Entschuttung & Entsorgung von Brandschutt und weiterer Sanierungsabfälle nach einem Brand

Nach einem größeren Brand gibt es viel zu tun! Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe ist für Sie da und kann Sie unterstützen. Mit einem Experten-Netzwerk aus Sachverständigen, Sanierungsprofis und Fachanwälten für Versicherungsrecht sorgen wir dafür, dass der Brandschaden schnell geregelt wird.

Dazu gehört das Abklären der Regulierung mit den Versicherungen, der ggf. nötige Einsatz von Gutachtern und die Einschaltung ausgewählter Brandschadensanierer, die sich auch um Fragen der Entschuttung und Entsorgung von Brandrückständen kümmern. Last but not least: Unsere Anwälte unterstützen Sie auch, wenn es Unstimmigkeiten mit der Versicherung gibt, z.B. über Schadensursache, Schadensausmaß und Versicherungsleistung.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, und lassen Sie uns Ihren Schadensfall prüfen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Brandschutt entsorgen – wohin mit den Abfällen nach einem Brand?

Der Brand ist gelöscht, die Versicherung informiert – was kommt als Nächstes? Wenn nur vereinzelte Gegenstände Schaden genommen haben, sind Sie noch glimpflich davongekommen. Anders sieht es bei größeren Bränden aus: Schlimmstenfalls haben die Flammen die Statik des Gebäudes so weit beeinträchtigt, dass Teile davon ohne eine umfangreiche Sanierung (Komplettsanierung, Kernsanierung) nicht gefahrlos betreten werden können. Hinzu kommen meist Schäden, die durch Löschwasser entstanden sind.

Damit die Sanierung des Brandschadens beginnen kann, müssen zuvor Schutt und Brandabfälle entsorgt und die betroffenen Gebäudeteile von Brandrückständen befreit werden (siehe Rußschäden: Ruß entfernen nach Brand). Dabei gilt es, verschiedene Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Einerseits können Ruß und Asche Gesundheitsschäden auslösen, während die unsachgemäße Entsorgung Umweltverschmutzung darstellt und damit schlimmstenfalls empfindliche Strafen nach sich zieht.

Entschuttung und Entsorgung von Brandschutt nach einem Feuer (© Victoria / stock.adobe.com)
Entschuttung und Entsorgung von Brandschutt nach einem Feuer – unsere Experten helfen (© Victoria / stock.adobe.com)

Achtung, Schadstoffe – fachliche Abklärung nach einem Brandschaden

Generell sollten Sie eine Brandstelle erst betreten, wenn die Feuerwehr Entwarnung gegeben hat. In der Regel geschieht dies frühestens eine Stunde, nachdem sämtliche Flammen gelöscht sind. Ferner muss nach dem Brand oft eine fachliche Abklärung des Brandschadens durch einen Brandschadengutachter (Brandgutachter, Brandsachverständiger) erfolgen. Dieser klärt nicht nur das Ausmaß der entstandenen Schäden und berät über notwendige Maßnahmen zur Brandschadensanierung; er ist zudem befähigt, ein qualifiziertes Schadstoffgutachten zu erstellen (Schadstoffmessungen nach Brand).

Je nach verbranntem Material enthalten Ruß und Asche verschiedene Schadstoffe, die bei der Aufnahme in den Körper gesundheitsschädlich wirken oder bei falscher Entsorgung die Umwelt schädigen können. Insbesondere Kinder, Senioren und immungeschwächte Personen sollten sich daher nicht in der Nähe der Brandstelle aufhalten.

Stellt der Gutachter fest, dass Materialien mit Schadstoffen belastet sind, so sind diese als Sondermüll zu entsorgen. Unterstützung dabei finden Sie einerseits bei den kommunalen Entsorgungsunternehmen und andererseits bei Sanierungsfirmen, die sich auf Brandschadensanierung spezialisieren (Brandsanierer).

Entschuttung, Reinigung, Entsorgung: Maßnahmen zum Eigenschutz

Wenn Sie die Brandstelle betreten, sollten Sie zudem eine Staubschutzmaske vom Typ FFP2 oder FFP3 sowie Einweghandschuhe aus Nitril oder einem vergleichbaren Material tragen. Da Schadstoffe an der Brandstelle stark an Ruß und Asche gebunden sind (siehe Brandrückstände), erfolgt die Aufnahme primär über die Atemwege oder durch Verschlucken. Dennoch ist es ratsam, einen Einmalschutzanzug mit Kapuze zu tragen. So lässt sich vermeiden, dass sich Rußpartikel in den Haaren oder auf der Kleidung festsetzen und auf diese Weise durch die nicht vom Brand betroffenen Räume verteilen.

Um zu vermeiden, dass Schadstoffpartikel über die Schuhe verteilt werden, legen Sie den Gehbereich innerhalb des vom Brand betroffenen Gebäudeteils mit Folie aus und treten Sie vor dem Verlassen Ihre Schuhe auf einem nassen Handtuch ab. Legen Sie zu diesem Zweck idealerweise eine Art Schleuse an – einen Übergangsbereich, den sämtliche Personen, die im betroffenen Bereich arbeiten, zum An- und Ablegen der Schutzkleidung nutzen können. Die Schutzkleidung sollte vor Verlassen des betroffenen Bereichs entsorgt werden; stellen Sie zu diesem Zweck Entsorgungsbehälter im Übergangsbereich auf. Dies vermeidet, dass Ruß, Asche und Schadstoffe in nicht betroffene Gebäudeteile gelangen.

Um ein Verschlucken von Ruß oder Asche zu vermeiden, sollten Sie zudem keinesfalls im verschmutzten Bereich essen oder trinken und unverzüglich nach dem Verlassen die Hände waschen.

Entrümpelung der Brandstelle – aber wie?

Vor der Entrümpelung sollte der betroffene Bereich gut gelüftet werden. Dabei kann ein beißender Brandgeruch zurückbleiben; dieser ist jedoch kurzfristig nicht weiter bedrohlich, da Schadstoffe hauptsächlich in den Brandspuren selbst vorhanden sind. Sind Reinigung und Sanierung des vom Brand betroffenen Bereichs abgeschlossen, verschwindet auch der üble Geruch im Normalfall von selbst. Klimaanlagen und sonstige Belüftungssysteme hingegen können mit Ruß verunreinigt sein und sollten nicht genutzt werden, bevor sie von einem Fachmann in Augenschein genommen und gegebenenfalls gereinigt wurden (siehe Brandreinigung, Brandschaden Reinigung).

Handelt es sich nur um kleinere Brandstellen mit geringer Brandverschmutzung, können diese problemlos mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Ebenso können kleine Mengen Brandabfälle, sofern sie nicht schadstoffbelastet sind, im Hausmüll entsorgt werden. Selbiges gilt für vom Brand betroffene Möbelstücke. Diese können Sie als herkömmlichen Sperrmüll entsorgen, sobald ein Schadstoffgutachten ihre Unbedenklichkeit attestiert.

Entschuttung nach einem Brand: Die Brandabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden, Brandrückstände beseitigt und noch verwendbare Materialien gereinigt werden. All das übernehmen spezialisierte Firmen für Brandschadensanierungen aus dem Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe. (© Alexey / stock.adobe.com)
Entschuttung nach einem Brand: Die Brandabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden, Brandrückstände beseitigt und noch verwendbare Materialien gereinigt werden. All das übernehmen spezialisierte Firmen für Brandschadensanierungen aus dem Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe. (© Alexey / stock.adobe.com)

Beseitigung und Entsorgung von Brandschutt

Größere Mengen Abfälle sollten nach Möglichkeit nach Material getrennt entsorgt werden. Asbest und Dämmmaterialien wie Glas- oder Steinwolle gehören insbesondere in den Sondermüll, da sie entweder selbst gesundheitsschädlich sind oder bei der Verbrennung Schadstoffe freisetzen (siehe Schadstoff-Sanierung).

Bei unbelasteten Materialien erfolgt die Beseitigung wie bei herkömmlichem Bauabfall bzw. Bauschutt. Trennen Sie dazu Holz, Glas, Tapeten, Metallteile, Kabel und Kunststoff von den Überresten des Mauerwerks; diese Materialien können nur als Baumischabfall entsorgt werden. Mauerwerk, Beton und Ziegel hingegen dürfen genau wie bei anderen Bauarbeiten als Bauschutt entsorgt werden.

Befinden sich Gebrauchsgegenstände oder Kleidungsstücke an der Brandstelle, die unbeschadet geborgen werden können, sollten diese vor erneuter Benutzung gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden. Wiederholen Sie die Reinigung gegebenenfalls so lange, bis kein Brandgeruch mehr von den betroffenen Gegenständen ausgeht. Erst dann können Sie sicher sein, dass keine Rückstände von Ruß und sonstigen Schadstoffen verbleiben, die bei längerer Exposition schädlich sein können.

Keinesfalls sollten jedoch potenziell betroffene Lebensmittel, insbesondere solche, die offen in der Nähe der Brandstelle standen, weiterhin verzehrt werden. Befinden sich die Lebensmittel hingegen in einer luftdichten Verpackung, so reicht es, diese abzuwaschen.

Professionelle Reinigung der Brandstelle

Nach der Entschuttung und Entsorgung der Brandabfälle sowie sonstigen Bauschutts und Abfälle über eine geeignete Entsorgungsfirma muss die Brandstelle gründlich von Ruß, Asche und Schadstoffen befreit und gereinigt werden, bevor die Sanierung beginnen kann. Wir empfehlen dazu die Unterstützung durch eine spezialisierte Gebäudereinigungsfirma, die die Arbeiten unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen ausführt. Gerne stellen wir bei Bedarf den Kontakt mit einem entsprechenden Unternehmen in Ihrer Nähe her.

Zur Beseitigung von Ruß und Asche am Boden sollte ein Industriestaubsauger verwendet werden. Dieser kann im Baumarkt oder bei einer Reinigungsfirma angemietet werden und verfügt über eine höhere Saugkraft als ein haushaltsübliches Gerät, sodass sich Rußpartikel problemlos entfernen lassen.

Durch die Ausbreitung von Rauch bleiben zudem Rückstände von Schadstoffen im Mauerwerk zurück. Um diese zu beseitigen, sollten die Wände mit einem Dampfstrahler behandelt werden. Auf diese Weise lassen sich die Schadstoffrückstände aus dem Mauerwerk hinausspülen. Im Zweifelsfall ist jedoch die Anleitung oder Durchführung durch eine Fachkraft zu empfehlen.

Eine weitere Schadensquelle, die bei einem Brandschaden oft vernachlässigt wird, sind Schäden, die durch Löschwasser entstehen. Werden die Wände nicht zeitnah getrocknet (siehe Wandtrocknung), kann ein Wasserschaden entstehen, der schlimmstenfalls Schimmelschäden zur Folge hat. Aufgrund der großen Wassermengen, die bei Löscharbeiten der Feuerwehr zum Einsatz kommen, ist hier die Verwendung eines Bautrockners zu empfehlen (vgl. Bautrockner kaufen oder leihen?) – gegebenenfalls unter fachlicher Anleitung durch einen Trocknungstechniker aus unserem Netzwerk.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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