Schmorbrand / Schwelbrand / Sengschäden – Was zahlt welche Versicherung, wann? Wie vorgehen?

Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherung bei einem Schwelbrand, Schmorbrand oder Sengschäden zahlen muss – und welche Rolle die Haftpflicht dabei spielt.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei bei Brandschäden mit der Vermittlung von Experten:

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Schmorbrand / Schwelbrand / Sengschäden – Was zahlt welche Versicherung, wann? Wie vorgehen?

Zu einem Brand im Haus kann es theoretisch immer und jederzeit kommen – auch wenn die Sicherheitsvorkehrungen noch so groß sind. Doch wenn es tatsächlich geschieht, stehen die meisten Menschen vor der großen Frage, wie es weitergehen soll – und vor allem, wer die Kosten trägt. Wichtig ist grundsätzlich, dass die Brandursache geklärt wird, um festzustellen, welche Versicherung zahlt. Weiterhin ist es wichtig zu bewerten, ob auch der Betroffene selbst Schuld trägt. Hierfür wird häufig ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen (z.B. ein Sachverständiger für Hausrat), der ein Gutachten erstellt, das der Versicherung und dem Versicherten weiterhilft.

Schmorbrand, Schwelbrand, Sengschäden - Die Frage, wie was versichert ist, wird oft kompliziert und hängt auch von der jeweiligen Versicherung ab (© Fotoschlick / stock.adobe.com)
Schmorbrand, Schwelbrand, Sengschäden – Die Frage, wie was versichert ist, wird oft kompliziert und hängt auch von der jeweiligen Versicherung ab (© Fotoschlick / stock.adobe.com)

Schmorbrand im Haus – welche Versicherung kommt dafür aus?

Nicht wenige Versicherte verlieren den Überblick, wenn es durch einen Brand zu Schäden kommt, die eine finanzielle Regulierung erfordern. Ist Schmorbrand versichert? Werden Sengschäden erstattet? Wird für Schwelbrand geleistet? – Die erste Frage lautet, welche Schäden prinzipiell vom Versicherer übernommen werden. Allgemein gilt, dass in der Hausratversicherung alles geschützt ist, was beweglich ist (siehe auch Was ist Hausrat?). Dazu zählen also beispielsweise Möbelstücke, Elektrogeräte oder Wertsachen. Dem gegenüber steht die Wohngebäudeversicherung, in der die Wohnung bzw. das Haus und alle unbeweglichen Objekte versichert sind (vgl. Was zahlt Gebäudeversicherung bei Brand?).

Ebenfalls geklärt werden muss, ob die Brandursache überhaupt durch eine Versicherung abgedeckt wird (vgl. Brandursachenermittlung Versicherung). Weit verbreitet sind sogenannte verbundene Versicherungen – dies bedeutet, dass mehrere Gefahren in der Police versichert sind. Das können zum Beispiel Hagel (siehe Hagelschaden), Leitungswasser (vgl. Leitungswasserschaden Versicherung) oder auch Sturm sein. Bei einer verbundenen Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind Brände in der Regel mitversichert.

In Erfahrung gebracht werden sollte außerdem, ob man (im Sinne der Haftpflicht) selbst für Schäden an Dritten zahlen muss. Dies kann gerade bei Bränden schneller passieren als gedacht: Wenn es brennt, greifen die Flammen oft schnell auf Nachbarwohnungen über. Es kann ebenso geschehen, dass Löscharbeiten das Eigentum von Dritten beschädigen. Weil eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung allerdings nur die eigenen Objekte abdeckt, müssen Versicherte diese Schäden selbst bezahlen oder sich entsprechend dagegen absichern. Hier kann auch eine private Haftpflicht sinnvoll sein. Sie leistet, wenn Dritte Schäden erleiden, die man selbst verursacht hat.

Zu einem Brand kann es allerdings auch dann kommen, wenn man noch gar nicht darin lebt. Sind beispielsweise in einem Rohbau bereits Elektroleitungen verlegt und es kommt zu einem Kurzschluss, kann es durchaus zu einem Dachstuhlbrand oder Ähnlichem kommen. Deshalb sollten Hauseigentümer bereits bei der Errichtung auf eine entsprechende Versicherung gegen Brände zu achten. Meist bleibt es nicht bei einer einzigen Police, um gegen alle potenziellen Gefahren abgesichert zu sein. Man sollte sich also frühzeitig Gedanken darum machen, welche Risiken abgedeckt werden sollen und welche Versicherungen den erforderlichen Schutz z.B. gegen Schmorbrand-Schäden bieten können.

Die häufigsten Ursachen für Brände

Zu Bränden kommt es Tag für Tag in Deutschland und die Gründe können vielerlei Natur sein. Am häufigsten geschehen sie jedoch vor allem durch menschliches Fehlverhalten, Kurzschluss oder Überhitzung. Oft genügt ein einfacher Kurzschluss, so dass die in den elektrischen Geräten verbauten Materialien in Brand geraten. Häufig sind die Besitzer der Geräte selbst mitverantwortlich für den Schaden, indem sie defekte Kabel nicht rechtzeitig kontrollieren oder austauschen, sondern sie bewusst auch weiterhin nutzen, obwohl sie eine Brandgefahr darstellen.

Leicht entflammbare Materialien können aber auch an anderen Stellen im Haus vorkommen, wie beispielsweise Papier, Öle oder Spiritus. All diese Stoffe steigern das Risiko eines Brandes enorm. Raucht man zu Hause, besteht zudem die Gefahr, dass Zigarettenglut auf Textilien gelangt und dort Flammen entfacht.

Schmorbrand und Schwelbrand – wann die Versicherung keine Kosten übernimmt

Ist ein Schmorbrand versichert? – Da ein richtiger Brand im Normalfall sehr große Schäden verursacht, gibt es in den meisten Versicherungsverträge einige Einschränkungen für Leistungen. So hat der Versicherer in einigen Fällen das Recht, die Zahlung an den Versicherten zu verweigern, wenn dieser einen Schaden (grob) fahrlässig verursacht hat. Lässt man zum Beispiel eine Kerze über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt, besteht durchaus das Risiko, dass die Versicherungsleistung gekürzt oder sogar vollkommen verweigert wird – Nachweis(barkeit) vorausgesetzt.

Fahrlässiges Verhalten bedeutet zum Beispiel, dass ein Versicherter den Raum verlässt – wissend, dass darin eine Kerze brennt – diese aber nicht vorher löscht. Grob fahrlässig ist sein Verhalten sogar, wenn er die Wohnung vollständig verlässt und beispielsweise in den Supermarkt geht. Dasselbe gilt, wenn elektrische Geräte im Standby-Modus eingeschaltet sind, während man für mehrere Wochen verreist. Allerdings ist es oft nicht einfach, eine pauschale Antwort zu geben – die Voraussetzungen für eine Zahlungsverweigerung müssen immer einzeln untersucht werden. Es lohnt sich in jedem Fall, sich seinen Vertrag genau durchzulesen, ehe man sich blind auf Leistungen verlässt, die eventuell gar nicht im Schutz inbegriffen sind.

Beispiel für Schwelbrand: Der Kamin in einer Wohnung hatte die darunter liegenden Holzbalken zum Glimmen gebracht. Um an den Brandherd zu kommen, musste der Boden aufgestemmt werden. (Screenshot wn.de am 20.11.2019)
Beispiel für Schwelbrand: Der Kamin in einer Wohnung hatte die darunter liegenden Holzbalken zum Glimmen gebracht. Um an den Brandherd zu kommen, musste der Boden aufgestemmt werden. (Screenshot wn.de am 20.11.2019)

Sengschaden – was ist das genau und wer trägt die Kosten für ihn?

Bei einem Sengschaden handelt es sich um einen Schaden, welcher durch Hitzeeinwirkung an Gegenständen entsteht, ohne dass diese selbst Feuer fangen. So kann es sich bei einem Sengschaden zum Beispiel um ein Brandloch in einem Vorhang durch Zigarettenglut handeln. Solche Sengschäden decken weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung ab, da diese versicherungstechnisch nicht als Brand klassifiziert werden. Solche “reinen” Sengschäden müssen von jenen abgegrenzt werden, welche erst infolge eines Brandes zustande kommen, der aber über die Versicherung abgedeckt ist. Ein Beispiel: Kellerbrände, die durch defekte Leitungen entstehen, können häufig zu Hitzeschäden in angrenzenden Wohnbereichen führen. Wird der Teppichboden versengt oder brechen die Fensterscheiben aufgrund der Hitze, leistet die Versicherung für diese Schäden, da sie aufgrund eines versicherten Ereignisses zustande kommen.

Sengschaden Wiki: Die Wikipedia beschreibt Sengschäden als Begriff aus dem Versicherungswesen, und erläutert, inwieweit diese in Hausratversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung versichert sind oder nicht (Screenshot de.wikipedia.org/wiki/Sengschaden am 20.11.2019)
Sengschaden Wiki: Die Wikipedia beschreibt Sengschäden als Begriff aus dem Versicherungswesen, und erläutert, inwieweit diese in Hausratversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung versichert sind oder nicht (Screenshot de.wikipedia.org/wiki/Sengschaden am 20.11.2019)

Grundsätzlich wird ein Sengschaden nicht von der Hausratversicherung bezahlen – auch dann nicht, wenn Inventar durch Funkenflug oder Glut zu Schaden kommt. Wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert, bezieht sich dies nicht auf versicherte Gefahren, sondern nur auf das versicherte Objekt. Ist eine defekte Waschmaschine verantwortlich für einen Brand und kommen dadurch andere Gegenstände zu schaden, kommt die Versicherung selbstverständlich für den Schaden auf.

Gebäudeversicherung und Haftpflicht – wer was bezahlt

Für Versicherte ist es auf den ersten Blick im Schadensfall oft nicht einfach, zu erkennen, welche Versicherung wann für einen Brandschaden aufkommen muss. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick für eine erste Orientierung.

► Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet grundsätzlich für alle Schäden, welche bewegliche Gegenstände innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung betreffen. Die leistet für sämtliche Kosten an beschädigten Objekten und kommt ebenso für die Wiederbeschaffung zum Neuwert (siehe Wiederbeschaffungswert) bzw. für die Reparatur der jeweiligen Objekte auf. Sind Objekte beschädigt, aber noch brauchbar, bezahlt die Versicherung die Wertminderung an den Versicherten aus.

► Gebäudeversicherung

Bei einem Brand sind häufig nicht nur Objekte innerhalb einer Wohnung selbst, sondern auch Gebäudeteile betroffen. Im schlimmsten Fall wird ein ganzes Haus durch einen Brand zerstört und muss wiederaufgebaut werden. Hier nützt eine Hausratversicherung nicht viel – viel wichtiger ist jetzt die Gebäudeversicherung. Sie kommt sowohl für Reparaturkosten als auch für einen Wiederaufbau auf, in der Regel wird vorher ein Gebäudesachverständiger für ein Gutachten geschickt. Der Versicherungsschutz greift für Reparaturen am Mauerwerk, für Türen, Fenstern und Fliesen sowie für alle anderen fest verbauten Bestandteile des Hauses. Bei einigen Versicherern sind sogar Schäden an benachbarten Gebäuden, welche sich auf demselben Grundstück befinden, mit im Versicherungsschutz enthalten. Das können zum Beispiel Gewächshäuser, Schuppen, Garagen oder auch Carports sein. Wichtig: Besitzt man eine Photovoltaikanlage und möchte man diese gegen einen Brand versichern, muss hierfür eine spezielle Police abgeschlossen werden.

Für Mieter ist eine Gebäudeversicherung irrelevant, vielmehr muss sich der Eigentümer um eines Hauses kümmern. Das ist bei Mehrfamilienhäusern oft der Vermieter. Bei einem Einfamilienhaus ist man als Hausbesitzer selbst für einen entsprechenden Versicherungsschutz verantwortlich.

► Haftpflicht

Breiten sich die Flammen bei einem Hausbrand so sehr aus, dass auch auf Nachbargrundstücken Schäden durch das Feuer entstehen, ist es wichtig, dass der Verursacher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Das gilt ebenso für Löscharbeiten: Wasserschäden sind durch die großen Mengen an Löschwasser nie auszuschließen – und auch diese müssen natürlich zu hohen Kosten beseitigt werden. Auch wenn die Gebäude- oder Hausratversicherung oft zunächst zahlt, erhält der Versicherungsnehmer danach meist trotzdem eine Rechnung. Eine Privathaftlicht und/oder Gebäudehaftpflicht / Grundstücksbesitzerhaftpflicht leistet also für sämtliche Schäden an Dritten, die ein Brand auf dem eigenen Grundstück verursacht.


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Jens Hoffmann
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