Allmählichkeitsschäden – Allmählichkeit in der Gebäudeversicherung

Es hängt vom konkreten Versicherungsvertrag (Tarif, Bedingungen) ab, ob Allmählichkeitsschäden von Ihrer Versicherung gedeckt werden. Oftmals müssen Sachverständige / Gutachter entscheiden, ob etwas z.B. durch normalen Verschleiß in Mitleidenschaft gezogen wurde oder ein Allmählichkeitsschaden vorliegt. Diese Einschätzung (und die zugrunde gelegte Definition von “Allmählichkeit”) entscheidet darüber, ob und wer ggf. haftet und zahlen muss, ob eine Versicherung in Anspruch genommen werden kann u.v.a.m.

Gut zu wissen: Wir von der Deutschen Schadenshilfe sind Spezialist für die Regulierung von Versicherungsschäden und Bauschäden. Gern unterstützen die Fachanwälte und Gutachter aus unserem Experten-Netzwerk Sie bei Bedarf in Ihrem konkreten Schadensfall.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Allmählichkeitsschäden – Inwieweit zahlen Versicherungen?

Neben den bekannten Schäden und Schadensursachen gibt es weniger auffällige Ereignisse, die allerdings große finanzielle Einbußen oder Defekte nach sich ziehen können. Dies gilt vor allem für die sogenannten Allmählichkeitsschäden in der Gebäudeversicherung und privaten Haftpflichtversicherung (PHV).

Was genau sind Allmählichkeitsschäden?

Bei einem Allmählichkeitsschaden handelt es sich um einen Sachschaden. Dieser entsteht durch die allmähliche, also langfristige Einwirkung unterschiedlicher Faktoren. Hierbei kann es sich beispielsweise um Temperaturen, um Gase, Feuchtigkeit, Dämpfe, Niederschläge oder Rauch sowie Ruß handeln.

Beispiele für einen Allmählichkeitsschaden gibt es viele, häufig entstehen diese unbemerkt. Erst bei deutlich sichtbaren Symptomen machen sich die Beschädigungen dann bemerkbar. Wer beispielsweise beim Bohren in der Wand eine Wasserleitung ankratzt, sodass tropfenweise Wasser austritt, bemerkt den Schaden nicht sofort (vgl. Wasserleitung angebohrt). Über einen langen Zeitraum machen sich dann allerdings die Sachschäden bemerkbar, beispielsweise durch eine Feuchtigkeitseinwirkung mit einhergehender Schimmelbildung. Auch entsprechende Sachschäden durch Rauch oder durch Ruß treten schleichend ein, beispielsweise durch eine Verfärbung der Außenwand am Haus des Nachbarn. Dämpfe in der Küche wirken lange unbedeutend, verursachen langfristig allerdings ebenfalls starke Ablagerungen und farbliche Veränderungen an den Wänden oder Decken.

Zwar dauert es oft Monate, bis die Einwirkungen von Feuchtigkeit, Dämpfen, Gas oder Staub wirklich sichtbar sind, eine genaue Definition für die Dauer gibt es allerdings nicht. Eine eingefrorene Heizungsanlage benötigt beispielsweise eine vergleichsweise kurze Vorlaufzeit, bis der Allmählichkeitsschaden sichtbar wird, bei Gas, Staub oder Dämpfen dauert es hingegen oftmals Jahre.

Mit den Jahren und regelmäßigen Urteilen rund um die Entstehung der Allmählichkeitsschäden in Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung gibt es allerdings zumindest grundlegende Richtlinien, ab welcher Zeitdauer die Einwirkung bis zum Schadenseintritt tatsächlich als allmählich anzusehen ist. Diese Werte liegen etwa bei sechs Monaten bei einer Temperaturwirkung auf eine Schamottewand oder bei etwa fünf Wochen einer konstanten Feuchtigkeitseinwirkung, die durch eine fehlerhafte Installation entsteht und einen Parkettboden zerstört.

Steter Tropfen... - Inwieweit werden Allmählichkeitsschäden von Versicherungen getragen?! (© lenblr / stock.adobe.com)
Steter Tropfen… – Inwieweit werden Allmählichkeitsschäden von Versicherungen getragen?! (© lenblr / stock.adobe.com)

Welche Unterschiede gibt es zwischen Allmählichkeitsschäden und Verschleiß?

Die Eigenschaften und die Folgen durch einen Allmählichkeitsschaden und Verschleiß ähneln sich auf den ersten Blick deutlich. Dennoch gibt es einen wesentlichen Unterschied, der auch für die Kostenübernahme und die Haftungsfrage von Bedeutung ist. Denn die Schäden entstehen durch eine (meist unbeabsichtigte) Handlung, der Verschleiß entsteht durch die normale Nutzung über einen langen Zeitraum hinweg.

Müssen Mieter Allmählichkeitsschäden bezahlen?

Der Unterschied zwischen Verschleiß und Allmählichkeitsschäden ist auch bei der Frage der Kostenübernahme von großer Bedeutung, dies gilt zumindest in einem Mietverhältnis. Denn den normalen Verschleiß und die Abnutzungserscheinungen an dem Mietobjekt müssen die Vermieter in der Regel hinnehmen. Durch die Zahlung der Miete bzw. die Kaution sollten diese entstandenen Spuren abgedeckt sein, falls diese nicht den üblichen Rahmen bei Weitem überschreiten. Unter Umständen können diese dann durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, dies ist allerdings ebenfalls eher die Ausnahme. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen kann sich also lohnen.

Bei einem Allmählichkeitsschaden sieht die Sache allerdings anders aus. Da es sich hierbei nicht mehr um eine vertragsgemäße Nutzung handelt, muss der Mieter prinzipiell für die Kosten geradestehen. Dies ist unabhängig von der Tatsache, ob der Schaden fahrlässig oder rein zufällig herbeigeführt wurde. Allerdings sollten Mieter dennoch vorsichtig sein und nicht sofort alle Ansprüche akzeptieren. Ein solcher Schaden zieht sich oftmals über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg. Somit kann durchaus auch der Vormieter das entsprechende Ereignis ausgelöst haben, welches zum Schaden führte. Eine gründliche Ermittlung bzw. das Nachvollziehen der grundlegenden Ursache sind also von großer Bedeutung.

Gern vermitteln wir Ihnen bei Bedarf entsprechende Gutachter (Sachverständige), siehe z.B. Sachverständige Schimmel, Sachverständiger Bauschäden, Sachverständiger Versicherungsschäden, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Risse in Wänden / Mauern / Decken plus Feuchtigkeit führen über die Zeit zu einem "Allmählichkeitsschaden". Aber was heißt "Allmählichkeit" in der Definition von Versicherungen genau, und wann zahlt z.B. die Gebäudeversicherung dafür? (© Peter Tögel / stock.adobe.com)
Risse in Wänden / Mauern / Decken plus Feuchtigkeit führen über die Zeit zu einem “Allmählichkeitsschaden”. Aber was heißt “Allmählichkeit” in der Definition von Versicherungen genau, und wann zahlt z.B. die Gebäudeversicherung dafür? (© Peter Tögel / stock.adobe.com)

Welche Versicherungen sind für die Schäden zuständig?

Allerdings müssen die Mieter und die Eigentümer die Kosten für einen Allmählichkeitsschaden nicht aus eigener Tasche zahlen. Je nach Schadensfall wären die finanziellen Belastungen auch kaum zu stemmen. Tritt beispielsweise durch konstant austretende Feuchtigkeit ein massiver Schaden an, kosten die Reparatur und die Instandsetzung nicht selten mehrere tausend bis zehntausende Euro.

Für Mieter ist in der Regel die Haftpflichtversicherung die erste Anlaufstelle. Bis vor einigen Jahren weigerten sich die zahlreichen Versicherungsgesellschaften, die Kosten für Allmählichkeitsschäden zu regulieren. Bei vielen Tarifen und Versicherungen sind die passenden Leistungen für den Schadensfall heute aber bereits abgesichert, sodass Mieter auf der sicheren Seite sind. Allerdings entscheiden sich auch weiterhin einige Anbieter für einen Ausschluss der Leistungsübernahme. In diesem Fall sollten Sie einen genauen Blick in die Haftpflichtbedingungen werfen. Basiert Ihre Versicherung nämlich noch auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung des Jahres 2002 (AHB 2002), sind Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen. Falls der Schaden durch die Allmählichkeit nicht abgedeckt in den Basis-Tarifen ist, lohnt sich ein zusätzlicher Baustein für die Haftpflichtversicherung. Versicherer bieten diese als Zusatzleistung für den Versicherungsvertrag an, die Kosten fallen in der Regel überschaubar aus.

Übrigens: Auch die Stiftung Warentest empfiehlt eine gute Haftpflichtversicherung, die beim Allmählichkeitsschaden mit einer Summe von mindestens zehn Millionen Euro zahlt. Dies unterstreicht das Risiko und die möglichen finanziellen Belastungen, die im Schadensfall auftreten können.

Die Wohngebäudeversicherung ist bei einem entsprechenden Schadensereignis im Übrigen unter Umständen ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Dies gilt in erster Linie bei sogenannten Nässeschäden. Tritt Leitungswasser aus und sorgt für Beschädigungen an dem Wohngebäude, kann die Versicherung die Kosten hierfür übernehmen. Vor allem in neueren Verträgen der Versicherer ist das Schadensereignis nicht mehr kategorisch ausgeschlossen.

Allmählichkeitsschäden + Gebäudeversicherung | Tropft über Jahre hinweg der Siphon unter der Badewanne ins Gemäuer - zahlt den Schaden dann die Versicherung?! (© Jan / stock.adobe.com)
Allmählichkeitsschäden + Gebäudeversicherung | Tropft über Jahre hinweg der Siphon unter der Badewanne oder Duschwanne ins Gemäuer – zahlt den Schaden dann die Versicherung?! (© Jan / stock.adobe.com)

Finden Sie professionelle Hilfe dank unserer Unterstützung

Weigert sich Ihre Wohngebäudeversicherung, trotz klarer Zuständigkeit die Kosten zu übernehmen (vgl. u.a. HUK Coburg Gebäudeversicherung zahlt nicht, WGV Gebäudeversicherung zahlt nicht) oder benötigen Sie Unterstützung bei der Instandsetzung in den eigenen vier Wänden, empfiehlt sich professionelle Hilfe. Ein Anwalt kann beispielsweise mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und adäquat vermitteln (siehe u.a. Rechtsanwalt Versicherungsrecht Hamburg, Fachanwalt Versicherungsrecht Köln). Aber auch gute Handwerker sind von Bedeutung, gleichzeitig schwer zu finden.

Wir unterstützen Sie deshalb nach Kräften und vermitteln Kontakte zu den passenden Stellen aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe. Mit uns finden Sie also schnell den richtigen Fachanwalt für Versicherungsrecht, nötige Gutachter / Sachverständige und erfahrene, kompetente Handwerker, die Sie bei der Beseitigung des Schadens unterstützen.

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