Betriebsinhaltsversicherung zahlt nicht? – Wir helfen!

Sie haben als Unternehmer aus gutem Grund eine Betriebsinhaltsversicherung für Ihr Gewerbe abgeschlossen. Wenn diese im Schadensfall nicht zahlt, ist das mindestens ärgerlich, oftmals sogar Existenz-bedrohend. Sie sollten dann nichts dem Zufall überlassen! – Nutzen Sie die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe: Sachverständige (Gutachter) und Fachanwälte für Versicherungsrecht aus unserem Experten-Netzwerk prüfen den Fall und kümmern sich um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Betriebsinhaltsversicherung zahlt nicht – Wir helfen!

Die Betriebsinhaltsversicherung übernimmt die Kosten bei Schäden im Unternehmen. Sie haben vorausblickend diese Versicherung abgeschlossen. Aus gutem Grund: Kaum ein Unternehmer kann die hohen Schadenskosten einfach aus der Kasse bezahlen. Bei einem Brand oder Rohrbruch entstehen Schäden an der betrieblichen Einrichtung, den gelagerten Vorräten und dem Gebäude. Die Kosten für Reparatur und Wiederherstellung steigen schnell in die Höhe. Darüber hinaus können viele Unternehmen nach einem großen Schaden nicht mehr arbeiten. Betroffen sind vor allem das Handwerk, Produktions- und Handelsbetriebe.

Zahlt die Betriebsinhaltsversicherung nicht, sieht es düster aus. Ein nicht bezahlter Schaden kann das Geschäft ruinieren. Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Versicherer trotz abgeschlossener Inhaltsversicherung nicht zahlen will. Schon wenn die Leistung nur teilweise verweigert wird, bleibt der Versicherte auf hohen Kosten sitzen.

Kann eine Versicherung die vereinbarten Leistungen im Schadensfall verweigern? – Sie kann. Aber Sie können sich wehren. Wir helfen Ihnen dabei.

Das ist in der Betriebsinhaltsversicherung drin

Dieser wichtige Versicherungsschutz wird auch als Geschäftsinhaltsversicherung bezeichnet. Händler und Dienstleister sprechen auch von der Inventarversicherung. Gemeint ist in allen Fällen ein Vertrag für die Absicherung der Betriebseinrichtung. Zu dieser gehören Maschinen und Geräte. Das Inventar des Büros oder einer Lagerhalle ist ebenfalls mitversichert. Ersetzt werden darüber hinaus Waren und Vorräte.

Voraussetzung ist bei der Betriebsinhaltsversicherung, dass die Schäden durch eine der versicherten Gefahren verursacht wird. Diese Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Einbruch. Sturm und Hagel gehören in den meisten Verträgen außerdem dazu. Weitere Gefahren können durch den Einschluss von Elementarschäden hinzugefügt werden. Mit einer Elementarschadenversicherung hat Ihr Betrieb zum Beispiel auch bei einer Überschwemmung nach einem Starkregen Versicherungsschutz.

"Inhaltsversicherung: Wenn die Sachwerte Ihrer Firma die Grundlage des Betriebs bilden, sollten Sie sie entsprechend absichern." - So heißt es auf der Website der ARAG zum Beispiel. Doch zahlt die Betriebsinhaltsversicherung in jedem Fall, in Ihrem Fall?! (Screenshot arag.de/gewerbeversicherung/inhaltsversicherung/ am 29.08.2023)
“Inhaltsversicherung: Wenn die Sachwerte Ihrer Firma die Grundlage des Betriebs bilden, sollten Sie sie entsprechend absichern.” – So heißt es auf der Website der ARAG zum Beispiel. Doch zahlt die Betriebsinhaltsversicherung in jedem Fall, in Ihrem Fall?! (Screenshot arag.de/gewerbeversicherung/inhaltsversicherung/ am 29.08.2023)

Die Inhaltsversicherung ersetzt bei einem Schaden die zerstörten Gegenstände der Betriebseinrichtung zum Neuwert. Hierfür muss die im Antrag ermittelte Versicherungssumme ausreichend sein. Zusätzlich zu diesem Wiederbeschaffungswert sind weitere Kosten versichert, die im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schadensfolgen stehen. Hierzu gehören u.U. die Trocknung nach einem Wasserschaden oder die Entsorgungskosten für Sondermüll nach einem Brand.

Durch einen Schaden im Betrieb werden nicht nur Sachwerte zerstört. In vielen Fällen kann Ihr Unternehmen nicht weiterarbeiten. Sie haben dann keine Erlöse mehr, aus denen Sie die Fixkosten oder die Löhne bezahlen können. Gegen eine solche Betriebsunterbrechung und ihre Folgen (siehe Betriebsunterbrechungsschaden, Betriebsunterbrechungsschaden Berechnung) schützen Sie sich mit einer Ertragsausfallversicherung (Ertragsausfall Definition). Diese kann eine Erweiterung in Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung oder ein eigenständiger Vertrag sein. Es steckt also u.U. viel drin in diesem Versicherungsvertrag. Warum kann die Versicherung trotzdem eine Zahlung verweigern?

"Betriebsinhaltsversicherung: Finanzielle Absicherung für Ihre Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte." - So wirbt die Inter Versicherung. Elementarschäden sind nur "auf Wunsch" mitversichert. (Screenshot inter.de/sach-haftpflicht/betriebsinhaltsversicherung am 29.08.2023)
“Betriebsinhaltsversicherung: Finanzielle Absicherung für Ihre Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte.” – So wirbt die Inter Versicherung. Elementarschäden sind nur “auf Wunsch” mitversichert. Hat man diese Option nicht mitgebucht, dann zahlt die betriebliche Inhaltsversicherung auch nicht… – Das sollte man wissen. (Screenshot inter.de/sach-haftpflicht/betriebsinhaltsversicherung am 29.08.2023)

Die Tricks der Versicherer bei der Schadensregulierung

Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Versicherung ist es wichtig, die Aufwendungen für Schäden gering zu halten. Die Schadenregulierer schauen deshalb genau hin, wo sie Leistungen kürzen oder sogar verweigern können. Jede Unklarheit wird zu Ihren Ungunsten ausgelegt. Das fängt bei der Betriebsbezeichnung im Vertrag an. Ist hier die richtige Geschäftstätigkeit des Unternehmens versichert? Eine Konditorei wird in den Augen des Versicherers schon mal zum Café. Der Grund: Ein paar Stühle und Tische mehr für die Gäste erhöhen den Umsatzanteil der Bewirtung. Der Versicherer wird Ihnen vielleicht sagen, dass Sie nicht richtig versichert sind.

Fallstricke finden sich auch bei den versicherten Gefahren. In Ihrer Inhaltsversicherung ist genau erläutert, in welchen Fällen ein Schaden durch Leitungswasser anerkannt wird. Tritt es nicht bestimmungswidrig aus einer Wasserleitung aus, wird der Versicherer den Schaden nicht anerkennen.

Die Versicherung macht in ihren Versicherungsbedingungen eine Menge Vorschriften. Sie werden als Obliegenheiten bezeichnet müssen zwingend eingehalten werden (vgl. Obliegenheitsverletzung). Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz bereits, wenn Sie einen Schaden nicht unverzüglich anzeigen.

Ist Ihr Firmengelände von Vandalismus betroffen (vgl. Ist Vandalismus versichert?), ist dieser oftmals nur bei einem versuchten oder erfolgten Einbruch mitversichert. Den Beweis hierfür müssen Sie erbringen. Können Sie das nicht, leistet der Versicherer nicht. Die Einhaltung wichtiger Wartungsarbeiten und Sicherheitsbestimmungen ist selbstverständlich. Dennoch wird der Gutachter Ihrer Versicherung genau hinschauen, ob etwa die Inbetriebnahme eines defekten Gerätes zu dem Brandschaden geführt hat – vgl. Brand durch technischen Defekt.

Fehlerhafte Angaben im Versicherungsantrag, Ungenauigkeiten bei der Schadensmeldung oder fehlende Nachweise können der Versicherung bei Kürzungen oder Ablehnungen in die Hände spielen. Gutachter und Schadensachbearbeiter der Versicherung helfen dabei, Schadenskosten möglichst gering zu halten. Dann heißt es: Die Betriebsinhaltsversicherung zahlt nicht. Oder zumindest: die Betriebsinhaltsversicherung zahlt nicht alles.

So vermeiden Sie Leistungskürzungen und Ablehnungen

Es ist nicht so, dass dem Versicherer die Gründe für eine Ablehnung zufallen. Er sucht danach. Der Sachverständige bzw. “Regulierer” Ihrer Betriebsinhaltsversicherung arbeitet für den Versicherer. Zu seinen Aufgaben gehört es zum Beispiel eine Unterversicherung festzustellen. Er wird den Wert für Ihr Inventar, unternehmenseigene Gegenstände und Vorräte beziffern und prüfen, ob die Deckungssumme ausreicht. Ist die Unterversicherung durch den Gutachter festgestellt/behauptet, liegt die Arbeit, das Gegenteil zu beweisen, bei Ihnen.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Holen Sie sich frühzeitig eigene Experten ins Boot (vgl. Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht). Melden Sie den Schaden auf einem geeigneten Weg möglichst frühzeitig dem Versicherer. Geben Sie hierbei nur das unbedingt Nötigste bekannt. Was ist passiert? Wann ist es passiert? Wo ist es passiert? Ihre Antworten sollten dabei so knapp ausfallen wie diese Fragen. Die Meldung: „Ich habe am heutigen Morgen in meiner Werkstatt einen Wasserschaden festgestellt.“ reicht für eine fristgerechte Schadensmeldung aus. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf den Arbeiten zur Schadensminderung.

Professionalisieren Sie den weiteren Ablauf genau so, wie es die Versicherung macht. Nehmen Sie sich einen Sachverständigen. Ihr Sachverständiger dokumentiert und bewertet den Inventarschaden für Sie. Er stellt die Schadensursache zweifelsfrei fest und listet alle Beschädigungen auf. Ihr Gutachter benennt die Aufgaben und Kosten, welche zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Ihres Betriebes notwendig sind.

Beauftragen Sie zeitgleich einen Rechtsanwalt. Übergeben Sie ihm eine Kopie Ihres Versicherungsscheines, die Versicherungsbedingungen und den Antrag samt Beratungsprotokoll. Er prüft, ob sich der Versicherer Fehler erlaubt hat. Mit dem Gutachten Ihres Sachverständigen hat er eine beweiskräftige Anspruchsgrundlage für Ihre Forderungen in der Hand.

Ihr Unternehmen ist Ihre Existenzgrundlage. Sie leisten professionelle Arbeit. Lassen Sie auch bei einem Versicherungsschaden Profis die Arbeit machen.

Betriebsinhaltsversicherung zahlt nicht nach Einbruch, Wasserschaden oder Brand? - Wir unterstützen Sie! (© Gordon Bussiek / Fotolia)
Betriebsinhaltsversicherung zahlt nicht nach Einbruch, Wasserschaden oder Brand? – Wir unterstützen Sie! (© Gordon Bussiek / Fotolia)

Sie müssen nicht lange suchen – wir helfen Ihnen!

Sie müssen nicht lange nach erfahrenen Sachverständigen und qualifizierten Rechtsanwälten suchen. Wir vermitteln Ihnen den passenden Experten für Ihren Versicherungsfall aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe. Unsere Gutachter suchen nicht nach Kürzungsmöglichkeiten, sondern stellen Ihre berechtigten Ansprüche fest. Anfragen Ihrer Versicherung werden durch Ihren Anwalt form- und fristgerecht beantwortet. So können Sie Ihre Korrespondenz auch bei einem möglichen Rechtsstreit wirksam verwenden.

Es ist immer besonders ärgerlich, wenn die Versicherung die Leistung versagt, oder kürzt und dabei auf das Fehlverhalten des Versicherten hindeutet. Der Hinweis, ein Schwelbrand sei kein Feuer und somit nicht versichert, hilft Ihnen im Schadensfall nicht weiter. Auch der Rat, Sie hätten eine Elektronikversicherung abschließen sollen, damit das heruntergefallene, hochwertige Notebook Versicherungsschutz hat, ist nicht hilfreich. Interessant ist da schon, ob der Vertreter der Versicherungsgesellschaft Sie beim Abschluss der Inventarversicherung darauf hingewiesen hat und sich mit Ihrem tatsächlichen Bedarf auseinandergesetzt hat. Elementarschäden sind nicht mitversichert? Wurden Sie hinreichend über alle Vertragsinhalte aufgeklärt? Hat der Vermittler den Wert Ihrer Einrichtung heruntergespielt, um Ihnen einen günstigen Beitrag zu verkaufen…?

Ihr Rechtsanwalt und Ihr Gutachter werden Sie unterstützen, wenn die Betriebsinhaltsversicherung nicht zahlt. Wir haben die passenden Experten für Sie.

Nehmen Sie jetzt und hier Kontakt auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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