Fachgerechte Brand- und Wasserschadensanierung – wir vermitteln Sanierungsunternehmen

Die Deutsche Schadenshilfe vermittelt kompetente Sanierungsdienstleister für die Brand- und Wasserschadensanierung, Sachverständige und Fachanwälte für Versicherungsrecht. Gemeinsam klären und regeln unsere Experten alles mit Ihrer Versicherung und sorgen für eine professionelle Schadenbeseitigung.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Fachgerechte Brand- und Wasserschaden­sanierung – wir vermitteln Sanierungs­unternehmen

Die Deutsche Schadenshilfe ist spezialisiert darauf, Ihre Mitglieder bei der Regulierung von Versicherungsschäden im Bereich Brand, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl gegenüber der Versicherung zu unterstützen. Wir vermitteln kompetente Sanierungsunternehmen für die Brand- und Wasserschadensanierung und klären und regeln alles mit Ihrer Versicherung bzw. auch mehreren Versicherungsgesellschaften. Ob Hausrat, Wohngebäude-Versicherung oder private Haftpflicht. Oft sind viele Parteien bei der Schadenabwicklung zu koordinieren. Wir machen das… – doch eins nach dem anderen. Lesen Sie selbst:

Brand- und Wasserschäden als Versicherungsfälle

Brandschäden oder Wasserschäden in der Wohnung oder im Haus zu erfahren, ist der Albtraum eines jeden Eigentümers oder Mieters. Sei es, dass die Schäden durch Brände, Hochwasser oder Leckagen verursacht wurden – in allen Fällen ist die Wasser- und Brandschadensanierung teuer, aufwendig und darüber hinaus sehr ärgerlich. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, welches Procedere im Umgang mit der Versicherung korrekt und warum die Beauftragung eines versierten Sanierungsunternehmens so wichtig ist.

Sanierungsfirmen für Brand und Wasserschadensanierung können Brandschäden und Wasserschäden zügig beseitigen (© auremar / stock.adobe.com)
Sanierungsfirmen für Brand und Wasserschadensanierung können Brandschäden und Wasserschäden zügig beseitigen (© auremar / stock.adobe.com)

Welche Schadensarten gibt es?

Im Versicherungsrecht werden im Wesentlichen drei Schadensarten unterschieden. Beim Personenschaden geht es um die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, ganz gleich, ob es sich dabei um geistige, seelische oder körperliche Lebensprozesse handelt. Der Todesfall wird als eine Verletzung des Lebens bezeichnet.

Beim Begriff des Vermögensschadens wird zwischen einem echten und unechten Vermögensschaden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden tritt dann auf, wenn einem Dritten durch schuldhaftes Verhalten ein materieller Schaden zugefügt wurde. Der unechte Vermögensschaden bezeichnet beispielsweise eine durch ein Leck an einer Spülmaschine ruinierte Zimmerdecke o.ä. und ist damit ein Folgeschaden, der aus einem Sachschaden entstand.

Als Sachschaden wird ein Schaden bezeichnet, bei dem Gegenstände oder Besitztümer beschädigt oder zerstört werden. Brand- und Wasserschäden gelten als Sachschäden. Eine Wasser- und Brandschadensanierung fällt damit – je nach Fall – entweder der Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Privathaftpflichtversicherung zu.

Brand- und Wasserschadensanierung – Wie gehe ich als Versicherungsnehmer vor?

Regulierung durch die Versicherung, Beseitigung durch Sanierungsfirma

Sowohl für Brandschäden als auch Wasserschäden ist in der Regel eine der folgenden Versicherungen verantwortlich:

  • Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung werden Schäden reguliert, die Sie im Privatleben Dritten zugefügt haben.
  • Die Hausratversicherung deckt die anfallenden Kosten bei beschädigtem Hausrat und Mobiliar (siehe Was ist Hausrat?).
  • Das „größere“ Pendant zur Hausratversicherung ist die Wohngebäudeversicherung, die für Wasserschäden am Haus, Gemäuer, Gebäude aufkommt.

Die Grundlage für eine Entschädigungszahlung durch Ihre Versicherung sind dabei die Kostenvoranschläge bzw. Sachverständigen-Gutachten (vgl. Schadengutachten für Wasserschäden, Brandschäde, Einbruchschäden).

Klar ist, dass dabei gegensätzliche Interessen bestehen, d.h. Sie möchten als Geschädigter eine möglichst hohe Zahlung durch die Versicherung erreichen, die Versicherung hingegen möchte diesen Betrag verständlicherweise entsprechend gering halten.

Eine detaillierte Dokumentation im unmittelbaren Anschluss an das Unglück durch Sie hat sich deshalb bewährt. Um der Versicherung einen ersten Überblick über den Schaden zu verschaffen, macht es außerdem Sinn, die Gegenstände mit Anschaffungsjahr und Kaufpreis aufzuführen. Sollten Sie zudem noch über Rechnungen der Gegenstände verfügen, leiten Sie auch diese an die Versicherung weiter.

In der Regel beauftragt die Versicherung in der Folge einen Gutachter bzw. Sachverständigen, der den Schaden beziffert, um im Anschluss das Gutachten über die Schadenssumme zu erstellen (siehe Gutachter für Gebäudeschäden, Gutachter für Hausrat). Auf Basis des erstellten Gutachtens können Sie Kostenvoranschläge bei Handwerkern einholen, die anschließend bei der Versicherung eingereicht werden.

In der Regel fordert die Versicherung ab einer Schadenshöhe von ca. 10.000 Euro mehrere Kostenvoranschläge zum Vergleich an. Auch Kostenvoranschläge mit einem Pauschalbetrag machen meist wenig Sinn, denn die Versicherung verlangt erfahrungsgemäß die dezidierte Aufführung der einzelnen Positionen einer Brand- und Wasserschadensanierung. Im Rahmen der Kostenübernahmeerklärung bestätigt die Versicherung letztlich die Übernahme der anfallenden Sanierungskosten.

Gutachter und Experten einer Sanierungsfirma regeln nach einem Schadenfall die Brand- und Wasserschadensanierung (© Karin und Uwe Annas - stock.adobe.com)
Gutachter und Experten einer Sanierungsfirma regeln nach einem Schadenfall die Brand- und Wasserschadensanierung (© Karin und Uwe Annas – stock.adobe.com)

Vorgehen bei Wasserschäden

Ein Wasserschaden kann nicht nur hohe Kosten verursachen (vgl. Wasserschadensanierung Kosten), sondern bei unsachgemäßer oder unzureichender Sanierung auch zu Folgeschäden an Haus oder Wohnung führen. Die monetäre Begleichung der entstandenen Schäden durch die Versicherung hängt maßgeblich davon ab, wie sie entstanden sind bzw. was genau betroffen ist. Insbesondere dem Verursacher das Schadens kommt eine wesentliche Rolle zu.

Im Falle eines Rohrbruchs gilt schnelles Handeln. Sobald Sie den Schaden feststellen, schalten Sie schnellstmöglich die Wasser- und Stromversorgung ab, um etwaige Folgeschäden zu vermeiden (siehe Laminat aufgequollen). Wenn kein Wasser mehr austritt, können Sie sich – sofern der Wasserschaden nicht zu groß ist – an die Beseitigung des Wassers machen. Bei großen Wassermengen ist es ratsam, die Feuerwehr hinzuziehen. Diese kann dem Wasser mit ihren Pumpen zuverlässig zu Leibe rücken. Außerdem sollten Sie Ihren Hausrat schnellstmöglich in Sicherheit bringen, sofern es noch möglich ist.

An dieser Stelle ist es zu Dokumentationszwecken für die spätere Schadensregulierung wichtig (siehe Wasserrohrbruch Versicherung), Fotos der Schadensstelle zu erstellen. Fotografieren Sie alle relevanten beschädigten Gegenstände, um der Versicherung einen authentischen Eindruck der Geschehnisse zu verschaffen. Die Bewertung eines Wasserschadens ist nicht immer ganz leicht und erfordert Fachkenntnis.

Vorgehen bei Brandschäden

Die Ursachen eines Wohnungsbrandes sind vielfältig. Hauptsächlich sind diese aber: technische Defekte, Fehlbedienung, Überlastung, Kabelbrand oder Blitzschlag (s.a. Blitzschlag Haus). Die meisten Brände in einem Haushalt werden im Zusammenhang mit Elektrizität ausgelöst, d.h. Elektrogeräte, die entweder alt sind oder unsachgemäß verwendet werden (siehe auch Sengschäden). Aber auch der weihnachtliche Adventskranz oder der Gasherd stellen eine Gefahr dar. Und last but not least, leider, Brandstiftung. Siehe: Zahlt Versicherung bei Brandstiftung?

Sollten Brandbekämpfungsmaßnahmen noch möglich sein, kann das Feuer entweder erstickt oder mit einem Feuerlöscher bekämpft werden. Hat sich das Feuer aber bereits ausgebreitet, dann sollten Sie die Räumlichkeiten schnellstmöglich verlassen (vgl. Verhalten bei Feuer). Um ein Übergreifen des Feuers auf andere Räumlichkeiten zu vermeiden, müssen Fenster und Türen unbedingt geschlossen werden – das ist natürlich nur dann möglich, wenn für Sie selbst keine Gefahr besteht. Wenn Sie Haus oder Wohnung verlassen, vergewissern Sie sich, dass niemand zurückbleibt und rufen Sie anschließend die Feuerwehr.

Nachdem der Brand gelöscht und das Objekt von der Polizei freigegeben wurde, sollten Sie direkt Ihre Versicherung in Kenntnis setzen – den Feuerschaden melden. Wie bei einem Wasserschaden ist auch hier die genaue Dokumentation der Schäden an Gegenständen und der Immobilie selbst wichtig, räumen Sie daher (noch) nicht auf. Der Gutachter der Versicherung wird sich zusätzlich ein Bild vor Ort machen wollen. Etwaige Reparaturen oder Aufräumarbeiten sollten auch hier nur durchgeführt werden, wenn der Versicherer die Kostenübernahme ausdrücklich erklärt hat. Sonst laufen Sie Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Die Brand- und Wasserschadensanierung durch Sanierungsfirmen

Wasserschadensanierung

Um den entstandenen Schaden zu beheben, ist es ratsam, auf ein möglichst professionelles Sanierungsunternehmen im Bereich der Wasser- und Brandschadensanierung zurückzugreifen. Sie verfügen über die notwendige Expertise in diesem Bereich und haben zudem entsprechende Technik zur Verfügung, die beispielsweise eine Ortung des Lecks im Falle eines Wasserschadens (siehe Wasserschadenortung) möglich macht. Mit der modernen Technik einer Sanierungsfirma kann die Leckage außerdem genau geortet werden – ein übermäßiger Eingriff in die Haussubstanz oder das Abschlagen von Fliesen entfällt damit.

Überdies geht es auch um die zügige Trocknung der beschädigten Räumlichkeiten, denn verbleibt Feuchtigkeit über einen längeren Zeitraum in den Mauern, erhöht sich die Gefahr des Schimmelbefalls. Insbesondere bei durch Hochwasser bedingte Schäden muss eine Wasserschadensanierung durch ein professionelles Sanierungsunternehmen erfolgen. Hier geht es vor allem um eine vollständige Beseitigung des Wasserschadens, denn Schimmelpilze stellen eine ernsthafte Bedrohung der Gesundheit dar.

Schimmelbefall an der Wand durch einen Wasserschaden - ein Fall für erfahrene Sanierungsfirma für Wasser- und Brandschadensanierung (© wabeno / stock.adobe.com)
Schimmelbefall an der Wand durch einen Wasserschaden – ein Fall für erfahrene Sanierungsfirma für Wasser- und Brandschadensanierung (© wabeno / stock.adobe.com)

Brandschadensanierung

Bei Brandschäden gilt ebenso wie bei Wasserschäden: Nötig ist eine fachgerechte Sanierung durch ein erfahrenes Sanierungsunternehmen. Auch an dieser Stelle sollte ein geeigneter Fachbetrieb die Betreuung übernehmen, um etwaige Folgeschäden möglichst zu minimieren, die zusätzlich zu den eigentlichen Brandschäden am Objekt auftreten. Dazu zählen Wasserschäden, die durch Löschwasser oder Leckagen verursacht wurden und natürlich Brandrückstände sowie Brandgeruch.

Ein modernes Sanierungsunternehmen wird zunächst eventuelle Leckagen verschließen sowie die Rückstände des Brandschadens grob beseitigen. In der Folge müssen Trümmer, Ruß sowie die durch das Löschwasser hervorgerufenen Schäden entfernt werden (vgl. Ruß entfernen nach Brand).

Ähnlich wie bei Wasserschäden geht es auch hier um die nachhaltige Trocknung des Objekts, um so die Entstehung von Schimmelpilzen zu vermeiden. Neben den offensichtlichen Brand- und Wasserschäden sind es aber vor allem Brand- und Fäkaliengerüche, die hartnäckig zurückbleiben. Auch diese können durch fachkompetente Sanierungsfirmen eliminiert werden.

Welches Sanierungsunternehmen wähle ich für die Brand- und Wasserschadensanierung?

Es empfiehlt sich in jedem Fall, ein auf Brand- und Wasserschäden spezialisiertes Sanierungsunternehmen für die Behebung der Schäden zu beauftragen und keine „normalen“ Handwerker. Die Wasser- und Brandschadensanierung ist eminent wichtig, denn nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Objekt wieder ordnungsgemäß in Stand gesetzt wird. Fachbetriebe, die sich auf ebendiese Wasser- und Brandschäden spezialisiert haben, finden sich im Internet. Allerdings ist es oft schwer einzusehen und einzuschätzen, ob und wie gut die Dienstleister sind. Unsere Empfehlung: Werden Sie Mitglied bei der Deutschen Schadenshilfe! Wir haben ein Netzwerk sehr erfahrener Sanierungsfirmen an der Hand (z.B. in Hamburg, München und Berlin, aber nicht nur dort), und helfen Ihnen gleichzeitig mit der kompletten Abwicklung gegenüber der Versicherung oder den Versicherungen. Denn die Wasser- und Brandschadensanierung sowie deren komplette Regulierung mit den Versicherungsgesellschaften ist komplex – oft entsteht ein kompliziertes Projekt mit verschiedenen Beteiligten von Fachfirmen, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, verschiedenen Gutachtern und Sachverständigen. Die Deutsche Schadenshilfe koordiniert den kompletten Schadensfall für Sie! Das verspricht Ihnen beste Qualität und wenig Stress. Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.

Sanierungsunternehmen für Brand- und Wasserschadensanierung - Die Deutsche Schadenshilfe vermittelt Ihnen fachkompetente Dienstleister (© Photographee.eu / stock.adobe.com)
Sanierungsunternehmen für Brand- und Wasserschadensanierung – Die Deutsche Schadenshilfe vermittelt Ihnen fachkompetente Dienstleister (© Photographee.eu / stock.adobe.com)

Wichtig: Eine nachhaltige Brand- und Wasserschadensanierung ist nicht nur wichtig, um den Wert Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zu erhalten, sondern dient auch Ihrer Gesundheit. Unzureichend durchgeführte Sanierungsmaßnahmen können sich durchaus negativ auswirken.


Sollten Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung benötigen oder fühlen Sie sich unsicher und überfordert mit der Schadensanierung? Wir helfen Ihnen weiter! Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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