Wenn das Haus doch abgerissen werden muss…
Kommt es zu einem Brand oder einem Wasserschaden in einem Gebäude – bedingt durch beispielsweise einen Sturm, eine Überschwemmung oder einen Kabelbrand – dann ist insbesondere für Eigentümer eine umfassende Versicherung Pflicht. Denn diese schützt nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch angrenzende Nebenbauten, wie zum Beispiel Carports oder Garagen auf dem Grundstück. Ein wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang auch, wie es mit den Abrissarbeiten nach einem Schaden aussieht: Hier stellen sich für so manchen Eigentümer die Fragen “Was kostet ein Hausabriss?“, wer die Kosten dafür tragen muss – und wie man Schritt für Schritt am besten vorgeht.
Hausabriss nach einem Wasserschaden oder Brand: Wann zahlt die Gebäudeversicherung?
Bei den Abrissarbeiten im Zuge eines Schadens handelt es sich um eine essenzielle Leistung einer Gebäudeversicherung, die jeder Eigentümer eines Hauses abschließen sollte. Wenn es beispielsweise zu einem Brand kommt und sich ein Gebäude nicht mehr sanieren lässt, so kommt die zuständige Versicherung für die Hausabriss Kosten sowie auch für anschließende Aufräumarbeiten und Entsorgung von Bauschutt auf. Da diese Aufgaben zweifelsohne hohe Kosten mit sich bringen, müssen Hauseigentümer sich darauf verlassen können, dass sie im Falle eine Schadens auch wirklich über die Gebäudeversicherung geschützt sind.
Sofern die zuständige Versicherung die Abbrucharbeiten übernimmt, kommt sie für gewöhnlich auch für die Entsorgung von Abfall und Schutt auf, der beim Hausabriss entsteht. Trotzdem gilt es zu beachten, dass die Leistung nicht den Abtransport von Sondermüll beinhalten. Kommt es im Schadensfall bei einem Hausabriss zu Sondermüll, dann ist der Eigentümer des Hauses selbst für dessen Entsorgung verantwortlich. Eine gute Gebäudeversicherung trägt im Normalfall 100 % der Abrissarbeiten – oft ist die Deckungssumme in solchen Policen sogar unbegrenzt, was in jedem Fall zu empfehlen ist.
Wann muss ein Gebäude abgerissen werden?
Lässt sich ein Hausabriss nicht vermeiden, dann gibt es dafür oft die verschiedensten Gründe: Nach einem Brand oder einem Wasserschaden wird der Schadensort in der Regel zunächst von einem Immobiliengutachter untersucht, der ein Baugutachten anfertigt und Informationen über den Zustand vermerkt. Danach muss entschieden werden, ob sich eine Sanierung noch lohnt oder ob der Abriss unvermeidbar ist. Oft ist dies der Fall, wenn die Kosten für eine Sanierung einen Hausabriss mit einem nachfolgenden Neubau übersteigen und sich eine Reparatur nicht mehr rentiert. Sind die Bausubstanz eines Gebäudes, die Baumaterialien oder sein Fundament soweit zerstört, dass nur noch der Bagger hilft, kommt es nur noch darauf an, wer dafür die Kosten trägt.
Insbesondere ältere Gebäude mit einer negativen Energiebilanz, einer schlechten oder fehlenden Dämmung oder auch sehr alten Leitungen können oft nicht mehr saniert werden. Sofern die Bausubstanz durch den Eintritt von Feuchtigkeit stark zu Schaden gekommen ist oder ein Dachstuhl ausgebrannt ist, dann ist oft nur noch ein Neubau möglich. Gleiches gilt natürlich auch, wenn die Schadstoffbelastung durch veraltete Baustoffe wie Asbest zu hoch ist und dadurch akut die Gesundheit der Bewohner gefährdet wird.
Welche Faktoren entscheiden, ob ein Hausabriss nötig ist?
Kommt es zu einem Brand, bei dem ein Gebäude vollständig zerstört wird, so sind nicht selten davon auch tragende Baumaterialien betroffen – wie beispielsweise tragende Balken. Selbiges geschieht auch im Falle einer Überschwemmung (vgl. Überschwemmungsschaden). Wenn der Keller voll läuft, dann reißt das Wasser oft tragende Balken und Ähnliches mit sich, so dass die ganze Statik des Gebäudes darunter leidet – ein einsturzgefährdetes Haus kann dann durch geltende Sicherheitsmaßnahmen natürlich nicht mehr bewohnt werden.
Ein erster entscheidender Schritt ist es in diesem Fall, dass das gefährdete Gebäude so lange nicht mehr betreten wird, bis Statiker oder andere Experten dieses wieder freigeben. Sofern das Mauerwerk oder auch andere Bereiche des Hauses stark beschädigt worden sind, lässt sich der Abriss des Gebäudes meist nicht mehr verhindern.
Sicherlich gibt es allerdings auch Fälle, in denen noch eine Kernsanierung sinnvoll ist, weil sich der Schaden beispielsweise nur über das Innere erstreckt, die Bausubstanz aber im Großen und Ganzen noch sehr stabil ist. Dann kann ein Gutachter entsprechende Maßnahmen für eine sogenannte Elementarschadensanierung vorschlagen – die Kosten dafür trägt dann die zuständige Versicherung.
Entfernung, Teilabriss und Neubau – mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Wenn sich eine Abrissplanung nicht mehr vermeiden lässt, muss auf jeden Fall mit immensen Kosten gerechnet werden. Wie hoch diese tatsächlich ausfallen, lässt sich allerdings nicht so leicht pauschalisieren – dies hängt stets von der Größe des Gebäudes, aber auch vom Standort der Immobilie ab. Nachdem die eigentlichen Abbrucharbeiten durchgeführt worden sind, folgen dann noch weitere Kosten für die Beseitigung von Bauschutt und Sondermüll. Letzterer muss allerdings vom Bauherren in Eigenleistung entsorgt werden – dazu ist die Versicherung nicht verpflichtet. Insbesondere Metalle, Holzteile oder auch Stein lassen sich oft recyceln und für andere Bauvorhaben wiederverwenden – ein professionelles Abrissunternehmen weiß darüber Bescheid und kümmert sich um eine fachgerechte Entsorgung dieser Materialien.
Wann lohnt sich die Sanierung eines Gebäudes?
Nach einem Brand oder einer Überschwemmung sind die meisten Hausbesitzer natürlich erst einmal verzweifelt: Das Gebäude ist beschädigt und es kann in vielen Fällen gar nicht mehr bewohnt werden. Dann ist es wichtig, sich möglichst schnell Hilfe von Experten zu holen – wie zum Beispiel von einem Sachverständigen oder einem Statiker. Dieser kann überprüfen, wann sich eine Sanierung noch rentiert. Ist das Gebäude noch in seiner Bausubstanz stabil und kann es saniert werden, dann lohnt sich dies in vielen Fällen auch.
Bei besonders alten Gebäuden, welche allerdings auch vor dem Schaden bereits eine marode Substanz aufwiesen, kann es allerdings preiswerter sein, sich für einen Abriss mit einem nachfolgenden Neubau zu entscheiden.
Ist der Schaden über eine abgeschlossene Gebäude- und ggf. Elementarschadenversicherung abgedeckt, so muss man sich als Eigentümer normalerweise keine Gedanken um eine Kostenübernahme machen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Ursache des Schadens auch zum Leistungsumfang der Versicherung gehört. Manchmal ist eine Sanierung bei einem Zwei- oder Einfamilienhaus mit höheren Kosten als ein Hausabriss mit einem anschließenden Neubau verbunden. Jedoch gibt es zahlreiche Faktoren, die eine allgemein gültige Entscheidung unmöglich machen – jeder Fall muss individuell untersucht werden. Deshalb lässt es sich auch nicht vermeiden, sich Hilfe von einem Experten zu holen, der genau untersucht, wie hoch die Kosten für eine Sanierung sowie für die Entsorgung von Brandschutt ausfallen.
Die Versicherung von Elementarschäden – was Hausbesitzer wissen müssen
Allgemein ist ein Elementarschaden ein Gebäude- oder Hausratschaden, der durch die Einwirkung von Naturgewalten entsteht. Das können zum Beispiel Schäden sein, die aufgrund Sturm, Hagel, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Blitzschlag entstehen. Am häufigsten sind in Deutschland insbesondere Schäden, die aufgrund Hagel oder Sturm entstehen – wenngleich auch Hochwasser und Starkregen mitunter zu gravierenden Schäden führen können. Hier gibt es teilweise große regionale Unterschiede.
Prinzipiell ist die Gefahr, von Sturm oder Hagel betroffen zu sein, in den deutschen Küstengebieten natürlich entsprechend höher als im Süden von Deutschland. Zu Überschwemmungen kommt es dagegen eher in der Nähe größerer Flüsse, während Schnee- und Lawinenschäden insbesondere in den Bergregionen auftreten. Erdbeben treten vergleichsweise eher selten und maximal im Südwesten der Bundesrepublik auf.
Wichtig zu wissen ist, dass Elementarschäden über die reguläre Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung nicht geschützt sind – sofern man sich nicht um eine Elementarschadenversicherung bemüht hat. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine eigenständige Police, sondern um eine Zusatzversicherung, die häufig zur Wohngebäudeversicherung hinzugebucht werden kann. Hausbesitzer sollten in jedem Fall prüfen, ob sie gegen etwaige Risiken abgesichert sind – sonst kann es im Ernstfall sehr teuer werden.
Schaden immer schnellstmöglich der Versicherung mitteilen
Ganz egal, ob es zu einem Brand, einer Überschwemmung oder einem Wasserschaden im Haus kommt – das Wichtigste ist, sich und seine Familie so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen. Ist die Gefahr gedämmt, muss der Schaden allerdings umgehend der Versicherung übermittelt werden. Sie entscheidet nachfolgend, ob ein Gutachter entsendet wird. Bei Versicherungsfällen, in denen eine Abrissfirma zwingend erforderlich ist, ist dies meist der Fall – allein schon, weil der Schaden dann oft im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegt.
Die zuständige Versicherung wird dann mit Hilfe des Schadensprotokolls entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. Normalerweise schlägt die Versicherungsgesellschaft Firmen für die weitergehende Bau-Sanierung oder auch für die Abrissarbeiten mit anschließendem Neubau vor. Hausbesitzer müssen hier allerdings darüber Bescheid wissen, dass sie selbst entscheiden können, welcher Dienstleistungsbetrieb diese Aufgaben übernimmt. Hierfür lohnt es sich, einen ausführlichen Vergleich verschiedener Abbruchunternehmen mitsamt ihrer Abriss Preisliste in der Region durchzuführen.
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