorgt werden müssen. Die Kosten summieren sich schnell. Nicht zu unterschätzen sind Reinigung und Entgiftung nach Schäden durch Abwasser.
Gebäudebeschädigungen müssen repariert werden. Die Sanierungsarbeiten umfassen die Wiederherstellung der Bausubstanz. War die Ursache ein defektes Wasserrohr, muss dieses erneuert werden. Hierzu sollten Sie wissen, dass die Versicherungen oft nur einen Teil des Rohres ersetzen.
Einige Bestandteile des Wohnhauses werden fast immer in Mitleidenschaft gezogen. Hierzu gehören auch die Fußböden. Besonders Parkettböden sind durch Wasser gefährdet. Sie quellen auf und verziehen sich (siehe Parkett Wasserschaden). Eine Sanierung ist hier unumgänglich. Denn neben der Optik spielt auch die Unfallgefahr durch herausstehende Teile des Parketts eine wichtige Rolle. Lassen Sie am besten selbst einen Gutachter prüfen, ob das Parkett repariert oder erneuert werden muss. Das ist nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch des Wohnkomforts. Der Fußboden muss laut Versicherungsvertrag in gleicher Art und Güte wieder hergestellt werden. Wenn Sie einen Wasserschaden beheben lassen, sollten Sie nach Abschluss der Arbeiten nicht schlechter gestellt sein als vor dem Schadenereignis. Wählen Sie für Reparaturarbeiten immer Fachfirmen aus (s.a. Wasserschaden sanieren). Egal ob Sie Experten für Ihr neues Parkett oder einen Gutachter suchen, wir helfen Ihnen, diese schnell zu finden.
Wasserschäden nicht ignorieren, sondern Experten-Firma beauftragen
Bei Wasserschäden führt oft eine kleine Ursache zu großen Unannehmlichkeiten. Der Zeitaufwand für die Raumtrocknung und die äußeren Begleitumstände einer Sanierung, wie z. B. Schmutz oder Lärm sind unschön. Schnell kann mancher auf die Idee kommen, den Schaden nicht beheben zu lassen. Es sieht auf den ersten Blick vielleicht nicht so schlimm aus. Den Wasserschaden nicht reparieren zu lassen ist aber keine Option. Das kann ein furchtbarer Fehler sein. Mit Folgeschäden muss gerechnet werden. Selbst aus dem kleinen Loch einer Kupferleitung kann über einen entsprechend langen Zeitraum ein großes Wasservolumen entweichen. Sie sollten nicht warten, bis sich Ausblühungen und Schimmel zeigen.
Melden Sie einen Schaden durch Wasser immer Ihrer Versicherung und holen Sie sich Expertenrat. Bei uns finden Sie die Hilfe, die Sie hierzu benötigen.
Handeln Sie schnell, denn verbliebenes Wasser im Baukörper ist gefährlich. Indem Sie feuchte Wände sanieren lassen, beugen Sie auch Frostschäden am Haus vor. Eine umfassende Rohrsanierung ist oft nötig, um weitere Bruchschäden zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, erfahrene und kompetente Firmen für die Wasserschadensanierung zu finden. Siehe z.B. Wasserschadensanierung Berlin, Wasserschadenbeseitigung München, Wasserschadensanierung Hamburg.