Keller unter Wasser – Was tun?

Steht der Keller nach einem Rohrbruch oder nach einem Hochwasser unter Wasser, ist die Verzweiflung bei vielen Hausbesitzer erst einmal groß. Dennoch gilt hier: Ruhe bewahren! Denn jetzt muss schnell gehandelt werden, um den Schaden in Schach zu halten und um schnelle Unterstützung zu erhalten. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und welche Sofortmaßnahmen wichtig sind, wenn der Keller unter Wasser steht.

Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe ist spezialisiert auf die Regulierung von Wasserschäden! Wir können Sie im Schadensfall unterstützen: Mit einem Experten-Netzwerk aus Sachverständigen / Gutachtern, Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsdienstleistern von Keller bis Dach. – Nehmen Sie jetzt gleich Kontakt auf, und lassen Sie uns Ihren Fall prüfen!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen, wenn der Keller unter Wasser steht

Wer feststellt, dass sein Keller unter Wasser steht, sollte nicht gleich zum Eimer greifen, um dieses abzuschöpfen. Das Wichtigste ist zunächst, zu überprüfen, ob die Stromversorgung noch aktiv ist. Ist dies der Fall – bitte betreten Sie in keinem Fall den Keller, denn ein Kurzschluss könnte hier tödlich enden! Deshalb wendet man sich am besten direkt an die Feuerwehr oder an den lokalen Energieversorger. Wichtig ist dies auch überall dort, wo in den Kellerräumen Heizöl, Gasflaschen oder gar chemische Substanzen gelagert werden, welche gefährlich werden können.

Das Wasser sollte nicht umgehend abgepumpt werden – schon gar nicht, wenn es sich um einen hohen Pegelstand handelt! Erst dann, wenn der Grundwasserspiegel sich ausreichend nach der Überflutung verringert hat, sollte eine Abpumpung erfolgen, denn ansonsten könnte die Bodenwanne des Gebäudes davon Schaden nehmen. Mit dem Abpumpen eines vollgelaufenen Kellers kann angefangen werden (vgl. Haus unter Wasser), sobald der Außenwasserstand sich auf einem niedrigeren Niveau befindet als der Wasserpegel im Keller. Weiterhin ist es unabdingbar, die zuständige Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden in Kenntnis zu setzen (Schadensmeldung Wasserschaden). Für Hausbesitzer ist dies die Gebäudeversicherung, wenngleich Schäden nach einem Hochwasser oft nur über die zusätzlich abschließbare Elementarschadenversicherung abgedeckt sind (vgl. Hochwasserschaden wer zahlt? und Hilfe für Hochwasseropfer).

Ist die Feuerwehr vor Ort, wird sie – sobald möglich – damit beginnen, das Wasser im Keller abzupumpen, damit Dämmschichten, Holz oder auch andere Materialien sich nicht unnötig mit dem Wasser vollsaugen können. Als besonders hartnäckig kann sich auch Schlamm erweisen, wenn er erst einmal getrocknet ist: Dann wird er zu einer festen, zähen Masse, die sich nur mit großer Mühe entfernen lässt. Fließt das Wasser ab, ist der Schlamm noch nass und er kann einfach mit einem Wasserschlauch von den Wänden abgespritzt werden.

Wenn der Keller voll Wasser war, kommen in der Regel anschließend Bautrockner zum Einsatz, um Boden (Estrich), Wände und Decke zu trocknen (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Wenn der Keller voll Wasser war, kommen in der Regel anschließend Bautrockner zum Einsatz, um Boden (Estrich), Wände und Decke zu trocknen (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Wenn das Wasser aus den Kellerräumen entfernt ist, werden diese von sämtlichen Verschmutzungen befreit. Insbesondere organische Stoffe können bei entsprechender Feuchtigkeit schnell muffig riechen oder sogar zu schimmeln beginnen. Ebenfalls sinnvoll kann es sein, einen professionellen Bautrockner  (Trocknungsgerät) aufzustellen – diesen muss man in der Regel nicht selbst kaufen, sondern kann ihn im örtlichen Baumarkt ausleihen (vgl. Bautrocknung mieten) oder erhält ihn direkt von einer Trocknungsfirma / Trocknungsservice.

Wichtig ist darüber hinaus, den Keller gegen die vorhandene Feuchtigkeit – sofern dies möglich ist – so schnell wie möglich durchzulüften. Denn auf diesem Wege kann zumindest die Luftfeuchtigkeit entweichen. Türen, Fenster und alle weiteren zugänglichen Öffnungen, welche für Durchzug sorgen, sollten umgehend geöffnet werden, sofern es nicht gerade regnet oder die nächste Unwetter-Welle schon angekündigt ist.

Die anschließende Trocknung von Böden und Wänden ist ein besonders wichtiger Schritt (siehe Wasserschaden Wand trocknen), denn diese ist enorm wichtig, damit das Gebäude nicht langfristige Schäden davonträgt oder sich sogar Schimmel entwickelt. Im besten Fall wird ein professioneller Bautrockner aufgestellt, welcher die Feuchtigkeit aus dem Boden und den Wänden herauszieht und beseitigt. Das kostet erschreckend viel Strom; die Stromkosten werden in einem anerkannten Versicherungsfall aber von der Versicherung bezahlt (vgl. Keller trocknen nach Wasserschaden). Erst wenn die Luftfeuchtigkeit sich unter einem Wert von 60 % befindet, gilt ein Keller als trocken.

Wer trägt die Kosten, wenn der Keller unter Wasser steht?

Grundsätzlich kommt es immer darauf an, welche Schäden im Keller vorliegen, wie umfassend diese sind und auch, welche Versicherungen der Geschädigte abgeschlossen hat (vgl. Wasser im Keller nach starkem Regen Versicherung). Wer unzureichend oder auch gar nicht versichert ist, bleibt in der Regel selbst auf den Kosten sitzen und muss alle Wasserschaden Reparaturen selbst bezahlen. Siehe auch: Nasse Keller abdichten.

Nach einem Hochwasser durch übergelaufene Flüsse trägt die Kosten für das Abpumpen durch die Feuerwehr in der Regel die Kommune bzw. die Gemeinde. Anders sieht es allerdings aus, wenn es sich um einen Wasserschaden aufgrund Starkregens handelt (vgl. Starkregen Versicherung). Dann kann es durchaus der Fall sein, dass der Einsatz der Feuerwehr selbst bezahlt werden muss. Grundsätzlich ist die Feuerwehr für die Bevölkerung da, wenn es sich um Notsituationen handelt, die die Gesundheit, das Leben oder auch eine lebenswichtige Versorgung bedroht. Ist allerdings eine ganze Stadt von Hochwasser betroffen und sind zahlreiche Keller voll Wasser gelaufen, dann handelt es sich um einen Einsatz, der selbst bezahlt werden muss. Hier kann die Rechnung schnell 500,00 € und mehr betragen – die Rechnung dafür stellt in der Regel die Gemeinde aus.

Welche Kosten übernimmt aber die Versicherung, wenn der Keller überflutet ist? Hier gestaltet sich alles etwas schwieriger. Denn abhängig davon, um welche Schadensursache es sich handelt, ist jeweils eine andere Versicherung zuständig. Wird das Wasser beispielsweise durch einen Rückstau in der Leitung bedingt, dann ist eine Elementarschadenversicherung wichtig, welche die Kosten trägt (vgl. Rückstauschaden, Rückstau Versicherung).

Dasselbe gilt auch, wenn Wasser von außen in die Kellerräume eindringt. Hat man eine Gebäudeversicherung mit einer Zusatzpolice (Überschwemmungsversicherung) abgeschlossen, so trägt diese nur die Kosten, wenn das Wasser von außen eintritt. Generell kommt auch die Gebäudeversicherung nur für Schäden direkt am Gebäude auf bzw. für Objekte, die untrennbar mit dem Haus verbunden sind. Für sämtliche beweglichen Objekte – wie zum Beispiel Mobiliar, Wertgegenstände oder auch Textilien – übernimmt die Hausratversicherung die Kosten (Hausratversicherung – was ist das?). Auch hier kann eine Elementarschadenversicherung als Zusatzoption zur Hausrat nötig sein, sofern gewisse Leistungen nicht über die normale Police abgedeckt werden.

Hat man also keine entsprechende Versicherung abgeschlossen, so muss damit gerechnet werden, dass die Kosten selbst getragen werden müssen – und die können ganz schön hoch ausfallen, siehe Sanierung feuchter Keller: Kosten. Eine Versicherung noch nachträglich abzuschließen, wenn der Keller schon voll Wasser gelaufen ist, ist in in der Regel – nachvollziehbarerweise – nicht möglich.

Den Schaden richtig der Versicherung melden: Was dabei zu beachten ist

Steht der Keller unter Wasser und hat man die Feuerwehr bereits über den Schaden informiert, dann ist es wichtig, so schnell wie möglich die Versicherung darüber zu informieren. Für eine Schadensmeldung schreiben die Versicherer in der Regel eine gewisse Frist vor. Das bedeutet, dass es durchaus sein kann, dass die Versicherungsgesellschaft eine Schadensmeldung binnen der ersten drei Tage erhalten muss. An diese Fristen, die für gewöhnlich auch im Vertrag vermerkt ist, sollten sich Versicherte tunlichst halten. Wer erst viele Tage oder gar Wochen später eine Meldung an den Versicherer verschickt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Daher gilt: Fertigen Sie so zeitnah wie möglich Bilder und Videos vor Ort an, die an die Versicherung übermittelt werden. Sie dienen als Nachweis, damit sich die Versicherung selbst ein Bild machen kann und können mitunter auch den Besuch eines Gutachters ersparen. Und: Bitte verändern Sie selbst nichts, ehe dies nicht von der Feuerwehr freigegeben wurde.

Keller voll Wasser - was tun? | Bevor und nachdem das Wasser weitestgehend entfernt ist, sollten Fotos zur Dokumentation als Nachweis für die Versicherung angefertigt werden. (© Manuel_Faba / stock.adobe.com)
Keller voll Wasser – was tun? | Bevor und nachdem das Wasser weitestgehend entfernt ist, sollten Fotos zur Dokumentation als Nachweis für die Versicherung angefertigt werden. (© Manuel_Faba / stock.adobe.com)

Nachdem das Wasser aus den Kellerräumen beseitigt worden ist, können erneut Fotos von den beschädigten, feuchten Räumen angefertigt werden. Insbesondere zerstörte Möbelstücke, schlammige Wände und Fenster sowie alle weiteren beschädigten Objekte und sonstigen Feuchtigkeitsschäden sollten fotografiert und auf einer Schadensliste vermerkt werden. Lässt sich nicht genau feststellen, woher das Wasser stammt, dann muss unbedingt nach der Ursache gesucht werden. Ehe Objekte aus den betroffenen Bereichen entfernt werden, sollte dies unbedingt von der Versicherung freigegeben worden sein.

Eine Schadensmeldung kann entweder per Post, per E-Mail oder auch über eine App des Versicherers erfolgen – möglichst auf schnellem Wege. Gerade per App oder Online-Formular gestaltet sich die Schadensmeldung nach einem Wasserschaden relativ einfach, da meist nur ein vorausgefülltes Formular vervollständigt werden muss, auch Bilder lassen sich beifügen.

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Wenn der Keller unter Wasser steht, ist schnelle Hilfe gefragt – denn gerade dann ist man als Betroffener oft erst einmal so schockiert und verzweifelt, dass man unter Umständen falsch handelt. Besser ist es, sich von Experten beraten zu lassen. Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie dabei, richtig vorzugehen, wenn Ihr Keller unter Wasser steht und Sie Gutachter, Anwälte oder Sanierungsfirmen brauchen. Wir vermitteln Ihnen die richtigen Ansprechpartner für genau Ihren Fall aus unserem Experten-Netzwerk.

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Was tun, wenn der Keller unter Wasser steht? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Was tun, wenn der Keller unter Wasser steht? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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