Wie ein Sachverständiger für Schmuck (“Schmuckgutachter”) hilft, nach einem Einbruchdiebstahl Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen

Sachverständige / Gutachter für Schmuck können dabei helfen, von der Versicherung angemessenen Schadenersatz zu bekommen, wenn Schmuck und Juwelen zu Schaden gekommen sind oder entwendet wurden. Im besten Fall hat man ein Wertgutachten schon vorher erstellen lassen. Aber auch nach einem Einbruchdiebstahl können Schmuckgutachter (Gemmologen) z.B. anhand von Bildnachweisen teilweise noch belastbare Gutachten erstellen. Die Deutsche Schadenshilfe informiert und vermittelt Ihnen bei Bedarf entsprechende Experten.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wohnungseinbruch mit Schmuckdiebstahl

Ansprüche gegenüber der Versicherung mit Hilfe eines Sachverständigen durchsetzen: Nach einem Einbruchdiebstahl sitzt nicht nur der Schreck tief, sondern auch der finanzielle Schaden stellt eine große Belastung für die Betroffenen dar. Ob Juwelen, Diamanten oder die teure Uhr – Schmuckdiebstahl ist keine Kleinigkeit.

Umso gravierender ist das Problem, wenn für die Hausratversicherung nach einem Einbruch keine Belege vom Goldschmied oder Juwelier mehr vorhanden oder auffindbar sind, die den Wert der Schmuckstücke belegen könnten. Um dennoch Chancen auf eine Schadenserstattung durch die Hausratversicherung zu haben, muss meist ein Gutachter für Schmuck her (“Sachverständiger für Schmuck“), der Ihnen ein entsprechendes Wertgutachten (“Schmuckgutachten“) ausstellt.

Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Hausratversicherung der Wert des entwendeten Schmucks belegt und glaubhaft gemacht werden - bei Streitigkeiten hilft ein Gutachter für Schmuck / Gemmologe mit seinem Gutachten (© Syda Productions / stock.adobe.com)
Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Hausratversicherung der Wert des entwendeten Schmucks belegt und glaubhaft gemacht werden – bei Streitigkeiten hilft ein Gutachter für Schmuck / Gemmologe mit seinem Gutachten (© Syda Productions / stock.adobe.com)

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung versichert die eigene Wohnung und einen Großteil der darin befindlichen Gegenstände – den “Hausrat” – gegen Sachschäden infolge verschiedener Ursachen. Grundsätzlich ist auch ein Einbruch versichert – es muss jedoch die Definition von Wertsachen in der Hausratversicherung berücksichtigt werden, da es hier Ausnahmeregelungen und Grenzen gibt (vgl. Wohnungseinbruch, Bargeld gestohlen).

Um einen durch Einbruchdiebstahl entstandenen Schaden erstattet zu bekommen, müssen Sie grundsätzlich umgehend handeln und den Einbruch melden. Anschließend wird die Versicherung gegebenenfalls verschiedene Belege, zum Beispiel Wertgutachten, einfordern und eventuell einen Sachverständigen für Hausrat zu Ihnen schicken.

Aber was ist im Hausrat alles enthalten? Wertsachen gehören leider nur bedingt dazu. Die Definition von Wertsachen in der Hausratversicherung betrifft neben Schmuck beispielsweise Bargeld, Münzen, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere.

Für eine (komplette) Schadenserstattung beim Verlust derartiger Besitztümer kann die Versicherung verlangen, dass sie unter besonderen Sicherheitsaspekten untergebracht wurden – zum Beispiel in einem Safe, der bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Auch können höhere Versicherungsbeträge notwendig sein, um besonders wertvolles Eigentum in vollem Umfang abzudecken. Ansonsten kommen Entschädigungsgrenzen zur Anwendung.

Letztendlich kann die Hausratversicherung maximal das bezahlen, was auch tatsächlich versichert war – wer den Wert seines Eigentums beim Abschluss der Versicherung zu gering geschätzt hat, hat im Ernstfall Pech gehabt – da er zwar grundsätzlich gegen den Einbruch versichert ist, aber den tatsächlich entstandenen Schaden nicht erstattet bekommen wird (vgl. unseren Artikel Einbruch – und Versicherung zahlt nicht). Ein Sachverständiger für Hausrat kann Sie zu diesem Thema und zur Frage “Was ist Hausrat?” näher beraten.

Schmuck und Juwelen zählen als Wertsachen zum Hausrat, unterliegen aber bestimmten Ausnahmeregelungen, Stichwort: Wertsachenbegrenzung und Entschädigungsgrenzen (© Dan Race / Fotolia)
Schmuck und Juwelen zählen als Wertsachen zum Hausrat, unterliegen aber bestimmten Ausnahmeregelungen, Stichwort: Wertsachenbegrenzung und Entschädigungsgrenzen (© Dan Race / Fotolia)

Wann sollte ein Gutachter / Sachverständiger für Schmuck eingeschaltet werden?

Idealerweise lassen Sie sich bereits im Voraus ein Wertgutachten für Ihre Juwelen, Diamanten, Edelsteine, Perlen usw. ausstellen. Die Bewertung erfolgt dabei durch einen Gutachter, genauer einen Schmuckgutachter. Durch eine Vorlage des Wertgutachtens haben Sie im Schadensfall sehr gute Chancen auf eine reibungslose Erstattung durch Ihre Versicherung.

Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, kann Sie der Schmuckgutachter (Gemmologe) aber auch im Nachhinein vor einem hohen finanziellen Schaden bewahren. Er stellt Ihnen ein Gutachten über den geschätzten Wert aus und hilft Ihnen, Ihren Schadensanspruch bei der Versicherung durchzusetzen. Lehnt die Versicherung eine Erstattung aufgrund fehlender Nachweise ab, ist es also höchste Zeit für einen unabhängigen Schmuckgutachter, der Ihre gestohlenen Perlen u.ä. nachträglich bewertet.

Schmuckgutachten: Teuren Schmuck, Uhren, Edelsteine sollte man am besten schon durch einen Gutachter für Schmuck in ihrem Wert schätzen und belegen lassen, bevor diese einem Einbruchdiebstahl oder Brand zum Opfer werden - dann hat man im Schadenfall Chance auf eine angemessene und schnelle Entschädigung durch die Hausratversicherung (© Studio Grand Web / stock.adobe.com)
Schmuckgutachten: Teuren Schmuck, Uhren, Edelsteine sollte man am besten schon durch einen Gutachter für Schmuck in ihrem Wert schätzen und belegen lassen, bevor diese einem Einbruchdiebstahl oder Brand zum Opfer werden – dann hat man im Schadenfall Chance auf eine angemessene und schnelle Entschädigung durch die Hausratversicherung (© Studio Grand Web / stock.adobe.com)

Wie arbeitet ein Gutachter / Sachverständiger für Schmuck?

Haben Sie einen unabhängigen Schmuckgutachter eingeschaltet, wird er den Wert Ihrer Edelsteine oder der teuren Uhr vom Juwelier durch eine genaue Begutachtung schätzen. Dazu wird er sich an Ihren möglichst genauen Angaben orientieren (idealerweise an einer vorab angefertigten Schmuckliste – siehe unten), falls möglich Fotos begutachten und gleichartige Schmuckstücke zum Vergleich heranziehen.

Die Kosten für das Wertgutachten durch einen unabhängigen Gutachter für Schmuck übernimmt grundsätzlich der Auftraggeber. Dennoch lohnt sich die Begutachtung der Juwelen, der teuren Uhr usw. angesichts des finanziellen Risikos, das Sie eingehen, wenn Sie darauf verzichten.

Den Wert einer umfangreicheren Schmuck- und Uhrensammlung kann nur ein Sachverständiger / Schmuckgutachter realistisch ermitteln - Für Edelsteine gibt als Spezialisten sogenannten Gemmologen in allen größeren Städten wie Berlin, Hamburg, Köln, München, Düsseldorf (© jozsitoeroe / stock.adobe.com)
Den Wert einer umfangreicheren Schmuck- und Uhrensammlung kann nur ein Sachverständiger / Schmuckgutachter realistisch ermitteln – Für Edelsteine gibt als Spezialisten sogenannten Gemmologen in allen größeren Städten wie Berlin, Hamburg, Köln, München, Düsseldorf (© jozsitoeroe / stock.adobe.com)

Grenzen der Schätzung durch Schmuckgutachter

Ohne exakte Angaben zu den Eigenschaften des Schmucks oder zumindest Fotos ist auch der Gutachter in seiner Bewertung eingeschränkt. Kleine Abweichungen und “versteckte” Qualitätsmerkmale können den geschätzten Wert um Tausende von Euro verfälschen.

Hinzu kommt, dass die Polizei so früh wie möglich und so genau wie möglich informiert werden muss: Anderenfalls bleibt den Dieben genügend Zeit, den Schmuck ins Ausland zu schaffen – ohne dass im Falle einer Kontrolle die Chance besteht, ihn als Diebesgut zu identifizieren.

Es ist also nicht nur wichtig, der Polizei schnellstmöglich den Einbruch zu melden (siehe Einbruch melden), sondern auch möglichst exakte Angaben über den entwendeten Schmuck zu machen.

Das hilft dem Diamanten- oder Juwelengutachter für eine möglichst genaue Schätzung

Sofern Sie über keine Kaufbelege (mehr) von Goldschmied und Co. verfügen, sollten Sie vorsorglich eine Schmuckliste anlegen. Darin werden all Ihre Schmuckstücke einzeln ausgelistet und ihre Eigenschaften möglichst genau und ausführlich ergänzt. Zu diesen Eigenschaften gehören:

  • eine allgemeine Beschreibung
  • der Feingehalt
  • die enthaltenen Steine
  • die Steinqualitäten
  • das Gewicht
  • der Erhaltungszustand
  • sonstige wichtige Anmerkungen

Ein zertifizierter Sachverständiger für Schmuck kann Ihnen hierfür ein offizielles Schmuckgutachten ausstellen. Idealerweise ergänzen Sie die Liste mit einem qualitativ hochwertigen Foto.

Haben Sie besonders werthaltige Edelsteine, hilft ein Gemmologe, ein Sachverständiger mit Spezialisierung auf Edelsteine.

Für Edelsteine wie Diamanten gibt es in der Regel ein Zertifikat, ansonsten hilft auch ein Gemmologe (Edelstein-Gutachter) bei der Wertbestimmung und Wertprüfung (© Björn Wylezich - stock.adobe.com)
Für Edelsteine wie Diamanten gibt es in der Regel ein Zertifikat, ansonsten hilft auch ein Gemmologe (Edelstein-Gutachter) bei der Wertbestimmung und Wertprüfung (© Björn Wylezich – stock.adobe.com)

Woran ist ein seriöser Juwelengutachter / Gemmologe zu erkennen?

Wie überall gibt es auch unter Gutachtern für Schmuck schwarze Schafe. Wer die Wahl seines Sachverständigen für Schmuck oder Gemmologen allein vom Preis abhängig macht, spart am falschen Ende – denn das Wertgutachten ist im Schadensfall ausschlaggebend für die Erstattung und Entschädigung durch die Versicherung (siehe Sachverständigen finden).

Wählen Sie stets einen zertifizierten, vereidigten Gutachter für Schmuck bzw. zertifizierten Sachverständigen für Schmuck und Edelsteine. Zögern Sie nicht, im Zweifelsfall nach seinen Referenzen und seinen Erfahrungen zu fragen – immerhin geht es vermutlich um hohe Geldsummen.

Beachten Sie auch, dass ein professioneller Gemmologe die anfallenden Kosten nie prozentual, sondern abhängig vom Zeitaufwand berechnet, den die Bewertung mit sich bringt.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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