Was tun, wenn Versicherung nicht zahlt – welche Gründe können dafür verantwortlich sein?
Für viele Versicherte ist es ein großer Schock, wenn sie einen Schaden bei ihrer Versicherung einreichen und die Versicherung nicht zahlen will. Bleibt man selbst auf den Kosten sitzen, bedeutet dies jedoch nicht, kann man den Weg zum Anwalt beschreiten, oder auch erst einmal einen eigenen Gutachter ins Boot holen. – Doch was als erstes tun, wenn die Versicherung den Schaden nicht bezahlt? Die Gründe, warum eine Versicherung nicht zahlen will, können vielfältiger Natur sein. Der genauen Argumentation und Begründung der Assekuranz gilt es auf den Grund zu gehen.
So kann es beispielsweise durchaus oft der Fall sein, dass der Schaden überhaupt nicht zum Leistungsumfang des Versicherers gehört. Aus diesem Grund sollten Versicherte ihren Vertrag genau prüfen, ehe sie agieren (vgl. Hausratversicherung Leistungsumfang, Gebäudeversicherung Leistungen). Häufig wird eine Kostenübernahme des Schadens auch abgelehnt, wenn der Versicherte bestimmte Vorschäden nicht gemeldet hat oder nicht genügend Belege für den entstandenen Schaden vorlegen kann. Ebenfalls ärgerlich: Verpasst man als Versicherter die Meldefrist für einen Schaden, die oft nur wenige Tage beträgt (Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden?), bleibt man nicht selten selbst auf den Kosten sitzen bzw. muss sich zusätzlich herumstreiten. Nicht eingeschlossen werden im Vertrag in der Regel auch Schäden, die vor der Vertragsschließung zustande gekommen sind (was natürlich nur fair ist und nicht überraschen sollte).
Obgleich die genannten möglichen Gründe generell auf die meisten Versicherer zutreffen, ist es dennoch sehr wichtig, die jeweilige Police genau zu untersuchen. Nur so lässt sich herausfinden, warum ein Versicherer tatsächlich nicht zahlen will. Manchmal kommt es auch vor, dass eine Versicherung die Kostenübernahme nicht ablehnt, aber sie nicht reagiert und der Kunde lange auf diese warten muss (siehe Verzögerung der Schadensregulierung). Mitunter kürzen Versicherer auch Zahlungen, so dass der Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen muss.
Hausratversicherung und Gebäudeversicherung: Was machen, wenn die Versicherung nicht reagiert oder die Zahlung herauszögert
Nicht selten wird Versicherungsgesellschaften vorgeworfen, dass sie mit ihren Kunden lange Wartezeiten vereinbaren, damit sie auf diesem Wege Zahlungen gleich nach Vertragsabschluss verhindern können. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Schadensfall in die Wartezeit fällt, besteht für den Kunden auch kein Leistungsanspruch. Wartezeit kann hier also heißen: Man hat in den ersten 6 oder auch 12 Monaten nach Vertragsabschluss (noch) keinen Anspruch auf Leistungen. Das gibt es etwa bei Zahnzusatzversicherungen, wo die Versicherungsgesellschaften so verhindern wollen, dass man kurz vor Behandlung “noch schnell eine Versicherung abschließt”. – Wartezeit kann aber auch überlange “Bearbeitungszeiten” meinen: Mitunter dauert auch die Überprüfung reiner Fakten relativ lange: Gerade dann, wenn es um größere Geldsummen geht, ist eine eingehende Prüfung der meisten Versicherungen obligatorisch, bevor sie den Fall überhaupt weiter bearbeiten. So sind mehrere Wochen Wartezeit für viele Versicherte keine Ausnahme. Vgl.: Wasserschaden Versicherung zahlt nicht, HanseMerkur Gebäudeversicherung zahlt nicht.
Wenn der Versicherer allerdings nicht belegen kann, die Zeit für die Überprüfung der Fakten benötigt zu haben und lässt es sich stattdessen nachweisen, dass er die Zahlung herausgezögert hat, können und sollten Versicherte aktiv werden: In so einem Fall hat man als Versicherte nämlich Anspruch auf Verzugsschaden. Hat sich der Versicherte in der Zwischenzeit einen Anwalt genommen, verpflichtet sich die Versicherung unter Umständen sogar dazu, die Kosten für diesen ebenfalls zu übernehmen. Insbesondere bei einer hohen Schadenssumme ist es für Versicherte meist sehr wichtig, dass der Schaden schnellstens reguliert wird, da die Kosten oft aus eigener Tasche nicht tragbar bzw. nicht vorstreckbar sind. Jedoch gibt es auch hier häufig das Problem, dass ein Versicherter bei einer hohen Summe auch deutlich länger und genauer prüft – schließlich geht es für beide Parteien um viel Geld.
Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt: Tipps für Versicherte im Schadensfall
Haftpflichtversicherungen leisten bei einem Schaden, der beispielsweise durch Leichtsinn, ein Missgeschick oder bloße Unachtsamkeit zustande kommt. Fahrlässigkeit ist im Normalfall ebenfalls mit im Leistungsumfang enthalten – dies gilt sowohl für Sach- als auch für Personen- und Vermögensschäden. Bei einer Haftpflichtversicherung sind sowohl reine Vermögensschäden als auch Vermögensschäden, die durch Folgen von Sach- oder Personenschäden zustande kommen, mit in der Vermögensschadenhaftpflicht enthalten.
Ein Beispiel für einen Personenschaden: Es entstehen Behandlungskosten im Zuge eines durch den Versicherten verursachten Unfall. Bei einem Sachschaden geht es stets um ein bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine hochwertige Vase oder eine Skulptur von einem Dritten, die beschädigt worden ist. Vermögensschäden können entstehen, wenn Dritte durch einen Schaden nicht mehr dazu imstande sind, ihren bisherigen Beruf weiter auszuüben. Der Verursacher des Schadens informiert dann seine Haftpflichtversicherung, welche für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich sorgt.
Doch Vorsicht: Wenn sich zeigt, dass ein Versicherter den Schaden vorsätzlich bzw. absichtlich verursacht hat, stellt sich die Versicherungsgesellschaft quer – und das zu Recht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherte bei der Entstehung des Schadens strafbar gemacht hat oder die Schäden am eigenen Körper entstanden sind. Schäden, welche von Kindern bis zu einem Alter von maximal sieben Jahren verursacht worden sind, übernimmt der Versicherte nur dann, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie leistet auch dann nicht, wenn die Schadensersatzforderung des Versicherten ungerechtfertigt oder schlichtweg zu hoch ist. Das wiederum wird dann über Anwälte und Gerichte geklärt, ob und was das richtige Maß an Schadenersatz ist.
Doch wie verhalten sich Versicherte, wenn die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen möchte oder einfach nicht reagiert? Hat man keine eindeutige Absage vom Versicherer erhalten, ist es ratsam, schriftlich um eine zügige Bearbeitung des Falls zu bitten – so macht man deutlich, dass die Zahlung eilt und man nicht so schnell klein beigibt. Am besten wird diese Anfrage per Einschreiben mit einer bestimmten Frist versandt, um einen Nachweis dafür in der Hand zu haben. Tut sich auch nach dem Ablauf der Frist nichts, ist es in den meisten Fällen zu empfehlen, sich Hilfe von einem Fachanwalt zu holen.
Was machen, wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlen will: So gehen Versicherte richtig vor
Häufig kommen Probleme bei der Leistungsübernahme der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht aufgrund einer ersatzlosen Leistung zustande. Mitunter schieben Hausratversicherungen Gründe vor, warum sie die Kosten nur teilweise übernehmen möchten. Hier gilt: Möchte der Versicherer den Schaden nicht vollständig übernehmen, besteht laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) das Recht auf ein privates außergerichtliches Sachverständigungsgutachten. Dieses unabhängige Gutachten soll die Höhe des Schadens feststellen und vermeiden, dass es zu einer Gerichtsverhandlung zwischen den beiden Parteien kommt.
So wird sowohl seitens der Versicherung als auch vom Versicherungsnehmer je ein Sachgutachter beauftragt, der eine Schätzung des entstandenen Schadens vornimmt. Die beiden Sachverständigen benennen zudem einen dritten, unabhängigen Gutachter, der als Schlichter im Fall auftritt (vgl. auch Schiedsgutachtenvereinbarung). Wenn die beiden Sachgutachter nun verschiedene Schadenshöhen nennen, sorgt der Dritte für eine bindende Entscheidung. Die Kosten für die beiden Gutachter zahlen die Parteien jeweils selbst, der dritte Sachverständige wird je zur Hälfte bezahlt.
Auch bei einer Wohngebäudeversicherung gilt, dass eine Zahlungsverweigerung oft unbegründet oder nicht nachvollziehbar eintreten kann. Möchte die Wohngebäudeversicherung den Schaden nur teilweise oder auch überhaupt nicht übernehmen, sollten Versicherte den Fall von einem Anwalt prüfen lassen (siehe unseren Artikel: Gebäudeversicherung zahlt nicht vollen Betrag, Versicherung zahlt weniger als Gutachten und Versicherung zahlt nicht nach Gutachten).
Wann sich eine Neuprüfung des Falls wirklich lohnt, wenn Versicherung nicht zahlt
Hat man seiner Versicherung den Schaden innerhalb der geltenden Frist korrekt gemeldet und auch die Umstände genauer beschrieben, so dass der Anspruch im Grunde nicht verweigert werden kann, können und sollten Versicherte reagieren. Wird der Antrag trotz aller Richtigkeit abgelehnt, ist es ratsam, wenn Kunden auf eine Neuprüfung bestehen. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Sachbearbeiter der Versicherung etwas übersehen oder falsch bearbeitet hat – schließlich sind Fehler menschlich und können jedem unterlaufen. Eine schriftliche Bitte um eine Neuprüfung kann deshalb in einigen Fällen zum Erfolg führen, wenn sich eine Ablehnung wirklich nicht nachvollziehen lässt (vgl. auch: Versicherung lehnt Schadensregulierung ab). Dies nimmt zwar zusätzlich Zeit in Anspruch, spart aber unter Umständen viel Geld.
Ansonsten gilt: Nutzen Sie die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe! Wir haben jahrelange Erfahrung mit komplizierten Schadensfällen und können mit Sachverständigen, Fachanwälten und einem Netzwerk von spezialisierten Sanierungsdienstleistern die Regulierung eines Schadens von A-Z unterstützen. Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.