Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt – Klage?

Je teurer ein Schaden, umso “ungerner” möchte die Versicherung zahlen. Da werden Gutachter geschickt, die Zweifel zur Ursache bzw. dem Schadenshergang äußern, Vorschäden vermuten oder sich einfach nur unendlich lange Zeit lassen.

Geschädigte schalten dann sinnvollerweise einen Anwalt ein, um mehr Druck auszuüben und die Sache professionell(er) zu regulieren. Doch was tun, wenn die Versicherung auch auf das Anwaltsschreiben nicht reagiert bzw. weiter stur bleibt und nicht zahlt?

Wir von der Deutschen Schadenshilfe kennen solche Probleme aus Hunderten von Fällen. – Wir unterstützen Verbraucher, die Ärger mit Versicherungen haben. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern) und Fachanwälten für Versicherungsrecht!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt – Sollten Sie Klage einreichen?

„Versicherungen zahlen erst, nachdem man einen Anwalt eingeschaltet hat.“, heißt es häufig. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Schaden es sich handelt. Die Versicherungen spielen bei der Regulierung auf Zeit. Das Nachsehen hat der Geschädigte.

Versicherte sind gut beraten, ihre Ansprüche über einen Rechtsanwalt durchzusetzen. Dabei ist es wichtig, den Rechtsbeistand möglichst frühzeitig hinzuzuziehen. Zahlt die Versicherung trotz Gegengutachten oder Anwaltsschreiben nicht, muss der Geschädigte klagen.

Versicherungen regulieren Schäden nach ihren eigenen Versicherungsbedingungen. Diese ermöglichen den Versicherern Spielräume, die sie nutzen. So werden Vorschäden großzügig bewertet. Der eine oder andere Folgeschaden fällt dagegen schon mal vom Tisch.

Bei der Haftpflichtversicherung lassen es die Versicherer häufig auf einen Rechtsstreit ankommen. Etwa, wenn die Versicherung den berechtigten Anspruch auf Schadensersatz nicht in voller Höhe anerkennen will. Oder wenn kleinste Zweifel am Schadenshergang zur Zahlungsweigerung führen.

Oft ist die Klage das einzige Mittel, eine Leistungszahlung zu erzwingen; siehe Versicherung verklagen.

Warum Versicherungen sich weigern

Die Versicherungsbedingungen sind nicht die einzige Grundlage für die Regulierung von Schäden in der Privathaftpflicht. Der Schadensersatz ist außerdem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier wird festgestellt, dass, wer anderen einen Schaden zufügt, dafür die Haftung übernehmen muss.

In bestimmten Situationen weist das BGB Ansprüche gegen den Schädiger ausdrücklich zurück. Beispiele hierfür sind geliehene und gemietete Sachen. Auch bei Nachbarschaftshilfe im Garten oder beim Umzug sieht das BGB keine Haftung vor.

Die Versicherungsbedingungen des gegnerischen Versicherers können dagegen eine Leistung vorsehen. Diese sind oftmals begrenzt und Bestandteil teurerer Tarife.

Unterschieden wird in der Haftpflicht nach Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Ein Schaden kann eine Kombination beinhalten, etwa nach einem fremdverschuldeten Fahrradsturz. Die Ansprüche erstrecken sich dann vom beschädigten Fahrrad bis zum Ausfall der Arbeitskraft. Auch Behandlungskosten und Reha-Leistungen können der gegnerischen Haftpflicht in Rechnung gestellt werden. Ein Haftpflichtschaden kann teuer werden und sich lange hinziehen.

Deshalb wehren sich die Versicherungen manchmal gegen Leistungszahlungen in der Haftpflichtversicherung. Sie können aus ihrer Erfahrung die Folgen eines Schadens eher abschätzen. Die Versicherer kennen ihre Versicherungsbedingungen und wissen sehr schnell, welche Forderungen auf sie zukommen. Jede Möglichkeit zur Ablehnung oder Minderung eines Schadens wird genutzt. Sind Schaden und Zahlungspflicht anerkannt, muss der Versicherer für alle Forderungen aufkommen.

In Verkaufsgesprächen heben die Versicherungen den passiven Rechtsschutz der Privathaftpflicht hervor. Dies bedeutet nichts anders als die Prüfung der Möglichkeiten zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt - Klage? (© Kritdanai / stock.adobe.com)
Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt – Klage? (© Kritdanai / stock.adobe.com)

Versicherung zahlt erst nach Klage? – Fallstricke in der Regulierungspraxis

Damit der Geschädigte einen Schadensersatz vom Schädiger fordern kann, muss dieser schuldhaft gehandelt haben. Das klingt simpel, ist es in der Praxis aber leider nicht. „Schuldhaftes Handeln“ bedeutet, dass eine Pflichtverletzung begangen wurde. Ein Beispiel ist die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Viele Schäden in der Privathaftpflicht resultieren aus fahrlässigem Handeln. So entsteht ein Wasserschaden, weil Wasserhahn nicht richtig verschlossen wurde. Oder jemand stürzt über einen liegengelassenen Gegenstand im Treppenhaus. Gelegentlich gehen Mobiltelefone zu Bruch, weil eine Person eine andere versehentlich anrempelt. Der Schädiger und seine Versicherung müssen das schuldhafte Handeln anerkennen. Tun sie dies nicht, wird die Haftpflicht die Zahlung verweigern. Die Beweislast für das schuldhafte Handeln des Schadensverursachers liegt beim Geschädigten.

Damit eine beschädigte Sache entschädigt wird, muss sie sich im Eigentum des Geschädigten befinden. Der Versicherer darf hierzu Nachweise verlangen. Das wird er bei einem Teppich, der in der eigenen Wohnung ausliegt, vermutlich nicht tun. Bei einem Smartphone oder einem teuren Kleidungsstück wird der Sachbearbeiter einen Anschaffungsbeleg fordern.

Die Beschreibung der Schadensursache muss nachvollziehbar sein. Hat der Geschädigte den Schadenhergang uneindeutig beschrieben, legt die Versicherung dies zu seinen Ungunsten aus. Der Betroffene erfährt nur, dass seine Beschreibung nicht plausibel ist. Bei größeren Haftpflichtschäden schickt der Versicherer einen Gutachter. Zweifelt dessen Gutachten die Schadensursache an, leistet die Versicherung nicht. Doch welche Expertise hat der Gutachter? Kann er mit Sicherheit sagen, wie beispielsweise Kratzer in das Parkett gekommen sind?

Haarig wird es schnell, wenn persönliche Beziehungen zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten bestehen. Lässt sich eine gemeinschaftliche Nutzung der beschädigten Sache vermuten? Schadenssachbearbeiter interessieren sich für solche Sachverhalte. Bei teuren Gartengeräten oder handwerklichen Maschinen lohnt sich ein genaues Hinsehen.

Versicherung zahlt erst nach Klage? - Wenn die gegnerische Versicherung trotz Einschalten eines Anwalts nicht zahlen will, bleibt in der Regel nur der Gang vor's Gericht. (© redaktion93 / stock.adobe.com)
Versicherung zahlt erst nach Klage? – Wenn die gegnerische Versicherung trotz Einschalten eines Anwalts nicht zahlen will, bleibt in der Regel nur der Gang vor’s Gericht. (© redaktion93 / stock.adobe.com)

Alle berechtigten Ansprüche ermitteln

Bei Haftpflichtschäden hat der Versicherer einige Möglichkeiten, eine Begründung für die Zahlungsablehnung zu finden. Zweifel an der Ursache oder der Beschreibung der Schadensentstehung sind nicht unüblich.  Die Folge: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht – trotz Anwalt, den Sie eingeschaltet haben. – Zumindest erst mal nicht… – Die Höhe des beanspruchten Schadensersatzes findet ebenfalls nicht immer die Akzeptanz der Versicherungen. Tauchen Gutachter der Versicherung auf, möchten sie etwas herausfinden, was dem Versicherer nützt. Gutachten haben Beweiskraft. Fallen sie nicht zugunsten des Geschädigten aus, kann dieser nur versuchen, es zu entkräften.

Bei einem Versicherungsschaden spricht vieles dafür, umgehend einen Anwalt einzuschalten. Zum einen herrscht immer ein Ungleichgewicht im Verhältnis zwischen Geschädigtem und Versicherung. Der Versicherer beschäftigt Juristen und Schadensexperten, die nur auf scheinbare Unstimmigkeiten oder unbedachte Formulierungen warten. Zum anderen kann die Versicherung auf Zeit spielen. Ob sie eine Zahlung heute oder morgen leisten muss, spielt eine untergeordnete Rolle. Für den Geschädigten geht es, besonders bei Personenschäden, um existenzielle Fragen.

Da sich die Ansprüche des Geschädigten nicht nur aus dem BGB herleiten, ist ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht die bessere Wahl. Dieser kennt sich auch mit den Bedingungswerken der generischen Versicherung aus. Er sorgt dafür, dass alle finanziellen Ansprüche des Geschädigten angemessen Beachtung finden. Der Rechtsanwalt prüft das Gutachten der Versicherung. Beim geringsten Zweifel an der Kompetenz oder Neutralität des Gutachters wird er dieses entkräften.

Wie hoch sind die berechtigten Ansprüche tatsächlich? Oftmals verzichten Geschädigte auf bares Geld. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entstehen, sollten auch zurückgefordert werden. Zwar darf der Anspruchsteller durch einen Schadensersatz nicht finanziell bessergestellt werden. Andererseits wären ihm viele unvorhergesehene Kosten ohne diesen Schaden gar nicht entstanden.

Schadensersatz nicht dem Zufall überlassen

Bei einem Haftpflichtschaden (etwa nach einem Unfall) mit absehbar hohen Kosten für die Versicherungen steht mehr im Raum, als eine einmalige Auszahlung einzusparen. Die Versicherung zahlt erst nach einer Klage – Sie möchten Präzedenzfälle herbeiführen.

Hierdurch gelangen die Versicherer zu Urteilen, die in ähnlichen Verfahren als Beispiele herangezogen werden. Sie können zukünftig ihre Nichtzahlung mit dem Verweis auf eine richterliche Entscheidung begründen.

Es geht also nicht nur um den einzelnen Fall. Deshalb tun sich Versicherungen schwer, angemessene Schmerzensgelder nach KFZ Unfällen oder notwendige medizinische Zusatzleistungen zu zahlen. Der nächste Anspruchsteller wird diese Leistungen ebenfalls einfordern.

Ein Betroffener hat vor Gericht gute Chancen mit einer Klage. Den Gerichten ist das Ungleichgewicht zwischen den Beteiligten bei der Regulierung sehr bewusst.

Die Qualifikation und Expertise des Anwalts erhöht die Chance auf Erfolg nach einem Schadensfall (siehe auch: bester Anwalt für Versicherungsrecht).

Wir helfen dabei, den besten Anwalt für Geschädigte zu finden, die ihre Ansprüche und die Schadensregulierung mit einer Klage vor Gericht durchsetzen möchten; z.B. in Berlin, Köln, Hamburg und weiteren Städten.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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