Wie Sie Ihre Versicherungsansprüche bestmöglich sichern und durchsetzen
Wenn es im Haus zu einem Brand, einem Wasserrohrbruch oder einem anderen Schaden kommt, bei dem Inventar beschädigt wird, ist guter Rat teuer. Viele Menschen sind natürlich in so einem Fall erst einmal verzweifelt – doch es ist sehr wichtig, in dieser Situation Ruhe zu bewahren. Denn ist man durch eine Hausratversicherung vor finanziellen Folgen geschützt, muss man sich prinzipiell auch keine oder wenig Sorgen machen. Allerdings kommt es dabei darauf an, den Schaden rechtzeitig zu melden und bei der Schadenmeldung einige Dinge zu beachten. Die wichtigsten Aspekte zum Thema Hausrat Schaden melden stellen wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber genauer vor.
Hausrat Schaden melden: Muss jeder Schaden der Versicherung mitgeteilt werden?
Ganz egal, ob es brennt, der Keller unter Wasser steht oder ein Sturm das Inventar beschädigt hat – ein solches Vorkommtnis ist immer für alle Beteiligten ein großer Schock. Dennoch muss man korrekt vorgehen: Kommt es zu einem Schaden, der ein Fall für die Hausratversicherung ist, dann ist es wichtig, erst einmal genau zu prüfen, ob die Schadensursache auch wirklich abgedeckt ist. Falls der Schaden nur sehr gering ausfällt oder man als Versicherter einen Selbstbehalt in einer bestimmten Höhe mit der Versicherung vereinbart hat, dann ist es oft anzuraten, den Schaden selbst zu begleichen. Ist beispielsweise durch austretendes Wasser aus einer defekten Leitung nur ein kleiner Schaden am Bodenbelag entstanden, den man selbst begleichen kann, sind die Kosten für eine Reparatur meist günstiger als ein Selbstbehalt von 200 oder 300 Euro, den man in diesem Fall zahlen müsste.
Hausratversicherung Schaden melden: Welche Leistungen durch die Versicherung abgedeckt sind
Obgleich die meisten Menschen in der heutigen Zeit eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, wissen viele nicht, welche Leistungen diese eigentlich im Schadensfall übernimmt. Grundsätzlich schützt eine solche Police bei Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel, Vandalismus, Raub oder Einbruchdiebstahl (siehe auch Einbruchdiebstahl Definition) zustande kommen. Einige bzw. weiterführende Leistungen aus dem Bereich der sogenannten Elementarschäden sind jedoch nicht in allen Versicherungen enthalten, sondern müssen durch eine Zusatzversicherung in den Schutz integriert werden.
Anders als bei der Wohngebäudeversicherung, welche alle fest mit dem Gebäude verbundenen Elemente abdeckt, leistet die Hausratversicherung bei Beschädigungen beweglicher (“Hausrat”)-Gegenstände. Das können beispielsweise elektrische Geräte, Möbelstücke und Wertsachen sein (siehe auch Hausratversicherung & Wertsachen). All das, was sich auch bei einem Umzug mitnehmen ließe, bezahlt die Hausratversicherung im Schadensfall zum Wiederbeschaffungspreis. Im Zweifelsfall kann man sich natürlich auch bei der jeweiligen Versicherung näher erkundigen.
Ganz egal, welchen Leistungsumfang man mit seiner Versicherung vereinbart hat: Das Wichtigste ist, den Hausrat Schaden zu melden – und das so schnell wie möglich.
Welche Schäden sich zusätzlich versichern lassen
Nicht alle potenziellen Gefahren für das Inventar eines Hauses lassen sich durch eine Hausratversicherung abdecken. Es gibt auch Risiken, die nicht inbegriffen sind, aber dennoch durch eine zusätzliche Police abgedeckt werden sollten. So lohnt sich zum Beispiel ein Schutz vor Überspannung durch Blitzschlag, wenn man sehr teure elektrische Geräte wie Computer oder TV-Geräte besitzt. Wer dagegen hochwertige Fahrräder besitzt, sollte sich um eine erweiterte Versicherung gegen Fahrraddiebstahl bemühen – dann ist das Rad auch außerhalb vom Versicherungsort geschützt, was jedoch stets an gewisse Bedingungen geknüpft ist.
Zusätzliche Elementarschäden, die beispielsweise durch eine Lawine oder eine Überschwemmung zustande kommen, lassen sich nach einer individuellen Risikountersuchung gegen eine Erhöhung der Beitragsprämie mitversichern. Wer dazu bereit ist, etwas mehr für seinen Versicherungsschutz zu bezahlen, kann sich noch weitere Bausteine hinzubuchen – hierfür empfiehlt sich eine Beratung von einer renommierten Versicherung wie der Nürnberger Versicherung, Gothaer, HDI, Ammerländer, AXA oder VHV – um einige zu nennen.
Hausratversicherung Schaden melden: Wie geht man richtig vor?
Ist es zu einem Sachschaden gekommen, empfiehlt es sich in jedem Fall, den Schaden so detailliert wie möglich zu dokumentieren. Das bedeutet: Sobald der Schaden bemerkt wird, sollte nichts bewegt, entfernt oder aufgeräumt werden. Am besten werden Fotos und Videos vom Schadensort und den einzelnen beschädigten Gegenständen gemacht. Oft verlangen Versicherer wie die Gothaer Hausrat, HUK Coburg, AachenMünchener, HUK Hausratversicherung, Provinzial oder die Versicherungskammer Bayern sogar genaue Nachweise, um den Schaden überhaupt regulieren zu können.
Möglich ist dies im konkreten Fall allerdings nicht immer – vor allem nicht, wenn man noch unter Schock steht. Trotzdem ist es sehr wichtig, bis zum Hausrat Schaden melden nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen. Die meisten Versicherer geben feste Fristen vor, in denen ein Schaden gemeldet werden muss – oder man bleibt als Geschädigter im dümmsten Fall selbst auf den Kosten sitzen.
Hausratschaden melden: Wann ein Sachverständiger sinnvoll ist
Hat es im Haus gebrannt und das Inventar wurde dadurch beschädigt oder zerstört oder ist es zu einem enormen Wasserschaden aufgrund einer geplatzten Leitung gekommen? Für Laien ist es oft schwierig, das Ausmaß des Schadens richtig einzuschätzen. In diesem Fall kann es vor dem Hausratschaden melden von Vorteil sein, sich an einen unabhängigen Sachverständigen zu wenden. Ab einer bestimmten Schadenshöhe lassen die meisten Versicherer den Schaden ohnehin von einem Gutachter überprüfen (Gutachter für Hausrat), damit dieser sich vor Ort einen Eindruck von den beschädigten Objekten machen kann. Er besucht dafür den Schadensort und erstellt ein Schadengutachten, in dem alles genau aufgezählt wird. Auch legt der Sachverständige einen entsprechenden Schadenswert fest.
Wer als Versicherter selbst einen Sachverständigen vor dem Hausratschaden melden zu Rate ziehen möchte, kann dies natürlich jederzeit tun – allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Kosten für dessen Gutachten dann auch alleine getragen werden müssen.
Grundsätzlich ist der Versicherter vor dem Hausrat Schaden melden dazu verpflichtet, nichts zu bewegen oder zu verändern, bis ggf. ein Sachverständiger den Schaden begutachtet oder die Versicherung eine Entscheidung über die Regulierung getroffen hat.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Schließt man als Verbraucher einen Versicherungsvertrag über eine Hausratversicherung ab, geht man – genau wie auch der Versicherer – gewisse Pflichten ein. Eine davon ist, einen Schaden immer sofort der Versicherung zu melden. Ist einem dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, muss man sich zumindest darum bemühen, den Schaden in der angegebenen Frist zu melden. Möchte man einen Hausratschaden melden, versäumt dies aber und die Frist verstreicht ungenutzt, kann dies dazu führen, dass überhaupt keine Kosten mehr übernommen werden. Die genaue Regelung schreibt jede Versicherung selbst fest – das gilt für Versicherer wie Signal Iduna, HUK24, WGV, VGH, ERGO, Zurich, Generali, Debeka, Allianz oder DEVK.
Der genaue Rahmen der Meldefrist kann immer unterschiedlich ausfallen und wird von jeder Versicherungsgesellschaft individuell festgelegt (vgl.: Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden?). Die genaue Regelung ist in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vermerkt. Oft steht dort auch geschrieben, dass der Versicherer “unverzüglich” über einen Schaden in Kenntnis gesetzt werden muss. Das bedeutet aus rechtlicher Sicht, dass der Versicherte den Hausratschaden melden soll, sobald es ihm möglich ist und er dies nicht unnötig herauszögert. Ansonsten ist die Verweigerung der Leistung seitens der Versicherung oder das Streichen einzelner Leistungen keine Seltenheit – in beiden Fällen wird die Beseitigung des Schadens dann auch für den Versicherten zu einer teuren Angelegenheit.
Hausratversicherung Schaden melden: Welche Schäden durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt werden
Obgleich der Hausratversicherung zahlreiche Schadensursachen unterliegen, bedeutet dies nicht, dass alle Risiken im Haushalt abgesichert sind. Ein Beispiel ist unter anderem, wenn ein TV-Gerät durch einen Kurzschluss zerstört wird: Dann ist der direkte Kurzschlussschaden am Fernseher oft nicht im Versicherungsschutz inbegriffen – man muss also selbst für einen neuen Fernseher aufkommen. Wenn es allerdings durch den Kurzschluss zu einem Brand kommt, handelt es sich um einen Brandschaden – und dieser ist natürlich über die Hausratversicherung abgedeckt (siehe auch: Kabelbrand, Schmorbrand).
Ein anderes Beispiel ist, wenn ein Kleinkind in der Badewanne spielt und es dadurch zu einer Überflutung des Raums kommt. Auch hier wird die Hausratversicherung in der Regel keine Schäden übernehmen. Ein weiterer Fall, in dem die Versicherung meist nichts zahlt: Beschädigt ansteigendes Grundwasser das Inventar des Kellers (siehe Grundwasser im Keller / Versicherung?), sind die Kosten hierfür selbst zu übernehmen. Abgesichert sind in der Regel nur Schäden durch bzw. im Kontext von Leitungswasser, nicht jedoch Grundwasser-Problematiken, Überschwemmungen, Rückstau. Siehe auch: VHV zahlt nicht.
Wie kann man am schnellsten einen Hausratversicherung Schaden melden?
Möchte man einen Hausratversicherung Schaden melden, stehen einem dafür mehrere Wege zur Verfügung. Die einfachste Möglichkeit ist es, sich telefonisch oder per E-Mail mit der Versicherung in Kontakt zu setzen. Der schriftliche Weg ist meist der bessere, da man direkt Bilder und Videos mitsenden kann. Viele Versicherer bieten allerdings inzwischen auch Apps an, die eine direkte Schadensmeldung anhand einer Vorlage ermöglichen – das nimmt oft nur wenige Minuten in Anspruch.
Wichtig ist, genau aufzuführen, wann, wo und wodurch es zu einem Schaden kam. Beschädigte Objekte sollten dabei genauso fotografiert oder auf Video festgehalten werden wie die mögliche Schadensursache, sofern sich diese feststellen lässt. Ist zum Beispiel ein geplatztes Rohr für einen Wasserschaden verantwortlich, sollte dieses unbedingt fotografiert werden. Je mehr Belege und Nachweise Versicherte ihrer Versicherung vorlegen können, desto höher sind die Chancen, dass Reparaturen oder Ersatzleistungen vollständig übernommen werden.
Wollen Sie Ihre Ansprüche an die Versicherung bestmöglich durchgesetzt bekommen?
Gerade bei größeren Schadensummen werden die Versicherer gern pingelig. Manch Versicherungsgesellschaft sucht aktiv noch Fehlerpunkten, um die Leistung kürzen zu können. Mitunter sind die Fälle aber auch sehr komplex, und involvieren mehrere Versicherungen. Machen Sie hier nichts falsch! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich bestmöglich vertreten. Wir kümmern uns. Um die Korrespondenz mit der Versicherung, ggf. nötige Gutachten und die komplette Regulierung inklusive ggf. nötiger Handwerker und Sanierungsdienstleister.