AachenMünchener Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?
Die AachenMünchener Versicherung war viele Jahre Bestandteil der Generali Gruppe und hat sich im Jahr 2020 in Generali Deutschland Lebensversicherung AG umbenannt. Sie ist seit vielen Jahren als Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen am Markt. Vielen Kunden vertrauen bzw. vertrauten den Produkten der Aachen Münchener Versicherung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Vertrauen in die Leistungsbereitschaft des Unternehmens besonders wichtig. Beim Thema Berufsunfähigkeit geht es um den Lohnersatz bei einer dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Es geht um die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Versicherten.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit soll die Aachen Münchener Versicherung eine Rente zahlen. Diese darf immerhin 90 % des Nettolohns betragen. Das Geld benötigt der Versicherte dringend. Vor allem benötigt er es schnell. Viele Ausgaben müssen weiterbezahlt werden, zum Beispiel Kreditraten oder Mieten. Für die Versicherung bedeutet der Leistungsbezug eine hohe Ausgabe. Der Versicherungsnehmer muss einige Hürden nehmen, bevor die Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Versagt die Versicherungsgesellschaft diese Anerkennung, fehlt die dringend benötigte Rente.
Warum kann die AachenMünchener Versicherung bzw. in der Nachfolge / Umbenennung die Generali Versicherung einfach die Zahlung der BU-Rente verweigern?
Der Leistungsantrag – verschleppt, verzögert und angezweifelt.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, geht das recht schnell. Man bemüht sich um Sie, man hilft Ihnen, wo es nur geht, damit am Ende Ihre Unterschrift unter dem Antrag steht. Im Leistungsfall sieht es oft anders aus. Sie zeigen Ihre Berufsunfähigkeit bei der AachenMünchener Versicherung respektive jetzt Generali an. Zunächst genügt hierfür die Feststellung des Arztes, dass Sie voraussichtlich für sechs Monate oder länger arbeitsunfähig sind. Dann erhalten Sie von der Versicherung weitere Unterlagen. Dass Sie nicht mehr arbeiten können, wissen Sie selbst am besten. Doch die Versicherung zweifelt. Sie fordert Arztberichte an. Diese lässt sie von ihren Gutachtern bewerten. Es folgen Stellungnahmen von Fachärzten, Krankenhausentlassungsberichte und Selbstauskünfte.
Was ist da los? – Der Versicherte bekommt schnell das Gefühl, dass hier die Bearbeitung verschleppt und verzögert werden soll. Ist die Diagnose zweifelsfrei bestätigt, muss der Versicherung ein Nachweis erbracht werden, dass der Beruf nicht mehr zu 50 % ausgeübt werden kann. Was sich zunächst unkompliziert anhört, ist in der Praxis eine gewaltige Aufgabe.
Hat sich die Aachen Münchener Berufsunfähigkeitsversicherung beim Versicherungsantrag im Großen und Ganzen nur für Ihren Beruf interessiert, möchte sie nun sehr viel mehr und sehr konkrete Auskünfte. Zum Beispiel über die genauen Tätigkeiten, denen Sie an einem Arbeitstag nachgehen. Wirkt sich Ihre Krankheit wirklich auf jeden Bereich Ihrer Arbeit aus? Interessant ist für den Versicherer ebenso, ob Sie vielleicht in Ihrem Betrieb einer vergleichbaren Arbeit mit verringerter Belastung nachgehen könnten. Die Bestimmung der Diagnose und deren Auswirkung auf das Maß Ihrer Belastungsfähigkeit kosten Zeit. Möchten der Versicherungsgesellschaften damit erreichen, dass Sie Ihren Anspruch aufgeben?
Die vorvertragliche Anzeigepflicht: wie man Versicherte verunsichert.
Doch neben dem Zweifel am Grad der Berufsunfähigkeit und an der Diagnose hat die Aachen Münchener noch weitere Möglichkeiten, ohne Leistung aus der Sache herauszukommen. Erinnern Sie sich noch daran, wie Sie die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag beantwortet haben? Die Abfragezeiträume waren lang. Krankheiten mit ambulanter Behandlung, stationäre Aufenthalte und vor allem psychotherapeutische Beratungen waren für den Versicherer interessant. Die Versicherung sieht sich Ihre Antworten von damals noch einmal an. Haben Sie etwas ausgelassen? Besonders, wenn die Erkrankung einen Bezug zu eben jener Diagnose hat, wegen der Sie nun eine BU-Rente beziehen möchten.
Der überwiegende Teil der Berufsunfähigkeitsrenten wird derzeit für psychische Erkrankungen geleistet. Gerade bei diesen Krankheiten lässt sich die Frage nach dem Beginn der Krankheit und der Kenntnis darüber nicht leicht beantworten. Wenn Sie ihr Hausarzt einmal wegen Erschöpfung für drei Tage krankgeschrieben hat, möchte die Versicherung das gerne wissen. Besonders dann, wenn Ihre BU-Diagnose ein Burn-out-Syndrom ist. Aber konnten Sie sich bei der Antragstellung an diese kurze Arbeitsbefreiung noch erinnern? Ihr Versicherer weiß davon, weil er Ihre Patientenakte bei Ihrem Hausarzt angefordert hat. Dieses Recht haben Sie ihm mit dem Leistungsantrag erteilt. Der Arzt musste diese Krankschreibung seinerzeit dokumentieren. Natürlich mit einer Diagnose, einem berufstypischen Erschöpfungssyndrom. Für den Versicherer ist dies die Vorstufe Ihrer BU-Diagnose. Er unterstellt Ihnen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und erklärt den Vertrag für ungültig. Eine Rente bekommen Sie nicht. Doch hat der Arzt Ihnen damals eine Diagnose eröffnet?!
Die Berufsunfähigkeitsrente ist sicher – bis zur Nachprüfung.
Nun hat die AachenMünchener die Berufsunfähigkeit vielleicht doch anerkannt und beginnt mit der Auszahlung der Rente. Ein Grund sich zurückzulehnen? Für eine Weile vielleicht. Da können Sie sich auf die Heilung und die Neuorganisation Ihres Lebens konzentrieren. Aber die Versicherung behält Sie im Auge. Wenn der Grad Ihrer Berufsunfähigkeit gerade einmal mit 51 % bemessen wurde, kann doch auch eine Besserung eintreten. Das Maß hierfür ist nicht Ihr persönliches Befinden, sondern eine Begutachtung durch die Versicherung.
Die Leistungsdauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sehr lang sein. Unter Umständen haben Sie diese bis zu Ihrem Eintritt in die Altersrente vereinbart. Das ist ein dicker Brocken für die AachenMünchener Versicherung. Deshalb kann sie auch eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit vornehmen. Der Zeitpunkt richtet sich nach der Diagnose und dem Therapieplan. Durchschnittlich nach 24 Monaten können Versicherte mit einer Kontaktaufnahme durch den BU-Versicherer rechnen (siehe auch: Generali Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung). Häufig sind die psychischen Erkrankungen, wie Burn-out oder Depressionen von einer erneuten Prüfung durch die Versicherung betroffen. Geprüft wird aber auch bei körperlichen Gebrechen, soweit Langzeittherapien erfolgversprechend sind. Dabei, Sie erinnern sich, genügt es, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit auf 49 % fällt. Schon sind Sie wieder aus Sicht der Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend arbeitsfähig.
BU-Renten kosten den Versicherer viel Geld. Entsprechend viele Möglichkeiten hat er geschaffen, um Leistungsprüfungen zu verzögern oder Renten ganz zu versagen (siehe auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Die Diagnose, der Grad der Berufsunfähigkeit und ein hochkomplexer Versicherungsantrag geben der Versicherung die Ansatzpunkte hierfür. Das hierbei eine Menge Papier bewegt wird versteht sich von selbst. Arztberichte, Laborbefunde, Versicherungsbedingungen und Antragskopien – das alles muss gesichtet, bewertet und eine Begründung eingearbeitet werden. Die AachenMünchener hat zahlreiche Mitarbeiter dafür. Sie auch?
Setzen Sie die Anerkennung Ihrer BU-Rente durch – unsere Anwälte helfen Ihnen.
Klingt es fair, wenn ein Unternehmen mit vielen qualifizierten Mitarbeitern eine Entscheidung zu seinen Gunsten herbeiführt und einfach Ihre Akzeptanz dafür fordert? Natürlich haben Sie die Möglichkeit zum Widerspruch. Mit welchem Aufwand es verbunden ist, diesen erfolgreich durchzusetzen wissen Sie bereits. Jede uneindeutige Formulierung, jede Fehlinterpretation eines Paragrafen oder einer Klausel – Ihr Nachteil. Siehe auch: Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Setzen Sie die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente immer mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf das Thema Berufsunfähigkeit durch; gern vermitteln wir Ihnen einen solchen Experten, siehe Anwalt Berufsunfähigkeit. Es lohnt sich.
Auch wenn die Berufsunfähigkeit durch die AachenMünchener Versicherung einmal anerkannt wurde, kann die Versicherung nach einer Frist eine Nachprüfung vornehmen. Ein befristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit ist aber nicht immer angemessen.
Wir helfen Ihnen dabei, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu finden, der auf die Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrenten spezialisiert hat. In Ihrer Nähe, z.B. in Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Münster, Nürnberg.