Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht?

Muss der Gewerbebetrieb aufgrund eines Vorfalls vorübergehend eingestellt werden, laufen Fixkosten dennoch weiter. Das kann kaum ein Unternehmen aus der Portokasse bezahlen, erst recht, wenn die Betriebsunterbrechung mehrere Monate andauert. Damit ein entsprechender Vorfall (z.B. Brand, massiver Wasserschaden, behördliche Auflagen o.ä.) nicht zur Insolvenz und gänzlichen Schließung des Unternehmens führt, gibt es Betriebsunterbrechungsversicherungen.

Der weitsichtige Unternehmer hat entsprechend vorgesorgt. Doch nun, wo ein Ertragsausfallschaden (Betriebsunterbrechungsschaden) vorliegt, stellt er verärgert fest: “Meine Betriebsunterbrechungs­versicherung zahlt nicht!” – Was dann?

Wir von der Deutschen Schadenshilfe vermitteln Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Sachverständige für Gewerbeschäden, die Ihre Interessen und Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft professionell vertreten. Wir bringen Sie bei Problemen mit der Schadenregulierung auf Augenhöhe mit dem Versicherer!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht? – Wir helfen!

Das Risiko eines Betriebsstillstandes durch Feuer, Leitungswasser, Unwetter oder sonstige externe Ereignisse ist groß – und größer, als manch Unternehmer glauben mag. Ohne  eine Betriebsunterbrechungsversicherung geht das Licht im Unternehmen im Ernstfall dann schnell für immer aus. Denn abgesehen von einem vorhandenen Sachschaden: Die laufenden Kosten können in kaum einen Unternehmen einfach aus der Portokasse gestemmt werden.

Unversicherte Gewerbeschäden bedrohen die Existenz des Unternehmens. Doch es gehen auch Arbeitsplätze verloren. Bei einem Betriebsausfall durch Feuer oder Leitungswasser werden überdies auch bereits produzierte Waren und Rohmaterial in Mitleidenschaft gezogen. Der Sinn einer Absicherung gegen finanzielle Schäden durch eine Betriebsschließung steht damit außer Frage – über die Inhaltsversicherung bzw. sonstige Versicherungen gegen Sachschäden hinaus.

Betriebsunterbrechungsschäden haben viele Ursachen. Gegen den Großteil kann das Unternehmen sich versichern. Doch das Risiko der Gefahr einer Betriebsunterbrechung variiert stark von Gewerbe zu Gewerbe. Stationäre Betriebe, etwa Produktionsstätten mit Maschinen, stehen still, wenn die Werkshalle gebrannt hat. Handel und Dienstleistungen sind arbeitsunfähig, wenn Unwetter die IT-Infrastruktur beschädigt haben.

Die Folgen sind weitreichend, wenn die Betriebsausfallversicherung nicht zahlt. Welche Gründe können dazu führen? Gibt es Möglichkeiten, doch noch eine Schadenszahlung durch die Versicherung für den Ertragsausfall / Unterbrechungsschaden zu erwirken? Wie ist das mit Rückwirkungsschäden in der Betriebsausfallversicherung? Welche Zusatzbausteine im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung sind Teil der Lösung?

Betriebsunterbrechungs­versicherungen müssen maßgeschneidert sein

Wann immer für den Ausfall eines betrieblichen Erlöses Schadensersatz gezahlt wird, spricht man von einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Begriff „Ertragsausfallversicherung“ meint dasselbe: Die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens wird schadenbedingt unterbrochen, der Ertrag (Umsätze, Gewinn) fällt aus (siehe auch: Ertragsausfall Definition).

Der Betriebsunterbrechungsschaden muss durch eine versicherte Gefahr entstanden sein. Hier kommen Feuer, Rohrbruch oder ein Sturm infrage. Meist sind auch weitere Gefahren versicherbar, zum Beispiel Hochwasser oder Vandalismus. Einige Versicherer bieten mit der Mitversicherung „unbenannter“ Gefahren praktisch eine Allgefahrendeckung an. Das Portfolio der Versicherungen hat auch Lösungen für besondere Bedarfe. Hierzu zählt die Anlagen- oder Maschinenversicherung. Dabei ist der Ertrag beim Ausfall von Produktions- oder Verpackungsmaschinen versichert. Erwähnenswert ist außerdem die Betriebsschließungsversicherung. Ihr geht eine behördlich angeordnete Betriebsschließung voraus. Etwa, wenn sich in einem Lebensmittelbetrieb Krankheitserreger ausbreiten.

Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht?! - Unsere Experten helfen! (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht?! – Unsere Experten helfen! (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Der Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherungen ist sehr vielfältig. Doch bevor die Versicherer einen Vertrag mit der Geschäftsführung unterzeichnen, müssen die Risiken der Betriebsunterbrechung genau eingegrenzt und bewertet werden. Im einfachsten Fall kommt die Ertragsausfallversicherung als Baustein der Betriebsinhaltsversicherung daher. Dann wird im Rahmen der bestehenden Versicherungssumme zusätzlich ein Versicherungsschutz bei Ertragsausfall gewährt. In diesem Fall handelt es sich um eine „kleine Betriebsunterbrechungsversicherung“.

Häufiger anzutreffen ist die „mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung“. Hier wird eine konkrete Versicherungssumme ermittelt, welche den maximal möglichen Schaden abbildet.

Versichert werden der entgangene Betriebsgewinn und die laufenden Betriebskosten, zum Beispiel Mieten und Aufwendungen für Versorger. Weiterhin werden die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bezahlt.

Das Versicherungsunternehmen erbringt diese Leistung für die Dauer einer vorher vereinbarten Haftzeit. Sie kann zwischen 12 und 36 Monate betragen. Siehe auch: Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Ermittlung der Versicherungssumme und die Analyse des Risikos übernehmen Mitarbeiter der Versicherung bei der Antragsaufnahme.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht immer

Was nach einem sehr umfassenden Versicherungsschutz aussieht, kann sich im Schadensfall als Rohrkrepierer entpuppen. Die Fallstricke fangen bei den versicherten Gefahren an. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass ein Brand ein offenes Feuer oder ein Leitungswasserschaden einen Rohrbruch zur Ursache haben muss. Die Betriebsunterbrechung zahlt nicht, wenn zum Beispiel die Überschwemmung einen unverschlossenen Wasserhahn zur Ursache hat. Brände entstehen häufig durch Gerätedefekte. Doch die Versicherungen sehen genauer hin. Wurde eine defekte Maschine trotz Schmorgeruch einfach in Betrieb genommen? Lassen sich Wartungsmängel feststellen? Auch die Erhöhung der Brandlast und Vergehen gegen Arbeitsschutzvorschriften lassen den Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten schließen. Deshalb wird der Gutachter der Versicherung alles unter die Lupe nehmen: Wurden brennbare Materialien aus Zeitnot falsch gelagert?

Der mitversicherte Schaden durch Einbruchdiebstahl ist häufig Gegenstand von Unstimmigkeiten bei der Schadenregulierung. Mangelhafte Sicherungstechnik kann einen Einbruch auf das Betriebsgelände begünstigen. Besonders genau nimmt es die Versicherung mit der Schadenminderungspflicht. Hierbei müssen alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten genutzt werden, um eine Vergrößerung des Schadenumfanges zu verhindern. Natürlich muss der Nutzen abgewogen werden. Durch Löschwasser oder -pulver beschädigte Einrichtungsbestandteile kann man in Kauf nehmen, wenn dadurch der Bestand des Gebäudes gesichert wird.

Dass ein Schaden unbezahlt bleibt, wird häufig damit begründet, dass der erforderliche Versicherungsschutz nicht im Vertrag enthalten war. Die Schuldzuweisung an den Versicherungsnehmer erfolgt oft umgehend und deutlich. Besonders Elementarschäden oder unbenannte Gefahren machen den Vertrag teuer. Dem Kunden wird hier schnell unterstellt, er habe Geld sparen wollen. Deshalb seien Elementarschäden nicht mitversichert.

Auch wenn die Versicherung die Schadenszahlung nicht komplett verweigert, kann es richtig teuer werden. Bei der Ermittlung der korrekten Schadenhöhe rechnet die Versicherung mit spitzer Feder. Dabei versuchen sich die Schadenregulierer schnell mit scheinbar großzügigen und unbürokratischen Einmalzahlungen aus der Affäre zu ziehen.

Betrieb geschlossen nach Zwischenfall? - Hoffentlich hat man eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch zahlt ... Es gibt große Unterschiede bzgl. Haftzeit, Leistungen im Schadensfall, Deckungssummen etc. (© bluedesign / stock.adobe.com)
Betrieb geschlossen nach Zwischenfall? – Hoffentlich hat man eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch zahlt … Es gibt große Unterschiede bzgl. Haftzeit, Leistungen im Schadensfall, Deckungssummen etc. (© bluedesign / stock.adobe.com)

Probleme bei der Ermittlung der Schadenhöhe und der Regulierung

Die Ermittlung der Schadenhöhe ist nicht immer einfach, da zum Beispiel entgangene Umsätze nur geschätzt werden können. Hierzu werden die Betriebsunterlagen der vergangenen zwei Jahre herangezogen. Bei Handwerkern oder Dienstleistern werden auch Terminbücher berücksichtigt. Ein Sachverständiger der Versicherung kann betriebsinterne Besonderheiten nicht von vornherein kennen. Da gibt es Sondereffekte, die sich im laufenden Jahr auf den Absatz niedergeschlagen hätten. In den Vorjahren gab es sie nicht. Beispiele hierfür sind Steuererleichterungen für bestimmte Anschaffungen oder staatliche Förderprogramme.

Kompliziert wird es, wenn die Versicherung eine Unterversicherung feststellt. Hier ist die im Vertrag fixierte Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert der Betriebseinrichtung respektive des versicherten Risikos. Berücksichtigung finden auch die Werte für Waren und Vorräte. Als Folge einer Unterversicherung wird die Schadenssumme gekürzt. Bei der Höhe von Betriebsunterbrechungsschäden ist das keine Kleinigkeit. Die Verantwortung für die Unterversicherung wird die Versicherung dem Betrieb zuweisen. Es wurden falsche Zahlen gemeldet oder Nachmeldungen für teure Anschaffungen nicht fristgemäß vorgenommen.

Einige kleine und mittlere Betriebe erweitern ihr Leistungsspektrum regelmäßig. Konjunkturbedingt können auch Teilbereiche des Betriebes stillgelegt werden. Hieraus resultierende betriebliche Änderungen müssen gemeldet werden, anderenfalls ist die Risikoeinschätzung nicht mehr korrekt.

Ohne die Mitwirkung des Versicherungsnehmers kann die Schadenregulierung nicht gelingen. Neben den Geschäftsunterlagen sind etwa auch Nachweise für Brandschutzmaßnahmen oder die Betriebssicherheit zu erbringen. Organisatorische Maßnahmen zur Schadenminderung fallen bei Betrieben umfangreicher aus als im privaten Bereich. Das liegt vor allem daran, dass ein Unternehmen über größere Ressourcen verfügt, etwa Personal oder Nebengebäude. Nicht immer sind die Hinweise des Versicherers bezüglich einer Verbringung von Waren oder der zeitweisen Auslagerung der Produktion hilfreich. Der Versicherungsgesellschaft mangelt es oft an spezifischer Branchenkenntnis.

Der Betriebsunterbrechungszeitraum ist nicht immer von Anfang an abzusehen. Gerade wenn Neuanfertigungen von Anlagen oder behördliche Auflagen im Spiel sind.

Versicherungen haben selten Branchenkenntnisse

Jeder Wirtschaftszweig ist heute spezialisiert. Das betrifft nicht nur große Produktionsstätten. Auch der Friseurbetrieb oder die Kfz-Werkstatt versuchen, unverwechselbar am Markt zu sein. In der Folge haben Unternehmer viel in Einrichtung, Ausstattung und Qualifizierung investiert, um sich im Wettbewerb besser durchsetzen zu können.

Bei einer Betriebsunterbrechung steht die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Die Bewertung des Schadens sollte der Unternehmer keinesfalls Schadenssachbearbeitern überlassen, die das betroffene Unternehmen nur vom Papier kennen. Der Versicherungsgutachter legt vielleicht unbedacht umsatzschwache Monate der Vergangenheit als Blaupause für den Ertragsschaden an. Die besonderen konjunkturellen Merkmale der betroffenen Branche kennt er nicht.

Ein Sachverständiger für Betriebsunterbrechungsschäden ist hier die bessere Lösung. Der betroffene Unternehmer kann ohne einen eigenen Sachverständigen die Nachteile des Versicherungsgutachtens nicht sofort erkennen. Der eigene Gutachter vertritt die Interessen des Geschädigten schon dadurch, dass er die Neutralität des Versicherungsgutachters überwacht.

Beim Abschluss einer Versicherung wird für den Schadensfall viel versprochen. Bunte Broschüren preisen den Versicherungsumfang an. Betroffene von Betriebsunterbrechungsschäden sind gut beraten, sich einen Anwalt für Versicherungsrecht zu nehmen. Er prüft nicht nur die Versicherungsbedingungen und macht die Ansprüche gut begründet geltend. Er weiß sich auch wirkungsvoll gegen Zahlungsweigerungen und Unterstellungen des Versicherers zu wehren.

Im Schadenfall schaut die Betriebsunterbrechungsversicherung genau in die Bücher: Was sind Fixkosten, was laufende Kosten, typische Umsätze / Einnahmen, typische Gewinne und Verluste ... - und oft gibt es Ärger über die Berechnung und Höhe des Betriebsausfallschadens (© Christian Jung / Fotolia)
Im Schadenfall schaut die Betriebsunterbrechungsversicherung genau in die Bücher: Was sind Fixkosten, was laufende Kosten, typische Umsätze / Einnahmen, typische Gewinne und Verluste … – und oft gibt es Ärger über die Berechnung und Höhe des Betriebsausfallschadens (© Christian Jung / Fotolia)

Die Bearbeitung nicht allein der Versicherung überlassen

Ein Betriebsunterbrechungsschaden ist häufig ein Großschaden. Nicht selten muss während der Regulierung die Schadenrückstellung erhöht werden. Jede neue Forderung des Versicherungsnehmers wird genau begutachtet. Wo die Versicherungen kürzen können, tun sie dies auch. Sie prüfen die Möglichkeiten von einer Unterversicherung bis hin zur vermeintlichen Fahrlässigkeit.

Ein Betriebsunterbrechungsschaden kann sich lange hinziehen. Doch anders als im privaten Bereich kann sich der Unternehmer keinen Zeitverlust erlauben. Die Versicherung weiß das genau. Doch einem schnellen Abfindungsangebot sollte man skeptisch begegnen. Der Versicherungsunternehmer verzichtet damit auf alle Folgeansprüche.

Unternehmer handeln zielorientiert und effizient. Das ist auch bei einem Betriebsunterbrechungsschaden richtig. Anwälte und Gutachter des Unternehmens achten auf die zügige und vollständige Regulierung durch den Versicherer.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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