Wo findet ein Sachverständigengutachten Anwendung?
Ein Sachverständigengutachten kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein.
- Es kann zum Beispiel von einem Sachverständigen für Brandursachen erstellt werden, nachdem es zu einem Brand gekommen ist und die Ursache noch aussteht.
- Auch ein Sachverständiger für Wasserschaden ist oft nötig, um zu klären, warum es in einem Haus zu einem Rohrbruch oder einem überfluteten Keller gekommen ist – wie beispielsweise dann, wenn sich keiner dafür verantwortlich fühlt und jeder die Schuld von sich weist.
- Selbiges gilt auch, wenn ein Sachverständiger für Versicherungsschäden einen Blick auf den Schaden werfen muss, um festzustellen, ob das Geschehene wirklich mit dem übereinstimmt, was der Versicherte angegeben hat.
- Ein Schimmelsachverständiger ist dagegen der richtige Ansprechpartner, um herauszufinden, ob ein Schimmelbefall im Haus auf bauliche Fehler oder Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen ist.
- Ein Sachverständiger / Gutachter für Baumängel hilft wiederum dabei, ein Baugutachten zu erstellen, (Bauschadengutachten) wenn es wegen Mängel / Schäden am Gebäude zu Streit zwischen zwei Parteien kommt.
Das sind nur einige Beispiele (abseits von KFZ / PKW / Unfällen / Autoversicherung), wann ein Sachverständigengutachten im Gebäude-Kontext nötig sein kann. Und diese Beispiele zeigen bereits: Jeder Fall braucht seinen eigenen Sachverständigen, mit eigener fachlicher Expertise (Sachkunde) für die Begutachtung im jeweiligen Schadensfall.
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Wer erstellt Sachverständigengutachten für Brandschäden – und wer erstellt Gutachten für Wasserschäden?
Sachverständigengutachten für Wasser- oder Brandschäden werden von Gutachtern erstellt – doch wer darf sich eigentlich so nennen, also Gutachter? Fest steht: Wer über eine entsprechende Qualifikation verfügt – das kann ein Meisterbrief, ein Hochschulstudium oder auch mehrjährige Berufserfahrung sein – darf sich auch als Gutachter bezeichnen. Dieser Beruf ist hierzulande nicht geschützt oder durch eine spezielle Ausbildung gekennzeichnet.
Anders verhält es sich bei Sachverständigen, da diese im Zweifel ihr spezielles Fachwissen auf einem bestimmten Gebiet nachweisen müssen. Das gilt insbesondere für den Titel des öffentlich bestellten Sachverständigen (bspw. Öffentlich bestellter Sachverständiger Bauwesen). Wer sich so nennt (also “öffentlich bestellt”), ohne ein solcher zu sein, macht sich genau genommen sogar strafbar.
Grundsätzlich muss zwischen zwei Varianten von Gutachten unterschieden werden –
- dem Gerichtsgutachten und
- dem Privatgutachten.
Ganz egal, ob ein Gerichtsverfahren bereits läuft oder nicht – jeder ist dazu berechtigt, privat ein Gutachten zu beauftragen. Hierbei handelt es sich um ein Privatgutachten. Wenn dagegen ein Gutachten seitens des Gerichts im Prozess eine Rolle spielt (“Sachverständigenbeweis”), handelt es sich um ein gerichtliches Gutachten. Vgl. auch: Beweissicherungsverfahren.
Erforderlich ist die Meinung eines Sachverständigen vor allem aufgrund der Tatsache, dass Richter für gewöhnlich nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, um eine Entscheidung zu fällen. Deshalb wird ein Experte benötigt, damit ein Fall entschieden werden kann. Ein Sachverständigengutachten / Sachverständigenbeweis reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen deutlich, dennoch können diese natürlich nie vollständig ausgeschlossen werden. Wichtig ist, dass sich ein Richter nicht blind auf das Gutachten verlässt, sondern dieses auch auf seine Richtigkeit überprüft, soweit es ihm im Rahmen des Sachverhalts, Sachkunde und Umstände im Verfahren möglich ist.
Das Schiedsgutachten – was ist das eigentlich?
Sind zwei Parteien nicht derselben Meinung (z.B. Privatgutachter vs. Sachverständige von Versicherungen) oder bringt eine Auseinandersetzung kein Ergebnis mit sich, dann hilft in vielen Fällen eine Meinung von außen, um das Problem zu lösen. Hier kann ein Schiedsgutachten erstellt werden, wenn sich Probleme nicht mehr ohne eine dritte neutrale Meinung lösen lassen. Sofern in einem Vertrag eine Schiedsgutachtenvereinbarung als Klausel vorhanden ist, dann ist dieses zulässig und dessen Ergebnis für beide Parteien auch bindend.
Der beauftragte Sachverständige soll somit im Rahmen des Verfahrens / Auftrags versuchen, eine Einigung zu erzielen, welche für beide Streitparteien sowohl fair als auch zufriedenstellend ist. Das kann in einigen Fällen sogar ein Gerichtsverfahren überflüssig machen. Die Entscheidung, die durch ein Schiedsgutachten gefällt wird, landet in Einzelfällen aber dennoch vor Gericht – nämlich dann, wenn dabei grobe Fehler entstanden sind oder Vertragsklauseln missachtet wurden. Vgl. auch: Sachverständigengutachten anfechten.
Den zerstrittenen Parteien kann auf diese Weise ein Weg aufgezeigt werden, welcher eine Einigung herbeiführen kann, ohne dass die beiden Streitparteien sich beteiligen müssen oder es zu einem langwierigen Prozess mit teuren Gerichtskosten kommt. Bei einem Schiedsgutachten sind auch für gewöhnlich keine Anwälte im Spiel.
In den meisten Fällen rechnet ein Schiedsgutachter seine Dienstleistungen nach Stundentarif ab.
Schlichtungsverfahren – Wann ist die Meinung eines Gutachters wichtig?
In erster Linie geht es bei einem Schiedsgutachten darum, dass Auseinandersetzungen zwischen zwei Vertragsparteien durch die Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen verbindlich beseitigt wird (vgl. Schlichtungsverfahren). Dies kann beispielsweise eine Stellungnahme über vertragliche Klauseln sein. Das Gutachten soll im besten Fall den Gang vor Gericht ersparen. Jedoch ist es trotz eines solchen Verfahrens in einige Situationen auch möglich, gerichtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Doch worauf kommt es bei der Auswahl des richtigen Schiedsgutachters an?
Idealerweise handelt es sich dabei um eine Person, welche sowohl über die notwendige fachliche Expertise verfügt (im Fall von Brandschäden sind das z.B. standardmäßig sogenannte Brandsachverständige) als auch beiden Parteien neutral gegenübersteht und somit unparteiisch ist. Allgemein gibt es aber auch die Möglichkeit, dass von einer dritten, ebenfalls neutralen Partei ein Schiedsgutachter festgelegt wird. Dies kann beispielsweise die IHK oder eine ähnliche Einrichtung sein.
Wann ist die Unterstützung eines neutralen Sachverständigen sinnvoll?
Neutrale Sachverständige für Brand-, Wasser- oder Gebäudeschäden müssen nicht immer im Schadensfall angerufen werden – sie sind aber natürlich auch dann sinnvoll, wenn offene Fragen zu Baufehlern (vgl. Baufehler Hausbau) oder auch Schäden geklärt werden müssen. Darüber hinaus ist die Unterstützung von einem neutralen Sachverständigen auch dann von Vorteil, wenn Sanierungs- oder Baumaßnahmen geplant sind und der aktuelle Zustand eines Gebäudes aus rechtlicher Sicht protokolliert werden muss, etwa bevor wegen nötiger Renovierungsarbeiten Firmen mit Abriss- und Veränderungsmaßnahmen loslegen.
Hier dient das Gutachten vor allem als rechtliche Absicherung und Beweis. In vielen Fällen kann es später dazu genutzt werden, um sich vor Schadensersatzforderungen von Dritten zu schützen. Ein Sachverständigengutachten stellt außerdem den genauen Zustand einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt fest, wenn die Beweissicherung von einem neutralen Gutachter ausgegangen ist (siehe auch: Ärger mit Versicherung, unabhängiger Immobiliengutachter, Sachverständiger für Gebäude).
Wer trägt wann welche Kosten für Sachverständigengutachten?
In vielen Fällen lassen sich Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien durch ein Gutachten klären. Mitunter stellt sich hier allerdings die Frage, wer die Kosten dafür tragen muss – dabei kommt es grundsätzlich auf den Einzelfall an.
Die Ausgaben für ein gerichtliches Gutachten werden auf dieselbe Weise verteilt wie die restlichen Kosten für einen gerichtlichen Prozess. Somit ist das gerichtliche Gutachten ein Gutachten, welches auf die Anweisung des Gerichts durch einen Sachverständigen – der ebenfalls vom Gericht festgelegt wird – erstellt wird. Anders verhält es sich mit einem privat erstellten Gutachten.
Normalerweise ist es bei einem privat beauftragten Sachverständigengutachten so, dass der Auftraggeber auch die Kosten dafür übernimmt. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Kosten dafür vom Gegner erstattet werden müssen. Ein Beispiel ist ein Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall. Hierfür sind die Kosten für einen Gutachter über die Versicherung zu erstatten, sofern es sich um einen Schaden handelt, bei dem die Schadenssumme mehr als 750 € beträgt. Ein weiteres Exempel ist ein Gutachten, das nötig ist, um die Höhe des Anspruchs zu ermitteln, da Laien diese natürlich nicht selbst einschätzen können.
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