Höhe und Berechnung Betriebsunterbrechungsschaden | Urteile, Hilfe

Über die Höhe von Ertragsausfällen, Umsätzen und Gewinnen gibt es oft Streit zwischen Unternehmen und Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Berechnung des konkreten Betriebsunterbrechungsschadens ist sicherlich auch nicht trivial. Das sollte und darf aber kein Grund sein, dass die Versicherungsgesellschaft Schäden “kleinrechnet” oder gar ablehnt.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie bei Ärger mit Versicherungen, z.B. bei der Berechnung von Betriebs-/Ertragsausfallschäden. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Sachverständige setzen sich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Betriebsunterbrechungsschaden Berechnung: Wie hoch sind die Ausfälle? Was kann geltend gemacht werden?

Für viele Unternehmen gehört die unerwartete Betriebsunterbrechung durch einen Schadenfall zu den schlimmsten Albträumen. Neben den schadenstypischen Herausforderungen wie dem Wiederaufbau und der Umorganisation des Betriebes gehen Betriebsumsatz und Betriebsgewinn in die Knie. Fixkosten und Löhne muss das Unternehmen weiterhin zahlen. Deshalb versichern sich viele Betriebe gegen den Ertragsausfall durch eine Betriebsunterbrechung. Der Versicherungsschutz ist sinnvoll: Der Unternehmer kann sich auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren. Für den Ertragsausfallschaden kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung auf. Doch ist es wirklich so einfach?

Betriebsunterbrechungsschäden sind sehr komplex. In der Folge kosten sie den Versicherer meist viel Geld. So gehen schon oftmals bei der Berechnung der Schadenssumme für den Ertragsausfall die Meinungen von Versicherung und geschädigtem Unternehmen auseinander. Fehler bei der Berechnung der vereinbarten Versicherungssumme sollen meist zulasten des Versicherten gehen. Die Beweislast für den schadenbedingten Ertragsausfall liegt beim Versicherungsnehmer. Auch Fragen nach der Dauer der Leistung durch den Versicherer, der sogenannten Haftzeit, bringen überraschende Ansichten zutage.

Es ist kein Wunder, dass häufig erst Gerichte ein Urteil sprechen müssen.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Sucht man zum Thema Betriebsunterbrechungsschaden Urteile, so zeigt sich, dass es komplexe Streits zwischen Gewerbebetrieben und Versicherungsgesellschaften gibt und gab. Mit einem guten Fachanwalt für Versicherungsrecht, der sich mit Betriebsunterbrechungsschäden auskennt, können Sie Schadenersatz-Ansprüche wegen Ertragsausfällen oft durchsetzen, selbst wenn die Assekuranz am Anfang Ärger macht. (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Betriebsunterbrechungsversicherung: Sucht man zum Thema Betriebsunterbrechungsschaden Urteile, so zeigt sich, dass es komplexe Streits zwischen Gewerbebetrieben und Versicherungsgesellschaften gibt und gab. Mit einem guten Fachanwalt für Versicherungsrecht, der sich mit Betriebsunterbrechungsschäden auskennt, können Sie Schadenersatz-Ansprüche wegen Ertragsausfällen oft durchsetzen, selbst wenn die Assekuranz am Anfang Ärger macht. (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Betriebsunterbrechungsschäden sind existenzbedrohend

Eine Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden kann schnell existenzbedrohend werden. Ein Unterbrechungsschaden kann hierbei viele Ursachen haben. Ein Brandschaden etwa führt in fast jedem Fall zur zeitweiligen Einstellung der betrieblichen Tätigkeit. Feuer ist statistisch eine der häufigsten Ursachen für einen betrieblichen Sachschaden. Hierbei sind oftmals Gerätedefekte oder die Elektroinstallation auslösend. Die Veränderung des Klimas hat vermehrt Starkregenereignisse zur Folge. Eine Überschwemmung in den Lagerkapazitäten eines Handelsunternehmens bringt nicht nur massive Zerstörungen, sondern auch eine Unterbrechung der Betriebsabläufe mit sich.

Die Höhe von möglichen Betriebsunterbrechungsschäden muss bei der Berechnung der angemessenen Versicherungssumme kalkuliert werden. Dies verlangt eine sehr detaillierte Kenntnis über das Unternehmen. Wie lange soll der Versicherer in die Pflicht genommen werden? Die Angebote der Assekuranz reichen hier von 12 bis zu 36 Monaten Haftzeit. Auch die versicherbaren Kosten müssen richtig bewertet werden. Hierzu zählen Fixkosten des Betriebes, wie Mieten, Zinszahlungen oder Versicherungsbeiträge. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt zudem die erforderlichen Löhne innerhalb der Haftzeit. Allerdings müssen Veränderungen im Personalbestand oder Lohnanpassungen rechtzeitig ihren Niederschlag in der Versicherungssumme finden. Übrigens: Die Versicherungssumme ist in der Betriebsunterbrechungsversicherung auch die Höchstentschädigungsgrenze. Sie muss vereinfacht ausgedrückt der Summe aus dem Betriebsgewinn und den Kosten für die Dauer der vereinbarten Haftzeit entsprechen. Um hierbei einen realistischen Wert zu berechnen, wird auf den der Haftungsdauer entsprechenden Bewertungszeitraum in der Vergangenheit geschaut.

Neben der richtigen Ermittlung der Versicherungssumme muss auch der dem Unternehmen angemessene Versicherungsschutz gewählt werden. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung wird zwischen drei Modellen unterschieden. Es gibt eine sogenannte Kleine, eine Mittlere und eine Große Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie orientieren sich an den unterschiedlichen Bedarfen verschiedener Betriebsgrößen. Die Auswahl der versicherten Gefahren entspricht häufig denen in der Inhaltsversicherung des Unternehmens.

Kommt es zu einem Ertragsausfall durch einen Betriebsunterbrechungsschaden, muss der Unternehmer den Ertragsausfall bei seinem Versicherer beleghaft nachweisen.

Betrieb geschlossen wegen Großschaden | Was ist mit dem Unterbrechungsschaden, Kosten, entgangenem Gewinn aus dem Stillstand / der Betriebsunterbrechung? - Oft gibt es Streit zum Thema Gewinneinbußen, Schadenminderung, Versicherungswert, Deckungsbeitrag, Unterversicherung und mehr... - Häufig wird der Versicherungsfall im Sachverständigenverfahren und vor Gericht entschieden. (© bluedesign / stock.adobe.com)
Betrieb geschlossen wegen Großschaden | Was ist mit dem Unterbrechungsschaden, Kosten, entgangenem Gewinn aus dem Stillstand / der Betriebsunterbrechung? – Oft gibt es Streit zum Thema Gewinneinbußen, Schadenminderung, Versicherungswert, Deckungsbeitrag, Unterversicherung und mehr… – Häufig wird der Versicherungsfall im Sachverständigenverfahren und vor Gericht entschieden. (© bluedesign / stock.adobe.com)

Unstimmigkeiten bei der Höhe bzw. Berechnung des Betriebsunterbrechungsschadens

Der Versicherer ist schnell mit einem Sachverständigen zur Stelle. Doch der soll auch Dinge herausfinden, die eine Schadenzahlung mindern könnten. Er wird dem Versicherer viele Fragen beantworten müssen. Durch welche Geschäftstätigkeit werden die Umsätze genau erzielt? Stimmen alle Angaben zu Löhnen und Fixkosten, die der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit gemacht hat? Nach einem Einbruchdiebstahl, der zu einem Betriebsunterbrechungsschaden geführt hat, wird die Versicherung untersuchen, ob alles getan wurde, um diesen Schaden zu verhindern.

Für die Berechnung der Höhe der Entschädigung für den Ertragsausfallschaden werden wiederum die Umsätze der Vergangenheit herangezogen (siehe auch: Ertragsausfall berechnen). Die Versicherung lässt sich die Zahlen vom Unternehmer zuarbeiten: Umsatz und Gewinn der vergangenen zwei abgeschlossenen Jahre sowie des laufenden Geschäftsjahres werden oft angefragt. Die Schadenabteilung fordert weiterhin Nachweise für die Fixkosten und Gehälter. Der Versicherer interessiert sich auch für alle Maßnahmen der Schadenminderung. Möglicherweise kann die Produktion oder der Handel an einer anderen Betriebsstätte fortgesetzt werden.

Auch wenn das betroffene Unternehmen seine Ansprüche mit eigenen Betriebszahlen geltend macht; die Versicherung rechnet genau nach. Die Schadensachbearbeiter berechnen zunächst, wie aus ihrer Sicht der Ertragsausfall bewertet werden kann. Häufig deckt sich deren Ergebnis nicht mit dem Anspruch des Geschädigten. Die Versicherung hat häufig keine Kenntnis vom operativen Geschäft des versicherten Unternehmens. Mangelndes Wissen über die Besonderheiten von Lieferketten, branchentypischen Vergütungsmodellen oder saisonbedingten Umsatzschwankungen können eine fehlerhafte Berechnung des Ertragsausfalls durch die Versicherung begünstigen. Vgl. auch: Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht.

So sind beispielsweise Löhne versichert, Kreditraten jedoch nicht. Das ein Unternehmen das Gehalt eines Mitarbeiters fremdfinanzieren muss ist nicht ungewöhnlich. Im Jahr 2018 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar, dass auch vorfinanzierte Löhne im Rahmen eines Betriebsunterbrechungsschadens geleistet werden müssen. Der Versicherer hatte sich zuvor geweigert zu zahlen.

Betriebsunterbrechungsschaden Urteile: Oft müssen Fälle vor Gericht entschieden werden

Über nicht wenige Fälle müssen die Gerichte entscheiden. Die erlassenen Urteile zwingen die Versicherungsgesellschaften, ihre Versicherungsbedingungen zu überarbeiten und nachteilige Regelungen im Sinne der Versicherten klarzustellen.

Der unmittelbare Zusammenhang zwischen Betriebsunterbrechung und vorausgegangenem Schaden muss immer durch den Versicherten bewiesen werden. Liegen etwa andere Gründe für einen Ertragsausfall vor? Auch in diesem Sinne wurden bereits Urteile zugunsten des von Versicherten gesprochen. So sprach wiederum der BGH im Jahr 2013 ein Urteil, das eine Beweiserleichterung für den Kausalzusammenhang zwischen dem Schadensereignis und dem entstandenen Ertragsausfall vorsieht.

Unternehmen wachsen dynamisch. Die Entscheidungen eines Geschäftsführers orientieren sich am Erfolg des operativen Geschäfts. Die Gutachter der Versicherungen wissen, dass Versicherungsverträge in der Priorität oft nachrangig rangieren. Fehler bei der rechtzeitigen Anpassung des Versicherungsschutzes spürt der Versicherte in der Kürzung oder Ablehnung bei der Schadensregulierung.

Entspricht die derzeitige Geschäftstätigkeit, mit welcher die meisten Umsatzerlöse erzielt werden, auch den Angaben im Versicherungsschein? Reicht die Haftzeit der Ertragsausfallversicherung für den Zeitbedarf nach einem Großschaden wie etwa einem Großbrand aus?

Der Versicherer kann ebenso die Schadensursache in Zweifel ziehen. Ein Beispiel: Ein Einbruchdiebstahl in einem Handwerksbetrieb geht mit erheblichem Vandalismus einher. Durch die mutwillige Beschädigung der Maschinen kommt es zu einer Unterbrechung der Betriebstätigkeit. Hat die Versicherung auch nur den geringsten Zweifel, dass die Beschädigungen an der Werkstatttür durch mutmaßliche Einbrecher verursacht wurden, wird sie weder für das Stehlgut, noch für den Unterbrechungsschaden leisten.

Erkennt die Versicherung die Betriebsunterbrechung und einen damit verbundenen Unterbrechungsschaden grundsätzlich an, kann es sein, dass sie zeitnah eine pauschale Abrechnung anbietet. Das scheint zunächst verlockend. Der Verwaltungsaufwand wird gering gehalten und das Geld steht sofort zur Verfügung.

Erfahrungsgemäß berechnen Versicherungen pauschale Abfindungen zu ihren Gunsten. Es sieht nach einer unkomplizierten Regulierung aus. Tatsächlich verzichtet der Geschädigte mit der Annahme der Pauschale jedoch auf jede spätere Forderung gegen den Versicherer.

Berechnung Betriebsunterbrechungsschaden | Über die Höhe von Ertragsausfällen, Umsätzen und Gewinnen gibt es oft Streit zwischen Unternehmen und Betriebsunterbrechungsversicherung. Viele Urteile gehen zugunsten der Versicherten aus. Unsere Anwälte bieten Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. (© mapo / stock.adobe.com)
Berechnung Betriebsunterbrechungsschaden | Über die Höhe von Ertragsausfällen, Umsätzen und Gewinnen gibt es oft Streit zwischen Unternehmen und Betriebsunterbrechungsversicherung. Viele Urteile gehen zugunsten der Versicherten aus. Unsere Anwälte bieten Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. (© mapo / stock.adobe.com)

Unterbrechungsschaden? – Wir bieten Hilfe bei Betriebsunterbrechungsschäden

Die Unterbrechung der betrieblichen Abläufe durch einen Versicherungsschaden ist existenzgefährdend. Sie haben viel Geld, Zeit und Fleiß aufgewendet, um Ihr Unternehmen aufzubauen. Begleiten Sie die Schadensregulierung der Betriebsunterbrechung durch den Versicherer mit derselben Energie und Professionalität.

Beauftragen Sie einen Sachverständigen für die Betriebsunterbrechungsschaden Berechnung, um Ihre berechtigten Ansprüche aus dem Ertragsausfallschaden / Unterbrechungsschaden glaubhaft zu kalkulieren und zu belegen. Der Gutachter für Betriebsunterbrechungsschäden hilft Ihnen auch dabei, die Angemessenheit von Schadenminderungsmaßnahmen zu bewerten, welche der Versicherer von Ihnen verlangt.

Lassen Sie einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht Ihren Fall prüfen (siehe z.B.: Anwalt Versicherungsrecht Köln, Fachanwalt Versicherungsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Versicherungsrecht Berlin). Er findet Betriebsunterbrechungsschaden Urteile, die in ähnlichen Fällen von Gerichten gesprochen wurden, und setzt Ihre Ansprüche mit juristischen Mitteln durch. Ihr Anwalt wird auch überprüfen, ob sich die Versicherung Fehler zurechnen lassen muss, die Sie als Versicherten benachteiligen.

Die Versicherung verfolgt ihre eigenen wirtschaftlichen Ziele. Hierzu gehört auch die Verringerung von Schadenskosten.

Wir vermitteln kompetente Gutachter, die Ihre Ansprüche realistisch berechnen und erfahrene Fachanwälte, die sich für Ihr Recht einsetzen.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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