Sachverständige und Gutachter für Betriebs­unterbrechungs­schäden hier!

Nach einem Brandschaden oder Wasserschaden in Ihrem Gewerbebetrieb muss die Geschäftstätigkeit / der Betrieb temporär unterbrochen werden?! – Über die Berechnung und Höhe von Betriebsunterbrechungsschäden gibt es sehr oft Streit zwischen dem geschädigten Unternehmer und der Versicherungsgesellschaft. Die “Schadensregulierer” der Betriebsunterbrechungsversicherung respektive Ertragsausfallversicherung versuchen den Schaden kleinzurechnen, um ihrem Arbeitgeber (= der Versicherungsgesellschaft) Geld zu sparen. Sie selbst als Geschädigter haben in einer solchen Schadenssituation so viel um die Ohren, dass es zusätzlich erschwert wird, dem “Gutachten” der Versicherung kompetent entgegenzutreten. Das fängt schon bei den rechtlichen Details an, dass nämlich “Schadensregulierer” keine objektiven Gutachter/Sachverständigen sind, auch wenn das dem Versicherungsnehmer mitunter suggeriert wird.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe können Sie in einer solchen Situation unterstützen. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk mit Sachverständigen / Gutachtern für Unterbrechungsschäden sowie Fachanwälten für Versicherungsrecht, die sich speziell auch mit gewerblichen Versicherungsschäden auskennen.

Mitglieder der Deutschen Schadenshilfe erhalten besondere und kostengünstigere Unterstützung. Informieren Sie sich hier über eine Mitgliedschaft. Sie können auch bei vorhandenem Schaden noch Mitglied werden.

Sie wünschen eine Erstberatung? Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Sachverständige und Gutachter für Betriebsunterbrechungsschäden – Wir vermitteln Ihnen den passenden Experten

Sachschäden in Unternehmen werden durch eine nachfolgende Betriebsunterbrechung schnell zum Großschaden. Der Versicherer muss neben dem Wiederaufbau der Betriebsstätte auch für den Ertragsausfall leisten (Betriebsunterbrechungsschaden). Das sind der entgangene Gewinn sowie die Fixkosten und Löhne des Unternehmens. Oft werden die Verträge zur betrieblichen Geschäftsinhaltsversicherung und jene der Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Versicherer geführt. Die Schadensregulierung ist für die Versicherung aufwendig. Für den Unternehmer ist der Zeitdruck groß. In dieser Situation können den Verantwortlichen schnell Fehler unterlaufen.

Nach einer Schadensmeldung wird der Versicherer zunächst einen Sachverständigen (respektive “Schadensregulierer”) zum Schadensort entsenden. Neben der Ermittlung der Schadensursache und der Schadenshöhe (vgl. auch: Berechnung Betriebsunterbrechungsschaden, Ertragsausfall berechnen) prüft er auch ein mögliches Fehlverhalten des Versicherten. Seine Aufgabe lautet nicht nur, ein Gutachten zu erstellen. Er soll die Schadenskosten begrenzt halten. Vgl.: Wenn der Schadensregulierer kommt…

Ob Sie als Geschädigter unter dieser Voraussetzung alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, ist fraglich. Lassen Sie betriebliche Schäden immer von einem eigenen Gutachter begleiten. Auch er leistet mehr, als nur ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Er bietet Ihnen eine qualifizierte Anspruchsgrundlage mit Beratung. Wenn die Versicherung mit der Schadensregulierung beginnt, können Sie nicht wissen, wie dieses Verfahren endet.

Betriebsunterbrechungsschäden können Ihr Unternehmen ruinieren.

Sie haben sich nicht ohne Grund gegen Sachschäden an Ihrem Betrieb versichert. Sie haben viel in Ihr Unternehmen investiert. Die Büroeinrichtungen und Kommunikationstechnik sind hochwertig. Maschinen und Geräte für Produktion und Handwerk entsprechen professionellen Anforderungen. Intelligente Lagerlogistik macht Ihren Handel effizient. Bei Schäden durch Feuer oder Leitungswasser kostet der Ersatz dieser Güter viel Geld. Sie sind darauf angewiesen, dass eine Versicherung diese Sachwerte ersetzt. Dabei macht der zerstörte Betriebsinhalt nur einen Teil der Schadenskosten aus.

Nach einem Feuer mit anschließendem Löscheinsatz (zum Beispiel) kommt es unweigerlich zu einer Unterbrechung der Geschäftsabläufe. Ihr Betrieb kann keine Erlöse mehr erwirtschaften. Sie stehen vor einem hohen Ertragsausfall und müssen dennoch laufende Fixkosten, Löhne, Versicherungsbeiträge und ggf. Kreditraten und Zinsen bezahlen.

Die Kosten eines Ertragsausfalls durch einen Schaden ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Ist diese Versicherung nicht vorhanden, droht dem betroffenen Unternehmen die Insolvenz. Solange der Schaden nicht abschließend reguliert ist, kann er seine Arbeit nicht wieder aufnehmen. Die Forderungen häufen sich an. Vorhandene Reserven schmelzen dahin. Ein eigener Sachverständiger für Betriebsunterbrechungsschäden kann helfen, die Regulierung zu beschleunigen und eine angemessene Entschädigung für den Schadenfall der Betriebsunterbrechung zu erhalten.

Je länger die Unterbrechung der Geschäftstätigkeit dauert, um so mehr Geld muss die Versicherung für den Ausfallschaden zahlen. Doch der Erhalt Ihres Betriebes ist nicht das vorrangige Interesse einer Versicherungsgesellschaft. Sie denkt selbst in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen. Deren Absichten zielen folglich darauf ab, Schadenskosten zu minimieren. Damit das gelingt, haben sie Vertragsbedingungen verfasst, welche die Leistungspflicht der Versicherung im Schadensfall regeln. Beim Lesen dieser Versicherungsbedingungen wird Ihnen sofort auffallen, dass dem Versicherten eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt wird. Ihnen wird weiterhin auffallen, dass der Versicherer Klauseln mit Ihnen vereinbart hat, welche seine Leistungspflicht begrenzen können (vgl. auch: Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nicht, Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht).

Manchen Satz müssen Sie zweimal lesen, bevor Sie verstanden haben, was der Wortlaut meint. Versicherungsbedingungen sind bekannt für schwammige Formulierungen, die Spielraum für unterschiedliche Interpretationen lassen – diese Spielräume kann ein eigener Gutachter für Betriebsunterbrechungsschäden zu Ihren Gunsten vertreten. Verbraucherverbände und Gerichte zwingen Versicherer immer wieder, ihre Bedingungen zu korrigieren und klarzustellen.

Die Versicherungsbedingungen Ihrer Geschäftsversicherungen sind die Grundlage für die Regulierung von Schäden, die Ihre wirtschaftliche Existenz schützen sollen.

Sachverständige und Gutachter für Betriebsunterbrechungsschäden helfen, gegenüber der Betriebsunterbrechungsversicherung eine realistische Schadenshöhe und angemessenen Schadensersatz durchzusetzen. Wir von der Deutschen Schadenshilfe vermitteln gern entsprechende Experten. (© Coloures-Pic / stock.adobe.com)
Sachverständige und Gutachter für Betriebsunterbrechungsschäden helfen, gegenüber der Betriebsunterbrechungsversicherung eine realistische Schadenshöhe und angemessenen Schadensersatz durchzusetzen. Wir von der Deutschen Schadenshilfe vermitteln gern entsprechende Experten. (© Coloures-Pic / stock.adobe.com)

Haftzeit, Folgeschäden, Umsätze und Kosten: Darum gibt es bei der Regulierung von Unterbrechungsschäden häufig Probleme

Die Schadensregulierung beginnt mit der Schadensmeldung an die Versicherung. Der Versicherer prüft darauf hin, ob der Schaden versichert ist.

Bei einem Wasserschaden wird er danach fragen, ob Leitungswasser oder Regenwasser ursächlich ist. Bei einem Rohrbruch besteht Versicherungsschutz. Dringt wegen Baupfusch Regenwasser massiv durch das Dach, wird die Versicherung den Schaden ablehnen.

Bei Brandschäden scheint die Sache zunächst einfacher zu sein. Doch nun erscheint ein Sachverständiger Ihrer Versicherung. Er erkundigt sich nach dem Stand der Ermittlung zur Brandursache. Außerdem nimmt er eine Begutachtung der Schäden vor. Worüber er in seinem Gutachten schreiben soll, bestimmt die Versicherung. Sie hat ihm einen Auftrag mit einer konkreten Aufgabenstellung erteilt. Sie müssen dem Gutachter viele Fragen beantworten. Eine Aufstellung des Gesamtschadens erwartet er ebenso von Ihnen.

Der Schaden wird ohne Ihre Mitwirkung nicht reguliert. In der Praxis haben Sie allerdings eine Menge andere Arbeit zu bewältigen. Sie müssen ein Unternehmen durch eine ernsthafte Krise führen. Entscheidungen über Beschaffungen sind zu fällen. Sie führen Gespräche mit den Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden. Eine konzentrierte und kritische Mitwirkung bei der Schadensregulierung ist so kaum möglich. Gutachter, Versicherungsfachleute und Rechtsanwälte stehen der Versicherung zur Seite. Sie prüfen nicht nur Ihre Angaben zum Schadensfall. Der Versicherungsantrag wird unter die Lupe genommen. Ist in Ihrem Betrieb alles so, wie Sie es im Antrag angegeben haben? Gibt es Zweifel an der Schadensursache oder hat Fahrlässigkeit zur Entstehung des Schadens beigetragen (vgl. Grobe Fahrlässigkeit Beispiele, Vorsatz und Fahrlässigkeit)? Die Klärung von Fragen kann eine Regulierung erheblich verzögern, die Unterbrechung der Geschäftstätigkeit verlängern, den Verdienstausfall bzw. Verdienstausfallschaden erhöhen. Immer sind Sie dabei gefordert, Dinge klarzustellen oder zu belegen.

Bei Betriebsunterbrechungsschäden ist es nicht ratsam, allein dem Team der Versicherung gegenüberzustehen.

Betrieb geschlossen nach Brandschaden | Ein Sachverständiger ermittelt den Betriebsunterbrechungsschaden für Sie und ggü. der Ertragsausfallversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung. (© bluedesign / stock.adobe.com)
Betrieb geschlossen nach Brandschaden | Ein Sachverständiger ermittelt den Betriebsunterbrechungsschaden für Sie und ggü. der Ertragsausfallversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung. (© bluedesign / stock.adobe.com)

Ihr Sachverständiger ist Ihr Partner bei der Regulierung von Schäden wegen einer Betriebsunterbrechung.

Eine Betriebsunterbrechung kann teuer werden. Die Versicherung weiß das sehr gut. Bevor sie jedoch nur einen Cent für die Folgen des Ertragsausfalls bezahlt, muss die Schadensursache eindeutig sein. Übernimmt ein Gutachter der Versicherung die Feststellung der Ursache, dann wird jede Unklarheit zu Ihren Ungunsten verwendet werden. Auch die Tatsache, dass ein Sachverständiger Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Einschätzung des Versicherungswertes Ihres Unternehmens vornimmt, darf Sie beunruhigen. Stellt er eine Unterversicherung fest, kann die Versicherung ihre Schadenszahlung kürzen. Mitwirken müssen Sie bei der Regulierung ohnehin. Delegieren Sie diese Aufgabe besser gleich an erfahrene Profis.

Erteilen Sie einem unabhängigen Sachverständigen den Auftrag zur Begutachtung des Schadens. Lassen Sie ihn die Ursache eindeutig beurteilen. Sie bekommen Einsicht in die Ergebnisse Ihres Gutachters.

Sachverständige für betriebliche Versicherungsschäden sehen voraus, was auf Sie zukommt. Ein solcher Sachverständiger berät Sie auch bzgl. der Kommunikation mit der Versicherung. Bei Betriebsunterbrechungsschäden begründen Sie Ihre Ansprüche mit einem betriebswirtschaftlichen Gutachten. Ertragsausfallschäden sind sehr komplex. Der Versicherer weiß nichts von saisonalen Schwankungen in Ihrer Branche. Die entgangenen Löhne müssen ersetzt werden, auch wenn sie flexible Bestandteile wie Provisionen aufweisen. Als Unternehmer können Sie Ihre Gewinne vorausplanen, dennoch unterliegen diese äußeren Markteinflüssen. Außergewöhnliche Investitionen oder Sondereffekte sollten daher Berücksichtigung finden, wenn es um Ihren Verdienstausfallschaden geht.

Ihr Gutachter sorgt dafür, dass der Versicherung Belege für Ihre vertragsgemäßen Ansprüche auf den Tisch gelegt werden. Die Ertragsausfallversicherung will der Beurteilung Ihres Gutachters nicht folgen? Er wird Sie kompetent in einem Sachverständigenverfahren vertreten.

Die Schadenregulierer der Versicherungen versuchen gezielt, die Schadenskosten gering zu halten. Ihr Sachverständiger bestätigt beweiskräftig Ihre berechtigten Ansprüche gegen die Versicherung. Seine jahrelange Erfahrung und die Expertise machen ihn zum verlässlichen Partner bei der Regulierung komplexer Schäden.

Laufende Kosten, verlorener Umsatz, einbrechender Betriebsgewinn: Gutachter / Sachverständige für Betriebsunterbrechungsschäden ermitteln eine realistische Schadenshöhe. Ohne einen solchen Sachverständigen dürfte es Ihnen als Unternehmer schwer fallen, den Unterbrechungsschaden zufriedenstellend bei der Versicherung durchzusetzen und die angemessene Entschädigung zu erhalten, denn in fast jedem Schadenfall gibt es Streit über Details wie Folgeschäden, die Höhe von Umsatz, Kosten, Verdienstausfall, Warenschäden, Schadenminderung u.a. - Unsere Experten und Fachanwälte helfen. (© Coloures-Pic / stock.adobe.com)
Laufende Kosten, verlorener Umsatz, einbrechender Betriebsgewinn: Gutachter / Sachverständige für Betriebsunterbrechungsschäden ermitteln eine realistische Schadenshöhe. Ohne einen solchen Sachverständigen dürfte es Ihnen als Unternehmer schwer fallen, den Unterbrechungsschaden zufriedenstellend bei der Versicherung durchzusetzen und die angemessene Entschädigung zu erhalten, denn in fast jedem Schadenfall gibt es Streit über Details wie Folgeschäden, die Höhe von Umsatz, Kosten, Verdienstausfall, Warenschäden, Schadenminderung u.a. – Unsere Experten und Fachanwälte helfen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. (© Coloures-Pic / stock.adobe.com)

Wir finden den passenden Experten für Ihren Schaden.

Alle berechtigten Ansprüche aus einem Geschäftsinhalts- oder Betriebsunterbrechungsschaden erfolgreich durchzusetzen ist allein kaum möglich. Ein für Sie tätiger Gutachter trägt Ihre Forderungen sachkundig zusammen.

Wir haben den passenden Experten für Sie. Ganz gleich, ob Sie einen Sachverständigen für die Ursachenermittlung Ihres Schadens oder ein betriebswirtschaftliches Gutachten für die Ermittlung des Verdienstausfalls benötigen.

Ihr Sachverständiger für Betriebsunterbrechungsschäden vertritt Ihre Interessen, von der Feststellung der tatsächlichen Schadenssumme bis zu einem Sachverständigenverfahren.

Sie haben nichts davon, wenn die Aktionäre der Versicherungsgesellschaft über hohe Gewinne jubeln. Treten Sie Leistungskürzungen und Ablehnungen des Versicherers mit Sachverstand und Erfahrung entgegen. Wir vermitteln Ihnen den richtigen Experten hierfür.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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