Akkubrand beim Fahrrad mit Akku – wann die Versicherung zahlt
Schäden am Eigentum übernimmt die Hausratversicherung. Doch wie verhält es sich bei Beschädigungen durch das Fahrrad, speziell im Fall der Pedelecs oder E-Bikes? Zahlt Ihre Gebäudeversicherung, wenn ein Akkubrand in einem Nebengebäude wie dem Schuppen auf Ihrem Grundstück entsteht? Derlei Fragen beantwortet dieser Artikel.
Brandgefahr und Versicherungsschutz – das müssen Besitzer über Pedelecs wissen!
Ein Feuer im Haus ist an etliche Fragestellungen gekoppelt: Wer bezahlt die Schäden und inwieweit erfolgt eine Brandursachenermittlung? Solche Fragen treten ebenfalls bei einem Fahrrad auf, das über einen eigenen Akku verfügt. Moderne E-Bikes werden schnell zu einem Thema für Versicherer und Feuerwehr – speziell bei einem Brand der verbauten Lithium Ionen Akkus. Doch wie unterscheiden sich die einzelnen Typen voneinander?
Unterschied: Fahrrad, Pedelecs und E-Bikes
Ein Fahrrad kennt praktisch jeder: Pedale, zwei Reifen, ein Sattel und ein Lenker – das ist der Kern des Ganzen. Inzwischen hat sich die Palette im Fahrradhandel deutlich erweitert. Radfahrer haben die Wahl zwischen motorischer Unterstützung per Akku und dem Antrieb aus eigener Kraft. Dabei besteht ein Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec.
Die Weiterentwicklung des Fahrrads ist das Pedelec. Hierbei existiert eine elektrische Tretunterstützung. Vor dem Gesetz zählen die Fahrzeuge als Fahrräder, falls die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h beträgt. Generell ist bei ihnen weder ein Mindestalter noch ein Führerschein oder Ähnliches erforderlich. Allerdings gibt es Pedelecs, die ein Tempo von 45 km/h erreichen. Diese Modelle gelten eher wie Motorräder und brauchen deshalb eine Fahrerlaubnis. Sie müssen außerdem auf der Fahrbahn zum Einsatz kommen und nicht auf Radwegen.
Ein E-Bike funktioniert ähnlich. Es verfügt jedoch über keine Tretunterstützung. Stattdessen erzielt es ausschließlich durch seinen elektrischen Motor die gewünschte Geschwindigkeit. Das lässt diese Fahrzeuge eher als Mofa durchgehen, das ebenfalls gewissen Regeln unterworfen ist. Dazu zählt beispielsweise ein Versicherungskennzeichen sowie das Einhalten der Helmpflicht. Zugleich dürfen Sie E-Bikes lediglich außerhalb von Ortschaften auf Radwegen nutzen.
Brandrisiko beim Akku – hilft eine Fahrradversicherung?
Pedelecs und E-Bikes verwenden einen Lithium Ionen Akku. Solche finden sich in zahlreichen Geräten im Haushalt. Das Risiko, dass ein Feuer ausbricht oder es zur Explosion kommt, ist bei richtiger Nutzung und Lagerung verhältnismäßig gering. Besitzer sollten jedoch die Informationen der Hersteller zum Laden / Ladevorgang berücksichtigen, um die Gefahr eines brennenden Lithium Akkus oder eines brennenden Ladegeräts zu minimieren.
Eine Fahrradversicherung ist hilfreich, um bei einem Diebstahl geschützt zu sein. Bei einem Akkubrand kommt es hingegen auf die Brandursachen und entstandenen Schäden an. Deshalb sind die Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung eher gefordert.
Garage, Carport, Schuppen, Keller – Versicherungsschutz bei Akkubrand
Vielen Menschen ist unklar, wie sich der Versicherer bei einem Schaden verhält. Kommt es zu einem Garagenbrand durch den Akku vom Fahrrad – wer zahlt? Und was ändert sich bei einem ausgewachsenen Gebäudebrand?
In großen Mehrfamilienhäusern ist solch eine Frage besonders relevant. Ein Haus mit beispielsweise 20 Wohnungen kann die richtige Lagerung vom Akku des E-Bikes erschweren. Viele Besitzer nutzen den Keller für die Aufbewahrung. Aber was ist, wenn es dort zu einem Schmorbrand, Kurzschluss oder gar Explosion kommt? Welche Versicherung zahlt im Ernstfall?
Beschädigungen durch unsachgemäße Lagerung oder einem ungesicherten Ladevorgang können kostspielig ausfallen. Bei einem Akku mit Lithium Ionen gilt: Beaufsichtigen Sie den Ladeprozess! Daneben ist die wiederaufladbare Batterie generell wohnungsfern aufzubewahren, um das Risiko zu verringern. Denn ein Feuerschaden durch einen E-Bike Akku Brand beeinträchtigt womöglich nicht nur die eigenen vier Wände. Er gefährdet mitunter ebenso andere Menschen.
Brennt ein klassisches Nebengebäude ab, dann kommt die Gebäudeversicherung unter Umständen zum Tragen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Garage oder den Schuppen. Allerdings gilt das beim eigenen Besitz. Wer Mieter ist, braucht eher eine Haftpflichtversicherung. Damit können Versicherer Schäden, auch Brandschäden, am Eigentum Dritter abdecken.
Keine Privathaftpflichtversicherung, aber Brand im Keller – was nun?
Etliche Menschen sind unzureichend bei Schäden versichert. Die Versicherung ist jedoch empfehlenswert. Sie hilft beispielsweise beim finanziellen Absichern vom Akkubrand (vgl. auch: Akku-Brand, Schadensregulierung nach Brand). Dabei spielen bei einem Feuer nicht bloß die Ursachen bedeutsame Rollen. Die Brandreinigung kann ebenfalls enorme Kosten zur Folge haben. Kommen andere Personen zum Schaden, ist ein ungenügender Versicherungsschutz wenig hilfreich. Ein Feuerschaden kostet viel Geld – oft mehr, wenn Dritte betroffen sind. Bei einer bestehenden Brandgefahr ist dies zu bedenken. Oft landen solche Fälle vor Gericht, und diverse Anwälte müssen sich mit dem Brandschaden auseinandersetzen. – Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gern entsprechende Fachanwälte, die Ihre Interessen in einem solchen Fall juristisch professionell vertreten.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Akkubrand?
Bei einem brennenden Akku ist es eine heikle Sache, ob die Gebäudeversicherung zuständig ist. Handelt es sich um einen Garagenbrand, kann die Wohngebäudeversicherung gegebenenfalls absichern. Dabei ist die Versicherungspolice relevant, da sie die abgedeckten Leistungen enthält.
Ein Gebäudebrand, der die Bausubstanz beschädigt, ist regulär also ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Hausbesitzer verfügen über eine Gebäudeversicherung. Der Versicherer übernimmt grundsätzlich Schäden, die das Haus unmittelbar betreffen.
Der Akku vom Fahrrad gehört beispielsweise einem Mieter. Das bedeutet, dessen Privathaftpflicht ist gefragt. Die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers kann die Haftpflichtversicherung in Regress nehmen, um die Kosten für die Instandhaltung zu bezahlen.
Existiert keine Versicherung, ist der Verursacher direkt verantwortlich und haftbar. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Hersteller vom Akku ein einwandfrei funktionierendes Produkt geliefert hat. Oder hatte der Lithium Ionen Akku ggf. schon ab Werk einen Defekt? Um das zu klären, kommen oft spezialisierte Sachverständige / Gutachter zum Einsatz, welche die Details im Rahmen einer Schadensanalyse gerichtsfest ermitteln. – Gern vermitteln wir Ihnen bei Bedarf entsprechende Sachverständige aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe; nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!
Fazit: Akkubrand vorbeugen, Versicherungsschutz sicherstellen
Pedelecs, E-Bikes oder das Fahrrad: Alle sind moderne Mittel für die Bewegung an der frischen Luft. Der Akku birgt allerdings ein gewisses Risiko. Die Brandgefahr erfordert eine erhöhte Achtsamkeit beim Laden und Lagern. Kommt es trotz Weitsicht zu einem E-Bike Akku Brand und weitergehenden Feuerschaden, sind die Brandursachen für Versicherer relevant.
Für die sich anschließende Brandreinigung gilt es gleichfalls, den Feuergeruch zu entfernen. Das zahlt möglicherweise die Versicherung. Ob sie die Kosten trägt, bestimmt der zugrunde liegende Versicherungsvertrag. Wir können Ihnen Dienstleister vermitteln, die über die notwendigen Kompetenzen und langjährige Erfahrungen verfügen.