Generali Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Die meisten Arbeitnehmer hegen den Plan, bis zur wohlverdienten Rente ihr eigenes Geld zu verdienen, um danach ihren Ruhestand zu genießen. Aber leider ist das nicht allen Menschen vergönnt. Einigen Arbeitnehmern droht durch Krankheit oder Unfall eine vorzeitige Berufsunfähigkeit. Gut beraten ist, wer sich dagegen schon frühzeitig abgesichert hat – z.B. mit einer Generali Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber ist das auch wirklich immer eine Garantie dafür, dass man im schlimmsten Fall ausreichend gut versorgt ist? Diese Frage kann leider mit einem deutlichen “Nein” beantwortet werden, da es nicht selten zu unschönen Rechtsstreitigkeiten kommt. Aber zum Glück stehen Sie nicht allein da.
Was kann ich tun, wenn mein Versicherer die Leistung (Berufsunfähigkeitsrente) verweigert?
Nichts ist schlimmer, als wenn man Leistungen aus einer abgeschlossenen Versicherung beziehen will/muss, und die Versicherung nicht zahlt. Problematisch sind hierbei besonders häufig Berufsunfähigkeitsversicherungen – das gilt nicht allein für die Generali Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern viele BU-Versicherer lehnen signifikante Mengen an Leistungsanträgen auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ab.
Typische Gründe (oder Vorwürfe), warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ablehnt und nicht zahlt:
- Der im Vertrag festgelegte “Grad der Berufsfähigkeit” (üblicherweise 50%) ist/sei nicht erreicht. Man sei also (im Sinne der Versicherungsbedingungen) nicht (ausreichend) berufsunfähig!
- Oder: Man hätte Fragen zum Gesundheitszustand und Vorerkrankungen bei Abschluss der Versicherung nicht korrekt / nicht ausreichend beantwortet (“vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“).
Das sind nur zwei typische Beispiele bzw. Ablehnungsgründe, die Versicherer wie etwa die Generali Berufsunfähigkeit nutzen, um nicht zu zahlen. – Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie sich Hilfe holen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Versicherungsrecht können Ihnen dabei helfen, den Schriftverkehr mit der Versicherung professionell zu führen und Ihre Ansprüche juristisch bestmöglich vertreten und durchzusetzen (siehe Berufsunfähigkeit Anwaltskanzlei).
Welche Rolle spielen Gutachten bei der Ablehnung bzw. Anerkennung einer Berufsunfähigkeit?
Eine Berufsunfähigkeit festzustellen und anerkannt zu bekommen, kann zu einer langwierigen Sache werden. Das gilt nicht nur für die Generali oder Proxalto Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern für sehr viele BU-Versicherer am Markt.
- An erster Stelle steht zunächst die Erkrankung, die den gewohnten Arbeitsalltag unmöglich macht. Dabei ist für die Versicherungen immer die jeweilige Unterscheidung wichtig. Denn es gibt Krankheiten, die von Natur aus zu einer Berufsunfähigkeit führen und solche, die grenzwertig sind oder ganz gegen eine verfrühte Rente sprechen. Das wird der Sachbearbeiter der Versicherung herausfinden wollen. Im Zweifelsfall wird Ihnen der Arzt sagen können, ob Sie tatsächlich nicht mehr in Ihrem bisherigen Job arbeiten können.
- Wenn das geklärt ist, müssen Sie zunächst einen Antrag beim Versicherer einreichen. Ein schlecht formuliertes oder fehlerhaftes Dokument kann direkt am Anfang das Aus bedeuten. Am besten holen Sie sich bereits jetzt einen Spezialisten zur Hilfe. Nicht selten sind die Fragebögen gespickt mit undurchsichtigen Formulierungen. Ein Laie kann meistens nicht selbst entscheiden, ob er besser eine generelle Entbindung der Schweigepflicht zulässt oder lediglich eine Einzelfallentbindung.
- Wenn Sie die ersten Hürden genommen haben und der Sachbearbeiter am anderen Ende den Antrag nicht direkt abgelehnt hat, wird die BU immer versuchen, Ihre Angaben zu widerlegen. In der Regel werden dazu weitere Unterlagen von Ihrem behandelnden Arzt eingefordert. Damit verschafft man sich noch ein weiteres Bild, bevor in ein offizielles Gutachten investiert wird.
Die Versicherungen wollen sich natürlich möglichst absichern und keine Leistung erbringen. Das heißt, wenn ein Gutachten angefordert wird, dann soll das Gutachten dem Versicherer im Grunde die Ablehnung Ihres Antrags erleichtern.
Für Sie als Versicherungsnehmer heißt das im Klartext: Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat bereits einen ersten Eindruck, will sich aber noch einmal absichern, ob man der Leistungspflicht nicht doch noch entgehen kann. Bei psychischen Erkrankungen kann das zu einer echten Belastungsprobe werden. Das Problem: Nicht alle BU-Versicherer spielen fair. Denn der Gutachter wird von der Versicherung selbst ausgesucht. Die Aufträge bekommen in der Regel Fachleute, die sich bereits bestens mit der Materie BU auskennen. Als Versicherungsnehmer kann man lediglich den Wunsch nach einem anderen Gutachter äußern, bewilligt werden muss dieser aber nicht.
Sie sollten im besten Fall niemals völlig unvorbereitet zu einem Gutachten gehen! Wir haben geschulte juristische Spezialisten in unserem Experten-Netzwerk, die Ihnen im Vorfeld wichtige Tipps geben können. Vgl. auch: HUK Coburg Berufsunfähigkeit zahlt nicht.
Warum und wann sollten Sie einen geschulten Fachanwalt einschalten?
Es macht Sinn, bereits vor dem Versand der ersten Briefe an den Versicherer einen Anwalt einzuschalten. Denn je früher man Sie begleitet, desto besser kann er sich in Ihren Fall einarbeiten und vor allen Dingen katastrophale Fehler am Anfang verhindern, die Sie sonst den Anspruch auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente von der Generali Versicherung kosten können.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, einem Gutachten durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu entgehen. Sollte es doch dazu kommen, kann er die Berichte auf etwaige Fehler hin überprüfen. Manchmal erwirkt er damit ein Gegengutachten mit einem besseren Ergebnis.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Erfahrung im Thema Berufsunfähigkeit wird Ihre Verträge auf Herz und Nieren prüfen, lästigen Schriftverkehr mit der Versicherung übernehmen und Ihnen vor Gericht juristischen Beistand leisten. Siehe Rechtsanwalt Berufsunfähigkeit Köln, Anwalt Berufsunfähigkeit Nürnberg, Fachanwalt BU Frankfurt.
Leider sind Anbieter von Berufsunfähigkeitsvorsorge, wie exemplarisch die Generali oder die Proxalto, sehr gut damit vertraut, Ansprüche abzulehnen. Dabei bekommen sie nicht selten Hilfe durch erfahrene Gutachter, die Sie als Laien mit zum Teil als unfair wahrgenommenen Fragen regelrecht “auseinandernehmen” können. Wer da gänzlich ohne Vorbereitung aufschlägt, hat so gut wie keine Chance. Und wer dann erst in Google mit “Generali Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht” nach Hilfe sucht, ist oft zu spät dran im Prozess.
Es ist heutzutage nicht mehr einfach, seine Ansprüche geltend zu machen (vgl. auch: Risikolebensversicherung zahlt nicht). Das Prozedere einer Berufsunfähigkeit ist für einen Laien sehr undurchschaubar und tatsächlich nicht immer fair. Die verschiedenen Stufen müssen berücksichtigt und Anträge möglichst fehlerfrei und sorgfältig ausgefüllt werden. Bereits der kleinste Fehler im Vorfeld kann unmittelbar zu einer Ablehnung der Berufsunfähigkeit durch die Generali Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Da ist es sinnvoller, sich von Anfang an durch unsere Fachanwälte begleiten zu lassen (auch hier: München, Berlin, Hamburg).
Generali, Proxalto, Aachen Münchener – wer gehört zu wem?
Generali ist ein Schwergewicht unter den Versicherungen; in ihr ist auch die früher sehr am Markt präsente AachenMünchener (Lebensversicherung) aufgegangen. Bei der Generali liegen oder lagen fast 5 Millionen Verträge. “Lagen”? – Seit Oktober 2019 verwaltet die Proxalto fast 90% dieser Verträge im Bereich Lebensversicherungen sowie offensichtlich auch Berufsunfähigkeits-Verträge sowie Absicherungsprodukte zur Erwerbsunfähigkeit (Bestandskunden, kein Neugeschäft). Insofern könnte es öfter auch heißen: “Proxalto Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht”.
Aber ob die Leistung bzw. Leistungsabwicklung nun von der Generali oder Proxalto Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt, oder von einer anderen BU-Versicherung: In jedem Fall ist es für Betroffene eine Problem, wenn die abgeschlossene Versicherung zur Berufsunfähigkeit nicht zahlt, obwohl der Versicherte aus eigener Sicht und Einschätzung seines Arztes entsprechend als berufsunfähig anzusehen ist.
Wenn Sie Ärger und Probleme mit der Leistung durch die Generali oder Proxalto haben: Zögern Sie nicht, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie gern und setzen uns für Ihre berechtigten Ansprüche ein!