Schaden durch eindringendes Regenwasser

Ein undichtes Dach, feucht gewordenes Mauerwerk oder Keller, die mit Wasser vollgelaufen sind – Regenfälle können, wenn sie entsprechend stark sind, ganze Häuser verwüsten oder sogar zum Einsturz bringen. Doch hier stellt sich die Frage: Wer kommt eigentlich für die Kosten auf, wenn es zu einem Schaden durch eindringendes Regenwasser kommt? Zahlt die Versicherung in diesem Fall – und falls ja, welche ist dafür verantwortlich?

In diesen Artikel klären wir einige der brennendsten Fragen und sagen Ihnen auch: Die Deutsche Schadenshilfe ist für Sie, wenn es um die Regulierung und Beseitigung von Wasserschäden geht. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen / Gutachtern, erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsunternehmen. – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Schaden durch eindringendes Regenwasser: Was man bei Überschwemmung & Co. am besten tun sollte

Insbesondere bei einem durch Regen verursachen Schaden reagieren viele Hausbesitzer erst einmal mit Verzweiflung oder Ratlosigkeit. Wie soll es weitergehen – und wer kommt für die entstandenen Schäden auf? – Keine Frage: Ein Schaden durch eindringendes Regenwasser ist unangenehm und kann schwere Folgen nach sich ziehen. Denn häufig weiß man zunächst gar nicht, wie das Wasser überhaupt ins Haus gelangt ist – was es schwierig macht, die Ursache oder genauer gesagt das Leck zu finden (vgl. Wasserschaden Ursache finden).

Wie aber reagiert man richtig, wenn man feststellt, dass Regenwasser ins Haus gelangen kann? Das Wichtigste ist zunächst einmal, Ruhe zu bewahren – auch dann, wenn sich bereits eine gewisse Wassermenge im Haus angesammelt hat und Schäden verursacht. Allerdings ist es wichtig, dass man bewusst handelt, um möglichst schnell zu einer Lösung zu kommen. Oft wirkt die Situation deutlich schlimmer, als sie eigentlich ist und die Ursache kann schnell behoben bzw. das Leck geschlossen werden.

Der Strom sollte so schnell wie möglich abgeschaltet werden, denn bekanntlich leitet Wasser Strom, was mitunter für uns Menschen lebensgefährlich werden kann. Anschließend sollte am besten direkt die Feuerwehr gerufen werden, damit diese einschätzen kann, ob die Wassermengen eine ernstzunehmende Gefahr darstellen oder damit diese damit beginnt, den Keller auszupumpen. Wichtig: Handeln Sie niemals auf eigene Faust, ehe die Feuerwehr nicht den Schaden vor Ort begutachtet und eine Einschätzung abgegeben hat. Und: Sorgen Sie dafür, dass die Wasserzufuhr unterbrochen wird. Handelt es sich nur um eine geringfügige Menge an eingedrungenem Regenwasser, dann kann diese oft selbst gestoppt werden, indem man eine Pumpe oder auch große Handtücher verwendet, um es zu beseitigen.

Ebenfalls ratsam ist es, sich möglichst vom Wasser fernzuhalten, wenn es sich um größere Mengen handelt. Für den Fall, dass das Wasser durch Chemikalien oder auch Fäkalien kontaminiert ist, kann es zu einer ernstzunehmenden Gesundheitsgefahr werden. Handelt es sich aber nur um normales Regenwasser, das durch ein Leck im Dach vom Himmel gefallen ist, muss man sich in der Regel keine Gedanken machen.

Schaden durch eindringendes Regenwasser: Was Wasser alles anrichten kann

Sobald sich Regenwasser erst einmal im Haus festgesetzt hat, kann es schnell zu Schäden mit gravierenden Konsequenzen kommen. Egal, ob defekte Möbel oder Elektrogeräte oder auch ein sanierungsbedürftiger Keller (siehe Kellersanierung) – damit der Schaden sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann, sollten diverse Dinge berücksichtigt werden. Dazu gehört vor allem auch, die Versicherung möglichst zeitnah über den Schaden in Kenntnis zu setzen und das weitere Vorgehen mit dieser zu besprechen. Wichtig ist das vor allem deshalb, damit der Schaden so schnell wie möglich untersucht und entsprechend reguliert werden kann.

Darüber hinaus trägt nicht jede Versicherung die Kosten für einen Schaden bei Regenfällen. In der Regel leisten Versicherungen nur dann, wenn eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde – ein ergänzender Versicherungsbaustein, der separat hinzugebucht werden muss. Die Gebäudeversicherung leistet auch nur dann, wenn man sich speziell gegen Starkregen abgesichert hat (siehe Starkregen versichern).

Schaden durch eindringendes Regenwasser via Flachdach (© DatenschutzStockfoto / stock.adobe.com)
Schaden durch eindringendes Regenwasser via Flachdach (© DatenschutzStockfoto / stock.adobe.com)

Gebäudeversicherung, Elementarversicherung: Wer zahlt wann?

Als Eigentümer eines Hauses sichert man das Gebäude normalerweise über eine Gebäudeversicherung vor verschiedenen Risiken ab. In der Regel bieten die versicherten Gefahren auch einen umfassenden Schutz. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass die Versicherung oft nicht immer bei Regenfällen für den Schaden aufkommt – in der Regel ist eine Elementarversicherung notwendig. Diese Zusatzpolice ist keine Einzelversicherung, sondern nur als Extra buchbar.

(a) Wenn das Wasser von oben kommt

Richten starke Stürme Schäden am Gebäude an und es dringt Regen durch ein nun undicht gewordenes Dach, der sich seinen Weg durch das Gemäuer bahnen und schwere Schäden anrichten kann – so handelt es sich im Versicherungsrecht um einen Folgeschaden. Abgesichert wird dieser über die Gebäudeversicherung. Das gilt aber nur, weil der Sturm dafür verantwortlich war (vgl. Sturmschaden-Versicherung) und man nicht selbst Schuld an undichten Stellen am Dach ist (vgl. Dach bei Starkregen undicht).

Wenn das Regenwasser also demzufolge ins Haus gelangt, ohne dass zuvor ein Sturm gewütet hat, so zahlt die Gebäudeversicherung in diesem Fall nicht (vgl. Wer zahlt bei Sturmschäden?). Denn dann geht eine Versicherungsgesellschaft in der Regel davon aus, dass das Dach schon vorher undicht war und der Eigentümer selbst Schuld an dessen Zustand – und somit auch am entstandenen Schaden – trägt.

(b) Wenn das Wasser von unten kommt

Jeder, der schon einmal Bilder von schweren Hochwasserkatastrophen gesehen hat, weiß, wie schnell es gehen kann, dass Regenwasser enorme Schäden anrichtet (vgl. Schaden durch Hochwasser). Kann Regenwasser nicht innerhalb einer Stadt ablaufen – erschwert durch asphaltierte Straßen – so sind Überschwemmungen bereits vorprogrammiert. Das Grundstück ist somit mit Wassermassen bedeckt, die schnell ins Gebäude eindringen können. Hier greift die Elementarversicherung. Wenn das Wasser über die Kellertreppe ins Haus gelangt, wird es mitunter strittig. Unter Umständen will die Elementarversicherung den Schaden in diesem Fall nicht bezahlen; der Eigentümer des Hauses hätte entsprechende Vorkehrungen treffen müssen.

Mitunter muss die genaue Schadenursache durch Sachverständige per Gutachten geklärt werden.

Regenwasser auf dem Dach – ist das bereits eine Überschwemmung?

Sammelt sich Regenwasser auf einem Hausdach an, so wird dies aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht als Überschwemmung gewertet – auch dann nicht, wenn es durch starke Regenfälle entstanden ist. Selbst flache Hausdächer sind normalerweise etwas geneigt, so dass das Wasser über Dachrinnen ablaufen kann. Wenn diese aber beispielsweise durch Laub verstopft sind, so fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz – denn hier ist der Eigentümer für den Mangel verantwortlich. Wenn es also auf einem Flachdach zu einer Ansammlung von Regenwasser kommt, so kann davon ausgegangen werden, dass die Abflüsse entweder verstopft oder stark verschmutzt sind.

Auch hier wertet die Versicherung den Fall nicht als Überschwemmung und die Kosten müssen selbst getragen werden (vgl. auch: Wasserschäden durch Regen, Flachdach undicht – Versicherung, Flachdach sanieren Kosten).

Wie kann einem Schaden durch eindringendes Regenwasser am besten vorgebeugt werden?

Damit es gar nicht erst zu einem schweren Schaden durch eindringendes Regenwasser kommt, gibt es unterschiedliche Maßnahmen, die einen präventiven Schutz bieten. Schon beim Neubau eines Hauses können bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden, andere lassen sich aber auch nachträglich noch realisieren.

Doch was können Hauseigentümer nun selbst tun, damit ein Schaden durch eindringendes Regenwasser gar nicht erst entstehen kann? Wichtig ist, dass wertvolle Dinge gar nicht erst in den Kellerräumen aufbewahrt werden, da dies meist der erste Ort ist, der überschwemmt wird. Wertgegenstände sollten also in die oberen Etagen verlegt werden. Auch gefährliche Stoffe haben hier nichts zu suchen – im Zuge einer Überschwemmung könnten Chemikalien schnell in die Umwelt gelangen und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für andere Menschen darstellen.

Zu empfehlen ist jedoch auch, immer das Wetter und seine weitere Entwicklung im Auge zu behalten – so kann im Falle eines Falles schnell reagiert werden. Inzwischen helfen sogar Warn-Apps, sich und sein Heim vor einem drohenden Unwetter rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Wichtig ist außerdem, genau zu wissen, wo im Haus sich die Schalter für Strom, Heizung und Gas befinden und wie diese zu bedienen sind. Das gilt auch für alle anderen Familienmitglieder, damit diese im Notfall auch selbst reagieren und alles abschalten können.

Falls möglich, sollte sich die Elektrik nicht im Keller befinden oder zumindest an einem geschützten Ort installiert werden, so dass das Wasser nicht eindringen kann.

Hilfreich ist darüber hinaus ein Wassermelder, der genauso funktioniert wie ein Feuermelder. Die Bewohner werden bei einem Wasserschaden mit einem akustischen Signal vor steigendem Wasser gewarnt oder erhalten auch eine Meldung auf ihr Handy, sobald Wasser ins Haus eindringt.

Wasserschaden: Schaden durch eindringendes Regenwasser (© allover.cc / stock.adobe.com / Karl Thomas)
Wasserschaden: Schaden durch eindringendes Regenwasser (© allover.cc / stock.adobe.com / Karl Thomas)

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der zuständigen Versicherung

Durch einen Wasserschaden aufgrund von Starkregen ist es zu gravierenden Schäden in Ihrem Haus gekommen und Sie möchten, dass die Hausratversicherung und / oder Gebäudeversicherung einspringt? Nicht immer leisten Versicherer, obwohl sie eigentlich in der Pflicht wären – deshalb unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem zuständigen Versicherer durchzusetzen (siehe Versicherung zahlt Schaden nicht). Unsere Experten beraten Sie zu allen relevanten Themen – egal, ob Versicherungsschutz, Kellertrockenlegung, Schadensminderungspflicht, grüner Schimmel an der Wand oder auch zum Thema Überschwemmung.

Wir haben erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht, die sich mit Wasserschäden und deren Regulierung auskennen. Zusammen mit unseren Sachverständigen können diese für eine korrekte und zügige Schadenregulierung durch die Versicherung sorgen. Und unser umfangreiches Netzwerk aus kompetenten Sanierungsunternehmen letztlich unterstützt Sie dabei, dass die Schäden auch wirklich schnell beseitigt werden.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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