Hausbau: Typische Baufehler an Wohngebäuden

Private Bauherren glauben oft, mit der offiziellen Abnahme ist das mängelfreie Haus gesichert. Doch nicht alle Baufehler sind bereits bei der Abnahme offensichtlich. Verschiedene Baumängel werden erst im Laufe der Zeit bemerkt. Für Mängel haftet der jeweilige Verursacher. Das ist das beauftragte Bauunternehmen, der Lieferant mangelhafter Materialien, der beauftragte Handwerker. Bei Bau- und Bauhilfsleistungen von Privatpersonen wird die Gewährleistung jedoch oft ausgeschlossen. Für Gewährleistungen gelten Fristen. Sind diese verstrichen, muss der Eigentümer die Mängel auf eigene Kosten beseitigen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Typische Baufehler an Wohngebäuden

Baufehler können von entscheidender Bedeutung für den Gebäudewert, Wohnwert, Sicherheit der Bewohner und Folgekosten sein. Entdeckt der Bauherr Fliesen von falscher Farbe oder falschem Format, entspricht die Arbeit nicht dem Auftrag. Der Fehler beeinträchtigt jedoch nicht die Bewohnbarkeit. Sind dagegen Fenster undicht, haben Dämmungen Mängel oder dringt Feuchtigkeit in Keller oder Dachboden ein, sind Gebäudewert und Wohnwert beeinträchtigt, die Folgeschäden sind hohe Heizkosten und Schimmel.

Zahlreiche der typischen Baufehler an Wohngebäuden haben ihre Ursachen bereits bei der Bauplanung. Planungsfehler des Architekten können Statikmängel, Mängel der Luftdichtheit, Durchfeuchtungen von Mauerwerk und mehr zur Folge haben. Andere Fehler werden erst in der Bauphase durch schadhafte Bauteile oder Arbeitspfusch verursacht. Siehe auch: Pfusch am Bau.

Typische Baufehler an Wohngebäuden: Bauleiter und Baugutachter kennen sie, und können viele noch während der Bauphase verhindern. Das spart Kosten, Zeit und Nerven. (© JaRiRiyawat / stock.adobe.com)
Typische Baufehler an Wohngebäuden: Bauleiter und Baugutachter kennen sie, und können viele noch während der Bauphase verhindern. Das spart Kosten, Zeit und Nerven. (© JaRiRiyawat / stock.adobe.com)

Es gibt typische Baufehler, die häufig an Wohngebäuden festgestellt werden:

  • Undichte Fensterlaibungen – Minispalten zwischen Mauerwerk und Fenster. Folgen sind Durchfeuchtung, unzureichende Wärmedämmung und spätere Schäden am Mauerwerk sowie erhöhte Energiekosten.
  • Mängel beim Einbau der Balkone – undichte Übergänge zum Innenbereich lassen Kälte, Feuchtigkeit, Regenwasser ein. Folgen können Wasserschäden und Instabilität des Balkons sein. Siehe auch: Balkon undicht – was tun?, Balkonabdichtung Folie.
  • Mangelhafte Dachdämmung, Dampfsperre hat Lücken. Als Folge gelangen kalte Luft und Feuchtigkeit ins Haus. Der Wohnwert sinkt, Heizkosten steigen.
  • Der undichte Keller ist so kritisch wie das Dach mit mangelhafter Abdichtung. Folgeschäden entstehen durch Feuchtigkeit, Wasserschäden, Schimmelprobleme. Zu Wasserschäden führt ebenfalls ein fehlender Wasserabfluss an der Kelleraußentreppe.
  • Fehler bei Mauerwerk und Außenputz – Ursachen sind möglicherweise Materialien geminderter Qualität oder Pfusch bei der Ausführung (vgl. Hausbau Pfusch, Maurer Pfusch). Mauerwerkmängel können die Statik gefährden. Putzschäden mindern die Widerstandsfähigkeit der Fassade, verursachen Durchfeuchtung.
  • Ein sehr schwerwiegender Fehler am Bau ist ein unzureichend verdichtetes Fundament. Mängel der Sockelabdichtung gefährden generell die Statik des Gebäudes. Das Haus kann sich senken, es kommt zu gefährlichen Unstabilitäten.
  • Setzrisse im Mauerwerk gefährden in hohem Maß Statik und Sicherheit. Entscheidend für die Statikgefährdung sind Tiefe und Größe der Setzrisse.
  • Risse im tragenden Gebälk vom Dachboden. Solche Schäden gefährden die Stabilität von Dachboden und Dach.
  • Pfusch beim Estrich. Dehnungsfugen wurden falsch berechnet, es kommt zu Estrichrissen. Bodenbeläge nehmen später Schaden, bei der Reinigung kann Nässe einsickern. Die Fußbodenheizung wird durch Fehler der Bodenkonstruktion beeinträchtigt.

Zu manchen Fehlern neigen insbesondere private Bauherren, die vorwiegend in Eigenleistung bauen. (Weitere) Beispiele:

  • Um zu sparen, wird auf den Fenstereinbau vom Fachmann verzichtet. Dabei übersieht der Bauherr, welche Folgen selbst winzige Fehler beim Fenstereinbau haben.
  • Ebenso kritisch kann der Selbsteinbau von Lüftungsanlage oder Fußbodenheizung sein. Macht ein Fachbetrieb Fehler, gibt es die Haftungspflicht. Beim Eigeneinbau sind Sanierungen bei Schimmelproblemen und mehr selbst zu tragen.
  • Wer zu schnell einziehen will, darf dennoch nicht auf die ausreichend lange Lüftung des Dachbodens verzichten. Anderenfalls bleibt Baufeuchte im Haus zurück.
  • Den Einbau der flexiblen Dachbodentreppe traut sich fast jeder Heimwerker zu. Aber Achtung: Die Dampfsperre kann bei unsachgemäßer Montage beschädigt werden.

Baumängel und Baufehler beim Hausbau entdeckt – wer haftet?

Für Baufehler haftet jeweils der Verursacher. Wird der Bau von einem Bauunternehmen ausgeführt, ist der Bauunternehmer haftbar. Beim Kauf vom Bestandshaus obliegt dem Vorbesitzer die Haftung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen. Die Haftung entfällt allerdings, wenn dem Vorbesitzer der Mangel am Altbau nicht bekannt war.

Als Mängel können beim unsanierten Altbau oder einem nach früheren Vorgaben sanierten Wohngebäude nicht Umstände angeführt werden, die zur Zeit der Arbeiten baurechtlich nicht vorgeschrieben waren. An die alte Dämmung können beispielsweise nicht heutige Maßstäbe angelegt werden. Die 20 Jahre alten Fenster haben selbstverständlich keine moderne 3-fach-Verglasung und hochgradige Wärmedämmung nach neuesten energetischen Richtlinien.

Beschäftigen Bauherren beim Bau in Eigenleistung einzelne Handwerker, haften die Handwerker für alle Fehler der Arbeit laut Auftrag. Gleiches gilt selbstverständlich für alle Handwerkerleistungen die am Bestandshaus für den neuen Eigentümer ausgeführt werden.

Baufehler – Beweisführung und Fristen der Gewährleistung

Allgemein gilt laut Baurecht eine Frist von 5 Jahren für die Reklamation von Baumängeln (siehe auch Baumängel Verjährung, Mängelhaftung Bau). Die Gewährleistung für Fehler und Bauschäden beginnt mit der Bauabnahme des Wohngebäudes (vgl. Bauschaden: Baumängel nach Abnahme). Nach Ablauf der Frist können Bauunternehmer und andere Verantwortliche nicht mehr belangt werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird die Frist während des Prozesses gehemmt. Ein Fristablauf während des Verfahrens hat somit auf die Haftung keinen Einfluss. Je nach Einigung oder Gerichtsurteil muss der Verantwortliche für den Bau die Baufehler beheben oder einen entsprechenden Schadenersatz leisten. Hat ein separat beauftragter Architekt Planungsfehler gemacht, ist dieser haftbar.

Anders gehandhabt wird die Feststellung von Mängeln, die ein Bauunternehmen, ein am Bau beteiligter Unternehmer bewusst verschwiegen hat. Hier beginnt eine 3-jährige Frist nicht mit der Bauabnahme, sondern jeweils mit der Entdeckung des Fehlers. Unabhängig vom Zeitpunkt der Entdeckung ist der Verursacher haftungspflichtig. Arglist liegt z.B. vor, wenn das Bauunternehmen minderwertigen, billigen Putz verwendet hat oder trotz Gefährdung der Gebäudestatik Baumängel beim Fundament oder der Balkonverankerung verschwiegen hat.

Unabhängig von der Art der Baumängel und Ihrer Tragweite ist eine detaillierte Beweisführung notwendig. Alle Fakten des entdeckten Mangels sind genau festzuhalten und umfassend zu dokumentieren (siehe auch Mängelanzeige Bau / VOB).

Bauherren wird empfohlen, während der Bautätigkeit ein lückenloses Bautagebuch zu führen. Siehe auch: Beweissicherungsverfahren Bau. Da vom Bauherrn nicht erwartet werden kann, dass er für eine vollständige Beweisführung die nötigen Kenntnisse hat, müssen Sachverständige/Gutachter für ein fundiertes Baugutachten herangezogen werden. Siehe: Sachverständiger Bauwesen. Die Kosten für die Fachleute trägt der Verursacher des Baumangels.

Gerade bei größeren Wohngebäuden können Baufehler zu sehr teuren Folgeschäden und Sanierungen führen - die rechtzeitige Identifikation von Fehlern und Mängeln ist deshalb essentiell. (© Ivan / stock.adobe.com)
Gerade bei größeren Wohngebäuden können Baufehler zu sehr teuren Folgeschäden und Sanierungen führen – die rechtzeitige Identifikation von Fehlern und Mängeln ist deshalb essentiell. (© Ivan / stock.adobe.com)

An einer Fensterlaibung stellen Sie einen kalten Luftstrom fest? Unter dem Dach bilden sich nasse Flecken? Feuchtigkeit dringt in den Keller ein? Im Haus werden Schallbrücken festgestellt? Es gibt Schimmelflecken? Kontaktieren Sie uns. Wir sorgen für den Kontakt zum professionellen Gutachter für Baumängel und zu Sachverständigen für Baupfusch.

Sie haben selbst gebaut? Lassen Sie sich von uns kompetente, zuverlässige Handwerker vermitteln, um den Baufehler zu beseitigen. Für die Durchsetzung Ihrer Rechte vermitteln wir Ihnen einen Anwalt für Baumängel als juristische Hilfe bei Baupfusch.

Baumängel und Baufehler – Vorbeugung

Von der Planungs- bis zur Bauphase sind am Neubau für jedes Wohngebäude Architekten, das Bauunternehmen, Handwerker verschiedener Gewerke, Lieferanten beteiligt. Bauvorhaben werden über unterschiedlich lange Zeiträume realisiert. Gänzlich ausschließen lassen sich dabei Baufehler nicht. Auch so mancher Planungsfehler ist nicht unbedingt ein Zeichen für mangelnde Kompetenz. Hinzu kommt, dass sich Bauvorschriften ständig im Wandel befinden und ein geradezu undurchsichtiges Dschungelnetz bilden. Allerdings sind Fehler bei der Bauplanung besonders fatal, da sie häufig sehr nachhaltige, einschneidende Folgen haben. Fazit ist jedoch: Den vollständig fehlerfreien Hausbau gibt es nicht.

Dennoch können Bauherren einige Maßnahmen zur Vorbeugung gegen mangelhafte Bauqualität und daraus resultierende Bauschäden ergreifen:

  1. Sehen Sie besonders scharf auf die o.a. typischen Baufehler an Wohngebäuden, die besonders häufig vorkommen.
  2. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Leisten Sie sich für die Planung einen guten Architekten und engagieren Sie einen erfahrenen Bauleiter.
  3. Lassen Sie Vertragsentwürfe von einem Anwalt oder Notar prüfen, z.B. einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
  4. Schalten Sie bei Verdacht auf arglistig verschwiegene Baumängel umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ein. Erhärtet sich der Verdacht, wechseln Sie zu einem anderen Bauunternehmen, einem anderen Bauleiter.
  5. Prüfen Sie beim Eigenbau Lieferungen auf Bauteile und Materialien der bestellten Beschaffenheit und Qualität. Ziehen Sie einen Fachmann heran, wenn Sie Zweifel haben.
Hausbau - Typische Baufehler an Wohngebäuden (© NChoochat / stock.adobe.com)
Hausbau Baufehler | DAS will man als Bauherr und Eigentümer nach dem Einzug ganz sicher nicht erleben… (© NChoochat / stock.adobe.com)

Probleme und Mängel am Bau, die bereits während der Bauphase entdeckt werden, lassen sich einfacher und zeitsparender beheben als später entdeckte Mängel. Ein Bauleiter, der mit Fachwissen ständig ein Auge auf alle einzelnen Phasen des Hausbaus hat, kostet Sie ca. 3 bis 4 % der reinen Bausumme. Dieser Aufpreis macht sich jedoch bezahlt. Die Erfahrung zeigt, dass sich insbesondere beim Bau aus Eigenleistung aufgrund mangelnder Fachkenntnisse Mängel häufen können. Mängel an Dächern, beim Dachbodenausbau, Fenster- und Türeneinbau, Fußboden und Fußbodenheizung kommen häufig vor. Was bei der Bauabnahme noch nicht auffällt, kann später zu nachhaltigen Feuchteschäden im Mauerwerk führen.

Viele Häuslebauer haben sehr gute Erfahrungen und Kenntnisse für die meisten Arbeiten beim Innenausbau, kennen günstige Handwerker oder fachkundige Angehörige. Wer sich an den Rohbau wagt, spielt in einer ganz anderen Liga. Es lohnt sich, zumindest für die Erstellung des Rohbaus ein zuverlässiges, renommiertes Bauunternehmen zu beauftragen. Auch wenn sich nicht jeder Fehler vermeiden lässt, haben Sie die Sicherheit der Gewährleistung.

Der Bau vom Wohngebäude ist teuer. Verständlich, wenn Bauherren auf die Preise für Materialien beim Rohbau und Trockenbau sehen (vgl. auch: Trockenbau Pfusch). Bauteile und Baumaterialien zu Dumpingpreisen, Handwerker zum Minitarif können Sie aber im Nachhinein teuer zu stehen kommen. Qualität muss bei Materialien und Leistungen für den Hausbau an erster Stelle stehen.

Probleme, Baumängel? Wir helfen durch Vermittlung kompetenter Gutachter für Baumängel und Fachanwälte. – Jetzt Kontakt aufnehmen!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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