Ertragsausfall wegen temporärer Betriebsunterbrechung?
Ein Versicherungsschaden in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb hat weitreichende Folgen. So ist nicht nur die Zerstörung materiellen Betriebseigentums zu beklagen. Zerstörte Gebäude und Maschinen lassen keine Produktionstätigkeit oder Handel mehr zu. Somit können keine betrieblichen Gewinne mehr erwirtschaftet werden. Muss der Betrieb aufgrund eines Schadensereignisses seine Tätigkeit befristet einstellen sind die monatlichen Fixkosten und Löhne dennoch zu zahlen. Ein Versicherungsschaden ist kein Entlassungsgrund. Hat die Betriebsstätte einen Vermieter, muss auch dieser nicht wegen eines Schadens auf seine Mieteinnahmen verzichten.
Nach einem erheblichen Versicherungsschaden, wie etwa einem Großbrand steht nicht weniger als die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Ein guter Grund, sich rechtzeitig einmal über das Thema der Betriebsunterbrechungsschäden / Ertragsausfallschaden zu informieren. Die Beantwortung einiger Fragen kann Ihnen dabei helfen, das Risikopotenzial für Ihr Unternehmen richtig einzuschätzen.
Wie lautet die Definition für einen Ertragsausfallschaden und wie kann man ihn berechnen? Mit welcher Versicherung können Sie sich vor den Folgen eines solchen Ereignisses schützen?
Ertragsausfallschaden – Definition und Berechnung
Den betrieblichen Erlösausfall, welcher durch eine Betriebsunterbrechung entstanden ist, bezeichnet man als Ertragsausfallschaden. Der Ertragsausfall ist nach dieser Definition zunächst der entgangene betriebliche Gewinn des Unternehmens. Er umfasst aber auch jene Aufwendungen, die zur Erlangung des Betriebsgewinnes notwendig sind. Hierzu zählen Löhne, Mieten und weitere Fixkosten für die Erhaltung des Betriebes. Diese Kosten müssen durch den Unternehmer nach einem Schadensereignis auch weiterhin gezahlt werden. Der Ertragsausfallschaden ist die Summe aus dem entgangenen betrieblichen Gewinn und den Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes. Neben Gehältern und Mietkosten sind dies verschiedene weitere Kosten und Beiträge zum Erhalt der Geschäftstätigkeit. Aufwendungen wie Schadenminderungskosten erweitern den Umfang von Betriebsunterbrechungsschäden.
In der Ertragsausfallversicherung ist die Betriebsunterbrechung das versicherte Ereignis, welches zum versicherten Schaden, dem Ertragsausfall, führt. Die Betriebsunterbrechung muss hierbei durch eine versicherte Gefahr hervorgerufen worden sein. Eine solche Gefahr können Feuer, aber auch Leitungswasser und Elementargefahren sein. Einige Versicherer bieten ergänzende Gefahren an. Betriebsunterbrechungen können darüber hinaus aber auch durch Krankheiten oder behördlich angeordnete Betriebsschließungen verursacht werden.
Der Versicherer rechnet bei einer schadenbedingten Betriebsunterbrechung den zu erwartenden entgangenen Betriebsgewinn und laufende Fixkosten zusammen. Für diesen Wert muss die Versicherungssumme ausreichend sein.
Unternehmer können sich die Frage oft durch einen Blick in die Geschäftsbücher beantworten: Was hätten mich die letzten 12 Monate Produktionsstillstand gekostet? Die überschlägige Berechnung liefert Ihnen die Antwort auf den zu erwartenden Schadensumfang für einen Unterbrechungsschaden (vgl. Betriebsunterbrechungsschaden Berechnung).
Auch Mieterträge können durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung geschützt werden. Den durch einen Sachschaden entstandenen Mietausfall ersetzt in diesem Fall eine Mietausfallversicherung.
Ohne einen angemessenen Versicherungsschutz für Ertragsausfallschäden durch Betriebsunterbrechungen droht vielen Betrieben die Insolvenz. Und selbst mit entsprechendem Schutz gibt es oft Ärger und Streit mit der Versicherung im Schadensfall (s.a. Gewerbe Haftpflichtversicherung zahlt nicht). Da es sich fast immer um sehr hohe Summen handelt, sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. – Gern vermitteln wir Ihnen erfahrene Experten in diesem Bereich.
Versicherungsschutz gegen Ertragsausfallschaden durch eine Betriebsunterbrechung: Nicht alles ist versichert!
Die Ertragsausfallversicherung wird in verschiedenen Varianten angeboten, die sich an unterschiedliche Unternehmensgrößen richten.
- Die Kleine Ertragsausfallversicherung legt eine pauschale Versicherungssumme fest, die in den meisten Fällen der Summe der Geschäftsinhaltsversicherung gleicht; vgl. etwa hier bei der Helvetia. Sie wird häufig von Kleinunternehmen und Dienstleistern angefragt.
- Die Mittlere Ertragsausfallversicherung richtet sich an Handwerksbetriebe oder Produktionsunternehmen des Mittelstandes.
- Die Große Ertragsausfallversicherung erfasst die Risiken, denen Industriebetriebe und überregionale Handelsunternehmen bei einem Schadenfall ausgesetzt sind.
Die Ertragsausfallversicherung leistet mindestens bei der Gefahr Feuer, also den Brandschäden. Dieses Risiko ist statistisch auch das größte. In den meisten Verträgen sind auch die Gefahren Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel mitversichert. Mit dem zunehmenden Klimawandel wird die Zusatzversicherung für Elementarschäden für viele Unternehmen interessant. Über Dächer eindringendes Regenwasser bei einem Starkregen kann einen großen Wasserschaden verursachen. Neben diesen benannten Gefahren gibt es Verträge, die Schutz bei Schäden durch unbenannte Gefahren bieten. Damit wären auch Schäden durch Gefahren versichert, welche nicht konkret benannt sind. Doch genaues Hinschauen lohnt: Diese Erweiterung leistet nur für Schäden, die nicht konkret in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden. Siehe auch: Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht?
Fällt der Ertrag durch eine Betriebsunterbrechung aufgrund einer versicherten Gefahr aus, leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung. Doch wie viel leistet sie und wie lange? Maßgebend für die Festlegung der Versicherungssumme ist der Versicherungswert. Um diesen ermitteln zu können, wird ein Bewertungszeitraum festgelegt. Dieser richtet sich in der Regel nach der Haftzeit. Beträgt diese 24 Monate, wird der Versicherungswert unter Berücksichtigung betrieblicher Kennzahlen der letzten 24 Monate ermittelt. Der Bewertungszeitraum beträgt somit 24 Monate. Entspricht dies der Haftzeit des Vertrages, leistet die Versicherung für 24 Monate Ertragsausfall durch eine Betriebsunterbrechung. Die Versicherungen bieten Haftzeiten von 12 bis 36 Monaten an. In besonderen Fällen darf die Haftzeit unterjährig sein, hier wird dennoch ein Bewertungszeitraum von 12 Monaten zugrunde gelegt.
Ertragsausfall berechnen: Wie werden die Leistungen im Schadensfall berechnet?
Leistungsbeispiele der Versicherungen zeigen, wie schnell es zu Ausfallschäden kommen kann.
- Der Gerätedefekt an einer auf dem Dach montierten Solaranlage setzt eine Betriebsstätte in Brand.
- Ein Bruch an einer Wasserleitung setzt einen Friseursalon unter Wasser, sodass über einen langen Zeitraum keine Kunden mehr bedient werden können.
- Ein Sturm deckt das Blechdach einer Kalthalle ab, die zur Zwischenlagerung von Waren eines Händlers dient. Bis alle Sturmschäden beseitigt sind, hat dieser keine Möglichkeit mehr, in gewohnter Weise Handel zu betreiben.
(siehe auch: Betriebsunterbrechung Beispiel)
Die Berechnung der nun fehlenden Erträge erfolgt anhand der Umsatz- und Gewinnzahlen der vergangenen zwei Jahre. Eine Übersicht der betrieblichen Fix- und Lohnkosten hat der Unternehmer schnell zur Verfügung. Was sich nach einer eher einfachen Berechnung anhört gestaltet sich in der Praxis oft komplizierter. Die Geschäftsjahre gleichen einander nicht. Dank umfangreicher Investitionen kann ein entgangener Gewinn im laufenden Geschäftsjahr größer sein als die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge. Die Versicherer berechnen den Anspruch der Geschädigten jedoch mithilfe vergangener Werte.
Welche Beeinträchtigung sich allerdings aus dem Schaden in Gänze ergibt, kann der Schadensachbearbeiter oft gar nicht überblicken. Ihm fehlen mindestens branchentypische Kenntnisse, um den Schaden korrekt berechnen zu können.
Die Berechnung des Ertragsausfallschadens sollte der Betroffene daher immer durch eigene Sachverständige vornehmen lassen (Sachverständiger Betriebsunterbrechungsschaden) und ggf. durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht nachhelfend durchsetzen. Gern vermitteln wir Ihnen entsprechende Fachleute aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe für Gewerbeschäden.
Wir geben Ihnen professionelle Hilfe, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Die Bearbeitung eines Ertragsausfallschadens (und dessen Ermittlung / Berechnung) ist eine komplexe Aufgabe. Ob die Betriebsunterbrechungsversicherung alle eingereichten Unterlagen angemessen berücksichtigt, können Sie als Betroffener nicht nachprüfen. Sie haben mit der Neuorganisation und der Verwaltung Ihres Betriebes mehr als genug zu tun.
Unternehmen müssen oft schnell reagieren, um konkurrenzfähig zu bleiben. Oft der Versicherungsschutz dabei immer berücksichtigt wird? Besonders die mitversicherten Lohnleistungen machen eine regelmäßige Kontrolle der Versicherungssumme notwendig. So kann eine Unterversicherung vermieden werden.
Viele Probleme können Ihnen beim Berechnen des Ertragsausfalls und der Regulierung von Ertragsausfallschäden begegnen: der Vorwurf der Unterversicherung, fehlende Branchenkenntnis der Versicherung oder einfach der falsche Versicherungsschutz.
Lassen Sie sich von Anfang an professionell unterstützen. Wir vermitteln Ihnen Fachanwälte für Versicherungsrecht, die dem Versicherer auf die Finger schauen. Unsere Sachverständigen ermitteln gründlich, welcher Schaden Ihnen tatsächlich entstanden ist.
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