Nutzwärmeschäden in der Hausrat- und Gebäudeversicherung | Probleme

Bei sogenannten “Nutzwärmeschäden” gibt es oft Ärger mit der Gebäudeversicherung und/oder Hausratversicherung. Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie bei der Schadensregulierung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung. – Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk bestehend aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie erfahrenen Brandschadensanierern.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Auf das Kleingedruckte achten: Nutzwärmeschäden und die Versicherung

Eine häufige Ursache für einen Wohnungsbrand sind unbeaufsichtigte Kerzen oder Bügeleisen. Aber auch ein schlecht gewarteter Schornstein kann einen Brand verursachen (vgl. Schornsteinbrand). Die Feuerversicherung spricht in diesem Fall von einem Nutzfeuerschaden oder Nutzwärmeschaden.

Was versteht man unter Nutzwärme? – Die Experten der Feuerwehr unterscheiden ein nicht kontrollierbares Schadensfeuer von einem Nutzfeuer. Letzteres entsteht in einer Heizungsanlage oder im Kaminofen. Auch ein Grill- oder Schwenkfeuer gehört in diese Kategorie. Denn es erzeugt eine gewisse Hitze, die der Betreiber für die Nahrungszubereitung nutzt. Außerhalb des privaten Bereichs produzieren Industrieanlagen verschiedene Nutzfeuer, etwa im Schmelzofen oder in der Gießerei.

Nutzwärmeschäden, Kamin, Brand - Wie wird das mit Gebäudeversicherung und Hausratversicherung geregelt?! (© RioPatuca Images / stock.adobe.com)
Nutzwärmeschäden, Kamin, Brand – Wie wird das mit Gebäudeversicherung und Hausratversicherung geregelt?! (© RioPatuca Images / stock.adobe.com)

Schäden am Kamin gelten als Nutzwärmeschaden – versichert oder nicht?

Ein Kaminbrand wird oft durch Rußablagerungen hervorgerufen, die sich entzünden (Rußbrand im Schornstein). Die Versicherung spricht dann von einem Schaden, den ein durchaus übliches Nutzfeuer hervorgerufen hat.

Die Abwicklung derartiger Vorfälle gehört für die Versicherungsunternehmen allerdings in eine besondere Kategorie. Denn die Nutzwärme zählt nicht zu den üblichen Ursachen eines Wohnungsbrands. Deshalb muss der Nutzwärmeschaden im Versicherungsvertrag ausdrücklich aufgeführt sein. Anderenfalls weigert sich der Sachbearbeiter, die entstandenen Schäden zu ersetzen.

Ursprünglich stammen die Begriffe Nutzfeuerschaden oder Nutzwärmeschaden aus der Feuerversicherung. In ihnen enthalten sind auch sogenannte Bearbeitungs- oder Betriebsschäden. Gemeint sind Schäden an versicherten Gegenständen, die durch den Betrieb einer Feuerstätte beschädigt wurden. Im engeren Sinne waren sie ihrer Bestimmung nach dem Nutzfeuer oder dessen Wärme ausgesetzt und sind deshalb in Brand geraten. Das gilt zum Beispiel für die Kaminwand oder den Grilltisch, wenn sie während des Betriebs Schaden genommen haben. In Haus oder Wohnung kommen überwiegend Kamine und Öfen als Brandherd bei einem Nutzfeuerschaden in Frage. Das dann entstehende Feuer kann erhebliche Ausmaße annehmen und sich sogar zu einem Gebäudebrand ausweiten.

Nutzwärmeschäden: Hausratversicherung und/oder Wohngebäudeversicherung – wer ist zuständig?

Ein weiterer typischer Vorfall im Bereich des Hausrats ist ein Schaden an der Wäsche im überhitzten Trockner. Aber auch beim Kochen oder Braten kann die entstehende Wärme das umliegende Mobiliar oder Gegenstände in Mitleidenschaft ziehen, wenn die Technik versagt und ein Feuer ausbricht. Weil oder insofern es sich um bewegliche Einrichtungsgegenstände handelt, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Entsteht ein Schaden im Zusammenhang mit der Heizungsanlage oder einem Kaminbrand, erstattet die Gebäudeversicherung die Kosten (wenn der Versicherungsvertrag entsprechend umfänglich ist).

Generell: Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände in Haus oder Wohnung ab. Mit einer Wohngebäudeversicherung ist der Hauseigentümer gegen alle Schäden versichert, die am Gemäuer oder den festen Installationen entstehen.

Nutzwärmeschäden & Hausratversicherung | Sofern in Ihrem Tarif zur Hausratversicherung auch Schäden durch Nutzwärme / Nutzfreuer abgedeckt sind, erstattet die Versicherung entsprechende Hausratschäden. Bedeutsamer ist jedoch die Deckung der Gebäudeversicherung für z.B. den Kamin selbst (© sipaphotography / stock.adobe.com)
Nutzwärmeschäden & Hausratversicherung | Sofern in Ihrem Tarif zur Hausratversicherung auch Schäden durch Nutzwärme / Nutzfreuer abgedeckt sind, erstattet die Versicherung entsprechende Hausratschäden. Bedeutsamer ist jedoch die Deckung der Gebäudeversicherung für z.B. den Kamin selbst (© sipaphotography / stock.adobe.com)

Nutzwärmeschäden sind nicht immer mitversichert

Ein Versicherungsschutz gegen Nutzwärmeschäden besteht heute in aller Regel beim Abschluss einer Hausratsversicherung. Bereits im Jahr 1992 strich der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) entsprechende Vertragsbestandteile aus den Policen, die einen Ausschluss von Nutzfeuerschäden beabsichtigten. Denn ein versicherter Schaden lässt sich meist kaum von einem nicht versicherten abgrenzen. Besonders der privaten Kundschaft sind derartig feinsinnige Unterscheidungen kaum zu vermitteln.

Leider kommt es aber immer wieder vor, dass einzelne Versicherer den Empfehlungen ihres Verbands nicht folgen. Besonders in einem älteren Vertrag zur Hausratversicherung oder bei einer reinen Basisabsicherung kann unter Umständen ein Nutzwärmeschaden von der Deckung der Hausratversicherung ausgeschlossen sein.

Die aktuellen Angebote vieler Versicherungen enthalten im Fall einer Wohngebäudeversicherung allerdings auch Nutzwärmeschäden. Die GDV empfiehlt ihren Mitgliedern mit der Klausel 7161 die Aufnahme in den Vertrag. Wir können eine derartige Zusatzvereinbarung nur empfehlen. Denn durch einen Kaminbrand oder eine Heizungsinstallation entstehen nicht selten teure Brandschäden am Gebäude.

Nutzwärmeschaden & Gebäudeversicherung | Nach einem Brand sind die Kosten für die Reparatur bzw. Erneuerung des Kamins (Kaminofens) oftmals nicht von der Wohngebäudeversicherung und der enthaltenen Feuerversicherung mitgedeckt (© Ramona Heim / stock.adobe.com)
Nutzwärmeschaden & Gebäudeversicherung | Nach einem Brand sind die Kosten für die Reparatur bzw. Erneuerung des Kamins (Kaminofens) oftmals nicht von der Wohngebäudeversicherung und der enthaltenen Feuerversicherung mitgedeckt (© Ramona Heim / stock.adobe.com)

Moderne Heizmethoden und die Feuerversicherung

Mit dem Aufkommen der Zentralheizung in großen Wohnblocks wie auch Gasetagenheizungen und Gasthermen galten traditionelle Öfen bald als wenig effektiv und wenig zeitgemäß. Inzwischen entscheiden sich aber immer mehr Hausbesitzer (dennoch und zusätzlich) für Kaminöfen. Denn diese Heizquellen erzeugen eine angenehme Atmosphäre und sorgen für einen gewissen Wohnkomfort. Besonders interessant sind sie für viele Nutzer, weil man mit ihnen – als zusätzliche Sicherheit z.B in Gaskrisen – auch alternatives Brennmaterial zum Heizen nutzen kann, etwa Pellets oder eben Kaminholz.

Jede zusätzliche Heizquelle bzw. jedes zusätzliche Heizsystem und jede zusätzliche Feuerstelle erhöht natürlich auch die Gefahr von Bränden. Hat man keinen Kaminofen eingebaut, kann der eben auch nicht brennen. Insofern ist ein vorhandener Kamin ein zusätzliches Risiko für Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen – und das ist der Grund, warum die Versicherungen die sogenannten Nutzwärmeschäden eben (früher) lieber aus dem Deckungsumfang herausgeklauselt haben.

Probleme mit der Versicherung bei der Schadensregulierung? – Wir helfen!

Die versicherungstechnische Behandlung von Brandschäden, die durch Nutzfeuer entstehen, kann also kompliziert werden. Der Laie ist mit dem in der Branche üblichen Paragraphen-Wirrwarr in den allermeisten Fällen überfordert. Der gesunde Menschenverstand hilft oft nicht weiter, denn die Branche hat sich mit der Zeit ihre eigenen Normen zurechtgelegt. Und gegen ihre etablierte Auffassung ist schwer anzukommen, besonders weil vielen Betroffenen auch die Zeit fehlt, sich umfassend in die Materie einzuarbeiten.

Deshalb ist es allemal sinnvoll, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Angelegenheit zu beauftragen. Denn der kennt sich im Dschungel der Gesetze und Versicherungstarifwerke bestens aus und kann mit dem Sachverständigen der Versicherung auf Augenhöhe argumentieren.

Wir vermitteln Gutachter und Fachanwälte, die bei einem Feuerschaden Ihre Sache mit der nötigen Kompetenz und Erfahrung vertreten (siehe Rechtsanwalt für Brandschaden). Sei es bei der Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Versicherer oder in einem oft nicht vermeidbaren Gerichtsverfahren.

Aber auch die Sanierung nach einem Brand ist für die meisten Handwerker keine alltägliche Angelegenheit. Unsere Partner hingegen verfügen über die notwendige Expertise für alle Maßnahmen, die nach einem Gebäude-/Hausbrand notwendig werden (Brandsanierer). Dies gilt sowohl für die Beseitigung von Brandrückständen als auch für die notwendige Trocknung der Räumlichkeiten.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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