Leitungswasserschäden einordnen: Rohrbruch, Verstopfung oder undichter Bodenablauf?
Wer den Schaden am Duschabfluss hat, sieht sich in erster Linie mit einem Haufen Fragen konfrontiert. Dabei ist vorrangig die Art der Schädigung herauszufinden. Ein Rohrbruch kann hinter der Wand oder den Fliesen auftreten. Dann zeigt sich der Leitungswasserschaden oft als aufsteigende Nässe und langfristig mit Schimmelbefall. Woran lässt sich bei der Dusche ein kaputtes Rohr erkennen?
Klar ist: Rohrbrüche an Zuleitungen und Ableitungen passieren immer wieder. Sie verursachen häufig immense Schäden – entweder in kurzer Zeit oder auch auf längere Dauer. So oder so fließt oft viel Wasser ins Mauerwerk.
Undichte Stellen im Duschabfluss bzw. unterhalb der Duschwanne im geringfügigen Ausmaß sind für gewöhnlich schwer von Mietern festzustellen. Ist die Duschwanne eingefliest, fällt es oft ewig nicht auf, dass Wasser im Boden “versickert”.
Anders bei der Zuleitung: Ein veränderter Wasserdruck in der Dusche weist unter Umständen auf ein Leck in der zuführenden Wasserleitung hin. Das merkt man schneller.
Welche Anzeichen gibt es generell?
- Wasserflecken und verstärkte Kalkablagerungen an der Wand
- Schimmelbildung
- nasse Stellen entlang der Fliesen oder dem Mauerwerk
Schaden in der Dusche durch undichte Fugen – Möglichkeiten für Mieter
Silikonfugen spielen in Duschkabinen eine besondere Rolle. Undichte Fugen durch Risse oder poröse Stellen lassen unweigerlich Leitungswasser in Zwischenräume sickern. Dadurch kommt es zu langfristig zu Wasserschäden. Um solche Schäden zügig zu beheben, ist frühzeitiges Handeln wesentlich. Was können Mieter unternehmen?
Laien erkennen das Problem oft erst spät oder wenn schon ein Wasserschaden aufgetreten ist (siehe auch: Wasserschaden durch Nachbarwohnung). Fugen in der Dusche haben irgendwann ihre Lebensdauer überschritten und müssen erneuert werden. Andernfalls sind Wasserschäden durch Undichtigkeiten vorprogrammiert. Als Eigentümer muss man sich selbst drum kümmern; als Mieter informiert man den Vermieter, sobald man der Meinung ist, dass Handlungsbedarf besteht. Macht man das nicht, kann man sich einiges an Ärger und ggf. Kosten einhandeln.
Verstopfung vom Abflussrohr: Mieter oder Vermieter – wer trägt die Kosten?
Mieter können grundsätzlich bei einer geringfügigen Verstopfung im Abfluss selbst aktiv werden. Ein verstopfter Duschabfluss lässt sich üblicherweise mühelos feststellen. Das zufließende Leitungswasser versickert bei einem solchen Vorfall im Bodenablauf nur noch verzögert bis gar nicht mehr.
Dabei können Wohnungsmieter beruhigt sein: Solange der Gebrauch der Dusche und des Abflusses sachgemäß ablief, tragen Vermieter die Ausgaben zum Beseitigen der Verstopfung im Abwasserrohr. Haben Mieter den Rohrverschluss verursacht, müssen sie die Kosten gegebenenfalls übernehmen. Siehe auch: Dusche undicht – wer zahlt?
Die Problembehebung gelingt regulär mit einem erfahrenen Handwerker. Im Streitfall entscheiden Gutachter, wer für den Schaden verantwortlich ist. Gerne unterstützen wir Sie und vermitteln kompetente Dienstleister.
Eine geeignete Versicherung kann dazu beitragen, derartige Schäden durch Leitungswasser finanziell abzusichern. Was bedeutet das?
Leitungswasserschäden durch Duschen: Gebäudeversicherung vs. Haftpflichtversicherung
Leitungswasserschäden sind üblicherweise ein Versicherungsfall. Das Problem bei Fugen, Silikondichtungen und ggf. auch Siphon/Abfluss ist jedoch, ob der Schaden als “Leitungswasserschaden” eingeordnet und anerkannt wird. Hierzu gab es in der Vergangenheit schon verschiedene juristische Auseinandersetzungen.
Was bedeutet das für Wohnungsmieter? Welche Versicherung ist zuständig, wenn der Duschabfluss Probleme macht? Es kommt vorrangig auf den zugrunde liegenden Schaden, die Schadensstelle und die Schadensursache an. Siehe auch: Rückstau im Abflussrohr, Wasserschaden unter Fliesen.
Unverschuldete Wasserschäden (Rohrbruch in der Wand und Ähnliches) sind durch die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Der Versicherungsvertrag entscheidet in diesem Fall über die Absicherung. Dabei ist die Formulierung »bestimmungswidriger Wasseraustritt« relevant. Solche Schädigungen im Umfeld und Zusammenhang der Dusche werden im Normalfall von der Versicherung getragen. Dabei zählen sowohl die Reparatur als auch Instandsetzung der beschädigten Elemente im Haus (d. h. Rohre, Boden oder Wand).
Doch was ist, wenn der Wasserschaden durch den Duschabfluss entstanden ist, weil man mechanisch oder mit einem chemischen Rohrreiniger zu heftig versucht hat, eine Verstopfung bzw. Verschmutzungen zu entfernen (vgl.: Wasserschaden, Dusche, Abfluss, Versicherung)? Wenn das Rohr deshalb und davon beschädigt wurde? Oder wenn durch einen Rohrreiniger mit Pressluft der Abfluss “abgerissen” / “abgedrückt” wurde, das nicht bemerkt wurde, und anschließend eine ganze Wasserladung aus der Dusche (oder gar Badewanne!) ins Gemäuer versickert ist? – Unter Umständen hat man die Chance, den Schaden, den man dem Vermieter / Eigentümer gemacht hat, über eine vorhandenen Privathaftpflichtversicherung zu regulieren. Ebenso kann es sein, dass ein Wasserschaden erst einmal von der Gebäudeversicherung des Eigentümers / Vermieters reguliert wird, sich diese aber die Kosten / Auslagen vom Verursacher zurückholen will. Auch dann ist man hoffentlich mit einer entsprechend umfangreichen privaten Haftpflichtversicherung abgesichert.
Und wenn die ganze Gemengelage rund um Ursache, Verursacher, Haftung und Schadensersatz unklar ist? – Dann hilft in der Regel nur noch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht, häufig in Verbindung mit einem entsprechenden Gutachter / Sachverständigen. – Gern vermitteln wir Ihnen Kontakt zu entsprechenden Experten.
Fazit – Umgang mit Wasserschäden durch den Duschabfluss
Ein Schaden durch poröse Rohre, kaputte Siphons, undichte Fugen oder einem Rohrbruch in der Dusche zieht Reparaturkosten nach sich. Der rasche Kontakt mit der Versicherung sowie (als Mieter mit) dem Vermieter sind im Schadensfall elementar, um weitere Schritte unternehmen zu können.
Bis Handwerker eintreffen, vergeht im Regelfall einige Zeit. Dabei ist die Wahl der Dienstleister wesentlich. Profis kümmern sich kompetent, zuverlässig und nachhaltig um das zugrunde liegende Problem im Abfluss der Dusche. Im Fall des Bedarfs können sich Betroffene auf unsere Unterstützung verlassen: Wir stellen gerne den Kontakt zu den erforderlichen Sachverständigen, Gutachtern und Handwerkern her.
Wasserschaden durch Duschabfluss? – Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!