Gutachter für Handwerkerpfusch benötigt? – Wir haben geprüfte Sachverständige, die Mängel begutachten

Baumängel und Handwerkerpfusch sind auf Baustellen an der Tagesordnung. Wir vermitteln Gutachter / Sachverständige, die sich die Sache bei Verdacht auf mangelhafte Leistung genauer ansehen. Ein entsprechendes Gutachten wird nötig, wenn die Baufirma bzw. der leistende Handwerker seinen Fehler nicht einsehen will, und sie rechtliche Schritte einleiten wollen.

Erfahren Sie hier mehr. Und jetzt schon gut zu wissen: Die Deutsche Schadenhilfe ist spezialisiert auf die Regulierung und Beseitigung von Bauschäden und Baumängeln. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen, Fachanwälten und Sanierungsprofis!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Gutachter für Handwerkerpfusch? – Wir vermitteln geprüfte Sachverständige!

Wer ein Haus baut, ist auf gute und zuverlässige Handwerker angewiesen. Die Qualität ihrer Arbeit entscheidet über den zukünftigen Wohnkomfort. Wenn der Bau fehlerfrei errichtet wurde, sinkt die Gefahr von Schäden. Auch andere wichtige Merkmale, etwa die energetischen Eigenschaften, hängen unmittelbar mit der Qualität der bauhandwerklichen Arbeiten zusammen.

Ein Haus wird gebaut, um lange zu stehen und seinen Zweck zu erfüllen. Ein Bau ist ebenso eine erhebliche Investition, die Werte bindet. Mancher Bauherr möchte aus seinem Gebäude Ertrag schöpfen und es vermieten. Die Immobilie bleibt jedoch nur wertstabil und ertragreich, wenn sie mangelfrei ist.

Die Handwerker am Bau tragen hierfür eine große Verantwortung. Durch Baumängel entstehen Bauschäden. Mängel am Bau kosten viel Geld und sind darüber hinaus ein Sicherheitsrisiko. Handwerkerpfusch ist inakzeptabel. Warum passieren diese Mängel überhaupt und was können Sie bei Baupfusch tun?

Gutachter für Handwerkerpfusch begutachten Handwerkerleistungen bei Verdacht auf Mängel (© Milje Ivan / stock.adobe.com)
Gutachter für Handwerkerpfusch begutachten Handwerkerleistungen bei Verdacht auf Mängel (© Milje Ivan / stock.adobe.com)

Handwerkerpfusch kann tragische Folgen haben.

Pfusch am Bau hat fast immer Bauschäden zur Folge. Diese Schäden können erhebliche Folgen haben. So macht zum Beispiel ein ungenaues Spaltmaß bei Fenstern und Türen diese undicht. Feuchtigkeit und Kälte können dann in den Baukörper eindringen. Der entstehende Wärmeverlust erhöht die Heizkosten. Wird die eindringende Feuchtigkeit vom Mauerwerk aufgenommen, droht die Gefahr der Schimmelbildung. Das Gebäude verliert aber auch an Wert. Zum einen, weil der Wohnkomfort und die Wirtschaftlichkeit sinken. Zum anderen verlieren die Baustoffe ihre Eigenschaften und Sanierungsbedarf entsteht.

Gebäudeschäden, die ihre Ursache in einem baulichen Mangel haben, sind nicht versichert. Wenn infolge von Handwerkerpfusch ein großer Wasserschaden entsteht, gibt es für die damit verbundenen Kosten keinen Versicherungsschutz.

Mängel durch Pfusch haben eine lang anhaltende Wirkung. Wenn der Schaden am Bau sichtbar wird, zum Beispiel durch Schimmelflecken an der Wand, wirkt der Mangel einer fehlerhaften Dampfsperre schon eine längere Zeit. Von Schimmelbefall geht eine große Gesundheitsgefahr aus. Ein anderes Beispiel: Haben Handwerker den Estrich nicht richtig trocknen lassen, dauert es nicht lange, bis sich der darüber liegende Bodenbelag anhebt. Der Fußboden muss aufgenommen, die Fußbodenheizung entfernt und der Estrich saniert werden. Dies alles ohne die finanzielle Unterstützung einer Versicherung.

In Anbetracht der immensen Kosten, die durch unversicherte Wasserschäden entstehen können, ist es sinnvoll, in die Vermeidung oder die rasche Behebung von Handwerkerpfusch zu investieren.

Handwerkerpfusch Gutachter auf Baustelle (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Handwerkerpfusch Gutachter auf Baustelle (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Warum Handwerkerpfusch entstehen kann.

Kein Handwerker geht auf eine Baustelle, um am Ende des Tages Pfusch abzuliefern. Doch oftmals herrscht großer Termindruck. Auf einer Baustelle arbeiten mehrere Gewerke miteinander. Fehler bei der Kommunikation untereinander sind keine Seltenheit. Hinzu kommt die Tatsache, dass Baumaterial nicht immer mangelfrei angeliefert wird. Nicht jeder Handwerker wird lange warten, bis Ersatz eintrifft und stattdessen das beschädigte Material verbauen. Termindruck und Zeitknappheit sind auch Ursachen dafür, dass Verarbeitungszeiten nicht eingehalten werden. Fehler bei der Trocknung von Baustoffen zeigen sich später als Riss im Estrich oder Schimmel an der feuchten Wand.

Sie sind der Auftraggeber der Bauleistung und zahlen die Rechnung. Die Handwerker verbauen Ihr Geld auf der Baustelle. Sie müssen keine Entschuldigungen für mangelhafte Leistungen akzeptieren. Sie können jedoch auch keinen Einfluss nehmen auf die Terminplanung Ihrer Handwerker. Genauso wenig können Sie Kommunikation und Materialqualität verbessern. Aber eines können Sie tun: Die Bauaufsicht und Abnahme qualifizieren. Lassen Sie Ihr Bauprojekt von einem Gutachter überwachen. Sie sind qualifiziert für die Bauüberwachung und die professionelle Bauabnahme. Siehe auch: Sachverständiger für Baumängel, Gutachter Bau.

Sie dürfen nicht warten, bist aus dem Mangel ein großer Schaden geworden ist. Sie haben das Recht zur Nachbesserung und werden es durchsetzen. Mit einem Gutachter zeigen Sie von Anfang an, dass Sie in Bezug auf Handwerkerpfusch keine Kompromisse eingehen.

Nicht jeder Handwerker hält, was er verspricht... | Mitunter kommen Sie aber nur mit Gutachten und juristischer Korrespondenz weiter. (© DDRockstar / stock.adobe.com)
Nicht jeder Handwerker hält, was er verspricht… | Mitunter kommen Sie aber nur mit Gutachten und juristischer Korrespondenz weiter. Unsere Anwälte und Sachverständige nehmen sich das Falls an. (© DDRockstar / stock.adobe.com)

Handwerkerpfusch: Gutachter, Anwalt, Schlichtung – Was Sie tun können.

Nun haben Sie selbst einen Mangel festgestellt, den der Handwerker zu verantworten hat. Das ist der richtige Zeitpunkt, um einen Gutachter zu beauftragen. Sie erteilen dem Handwerksbetrieb umgehend eine Mängelrüge (siehe Mängelrüge an Handwerker und Dienstleister auf dem Bau).

Ein Anwalt hilft Ihnen ggf. dabei, Frist und Form dieses Verfahrens zu wahren. Siehe: Ärger mit Handwerker – welcher Anwalt?.

Jetzt geben Sie dem Handwerker die Gelegenheit zur Nachbesserung. Eine angemessene Frist hierfür sind 14 Tage. Beseitigt der Handwerker den Mangel, ist die Sache erledigt. Verweigert der Handwerksbetrieb aber die Beseitigung des Mangels auf eigene Kosten, können Sie Beschwerde bei der Handwerkskammer einlegen. Jede Kammer betreibt eine Schlichtungsstelle. Belegen Sie die festgestellten Baumängel mit einem Gutachten. Sachverständige pflegen oftmals gute Kontakte zu den Kammern. Im Schlichtungsverfahren der Handwerkskammer ist es möglich, zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Handwerker zu kommen. Im Ergebnis sollte der Baumangel aber behoben sein.

Bleibt der Schlichtungsversuch erfolglos, erteilen Sie einem Anwalt das Mandat für die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Schadensersatz. Sie sollten hierbei nicht zu lange zögern, denn ein Rechtsstreit um Nachbesserungen kann den Baufortschritt verlangsamen. Ihr Anwalt wird sich mit Ihrem Gutachter verständigen. Manchmal ist die Kürzung der Rechnung die geeignete Form des Schadensersatzes. Wenn der Streit mit dem Handwerksbetrieb doch vor ein Gericht geht, hat das Gutachten Ihres Sachverständigen Beweiskraft. Siehe auch: Anwalt für Baurecht, Anwälte für Bau-/Architektenrecht, öffentlich bestellter Sachverständiger Bauwesen.

Der Sachverständige erkennt zuverlässig Mängel.

Als Auftraggeber haben Sie das Recht auf eine mängelfreie Leistung. Doch die wenigsten Bauherren sind Baufachleute. Kein Bauhandwerker, der unter Termindruck steht, wird von sich aus kaum auf einen Mangel aufmerksam machen. Darauf zu warten, dass aus dem Baumangel ein teurer Bauschaden wird, ist keine Option.

Mit einem Gutachter sind Sie auf der sicheren Seite. Die Kosten für den Sachverständigen sind gut angelegt. Der Auftrag für ein Gutachten sichert den Wert Ihrer Immobilie und hilft dabei, hohe Kosten für Schäden zu vermeiden. Landet der Fall vor Gericht, gilt das Gutachten als Beweis.

Der erfahrene Sachverständige weiß genau, wo er zuerst nach Hinweisen auf Handwerkerpfusch suchen muss. Er kennt die Gepflogenheiten der Branche. Er prüft für Sie den Kostenvoranschlag sowie die Rechnung für die Arbeiten zur Mängelbeseitigung. Er kontrolliert die fehlerfreie Ausführung genauso wie die korrekte Angabe der Stundensätze.

Mit einem Gutachter gehen Sie erfolgreich gegen Handwerkerpfusch vor. Wir vermitteln Ihnen gern erfahrene und kompetente Sachverständige und ggf. auch im Fachbereich erfahrene Fachanwälte.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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