Bauschadengutachten: Das müssen Geschädigte wissen
Bauschäden sind einer der Hauptgründe für den Wertverlust von Immobilien. Sie entstehen meist, weil notwendige Arbeiten am Gebäude vernachlässigt oder falsch ausgeführt wurden. Auch Baumängel wie unsachgemäß verbaute oder qualitativ minderwertige Bauteile können Ursache für Bauschäden sein. Deshalb sind eine nasse Wand oder eine abblätternde Fassade (siehe Fassadenrenovierung) oft nur Symptome des eigentlichen Problems. Werden ihre Ursachen nicht zeitnah behoben, kehren sichtbare Mängel immer wieder. Gleichzeitig ziehen sie weitere Folgeschäden nach sich. Ist beispielsweise das Dach undicht, reicht es nicht aus, einmalig Feuchtigkeit im Haus beseitigen zu lassen. Wird die Ursache nicht behoben, kann ein Feuchteschaden sich ungehindert wieder ausbreiten und zu Schimmel führen, was schlimmstenfalls sogar die Gesundheit der Hausbewohner schädigt. Ein Bauschadengutachten liefert Aufschluss über Schadensursachen und sinnvolle Lösungsansätze. Zudem hilft es Ihnen im Ernstfall, bei der Versicherung oder vor Gericht zu Ihrem Recht zu kommen.
Schnelles Handeln vermeidet Folgekosten bei Bauschäden und sichert Rechtsansprüche
Die Abklärung eines Bauschadens durch ein Bauschadengutachten (auch: Bauschadensgutachten oder Bauschäden Gutachten) ist in jedem Schadensfall zu empfehlen. Selbst vergleichsweise kleine Schäden wie Anprallschäden oder Risse in den Wänden können langfristig schwere Folgen haben, wenn nichts unternommen wird. Jedoch fällt es Laien oft schwer, das exakte Ausmaß eines Schadens einzuschätzen und dessen Ursachen zu identifizieren. Ein Bausachverständiger hingegen ist mit der Materie vertraut und kann unbefangen beurteilen, welche Risiken von einem Bauschaden ausgehen. Wurde der Schaden von einem Dritten durch direkte Einwirkung oder unsachgemäße Arbeiten verursacht, kann das Bauschadengutachten dies belegen und dabei helfen, Ansprüche geltend zu machen.
Dies geschieht entweder durch die eigenständige Beauftragung eines Gutachters oder im Schiedsgutachterverfahren. Letzteres kommt dann zum Einsatz, wenn ein Gang vor Gericht und der damit verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand vermieden werden soll. Geschädigter und mutmaßlicher Verursacher des Schadens einigen sich dabei auf die Prüfung des Sachverhalts durch einen öffentlich bestellten Gutachter. Dieser wird von der Industrie- und Handelskammer IHK berufen und beurteilt den Sachverhalt neutral – findet er Mängel, ist der Verursacher zur Zahlung verpflichtet.
Auch bei der Bauabnahme vor Bezug oder beim Kauf einer Immobilie kann (und oftmals sollte) ein Bausachverständiger zu Rate gezogen werden (vgl. staatlich anerkannter Immobiliengutachter vs. Immobiliensachverständige). Auf diese Weise stellt der Käufer sicher, dass bauliche Maßnahmen fachgerecht ausgeführt wurden, deckt reparaturbedürftige Mängel frühzeitig auf und kann Nachbesserungen fristgerecht einfordern.
Qualifikationen für Baugutachter, um Bauschäden Gutachten rechtsgültig erstellen zu können
Die Bezeichnung “Bausachverständiger” ist nicht rechtlich geschützt – theoretisch darf sich also jeder Sachverständige mit entsprechenden Fachkenntnissen als solcher bezeichnen und Gutachten erstellen. Darüber hinaus existieren diverse private Verbände, die Zertifikate für Gutachter ausstellen. Damit ein Bauschadengutachten im Streitfall vor Gericht Bestand hat, ist jedoch ein von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wie der IHK zertifizierter Gutachter vonnöten. Dieser hat seine Zertifizierung nach einer deutschlandweit gültigen Richtlinie wie der DIN-Norm 17024 erworben und ist verpflichtet, unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft zu arbeiten.
Das Bauschadengutachten – Ziele und Vorgehensweise
Ziel des Baugutachtens ist, den exakten Umfang des Schadens und dessen Ursache festzustellen sowie eine Grundlage zu liefern, um durch Instandsetzung das Risiko weiterer Schäden zu minimieren. Zu diesem Zweck dokumentiert der Bausachverständige bei einer Begehung des Gebäudes dessen Zustand und stellt im Rahmen der Massenermittlung den Umfang des Schadens fest. Dies bildet die Grundlage für eine qualifizierte Feststellung der Schadensursache und die Information über notwendige Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten. Gleichzeitig schließt der Sachverständige im Rahmen der Plausibilitätsprüfung andere mögliche Ursachen aus, damit das Gutachten belastbar ist.
Sind Vorschäden vorhanden, beurteilt der Gutachter zudem, ob diese ebenfalls einen Einfluss auf den aktuellen Zustand des Gebäudes hatten. Abschließend berät der Gutachter über das weitere Vorgehen und nimmt eine qualifizierte Risikoeinschätzung für das zukünftige Auftreten gleichartiger Schäden vor.
Welche Kosten fallen durch ein Baugutachten an?
Die Kosten für ein Baugutachten hängen von den vereinbarten Leistungen und dem damit verbundenen Aufwand ab. Bei einem Bauschadengutachten ist es üblich, dass Sachverständige einen Stundensatz berechnen. Dieser liegt in der Regel zwischen 70 und 200 €. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, welche Art von Schaden in Augenschein genommen werden soll oder was sich als Ursache herausstellt – lediglich die reine Dauer der Begutachtung wird in Rechnung gestellt. Für Hausbesitzer kann es daher von Vorteil sein, selbst Vorarbeit zu leisten, indem sie den Schaden dokumentieren und Unterlagen bereithalten. Dies verringert den zeitlichen Aufwand des Gutachters, was zu einer Kostenersparnis führen kann.
Ist eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse des Gutachtens gewünscht, kostet diese zusätzlich: Seitenpreise zwischen 40 und 65 € sind durchaus angemessen für ein professionell ausgefertigtes Gutachten. Viele Gutachter berechnen zudem Anfahrtskosten, weshalb die Wahl eines Gutachters aus der Region vorteilhaft ist. Hinzu kommt, dass dieser oft zusätzlich Kontakte zu Sanierungsunternehmen im Ort hat, die anstehende Arbeiten preiswert und kompetent ausführen. Gerne beraten auch wir Sie weiter über qualifizierte Gutachter und Handwerker in Ihrer Region, die bei Bauschäden helfen.
Insgesamt ist für ein Bauschadensgutachten inklusive schriftlicher Dokumentation mit Preisen ab ca. 700 € zu rechnen. Jedoch bezahlt es sich in den meisten Fällen von selbst: Werden Reparaturen kompetent ausgeführt, beugt dies weiteren Schäden vor und spart somit langfristig Kosten. Bei Schäden durch Fremdverschulden ist es zudem möglich, zusätzlich zu den Reparaturkosten die Kosten für das Gutachten vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung einzufordern.
Ansprüche bei Bauschäden – Nachbesserung oder Schadenersatz?
Ist ein Bauschaden durch mangelhaft ausgeführte Handwerksarbeiten entstanden, hat der Geschädigte innerhalb der vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist Anspruch auf Nachbesserung – unabhängig von den Kosten, die dem Handwerker dadurch entstehen. Alternativ kann, falls der Handwerker keine fristgerechte Nachbesserung vornehmen kann oder will, eine Ersatzvornahme durchgeführt und in Rechnung gestellt werden. Dies sollte jedoch zuvor mit einem Fachanwalt für Baurecht besprochen werden, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen abzuklären.
Verweigert der Verursacher die Zahlung und ist er nicht zur außergerichtlichen Klärung in einem Schiedsgutachterverfahren bereit, müssen Ansprüche stattdessen in einer Schadenersatzklage geltend gemacht werden. Mit einem Baugutachten eines zertifizierten Bausachverständigen haben Sie alles in der Hand, was dafür vonnöten ist. Sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht (respektive Anwalt für Baumängel / Anwalt für Bauschäden sowie Gutachter für Baumängel) benötigen oder weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.