Abrissarbeiten nach Schaden | Welche Firma macht’s, und wer zahlt die Kosten?

Manchmal ist ein Gebäude so stark beschädigt, dass eine Sanierung nicht mehr machbar ist bzw. wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Vor dem Neubau stehen dann in der Regel umfangreiche Abrissarbeiten.

Handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Versicherungsschaden, dann sollten die Kosten für Abriss & Aufräumarbeiten von der leistenden Versicherung getragen werden. Hier fängt der Ärger für Versicherte und Geschädigte aber oft schon an…

Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Betroffene mit einem Experten-Netzwerk aus Fachanwälten für Versicherungsrecht, Sachverständigen (Gutachtern) sowie Sanierungsdienstleistern. – Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, und lassen Sie uns in einer kostenlosen Erstberatung klären, wie Ihr Fall bestmöglich gelöst werden kann!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Das Haus muss abgerissen werden, z.B. nach einem Brand oder massiven Wasserschaden

Wenn es zu einem Gebäudeschaden kommt – sei es durch eine Überschwemmung, ein Feuer oder einen Sturm – ist es gut, wenn man als Eigentümer umfassend versichert ist. Eine Gebäudeversicherung schützt nicht nur das eigene Haus, sondern auch weitere Nebengebäude und Garagen (vgl. Garagenbrand, Wasserschaden Garage – wer zahlt?) auf demselben Grundstück. Ein wichtiger Aspekt, der nicht missachtet werden sollte, sind dabei die Abrissarbeiten nach Schäden am Gebäude. Hier stellt sich für so manchen Eigentümer die Frage, wer dafür zuständig ist und vor allem die Kosten trägt.

Abrissarbeiten an einem Haus | Spezialisierte Firmen übernehmen die Arbeit, die Kosten bei einem Versicherungsfall (hoffentlich) die Gebäudeversicherung... (© stevem / stock.adobe.com)
Abrissarbeiten an einem Haus | Spezialisierte Firmen übernehmen die Arbeit, die Kosten bei einem Versicherungsfall (hoffentlich) die Gebäudeversicherung… (© stevem / stock.adobe.com)

Abrissarbeiten nach einem Schaden: Wann zahlt die Gebäudeversicherung die Kosten?

Die Abrissarbeiten nach einem Schaden sind eine wichtige Leistung, die in jeder Gebäudeversicherung für Hauseigentümer enthalten sein sollte. Kommt es zum Beispiel zu einem Brand und kann ein Gebäude nicht mehr saniert werden, dann trägt die Versicherung die Kosten für einen Abriss sowie für Aufräumarbeiten (vgl. Hausabriss Kosten, Aufräumarbeiten / Versicherung). Weil diese Aufgaben natürlich mit hohen Kosten verbunden sind, sollten Hauseigentümer sicherstellen, dass sie im Schadensfall auch wirklich über die Wohngebäudeversicherung geschützt sind.

Sofern die Abbrucharbeiten von der zuständigen Versicherung getragen werden, übernimmt diese für gewöhnlich auch die Entsorgung von Abfall. Dies gilt natürlich auch für Aufräumkosten, da ein Schadensort von Resten befreit werden und diese abtransportiert werden müssen. Dennoch sollte beachtet werden, dass die Abbruch- und Aufräumkosten nicht die Kosten für die Beseitigung von Sondermüll betreffen. Wenn es im Falle eines Schadens zu Sondermüll kommt, der entsorgt werden muss, dann ist der Hauseigentümer selbst dazu verpflichtet. In einer guten Gebäudeversicherung werden Abrissarbeiten zu 100% übernommen – in einigen Fällen sogar mit einer unbegrenzt hohen Deckungssumme.

Abrissarbeiten nach einem Brand | Muss das Haus ganz oder teilweise abgerissen werden? Kann man den Brandschaden auch ohne Hausabriss sanieren? Welche Firmen machen das, und was ist mit den Kosten?! (© Cyril Papot / stock.adobe.com)
Abrissarbeiten nach einem Brand | Muss das Haus ganz oder teilweise abgerissen werden? Kann man den Brandschaden auch ohne Hausabriss sanieren? Welche Firmen machen das, und was ist mit den Kosten?! (© Cyril Papot / stock.adobe.com)

Haus nach einem Schaden abreißen – wann ist dies nötig?

Für den Abriss eines Hauses kommen unterschiedliche Gründe in Frage. Nach einem Feuer oder Wasserschaden oder gar einer Überschwemmung nimmt in der Regel ein Sachverständiger oder Gutachter erst einmal den Schaden unter die Lupe. Danach wird entschieden, ob sich eine Sanierung noch lohnt oder ob ein Haus abgerissen werden sollte. Meist ist dies der Fall, wenn die Sanierungskosten einen Abriss mit anschließendem Neubau übersteigen würden oder wenn eine Reparatur schlichtweg nicht mehr möglich ist. Ist die Bausubstanz eines Hauses unwiederbringlich zerstört, dann bleibt oft nur der Abbruch des Gebäudes.

Gerade Gebäude, die schon älter sind und eine schlechte Energiebilanz, eine mangelnde Dämmung oder sehr veraltete Leitungen aufweisen, lohnen sich oft nicht mehr zu sanieren. Ist die Bausubstanz durch Feuchtigkeit stark durchnässt oder ist ein Dachstuhl komplett verschimmelt, dann bleibt ebenfalls oft nur ein Neubau. Dasselbe gilt auch, wenn die Schadstoffbelastung durch Baustoffe wie Asbest sehr hoch und damit gesundheitsgefährdend sind.

Grundsanierung oder nicht? Wie wird entschieden, ob ein Haus abgerissen werden muss?

Kommt es zu einem Hausbrand, bei dem ein Wohngebäude vollständig ausbrennt, können oft auch tragende Baustoffe, wie Holzbalken oder andere Elemente, davon Schaden nehmen. Dasselbe kann auch bei einer Überschwemmung geschehen: Läuft der Keller voll (vgl. Keller voll Wasser) oder reißt die Kraft des Wassers tragende Bauteile ab, so dass die gesamte Statik eines Hauses gefährdet ist, so hat dies oft gravierende Folgen. Für einen Hausbesitzer ist das Gebäude dann in vielen Fällen nicht mehr bewohnbar.

Der erste wichtige Schritt ist in so einem Fall, das Gebäude so lange nicht mehr zu betreten, bis ein Statiker oder sachkundiger Gutachter den Zustand der Immobilie untersucht hat (s.a. Immobiliengutachter). Ist das Mauerwerk oder auch ein anderer Teil des Hauses so stark in Mitleidenschaft gezogen worden, dass sich eine Komplettsanierung nicht mehr lohnt, so kommt nur noch ein Abriss in Frage.

Es gibt natürlich auch Fälle, in denen eine Kernsanierung Sinn macht, weil nur das Innere des Hauses beschädigt worden ist, seine Bausubstanz aber noch eine ausreichende Stabilität aufweist. In so einem Fall wird ein Bauschäden Gutachter geeignete Maßnahmen für die Elementarschadensanierung vorschlagen, welche dann von der zuständigen Versicherung übernommen werden.

Teilabriss, Abbruch, Rückbau, Demontage, Entkernung, Komplettabriss? - Bei großen Schäden an einem Bauwerk stellen sich für Eigentümer wie Versicherung viele Fragen zur Schadensregulierung und -beseitigung. Fakt ist: Der bei Abbrucharbeiten anfallende Bauschutt muss abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden. Bei den Kosten hierfür fängt der Streit oft an, und hört der Ärger noch lange nicht auf. (© Kadmy / stock.adobe.com)
Teilabriss, Abbruch, Rückbau, Demontage, Entkernung, Komplettabriss? – Bei großen Schäden an einem Bauwerk stellen sich für Eigentümer wie Versicherung viele Fragen zur Schadensregulierung und -beseitigung. Fakt ist: Der bei Abbrucharbeiten anfallende Bauschutt muss abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden. Bei den Kosten hierfür fängt der Streit oft an, und hört der Ärger noch lange nicht auf. (© Kadmy / stock.adobe.com)

Teilabriss, Entkernung und Wiederaufbau – welche Kosten entstehen?

Soll ein Haus abgerissen werden, fallen in jedem Fall recht hohe Kosten an. Grundsätzlich kann nicht so einfach pauschalisiert werden, wie hoch die Kosten für einen Abriss sind, da dies stets von der Größe des Hauses abhängt. Auch die Region und der exakte Standort sowie die Lage spielen eine Rolle für die Kosten beim Abriss.

Nach dem Ende der eigentlichen Abbrucharbeiten kommen dann noch weitere Ausgaben für die Entfernung von Sondermüll und Bauschutt hinzu. Gerade bei Sondermüll ist die korrekte Entsorgung allerdings von größter Bedeutung – hierzu ist man als Bauherr sogar verpflichtet. Metalle, Holzreste und weiterer Schutt müssen fachgerecht sortiert und dann beseitigt werden, zumal sich viele dieser Materialien recyceln lassen. Ein professionelles Abrissunternehmen übernimmt in der Regel diese Aufgabe.

Wann lohnt sich die Sanierung eines Hauses nach einem Schaden?

Nach einer Überschwemmung oder gar einem Brand ist die Verzweiflung bei Hausbesitzern meist erst einmal groß. Man steht vor einem beschädigten Gebäude, das vielleicht gar nicht mehr bewohnt werden kann. Ein Sachverständiger, aber auch Statiker kann sich der Sache annehmen und prüfen, inwiefern sich noch eine Sanierung lohnt. Verfügt das Haus noch über ein stabiles Grundgerüst und wurde die Konstruktion nicht beschädigt, so dass auch tragende Balken noch intakt sind, lohnt sich in den meisten Fällen eine Sanierung.

Bei sehr alten Gebäuden, die aber auch schon vor dem Schaden eine marode Gebäudesubstanz aufwiesen oder bei denen ohnehin in der kommenden Zeit eine Sanierung notwendig geworden wäre, kann es jedoch günstiger sein, einen Abriss mit anschließendem Neubau vornehmen zu lassen.

Sofern der Schaden über die Gebäudeversicherung oder auch über die Elementarschadenversicherung abgedeckt ist, müssen sich Eigentümer in der Regel keine Gedanken um die Übernahme der Kosten machen. Eine Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die entsprechende Schadensursache auch zum Leistungsumfang der jeweiligen Police zählt.

In vielen Fällen ist eine Sanierung bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus teurer als ein Abriss mit nachfolgendem Neubau. Es gibt allerdings unzählige Faktoren, die eine pauschale Entscheidung unmöglich machen und stets eine individuelle Betrachtung der entstandenen Schäden sowie des Zustands des Gebäudes erfordert.

Aus diesem Grund ist es auch unumgänglich, einen Fachmann hinzuzuziehen, der genau prüft, wie hoch die Kosten für die Sanierung und z.B. die Entsorgung von Brandschutt in eigenen Fall wären. Dabei müssen sämtliche Einflussfaktoren beachtet werden – man kommt somit nicht um eine genaue Bestandsanalyse herum.

Elementarschäden versichern – welche gehören dazu und wer macht’s?

Grundsätzlich sind Elementarschäden Schäden an Gebäuden sowie an Hausrat, welche durch die Einwirkung von Naturgewalten zustande kommen. Das können zum Beispiel Schäden durch Hagel, Sturm, Schneedruck, Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen oder auch Blitzschlag sein.

Am häufigsten kommt es in Deutschland zu Schäden durch Hagel und Sturm, wenngleich es auch immer wieder einige gravierende Überschwemmungen durch Starkregen und Hochwasser gegeben hat. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.

Grundsätzlich ist das Risiko, von Hagel oder Sturm betroffen zu sein, an der Küste deutlich höher als im Westen von Deutschland. Eine Überschwemmung tritt dagegen natürlich eher nahe eines größeren Gewässers auf, während Lawinen- und Schneeschäden sich vorwiegend auf die gebirgigen Gegenden begrenzen. Erdbeben stellen eher die Ausnahme dar und kommen maximal im Südwesten Deutschlands vor.

Elementarschäden sind über eine normale Wohngebäudeversicherung und normale Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt, sofern nicht explizit ein Zusatzbaustein diesbezüglich abgeschlossen wurde (Elementarschaden-Zusatz), siehe auch: Was sind Elementarschäden am Haus? – Es empfiehlt sich für jeden Versicherten, dies noch einmal genau zu prüfen, um im Ernstfall auch wirklich geschützt zu sein – denn ansonsten bleibt man womöglich selbst auf den Kosten sitzen. Siehe auch: Naturkatastrophen Versicherung.

Wasserschaden: Abriss- und Abbrucharbeiten im Keller eines Wohnhauses nach der Flutkatastrophe. Die Abrissarbeiten Kosten übernimmt hier wohl die vorhandene Elementarschadenversicherung. (© etfoto / stock.adobe.com)
Wasserschaden: Abriss- und Abbrucharbeiten im Keller eines Wohnhauses nach der Flutkatastrophe. Die Abrissarbeiten Kosten übernimmt hier wohl die vorhandene Elementarschadenversicherung. (© etfoto / stock.adobe.com)

Abrissarbeiten Firma, Sanierungsfirma, Neubau: Sie haben die Entscheidungshoheit, welcher Dienstleister die Arbeiten ausführt – nicht die Versicherung!

Wenn es zu einer Überschwemmung, einem Brand oder gar Flutschäden kommt, ist die eigene Sicherheit und die seiner Liebsten natürlich das Wichtigste: Es gilt, sich schnellstens aus der Gefahrenzone in Sicherheit zu bringen. Sobald sich die Lage beruhigt hat und der betroffene Bereich wieder betreten werden kann, ist es allerdings wichtig, den entstandenen Schaden umgehend der zuständigen Versicherung mitzuteilen. Diese entscheidet dann, ob sie einen Gutachter entsendet. Bei einem Versicherungsfall, wo sich die Notwendigkeit einer Abrissarbeiten Firma schon andeutet, wird das regelmäßig der Fall sein – einfach weil es auf einen Schaden mit hohen Kosten hinauszulaufen scheint. Die Versicherung wird dann anhand des Gutachter-Berichts die weitere Vorgehensweise entscheiden. In der Regel wird die Versicherungsgesellschaft Firmen für die Abrissarbeiten und/oder weitergehende Sanierung oder Neubau von sich aus vorschlagen. Sie sollten als Geschädigter aber wissen, dass Sie die Entscheidungshoheit haben, welcher Dienstleister die Arbeiten ausführt. Mitunter sind bundesweit aufgestellte Firmen sinnvoll, mitunter ist der regionale Anbieter aus Ihrem Umfeld die bessere Wahl (vgl. Bausanierung in der Nähe).

Bevor Sie sich also eine Abrissfirma oder Sanierungsfirma von der Versicherung “aufdrücken” lassen (die Versicherung hat ein Interesse an niedrigen Kosten, nicht an Qualität), sollten Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen und sich ggf. Sachverständige sowie Sanierer aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe vermitteln lassen. – Hier Kontakt aufnehmen!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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