Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht

Die betriebliche Haftpflichtversicherung soll das Unternehmen für der Insolvenz schützen, wenn Schadenersatzansprüche an den Betrieb / den Gewerbetreibenden gestellt werden. Doch die Regelwerke (Versicherungsbedingungen, Tarife, Leistungsdetails) sind kompliziert. Und leider heißt es für den Unternehmer oft: Unsere Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht!

In einem solche Fall sollten Sie sich unbedingt an uns – die Deutsche Schadenshilfe – wenden. Wir unterstützen Sie mit einem Netzwerk aus Fachanwälten und Sachverständigen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gewerblichen Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

Nehmen Sie hier Kontakt auf für eine Erstberatung!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht? – Wir unterstützen Sie!

Jeder Handwerker und Gewerbetreibende braucht sie: die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt den Betrieb vor einer Insolvenz wegen der Zahlung von Schadensersatzansprüchen. Sie ist fast noch elementarer als die Betriebsunterbrechungsversicherung zur Abfederung von Betriebsunterbrechungsschäden.

Die Versicherer passen die Betriebshaftpflicht oftmals an die Bedürfnisse der verschiedenen Branchen an. Je nach Art des Unternehmens variieren die Versicherungssumme oder die mitversicherten Risiken.

In der Gewerbe-Haftpflichtversicherung ist sehr klar geregelt, wann sie zahlt und wann nicht. Doch Vorsicht ist geboten. Auch wenn ein scheinbar versicherter Schaden eingetreten ist, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Sie findet im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages Klauseln, gegen die der Versicherungsnehmer verstoßen hat.

Flattert die Ablehnung der Versicherungsleistung ins Haus, können Sie am Vertrag nichts mehr ändern. Das heißt aber nicht, dass Sie die Zahlungsverweigerung hinnehmen müssen. Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist, wenn die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht zahlen will.

Komplizierte Verträge für ein einfaches Risiko

Dass bei der Arbeit Schäden entstehen können ist nichts Ungewöhnliches. Das Prinzip der Betriebshaftpflicht ist einfach: Der Verursacher ist unachtsam und dem Betroffenen entsteht ein Schaden. Den fälligen Schadenersatz übernimmt die Versicherung.

Der Selbstständige hat hierzu eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung (“gewerbliche Haftpflicht”) abgeschlossen. In dieser Betriebshaftpflichtversicherung sind Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden versichert. Das sind Schäden, bei denen Sachen und Gegenstände oder die Gesundheit von Personen beeinträchtigt werden. Bei Vermögensschäden entstehen den Geschädigten finanzielle Nachteile.

In einer Betriebshaftpflicht sind diese Schäden versichert, sofern sie Dritten, also Besuchern oder Geschäftspartnern, an der Betriebsstätte entstehen. Viele Handwerksbetriebe arbeiten außerhalb ihrer Betriebsstätte. Hier besteht ebenfalls Versicherungsschutz für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Bis zu diesem Punkt erscheint alles einfach. Doch auf einmal hören Sie, dass Tätigkeitsschäden nicht mitversichert sind. Von Erfüllungsschäden will die Versicherung ebenfalls nichts hören.

Nicht jeder Vertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung sieht eine Leistung für Tätigkeitsschäden vor. Diese entstehen im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit. Ein Beispiel: Bei Arbeiten auf einem Gerüst fällt Werkzeug auf darunter stehendes Fahrzeug. Dieser Schaden (Sachschaden) ist versichert. Nicht versichert sind Schäden am Erfüllungsgegenstand. Beschädigt zum Beispiel ein Kfz-Meister eine Windschutzscheibe beim Einbau, so besteht kein Versicherungsschutz.

Die Begriffe ähneln sich. Ein Erfüllungsschaden ist jedoch etwas ganz anderes. Er entsteht, wenn die vereinbarte Leistung vom Unternehmer nicht erbracht wurde. Hierdurch entstehen dem Geschädigten Kosten für die Mängelbeseitigung. Man spricht auch von einem Mangelfolgeschaden, für den der Erbringer schadensersatzpflichtig ist.

Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden sind in der Höhe begrenzt (Deckungssumme). Tätigkeits- und Erfüllungsschäden sind nur mitversichert, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht. Außerdem gibt es Klauseln, das sogenannte Kleingedruckte. Hier finden sich in Ausschlüssen und Obliegenheiten weitere Gründe, mit denen die betriebliche Haftpflichtversicherung Ansprüche respektive die Zahlung ablehnt. – Zum ganzen Begriffsdschungel gehören dann weitere “Ähnlichkeiten”: Berufshaftpflicht (Berufshaftpflichtversicherung), Vermögensschadenhaftpflicht (Stichwort Vermögensfolgeschäden…) sowie Firmenhaftpflicht. Kaum ein Unternehmer durchschaut die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Absicherung und Schutz-Wirkung bei der Haftung und Haftpflichtschäden.

Betriebshaftpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht - und nun?! (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)
Betriebshaftpflicht: Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht – und nun?! (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)

Das Kleingedruckte nicht beachtet – Betriebshaftpflicht zahlt nicht?

Der Geschädigte richtet seine Ansprüche zunächst gegen den Verursacher. Dieser übergibt sie seiner Betriebshaftpflicht zur Regulierung. Dann kommt das jähe Erwachen. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht! Der Versicherer tut dies nicht ohne Begründung. Hier müssen Sie genau hinsehen.

Etwa bei der Begründung, Sie hätten Obliegenheiten verletzt. Am häufigsten zieht der Versicherer diese Karte, wenn eine erforderliche Meldung nicht rechtzeitig abgegeben wurde. Und es gibt einiges, was der Versicherer immer rechtzeitig wissen möchte. So haben Sie die korrekte Anzahl der Beschäftigten für Ihren Betrieb zu melden. Auch neu hinzukommende Tätigkeiten sind meldepflichtig. Siehe auch unseren Artikel zu Ertragsausfallschäden.

Die Gewerbe-Haftpflichtversicherung will über jede Gefahrerhöhung Ihrer Tätigkeit Bescheid wissen. Der Begriff stammt aus dem Wortschatz der Versicherungen. Er beschreibt den Umstand, dass beispielsweise von Ihrer Tätigkeit eine größere Gefahr ausgeht, wenn Sie dieser in großer Höhe nachgehen. Oder die Gefahr eines Brandes steigt, weil Sie neuerdings mit Starkstrom arbeiten.

Die Lagerung von Betriebsmitteln ist ebenfalls in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Bei vielen technischen Flüssigkeiten gibt es Obergrenzen für die Menge. Das doppelte Volumen gelagerter brennbarer Materialien kann die Brandlast vergrößern. Die Versicherung hätte gern davon gewusst.

Klauseln regeln viele Dinge im Versicherungsvertrag. Zum Beispiel, ob Sie Subunternehmer mit Aufgaben betrauen dürfen oder nicht. Aber auch, ob Sie fremdes Eigentum in Obhut nehmen dürfen. Kommen auf Ihrem Betriebsgelände untergestellte fremde Fahrzeuge zu Schaden, schaut der Schadenregulierer genau nach, ob die dort überhaupt stehen durften.

Großschäden fordern die Versicherungen immer besonders heraus. Ebenso Personenschäden, weil hier mit langfristigen Zahlungen zu rechnen ist. Scheitert die Übernahme des Schadenersatzes in einem solchen Fall, kann der betroffene Betrieb ruiniert sein.

Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist für viele Gewerbetreibende ein Muss. Doch was, wenn die Betriebshaftpflicht nicht zahlt? (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)
Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist für viele Gewerbetreibende ein Muss. Doch was, wenn die Betriebshaftpflicht nicht zahlt? (© studio v-zwoelf / stock.adobe.com)

Bei Zahlungsverweigerung droht dem Betrieb der Ruin

Manchmal ist die Begründung der Betriebshaftpflichtversicherung eher schlichter Natur. Wenn etwa der Beitrag nicht rechtzeitig eingegangen ist. Wurde die Rechnung der Versicherung nicht bezahlt, besteht auch kein Versicherungsschutz (siehe auch: Versicherung zahlt nicht wegen Zahlungsverzug). Das ist klar. Aber in wessen Verschulden liegt der verspätete Eingang der Zahlung?

Die Gewerbe-Haftpflichtversicherung darf auf eine Obliegenheitsverletzung hinweisen. Aber waren dem Betriebsinhaber die Obliegenheiten überhaupt bekannt?

Lehnt die Betriebshaftpflicht einen Schaden ab, nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Lassen Sie prüfen, ob der Vertrag überhaupt bedarfsgerecht ist. Wenn Tätigkeitsschäden das mit Abstand größte Risiko für Schadensersatz darstellen, sollte das auch der Makler erkennen und Sie entsprechend beraten. Auch die Angemessenheit von Klauseln können Sie prüfen lassen. Fristen für Meldungen sollten Ihnen bekannt sein. Ebenso sollte die Beratung bei Vertragsschluss auf alle Ausschlüsse und Begrenzungen hingewiesen haben.

Nicht jede gewerbliche Tätigkeit findet sich eins zu eins in den Vorlagen der Versicherungen wieder. Weicht ein Unternehmen vom Durchschnitt ab, wird es schnell einer vergleichbaren Tätigkeit zugeordnet. Diese Praxis ist bekannt und führt immer wieder zu Missverständnissen.

Schadensersatzforderungen können Betriebe in die Insolvenz treiben. Besonders dann, wenn etwa im Fall von Personenschäden auch Kranken- und Rentenversicherer ihre Forderungen erheben. Versicherungen möchten diese Großschäden vermeiden und für die Zukunft ihre eigene Position stärken.

Gehen Sie einer Ablehnung daher immer auf den Grund. Beauftragen Sie eigene Anwälte und Gutachter, die uneingeschränkt Ihre Interessen vertreten.

Die Ursachen, warum für Ihren Schaden nicht gezahlt wird, können beim Versicherer liegen. Freiwillig wird er dies nie zugeben.

Betriebliche Haftpflichtversicherung zahlt nicht? – Nehmen Sie die Ablehnung genau unter die Lupe!

Die Gewerbe-Haftpflichtversicherung sichert ein existenzielles Risiko ab. Für den Versicherer ist das eine hohe Verantwortung. Sorgfalt bei Abschluss und Ausgestaltung des Versicherungsvertrages ist deshalb unerlässlich. Im Schadensfall findet die Versicherung schnell Fehler, die sie Ihnen zuschreiben kann. Die eigenen Nachlässigkeiten werden eher nicht ermittelt.

Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht? – Wir helfen Ihnen dabei, mit dem Alptraum einer Zahlungsablehnung fertig zu werden. Bei allen betrieblichen Versicherungen können wir helfen (siehe auch: Betriebsinhaltsversicherung will nicht zahlen). Wir vermitteln Fachanwälte für Versicherungsrecht und Gutachter, die mit Ihrem Gewerbe und Gewerbeschäden vertraut sind.

Sie haben der Versicherung in gutem Glauben die Existenz Ihres Betriebes anvertraut. Bestehen Sie deshalb auf Sorgfalt und Vertragstreue.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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