Hannoversche Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Hannoverschen Versicherung abzuschließen, war sicherlich eine gute und mit Bedacht gewählte Entscheidung. Eine BU-Vorsorge macht Sinn, und Betroffene sind im Fall einer einsetzenden Berufsunfähigkeit auf die abgeschlossene BU-Rente in den meisten Fällen dringend angewiesen. – Umso schockierender, wenn ein Betroffener plötzlich in seinem konkreten (Einzel-)Fall feststellt: “Meine Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht!“.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe wissen: Im Versicherungszweig der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es sehr oft zu Leistungsablehnungen. Die Gründe sind (leider) oft korrekt, aber mitunter basiert die Ablehnung auf einem Fehler oder einer sehr strittigen bzw. streitbaren Gutachter-Einschätzung, z.B. zum angeblich zu niedrigen Grad der Berufsunfähigkeit.

Da es um sehr viel Geld geht, macht es für Betroffene immer Sinn, sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht (mit Spezialisierung auf BU-Fälle) zu nehmen, und sich professionell vertreten zu lassen. – Gern vermitteln wir Ihnen einen entsprechenden Juristen aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was tun, wenn die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

Die Hannoversche ist eine bekannte Lebensversicherung. Sie erhält für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig gute Noten bis Bestnoten von Produkttestern. Doch eine Fünf-Sterne-Bewertung im Prospekt hilft Ihnen wenig, wenn Sie Ärger bei der Leistungsabrechnung haben. Denn die Hannoversche Lebensversicherung leistet nicht für jeden eingereichten Leistungsantrag. Kunden der Berufsunfähigkeitsversicherer sind immer wieder überrascht, mit welchen Begründungen die Versicherungen Zahlungen an Betroffene vermeiden. Dabei erscheint die Ausgangslage doch eindeutig. Kann der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr nachgehen, ersetzt die Berufsunfähigkeitsrente den entfallenden Lohn. Soweit die Theorie.

In der praktischen Lebenswirklichkeit ist es komplizierter. Die Hannoversche Lebensversicherung hat den Leistungsbezug mit dem Vorliegen verschiedener Voraussetzungen verknüpft. Mindestens eine dieser Bedingungen führt vergleichsweise häufig zu Ablehnungen. Doch selbst wenn alle Bedingungen für den Leistungsbezug erfüllt sind, kann die Versicherung die Leistung noch versagen. Zum Beispiel, wenn sie plötzlich vom Vertrag zurücktritt und Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr haben.

Welche Möglichkeiten kann die Hannoversche nutzen, um dem Versicherten eine Leistung zu versagen? Was können Sie tun, wenn genau das passiert? Wir informieren und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche.

Ihr Leistungsanspruch und die Versicherungsbedingungen

Ihr Versicherungsvertrag besteht, vereinfacht gesprochen, aus drei Teilen: Dem Antrag, dem Versicherungsschein (Police) und den Versicherungsbedingungen. Wenn Sie einen Leistungsanspruch stellen, werden alle diese Dokumente relevant.

Zunächst muss die von Ihnen angezeigte Berufsunfähigkeit den Bestimmungen der Hannoverschen in den Versicherungsbedingungen entsprechen. Berufsunfähig sind Sie demnach (bzw. nach häufiger Definition), wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen können. Dies ist der Grad der Berufsunfähigkeit. Zusätzlich muss die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall verursacht worden sein. Die Dauer dieser AU muss mindestens sechs Monate betragen. Der Zeitraum der Krankschreibung und die Diagnose sind oft unstrittig. Was allerdings schnell zum Streitfall werden kann, ist der Grad der Berufsunfähigkeit. Für die erforderlichen 50 % gibt es kein Messinstrument, Ihre Arbeitsfähigkeit wird individuell beurteilt. Bei körperlichen Gebrechen sind die Folgen für die Arbeitsfähigkeit leicht sichtbar. Doch in der modernen Arbeitswelt spielen psychische Erkrankungen eine sehr große Rolle. Die Auswirkungen einer Angstpsychose auf die Tätigkeit im Büro zu ermessen ist Aufgabe einer individuellen Begutachtung. Im Leistungsantrag müssen Sie hierfür umfangreich Selbstauskünfte erteilen (siehe BU Rente beantragen), welche dann vom Versicherer bewertet werden. Strittig sind oft auch Grad bzw. Ausprägung von Burnout und Depression oder die oft angegriffene Diagnose der Neurasthenie.

Auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Bewilligung der Rentenzahlung erfüllt haben, kann es noch zu einer Ablehnung kommen. Die Begründung findet sich im Versicherungsantrag. Hier haben Sie zahlreiche Gesundheitsfragen beantwortet. Das dies nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist, haben Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Haben Sie erhebliche Vorerkrankungen verschwiegen, kann die Hannoversche den Vertrag anfechten (vgl. auch: Risikolebensversicherung zahlt nicht). Besonders kritisch wird es, wenn die Vorerkrankung im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit steht.

Premium, Premium Plus und Premium Exklusiv heißen die BU-Tarife der Hannoverschen. Das klingt nach hervorragendem, umfangreichen Schutz für den Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Umso unerwarteter für Betroffene, wenn es im Einzelfall plötzlich heißt: "Meine Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht". - Wir unterstützen Betroffene in solchen Fällen. (Screenshot hannoversche.de/berufsunfaehigkeitsversicherung am 11.09.2023)
Premium, Premium Plus und Premium Exklusiv heißen die BU-Tarife der Hannoverschen. Das klingt nach hervorragendem, umfangreichen Schutz für den Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Umso unerwarteter für Betroffene, wenn es im Einzelfall plötzlich heißt: “Meine Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht”. – Wir unterstützen Betroffene in solchen Fällen. (Screenshot hannoversche.de/berufsunfaehigkeitsversicherung am 11.09.2023)

Prüfen Sie die Leistungsablehnung kritisch und werden Sie aktiv!

Nun haben Sie erfahren, dass die Hannoversche Lebensversicherung keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen wird. Doch wie sieht die Begründung aus? Reicht der Grad der Berufsunfähigkeit nicht für die Anerkennung aus? Macht die Versicherung Ungereimtheiten im Antrag geltend? Prüfen Sie die Begründung der Versicherung genau. Können Sie die Gründe sachlich nachvollziehen? Sie sind sich sicher, dass Ihre körperlichen oder geistigen Kräfte eine fortgesetzte Ausübung des Berufes unmöglich machen. Akzeptieren Sie die Entscheidung der Versicherung nicht einfach. Wenn sie Ihnen den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit nicht zuerkennen will, kann es daran liegen, dass sie die fortgesetzte Rentenzahlung vermeiden möchte. Die Berufsunfähigkeitsrente kostet den Versicherer eine große Summe Geld.

Übrigens können sich BU-Versicherungen in manchen Fällen / Tarifen auch auf eine Verweisungsklausel berufen (vgl. auch LVM, Nürnberger, Swiss Life, Generali). Wenn Sie in Ihrem Unternehmen trotz Erkrankung in einer anderen Tätigkeit mit vergleichbarer Entlohnung weiterbeschäftigt werden können, steht ihm diese konkrete Verweisung u.U. zu. Sie erhalten dann keine BU-Rente. Aber können Sie diese Tätigkeit wirklich ausüben?

Wenn die Hannoversche die Anfechtung des Vertrages erklärt, sind Unklarheiten aus dem Versicherungsantrag sichtbar geworden. In den meisten Fällen behauptet die Versicherung, Sie hätten Vorerkrankungen verschwiegen. Doch auch diese Behauptung muss beweisbar sein. Haben Sie am Tag der Antragstellung von einer Vorerkrankung gewusst? Waren die Gesundheitsfragen eindeutig formuliert?

Die Versicherungen haben viele Begründungen, um Ihren Leistungsantrag abzulehnen. Die Nichterreichung des BU-Grades und die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sind die Häufigsten. Die Wirkung von Klauseln, wie zum Beispiel der Ausschluss von Krankheiten oder die Verweisung in eine andere Tätigkeit kommen jedoch auch immer wieder vor.

Wenn die Begründung des Versicherers für die Leistungsablehnung für Sie nicht akzeptabel ist, werden Sie zügig aktiv.

Der Entscheidung des Versicherers juristische Kompetenz entgegenstellen

Eine hervorstechende Eigenschaft von Ablehnungsschreiben der Versicherung ist ihr streng formeller Charakter. In der Begründung wird Bezug genommen auf Paragrafen in den Versicherungsbedingungen, Klauseln oder gar das Versicherungsvertragsgesetz. Die Sätze sind so exakt formuliert, dass sie keine Uneindeutigkeit zulassen.

Sie können jetzt einen Widerspruch schreiben. Doch Sie müssen diesen auch begründen. Dazu ist zwingend ein tieferes Verständnis für den Inhalt von Versicherungsbedingungen und Gesetzestexten nötig. Gehen Sie deshalb unverzüglich zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Einige dieser Fachanwälte sind spezialisiert auf Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung. So einen benötigen Sie jetzt (siehe auch hier: Münster, Düsseldorf, Köln, München, Berlin, Hamburg). Legen Sie ihm Ihre Bedenken gegen die Entscheidung der Versicherung dar. Er wird den Widerspruch formulieren und Versicherer auf Fehleinschätzungen oder formale Fehler hinweisen. Der Fachanwalt zieht vergleichbare Fälle zurate.

Auf Ihrer Website kommuniziert die Hannoversche im FAQ-Bereich noch, welche Fehler man beim Abschluss einer BU vermeiden sollte. Hat man sich (aus seiner Sicht) an alles gehalten, so ist es umso überraschender, wenn man feststellen muss: "Meine Hannoversche Berufsunfähigkeit zahlt nicht" ... (Screenshot hannoversche.de/berufsunfaehigkeitsversicherung#welche-fehler-sollte-man-bei-abschluss-einer-berufsunfaehigkeitsversicherung-vermeiden am 11.09.2023)
Auf Ihrer Website kommuniziert die Hannoversche im FAQ-Bereich noch, welche Fehler man beim Abschluss einer BU vermeiden sollte. Hat man sich (aus seiner Sicht) an alles gehalten, so ist es umso überraschender, wenn man feststellen muss: “Meine Hannoversche Berufsunfähigkeit zahlt nicht” … (Screenshot hannoversche.de/berufsunfaehigkeitsversicherung#welche-fehler-sollte-man-bei-abschluss-einer-berufsunfaehigkeitsversicherung-vermeiden am 11.09.2023)

Auf der Seite der Versicherung sind Leistungsprüfer und Juristen tätig, die Ihren Fall auf die Möglichkeit der Leistungsverweigerung prüfen. Doch die Begründungen sind nicht immer zutreffend. Ein weiterer Gutachter könnte Ihren Grad der Berufsunfähigkeit anders beurteilen als Ihre Versicherung (siehe auch: Gutachten anfechten). Ihr Fachanwalt wird hinterfragen, ob sich der Versicherer beim Abschluss des Vertrages regelkonform verhalten hat. Bei der Abfrage der Gesundheitsfragen, sowie den Informations- und Dokumentationspflichten kann die Versicherung durchaus Fehler machen.

Für die Versicherung geht es um Geld, für Sie um die wirtschaftliche Existenz. Vor dem Hintergrund einer erheblichen Erkrankung sollten Sie jedoch keine Alleingänge wagen. Nehmen Sie schnell zu einem Anwalt Kontakt auf. Gern vermitteln wir Ihnen einen Top-Juristen aus dem BU-Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe!

Hannoversche Berufsunfähigkeit zahlt nicht? – Vertrag ist Vertrag; geben Sie nicht klein bei!

Sie haben für die Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit vorgesorgt. Jetzt soll die Hannoversche auch ihrer Leistungspflicht nachkommen.

Ein weiterer, noch nicht besprochener, Grund für die Schließung von Leistungsanträgen ohne Rentenzahlung existiert noch. Es ist die Nichtreaktion des Kunden bzw. seine Weigerung zur Mitwirkung.

Geben Sie Ihren berechtigten Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente nicht auf. Lassen Sie sich von der Papierflut und den Paragrafen nicht verunsichern.

Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er kann Ihre Chancen realistisch bewerten und weiß, was zu tun ist, um die wichtige Rente doch noch zu erhalten.

Wir möchten Ihnen dabei helfen, einen passenden Fachanwalt für Ihren Leistungsfall zu finden. Wir vermitteln Fachanwälte für Versicherungsrecht ganz in Ihrer Nähe.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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