Aufräumarbeiten und Versicherung – wer zahlt für Entschuttung und Entsorgung?
Nach einem Schaden – etwa durch Brand, Rohrbruch oder Hochwasser – gilt es, die Aufräumungsarbeiten mit Hochtouren voranzutreiben. Dieser Vorgang kann viel Zeit in Anspruch nehmen, teilweise professionelle Geräte erfordern und dann enorme Kosten verursachen. Da stellt sich schnell die Frage, wer für diesen Aufwand und die Kosten aufkommt.
Wer kommt für die Aufräumungskosten auf? Wer kann und darf beim Aufräumen helfen? Inwieweit kann man welche Aufwände / Kosten geltend machen?
Hochwasser, Sturm und Brand: 3 Versicherungen für den Schadensfall
Ein Schaden am Haus kann durch vielerlei Ursachen entstehen. Elementarschäden spielen eine beachtliche Rolle. Aber auch “normale” Leitungswasserschäden im Wohngebäude, etwa ein unerwarteter Rohrbruch, verursachen ebenfalls oft hohe Kosten.
Versicherungen helfen Mietern und Vermietern (Eigentümern) gleichermaßen bei der finanziellen Abwicklung. Es sind 3 Versicherungsarten wesentlich, um im Schadensfall abgesichert zu sein:
- Gebäudeversicherung (plus Versicherung bei Elementarschäden)
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
Jeder dieser Versicherungen sichert andere Ernstfälle und Kosten-Teile bei Schäden am und im Wohngebäude ab.
Damit Sie nach einer Überschwemmung, einem Hochwasser oder Rohrbruch nicht im Trockenen sitzen, vermitteln wir gerne erfahrene Dienstleister. Denn für die Aufräumarbeiten kommen spezialisierte Unternehmen infrage, gerade nach einer Flutkatastrophe. Deren Kosten lassen sich abschließend mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen abrechnen, zum Beispiel mit der Wohngebäudeversicherung.
Aufräumarbeiten: Wer zahlt nach einem Wasserschaden?
Wasserschäden / Feuchteschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (Rohrbruch) oder eine Überschwemmung hinterlassen mitunter schwere Schäden. Dabei gilt speziell bei Überschwemmungen nach einem Hochwasser ein erhöhter Aufwand für das Aufräumen, Reinigen und Sanieren. Hochwasserschäden am Gebäude gehen für gewöhnlich mit Schlamm, entwurzelte Bäume und losem Astwerk einher (siehe: Zahlt Versicherung bei Hochwasser?, Elementarversicherung Hochwasser).
Solche Probleme müssen im Anschluss gelöst werden. Erst wenn Bäume, Äste und Schlamm weg sind, lassen sich die eigentlichen Schäden am Haus begutachten und behandeln. Dann wird sichtbar, ob nach einer Hochwasserkatastrophe ein Abbruch oder Rückbau nötig ist, oder ob und wie saniert werden kann.
Die Wohngebäudeversicherung ist in solchen Fällen normalerweise der passende Ansprechpartner. Wichtig sind hierbei die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der Gebäudeversicherung. Der Wasserschaden als Leitungswasserschaden ist in der Regel immer versichert. Elementarschäden, wie z.B. durch ein Hochwasser, sind oftmals extra abgesichert bzw. extra abzusichern (siehe auch: Gebäudeversicherung Leistungen).
Eigenständig durchgeführte Arbeiten erstattet der Versicherer gegebenenfalls. Dafür fällt ein gewisser Stundensatz an. Für Betroffene bedeutet das, die Eigenleistung honoriert das Versicherungsunternehmen oft mit einem Satz von ca. 15 Euro (vgl. Eigenleistung Stundenlohn). Was aber so einfach klingt, läuft in der Praxis oft nur mit viel Hickhack und Streitereien.
Aufräumarbeiten: Wer zahlt nach Sturmschäden?
Sturm und Hagel gehören wie Überflutungen und Hochwasser zu jenen Gebäudeschäden, die witterungsbedingt auftreten. Der Versicherer kommt hierbei für Aufräumungsarbeiten auf. Aber auch in diesem Fall zählt ausschließlich die vereinbarte Leistung im Versicherungsvertrag. Eine zusätzliche Versicherung für Elementarschäden lohnt sich oft in gefährdeten Gebieten. Allerdings ist es z.B. in einem Hochwassergebiet mitunter gar nicht so einfach, überhaupt einen solchen Katastrophenschutz versichert zu bekommen.
Eine gute Wohngebäudeversicherung erlaubt die finanziell abgesicherte Abwicklung gegenüber Schäden durch einen beim Sturm umstürzenden Baum (siehe auch: Wer haftet für Schäden durch Bäume?, Sturmschaden im Garten – wer zahlt?) oder abgedeckte Dächer. Hagelschäden und damit einhergehende Aufräumungskosten können ebenfalls Teil einer solchen Absicherung sein.
Wer zahlt für die Entschuttung nach einem Brand und ähnliche Aufräumungsarbeiten?
Brandschäden gehören zu den häufig auftretenden Schäden in einem Haus. Ob Brandstiftung, Fahrlässigkeit oder ein Unfall: Ein Brandfall verursacht immer Schädigungen am Inventar und Gebäude. Zurück bleiben ein Haufen Asche, Ruß, Löschwasser und verschiedene geschmolzene Substanzen.
Wer mit einem solchen Brandfall zu tun bekommt, erlebt eine schockierende Situation. Die richtige Versicherung für die Aufräumarbeiten und kompetente Ansprechpartner zur Entschuttung von Brandschäden sind hierbei immens wertvoll (siehe auch: Brand Entsorgung). Wir stehen Betroffenen sowie Hauseigentümern gerne zur Seite und nennen Ihnen für die Brandschadensanierung Firmen in Ihrer Nähe.
Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich zuständig, sobald es um das Gebäude geht. Das beinhaltet die fest vereinten Elemente ebenso wie die zugrunde liegende Substanz, wenn diese z.B. durch einen Wasserschaden gelitten hat und saniert werden muss.
Die private Hausratversicherung kümmert sich um die finanzielle Seite bei Möbeln, Teppichen und dergleichen. Die Kosten hängen hierbei vom jeweiligen Schadensausmaß ab. Sie lassen sich nicht pauschal beziffern.
Ein Sonderfall ist Brandstiftung. In solchen Fällen zahlen die Wohngebäudeversicherung sowie die Hausratversicherung (bei beschädigtem Inventar) die Aufräumungskosten. Sie können nachträglich die verursachende Person verantwortlich machen und versicherungsrechtliche Zahlungen einfordern. Dafür muss die Polizei den Brandstifter zunächst feststellen.
Auch ein Garagenbrand kann hohe Kosten und Schäden verursachen. Sechs- bis siebenstellige Summen sind denkbar. In diesen Fällen gilt, was bei Gebäudebränden ebenfalls relevant ist: Die Ursache, der Hergang der Ereignisse und das verbrannte Objekt spielen bedeutsame Rollen für Versicherungen.
Fazit: Aufräumungsarbeiten nach Sturm, Brand und Hochwasser durch Versicherung zahlen lassen
Kracht beim Sturm ein Baum oder mehrere Bäume aufs Haus, kann es teuer werden. Die richtige Versicherung schützt vor dem privaten Bankrott: Wohngebäudeversicherungen und solche für Elementarschäden sichern Betroffene im Notfall ab. Die Aufräumarbeiten sowie Aufräumungskosten sind im Nachgang nicht zu unterschätzen.
Mit den passenden Versicherern, Handwerkern und Fachleuten gelingt die sorgenarme Abwicklung. Wir unterstützen Sie! Als vertrauensvoller Ansprechpartner kümmern wir von der Deutschen Schadenshilfe uns im Bedarfsfall um die Vermittlung von Sachverständigen und Gutachtern. Ob Sie für eine Brandschadensanierung Firmen brauchen oder Dienstleister für die Entschuttung suchen – wir nennen gerne kompetente Fachleute.